Im Anhang finden Sie die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. mit Sitz in Berlin. Wir begrüßen die geplante EU-Verordnung zum Tierwohl von Hunden und Katzen sehr, sehen jedoch einige erhebliche Defizite, die behoben werden müssen. Diese betreffen unter anderem, aber nicht ausschließlich die Vorgabe, dass Züchter Hunden und Katzen nur 4 qm bieten müssen, dass diese Tiere teilweise ohne Tageslicht leben müssen und bei einer Mindesttemperatur von gerade einmal 10 bzw. 15 Grad. Zudem die Zucht ohne jede Altersbegrenzung und ohne Mindeststandards, Kennzeichnung und Registrierung bei nur drei Hündinnen oder Zuchtkatzen bei zwei Würfen pro Jahr sowie die weiterhin mögliche Einfuhr von noch nicht registrierten Hunden und Katzen in die EU. Statt eines konsequenten Verbots wird die Qualzucht nur minimiert, die Vorgaben zur konsequenten Umsetzung der Kontrolle des Tierschutzes sind unklar und die Übergangsfristen zu lang.
The appendix contains the statement of the German Legal Society for Animal Welfare Law (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.) based in Berlin.
Die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. speziell zum Thema Heimtiere finden Sie anhängend und auf unserer Website www.djgt.de.