Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

BPEX

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) vertritt die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland.

Lobbying Activity

Response to EU Delivery Act

14 Nov 2025

Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. ist die politische Interessenvertretung der Paketdienste in Deutschland. Die ausführliche Stellungnahme ist in der Anlage enthalten.
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Meeting with Mehdi Hocine (Head of Unit Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs)

29 Jul 2025 · Upcoming Digital Delivery Act

Response to Revision of the Union Customs Code

16 Sept 2022

Effiziente internationale Logistik erfordert eine hochleistungsfähige Zollabwicklung, die sich an das sich rasant entwickelnde Konsumverhalten anpasst. Bis zum erstrebenswerten Aufbau einer europäischen Zollagentur müssen Zollformalitäten innerhalb Europas vereinheitlicht werden, um vor allem den grenzüberschreitenden E-Commerce zu vereinfachen. Das Vorhaben der Europäischen Kommission, das Unionszollrecht zu reformieren, begrüßen wir daher grundsätzlich. Für europaweit tätige Unternehmen, wie die Kurier-, Express- und Paketdienste, bergen unterschiedliche Rahmenbedingungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bürokratielasten und Rechtsunsicherheiten. Als anschauliches Beispiel sei an dieser Stelle die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer genannt. Derzeit wird von der gewährten Erleichterung, die Einfuhrumsatzsteuer erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu verrechnen, nicht von allen Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Diese uneinheitliche Regelung zieht Wettbewerbsnachteile für die national ansässigen Unternehmen und für einzelne Wirtschaftsstandorte nach sich, da Warenströme über andere Mitgliedstaaten, die das Verrechnungsmodell anwenden, verlagert werden. Die dadurch entstehenden Transportumwege tragen zudem nicht zu einer aktiven Senkung von Emissionen und einer Förderung des Klimaschutzes bei. Unseres Erachtens ist es daher wichtig, dass es zukünftig zu einer EU-weit einheitlichen Auslegung der Richtlinien kommt. So können Standortvorteile von einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber anderen vermieden werden. Des Weiteren möchten wir darauf drängen, dass das zukünftige Vorgehen mit einer ausreichend langen Vorlaufzeit in der gesamten Europäischen Union kommuniziert wird und die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten parallel erfolgt. Auch hier muss es das Ziel sein, Ungleichheiten unter den Mitgliedstaaten durch verzögerte Einführungen von digitalen Anwendungen oder verlängerte Übergangsfristen zu vermeiden.
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