Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
AbL
In der AbL haben sich konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauernhöfe zusammengeschlossen, die gemeinsam für eine zukunftsfähige sozial- und umweltverträgliche Landwirtschaft, sowie für entsprechende politische Rahmenbedingungen eintreten.
ID: 497788298244-42
Lobbying Activity
Response to Food and Feed Safety Simplification Omnibus
10 Oct 2025
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme kommen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. und der Berufsverband Die Freien Bäcker e.V. zu dem Fazit, dass Lebens- und Futtermittel, in deren Produktionsprozess mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM) designte Enzyme eingesetzt wurden, einer angemessenen Risiko- u.v.a. Langzeitprüfung unterzogen und klar am Endprodukt gekennzeichnet werden müssen. Nur so kann für Lebensmittelherstellende und Verbraucher:innen Transparenz, Sicherheit und Ent-scheidungsfreiheit bei der Wahl von Zutaten bzw. Lebensmitteln garantiert werden. Zudem sollten die Hersteller von technischen Enzymen für die Lebens- und Futtermittelproduktion verpflichtet werden, geeignete Nachweisverfahren zur Detektion in Endprodukten bei der Beantragung für die Aufnahme in die Unionsliste (gemäß VO (EG) Nr. 1332/2008 und VO (EU) Nr. 234/2011) zu hinterlegen und zu veröffentlichen. Unsere Begründung stellen wir im Anhang dar.
Read full responseResponse to Simplification of the implementation of CAP Strategic Plans
31 Jul 2025
Die AbL unterstützt das Bestreben der EU-Kommission nach einer Reduzierung und Vermeidung bürokratischer Belastungen für Bäuerinnen und Bauern im Grundsatz ausdrücklich. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält in vielen Punkten jedoch erneut eine massive Absenkung ökologischer Mindeststandards für den Erhalt von Fördermitteln (GLÖZ), ohne dass diese durch eine Ausweitung der freiwilligen Maßnahmen zur Honorierung von Umwelt- oder Tierwohlleistungen (Öko-Regelungen) kompensiert würden. Dies führt zu einer Absenkung des ökologischen Ambitionsniveaus der GAP, was die AbL ausdrücklich ablehnt. Die gesamte Gesellschaft, aber insbesondere Bäuerinnen und Bauern, sind essenziell auf den Schutz unserer natürlichen Produktionsgrundlagen angewiesen - auch im Sinne der Ernährungssicherheit. Ein Rückbau der ökologischen Wirksamkeit der GAP unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ist somit kontraproduktiv und nicht zukunftsfähig. Zudem leidet dadurch zunehmend die gesellschaftliche Legitimation der GAP. Beispiel GLÖZ1: Die Aufweichung des Grünland-Erhaltungsgebotes könnte in der gesamten EU rund 125 Mio. Tonnen zusätzliches CO2 freisetzen (s. Tab. 1 in der Anlage), was den gesamten THG-Emissionen Tschechiens in 2023 entspricht. Neben dem Klimaschutz würde auch die Biodiversität unter einer Abschwächung des Grünlandschutzes stark leiden. Kurz: Die Maßnahmen reduzieren die ökologische Wirksamkeit der GAP spürbar, ohne dass auf betrieblicher Ebene eine entbürokratisierende Wirkung erkennbar ist. Die Lockerung des Dauergrünlandschutzes ist daher zu streichen. Statt GLÖZ 1 zu lockern, muss die EU-Kommission die Tierhaltung auf Grünland (z.B. durch eine Ausweitung der Öko-Regelungen auf Grünland sowie eine Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette) wirtschaftlich deutlich stärken. In der Vision zur Zukunft der Landwirtschaft und Ernährung kündigte die EU-Kommission an, zukünftig stärker auf Anreize statt Verbote setzen zu wollen, wie es auch der Strategische Dialog auf EU-Ebene und die ZKL in Deutschland empfehlen. Die AbL befürwortet diesen Ansatz im Grundsatz ausdrücklich. Die Rücknahme von Standards ohne eine Ausweitung von Anreizen konterkariert diesen Ansatz jedoch und macht das Bestreben unglaubwürdig. Es wäre daher dringend notwendig, das Budget für die Öko-Regelungen im Zuge des vorgeschlagenen zweiten Vereinfachungspaketes anzuheben. Auch das Bestreben der EU-Kommission einer stärkeren Unterstützung von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben teilt die AbL in der Sache ausdrücklich. Die im Vorschlag hierfür vorgeschlagenen Maßnahmen greifen jedoch deutlich zu kurz und müssen massiv ausgeweitet werden, wenn das formulierte Ziel ernsthaft erreicht werden soll. Die Beschränkung auf die Kleinerzeuger-Regelung ist fairwashing, da diese nur in sechs EU-Mitgliedsstaaten überhaupt angeboten wird. Die EU-Kommission muss daher die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, die Kleinerzeuger-Regelung anzubieten. Um kleine und mittlere Betriebe wirklich stärker von den Agrarprämien profitieren zu lassen als bisher, wäre es aber notwendig, alle Direktzahlungen in der Prämienhöhe zu staffeln, sowie die Umverteilungsprämie deutlich auszuweiten und auf kleine und mittlere Betriebe zu begrenzen, nicht zuletzt auch deshalb, um den überproportional höheren bürokratischen Belastungen in kleinen und mittleren Betrieben Rechnung zu tragen. Die AbL kritisiert, dass erneut keine ausführliche Folgenabschätzung zu den Vorschlägen erstellt werden soll. Dies ist nicht nur der Tragweite der Entscheidung, sondern auch dem Prozess im Vorfeld der Reform der GAP nach 2027 unangemessen. Die Vereinfachungs-Vorschläge müssen gründlich geprüft und mit allen relevanten Stakeholdern umfassend diskutiert werden. Eine Wiederholung des undemokratischen Eilverfahrens, wie es im Zuge des ersten Vereinfachungspakets 2024 bereits umgesetzt wurde, darf es nicht geben. Weitere Erläuterungen und Forderungen sind der angehängten Stellungnahme zu entnehmen.
Read full responseMeeting with Jessika Roswall (Commissioner) and
5 May 2025 · Exchange on Commission priorities in the area of environment and circularity