Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V.
AWT e.V.
Die Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V.
ID: 628891553088-87
Lobbying Activity
Response to Food and Feed Safety Simplification Omnibus
13 Oct 2025
Die Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung (AWT e.V.) ist der deutsche Industrieverband für Hersteller, Verarbeiter und Händler von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Spezialfuttermittelzusätzen. Die Mitglieder der AWT sind sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch internationale Konzerne. Ein Großteil der AWT-Mitglieder ist global im Markt vertreten. Die AWT e.V. begrüßt die Initiative der EU- Kommission zur geplanten Omnibusvereinfachungsverordnung, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU stärken und außerdem den Verwaltungsaufwand für die Zulassung von Produkten verringern soll. Wir sind dankbar, dass auch die regulatorischen Anforderungen für Futtermittelzusatzstoffe in der geplanten Verordnung Berücksichtigung finden. Folgende Punkte unterstützt die AWT e.V in der Sondierung der EU Kommission zum Bereich Futtermittelzusatzstoffe: Erneuerung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen inklusive der Änderung von Zulassungen, einschließlich eines Inhaberwechsels für Futtermittezusatzstoffe Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen Rechtliche Klärung der Einstufung von Fermentationserzeugnissen Folgende Punkte fehlen der AWT e.V. in der Sondierung der EU Kommission zum Bereich Futtermittelzusatzstoffe: EU interner Verkehr / Transport von in der EU nicht zugelassenen Zusatzstoffen (NAFA), die ausschließlich für den Export in Drittländer bestimmt sind Reform der nicht inhaberspezifischen Zulassungen Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen, die tierische Nebenprodukte enthalten Mit dieser Initiative der EU-Kommission wird ein erster Schritt für eine wettbewerbsfähigere Landwirtschaft, Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU geschaffen. Der Verwaltungsaufwand für die Zulassung von Produkten, der den Behörden der Mitgliedstaaten entsteht, sowie die regulatorischen Anforderungen an Futtermittelzusatzstoffe werden dadurch nur ansatzweise vereinfacht und reduziert. Ein großer Verwaltungsaufwand sowohl auf Behördenseite als auch auf Unternehmensseite wurde maßgeblich mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 2019/1381 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette verursacht. Im Rahmen der Agenda für bessere Rechtsetzung sollte die EU-Kommission insbesondere diese Verordnung auf Kostenaufwand und Verhältnismäßigkeit prüfen. Um die regulatorischen Anforderungen für Futtermittelzusatzstoffe zu vereinfachen, ist zudem eine tiefergreifende Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe sowie die Verordnung (EG) Nr. 429/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 notwendig, und die EU-Kommission sollte den im Jahr 2017 begonnen Prozess zur Revision dieser Verordnungen unbedingt weiterführen. Die von der EU-Kommission festgelegten Schlüsselindikatoren Innovationsaktivitäten, Anwendungstrends und die Verfügbarkeit von Futtermittelzusatzstoffen auf dem EU-Markt sind nur durch eine tiefergreifende Revision der genannten Verordnungen nachhaltig beinflussbar. Unsere detaillierte Rückmeldung finden Sie in beigefügter Datei
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