Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband vertritt mehr als 400 Unternehmen, die den Rohstoff Holz verarbeiten. Wir befürworten, dass durch die Einführung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) für in der EU hergestellte Produkte und in die EU importierte Produkte gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden sollen. Die Einrichtung des CBAM-Registers als valides Nachweis- und Dokumentationssystem wird dazu die Grundlage bilden. Um eine Funktionsfähigkeit und Nachprüfbarkeit der Datenbank herzustellen und zu gewährleisten, ist die Einrichtung von standardisierten Datenschnittstellen notwendig. Ebenso zentral ist die Information, Schulung und Praxistest in den Drittländern, um die verpflichtende Informationsbereitstellung zu garantieren.
The use of wood as building material is an essential part of a sustainable and circular economy in the European Union. As the most important renewable resource of today and the future, wood plays a key role in the necessary decarbonization of the planet. However, it is crucial to ensure that fire safety levels are maintained, especially when using combustible materials like wood in buildings. Therefore, the expertise in planning and execution, as well as structural and technical measures, is necessary. Thank you for considering our input regarding this important matter. Claims 1. Please clarify that the delegated regulation only covers solid wood panelling and cladding according to harmonized standard EN 14915. 2. Differentiation should be made regarding the treatment of wood. Only treatment processes that significantly affect the reaction to fire of solid wood panelling and cladding should be subject to review. 3. If a treatment does not result in an addition of more than 2 mass percent of organic material in the analytical zone of the treated wood in the dry state, the fire behavior classification indicated in the corresponding product standard for the untreated product shall apply. 4. A transitional period of three years should be introduced to enable systematic fire testing to be carried out. 5. Technical development should be performed by standardization committees CEN/TC 175, CEN/TC 124 and CEN/TC 127 to ensure the inclusion of research and industry. Please find explanations in Detail in our statement. Finally, we would like to point out that we believe it is essential to have a technical discussion within the relevant standardization committee CEN/TC 175, CEN/TC 124 and CEN/TC 127 to develop a comprehensive solution. It is crucial to involve experts from both research and industry and to develop an appropriate testing plan to ensure the effectiveness of requirements.
Die Wälder in Europa stehen vor spürbaren Herausforderungen im Klimawandel. Gleichzeitig bieten Wald und Holz erhebliche Lösungspotentiale, um die Folgen des Klimawandels zu mildern. Um diese Potentiale vor den Unsicherheiten des Klimawandels bestmöglich nutzen zu können, ist es von zentraler Bedeutung, dass Wälder an die neuen Gegebenheiten aktiv angepasst werden und durch den Einsatz von Holz in allen Bereichen emissionsintensive Materialien ersetzt werden.
Der vorliegende Entwurf stellt die CO2-Senkenleistung von Wäldern in den Fokus der Betrachtung. Dabei wird jedoch deren Anfälligkeit gegenüber natürlichen Störungen unbeachtet gelassen. Mit zunehmendem Alter der Bäume sinkt deren jährliche CO2-Bindungsleistung, und bleibt auf einem geringeren Niveau als junge Bestände. Großflächige Änderungen der Altersklassenstruktur der Wälder (durch Holzentnahme und Anpflanzung neuer Bäume) sind sehr langwierige Prozesse, die oftmals natürlichen Störungen (Dürren, Brände, Käferbefall) unterworfen sind.
Der höchste langfristige Speichereffekt und damit zur Wiederherstellung von Ökosystemen wird durch Holzernte und Speicherung des CO2 in Form von langlebigen Holzprodukten erreicht. Ständig verjüngte Wälder können mehr CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen und die hochwertigen Produkte der Holzindustrie binden langfristig Kohlenstoff und verhindern CO2-Emissionen.
Ziel sollte es aus Sicht des DeSH sein, den Klimaschutzeffekt durch die Steigerung der Holzverwendung (Erhöhung Holzproduktespeicher) in Verbindung mit der Neuanpflanzung junger Bäume mit einer hohen CO2-Bindefähigkeit (Erhöhung Waldspeicher) zu maximieren.
Diese Holzprodukte sind essentieller Bestandteil einer nachhaltigen Bioökonomie, der Renovierungswelle und des New European Bauhaus durch die CO2-Emissionen maßgeblich reduziert werden können. In der vorliegenden Verordnung sind aus Sicht des DeSH diese Wechselwirkungen bisher nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt daher das Ziel der Europäischen Kommission (EU-KOM) die bestehenden Schwierigkeiten im Prozess der Entwicklung und der Zitierung harmonisierter Normen abzustellen und die heute bestehenden Einschränkungen in der Entwicklung des Binnenmarktes für Bauprodukte und der Wettbewerbsfähigkeit aufzuheben. Darüber hinaus unterstützt der DeSH die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für Bauprodukte, um die Bereitstellung von zukunftsfähigen Lösungen zur Eindämmung des Klimawandels voranzutreiben. Denn nur durch den konsequenten Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, kann CO2 der Atmosphäre langfristig entzogen werden. Zudem lassen sich durch die Substitution anderer energieintensiverer Baumaterialien Emissionen einsparen.
Der vorliegende Entwurf der Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) bleibt jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück, um einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen. Viele Aspekte des Entwurfs der EU-BauPVO sind praxisfern, greifen in die Hoheit der Mitgliedsstaaten (MS) ein und lassen zu viel Interpretationsspielraum.
Der DeSH begrüßt das Bestreben der Europäischen Kommission, technische Innovationen und Entwicklungen im Bauproduktsektor in der überarbeiteten EU-BauPVO zu berücksichtigen. Die Auswirkungen, die die vorgeschlagene enorme Ausweitung des Anwendungsbereichs auf bereits erfasste Produkte und Produktfamilien haben können, sind aus Sicht des DeSH jedoch nicht umfassend untersucht und bewertet worden. Einige Erweiterungen tangieren zudem den Regelungsbereich der MS.
Die Verwendung von Bauprodukten liegt im Regelungsbereich der MS. Die direkte Montage von Bauprodukten ist zu streichen.
Ein Produkt, das vom Hersteller nicht als Bauprodukt definiert wurde, ist i.d.R. von anderen Regelungen umfasst und kann damit nicht Gegenstand der EU-BauPVO sein. Vorgaben für Produkte, die als Bauprodukt aufgefasst werden könnten, sind zu streichen.
Eine aus Sicht des DeSH kritische und nicht nachvollziehbare Änderung stellt der Ausschluss Europäischer Technischer Bewertungen (ETAs) aus dem harmonisierten Bereich dar (vgl. Art. 3.46). Dies birgt die Gefahr, dass Mitgliedstaaten weitere regulatorische Anforderungen an Produkte stellen könnten, die von ETAs abgedeckt werden und konterkariert somit das Ansinnen eines harmonisierten Binnenmarktes.
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt die Schaffung einer verbesserten Datengrundlage in Wäldern innerhalb der EU grundsätzlich, wie sie aus dem „Neuen EU-Rahmen für die Waldüberwachung und Strategiepläne“ hervorgehen soll. Entscheidend für den hinreichenden Nutzen der Daten sind, neben ihrer Qualität und Zeitaktualität, jedoch vor allem die zu erhebenden Parameter. Hierzu fallen die Aussagen der Europäischen Kommission bislang sehr vage aus, lassen jedoch vermuten, dass sich diese insbesondere auf eine Erhebung des Waldzustands beziehen. Um die gesteckten EU-Ziele im Bereich des Klimaschutzes, der sozioökonomischen Funktion von Wäldern, ihrem Beitrag zur ländlichen Entwicklung sowie einer kreislaufbasierten Bioökonomie zu erreichen und zu überwachen, greift eine Datenerhebung jedoch zu kurz, welche sich alleinig auf den Status quo von Wäldern stützt und parallel keine qualitativen und quantitativen Parameter zur Holzverwendung aus diesen Wäldern liefert.
Um die Wirkungen auf den Klimaschutz- und die Nachhaltigkeit messen und abbilden zu können, ist die Erhebung von Daten zu Wald und Holzverwendung notwendig. Bei nachhaltiger Bewirtschaftung kann den Wäldern Europas eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung des Klimawandels, der Entwicklung der Bioökonomie durch Bereitstellung des vielseitigen, nachwachsenden und regional verfügbaren Rohstoffes Holz, der parallelen Substitution fossiler Rohstoffe sowie der Förderung der ländlichen Entwicklung zukommen. In jüngerer Zeit hat die EU jedoch ihre Politik auf die Erhöhung der Vorräte in den Wäldern zu Lasten der Holznutzung ausgerichtet. Gleichzeitig wird die Stärkung der Holzverwendung im Holzbau und der Holzenergie durch zahlreiche politische Initiativen, wie das Europäische Bauhaus, die Gebäudeeffizienzrichtlinie sowie die Erneuerbaren Energien Richtlinie III angereizt.
Zudem zeigen erneut aktuelle wissenschaftliche Studien, dass das Zusammenspiel zwischen Waldbewirtschaftung und Holzverwendung den größten Effekt für den Klimaschutz bieten kann.
Schulze et al. (2022) verweisen in ihrer Studie darauf, dass der Aufbau von Kohlenstoffvorräten in Wäldern durch Verzicht auf die Holzverwendung nicht linear und gleichbleibend erhöht werden könnte, sondern Wälder mit zunehmendem Alter durch Extremwetterereignisse und den Klimawandel instabil würden. Dies könne zu einer plötzlichen, unkontrollierten Freisetzung der zuvor eingelagerten Kohlenstoffpotentiale führen und hierdurch vermeintliche Kohlenstoffsenken zu Kohlenstoffquellen machen. Unabhängig von äußeren Störeinflüssen, wie dem Klimawandel, bestünde jedoch auch in der regulären Entwicklung von Wäldern eine natürliche Alters- und Vorratsschwelle an dem nicht bewirtschaftete Wälder zu Netto-Kohlenstoffquellen würden, d.h. nicht mehr als gewünschte Kohlenstoffsenke fungieren. Diese Schwelle ist baumartabhängig, läge jedoch im Bereich von ca. 400 Kubikmeter Holzvorrat je Hektar.
Die Kohlenstoffspeicherfähigkeit von Wäldern ist daher begrenzt, werden sie nicht forstwirtschaftlich genutzt. Daher weisen bewirtschaftete Wälder in Verbindung mit der Holzverwendung und der dortigen CO2-Speicherung den größten Effekt für die Kohlenstoffspeicherung auf.
Politikansätze zum Klimaschutz innerhalb der EU, die auf eine vermeintliche Maximierung stehender Holz- und Kohlenstoffvorräte im Wald abzielen und diese künftig intensiviert überwachen möchten, lassen die Nutzung von Holz und somit den „Produktspeicher Holz“ als zusätzlichen Kohlenstoffspeicher außerhalb des Waldes außer Acht.
Weitere Ausführungen in der beigefügte Stellungnahme.
Einleitung
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt die Initiative zur Zertifizierung von Maßnahmen zur Entfernung von CO2. Der Roh- und Werkstoff Holz bietet enorme Potenziale, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diese Potenziale gilt es voll auszuschöpfen und zu honorieren.
Um bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen und danach negative Emissionen zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, den Schwerpunkt sowohl auf die Reduzierung der Emissionen als auch auf den Abbau von Kohlenstoff in der Atmosphäre zu legen. In dieser Hinsicht ist die Ausarbeitung eines umfassenden und evidenzbasierten Rahmens für die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus von größter Bedeutung. Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise ist es wichtig Anreize zu schaffen, um Kohlenstoffsenken zu erhöhen, aber auch den Kohlenstoffabbau zu steigern.
Durch den zunehmenden Einsatz von langlebigen Holzprodukten aus nachhaltig bewirtschaften Wäldern kann die Menge an in Holzprodukten gespeichertem CO2 erhöht werden. Diese Leistung gilt es zu honorieren und zu fördern. Wichtig dabei ist wissenschaftsbasiert zu arbeiten und methodisch richtig vorzugehen, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Methodisches Vorgehen
Um den Einsatz klimafreundlicher Produkte und Leistungen voranzutreiben, bedarf es eines Zertifizierungsrahmens, der einer transparenten Quantifizierung folgt und auf einem EU-weiten Standard mit eiheitlicher Systematik basiert. Wichtig ist zudem, dass die positive Wirkung eines Produktes auf das Klima nachgewiesen wurde. Nur so kann gewährleistet werden, dass ausschließlich ökologische und für das Klima vorteilhafte Modelle und Produkte gefördert werden. Aktuell bestehen zwar öffentliche und private Systeme, diese wenden aber eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze zur Ermittlung ihres Klimanutzens an.
In der Holzwirtschaft kann bereits auf europa- bzw. weltweite Standards zurückgegriffen werden. Bereits heute ist es möglich auf Produktebene die Menge an gespeichertem CO2 im Rahmen einer Umweltproduktdeklaration zu erfassen (vgl. EN 15804). Die Berechnung der erzielten Senkenwirkung erfolgt jedoch nach dem Regelwerk des IPPC und wird im Rahmen der Berichterstattung auf nationaler Ebene erhoben.
Beide Methoden ermöglichen es derzeit jedoch nicht, vom produzierten Holzprodukt direkt auf das dauerhaft entzogene CO2 zu schließen. Hierfür müsste ein neues System ausgearbeitet werden, das entsprechende Daten bei den holzbe- und -verarbeitenden Betrieben erfasst. Nachfolgend muss ein Zusammenhang zwischen den erhobenen Daten und der Berichterstattung hergestellt werden. Die erfassten Daten könnten von Dritten kontrolliert und zertifiziert werden, um deren Richtigkeit zu gewährleisten.
Bei diesem Vorgehen wäre es möglich, auf nationaler Ebene CO2-Credits oder ähnliches an die produzierenden Unternehmen zu vergeben. Der Hersteller des Holzproduktes wäre Eigentümer der Emissionsgutschrift und könnte diese an den Käufer des Produktes (entweder das Bauunternehmen oder den Endkunden) weitergeben.
Fazit
Die Initiative „Zertifizierung von Maßnahmen zur Entfernung von CO2“ ist ein wichtiger Schritt, um klimafreundliche Produkte und Leistungen zu honorieren. Die Maßnahmen, um den Klimawandel zu verlangsamen, sind besonders dringlich anzugehen, jedoch muss dies auf wissenschaftlich fundierten Daten und Methoden erfolgen, um einen klaren und transparenten Zertifizierungsrahmen zu schaffen.
Die Grundlagen hierfür sind schon vorhanden. Auf diesen gilt es aufzubauen und darüber hinaus neue Methoden zur Datenerhebung sowie die einhergehende Verknüpfung mit der nationalen Berichterstattung anzugehen. Hierfür steht der DeSH gerne zur Verfügung.
Ziel muss es zudem sein, Produkte zu honorieren deren positiver Effekt auf das Klima wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Der DeSH lehnt es daher ab leichtfertig neue Produktkategorien aufzunehmen und diesen eine Wirkung auf das Klima zuzuschreiben. Vor allem kurzleb
Nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum schaffen, Klimaschutz im Gebäudebereich durch nachhaltige Baustoffe und erneuerbare Energiequellen fördern und Städte zukunftsfähig weiterentwickeln sind die großen Herausforderungen, denen sich Europa in den kommenden Jahren stellen muss. Die Stärkung heimischer Rohstoffe und Energiequellen für den Wandel hin zu einer nachhaltigen und unabhängigen Wirtschaft ist dafür eine zentrale Grundlage. Der Gebäudebestand der Europäischen Union ist für 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich und spielt damit eine entscheidende Rolle bei dem Erreichen der Klimaziele. Die bis heute ergriffenen Maßnahmen scheinen jedoch nicht ausreichend, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) begrüßt daher die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Der verstärkte Einsatz von Holz kann auf mehreren Wegen zum Klimaschutz beitragen: Bäume entziehen während ihres Wachstums der Atmosphäre CO2, binden es über die gesamte Lebensdauer in Produkten und entfalten eine Substitutionswirkung gegenüber mineralischen Materialien, durch die bis zu 56 Prozent an Treibhausgas-Emissionen eingespart werden können. Das Bauen mit Holz trägt somit zur Reduktion der gesamten Emissionen und der benötigten Grauen Energie bei. Ein hoher Vorfertigungsgrad und ein geringes Eigengewicht bieten zudem bei Aufstockungen, Nachverdichtungen, Neubau und Sanierung große Potenziale schnell klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Wohn- und Nutzraum zu schaffen.
Der DeSH begrüßt, dass das Thema Sanierung, die Um- und Weiternutzung von Bestandsgebäuden, sowie eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden zunehmend in den Fokus rückt. In diesen Gebieten gibt es noch ungenutzte Potentiale bei der Energieeinsparung, Effizienzsteigerung sowie dem Einsatz von erneuerbaren Energien und klimafreundlichen Baustoffen.
Handlungsempfehlungen:
Die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt den Gebäudebestand in Europa klimafreundlicher zu gestalten. Auch wenn die Vision eines emissionsfreien Gebäudebestandes bis 2050 sehr ambitioniert ist, greifen einige Punkte zu kurz. Um die Potenziale für eine nachhaltige Schaffung von Wohnraum voll ausschöpfen zu können, empfiehlt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband:
• die vollständige Deckung des Energiebedarfs von Niedrigstenergiegebäuden durch erneuerbare Energien
• einen Grenzwert für die Graue Energie im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung
• den Abbau ungerechtfertigter rechtlicher Barrieren für das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen
• Anreize für Neubauten, die in besonderer Weise effizient oder nachhaltig sind
• die Stärkung der Holzenergie als Substitut für fossile Energieträger in der Gebäudeenergie
Ausführliche Erläuterungen zu den Handlungsempfehlungen finden sich in der beigefügten Stellungnahme.
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband begrüßt eine Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Erreichung der Klimaziele ausdrücklich sieht jedoch in der Änderungsrichtlinie einige Vorgaben, die eine sinnvolle energetische Holznutzung, im Sinne der Ressourceneffizienz, gefährden. Regional geschlossene und effiziente Ressourcenkreisläufe würden dadurch beeinträchtigt und erhebliche Wettbewerbsverzerrungen wären die Folge.
Der DeSH plädiert daher für eine Beibehaltung des aktuellen Schwellenwertes von 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung ab welcher die Nachweispflichten nach Art. 29 Abs. 2 bis 7 und 10 gelten. Eine Absenkung des Schwellenwertes sollte nur auf Grundlage einer vorherigen Evaluierung der Erfahrungen mit der RED II erfolgen.
Der DeSH spricht sich dafür aus, die Möglichkeit „vereinfachter nationaler Überprüfungssysteme“ zur Einhaltung der THG-Minderungen und der Nachhaltigkeitsverpflichtungen nach Artikel 29 Absätze 2 bis 7 und Absatz 10 auf alle Biomasse-Anlagen in der Leistungsklasse von 5 MW bis 20 MW auszuweiten.
Der DeSH spricht sich daher dafür aus, die THG-Minderungspflichten auch weiterhin auf Biomasse-Neuanlagen zu beschränken und Artikel 29 Absatz 10 Unterabsatz 1 Buchstabe d nicht zu verändern.
Das Ziel, hochwertiges Rundholz aus der energetischen Nutzung zu drängen, geht von einem falschen Verständnis moderner Holzenergie aus. Schon allein aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen ist die rein energetische Holznutzung ohne vorherige stoffliche Verwendung nicht sinnvoll. In modernen Holzfeuerungsanlagen werden neben Altholz hauptsächlich Rest- und Nebenprodukte aus der Holzverarbeitung und Forstwirtschaft eingesetzt.
Eine ordnungsrechtliche Festlegung des Kaskadenprinzips würde nicht nur Rohstoffmärkte grundlegend durcheinanderbringen, viele Unternehmen vor wirtschaftliche und technische Unzumutbarkeiten stellen sondern zum Hemmnis notwendiger Investitionen in Erneuerbare Energie und Energieeffizienz in der Holzindustrie führen.
Der DeSH spricht sich gegen die Einführung eines delegierten Rechtsaktes aus.
Im Rahmen des Green Deal wird die Holzverwendung als wirksames Instrument für den Klimaschutz hervorgehoben, wie bei dem „Neuen Europäischen Bauhaus“, der „Renovierungswelle zur Sanierung der Wirtschaft von Heute und zur Schaffung der umweltfreundlichen Gebäude von Morgen“ oder der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III. Die Erzeugung von Wärme und Strom aus Holznebenprodukten, trägt durch die Substitution von fossilen Energieträgern wesentlich zur Dekarbonisierung bei. Aus der Sicht des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des BAV-Bundesverbands der Altholzaufbereiter & -verwerter e.V. muss es daher Ziel sein, den effizienten Einsatz von Holz in verschiedenen Sektoren weiter voranzutreiben.
In dem Entwurf der Energiesteuer-Richtlinie werden erstmals auch die gängigen Holzbrennstoffe (KN-Codes 4401 und 4402) aufgenommen, die vorher nicht energiesteuerpflichtig waren (Nr. 14), sofern sie als Brennstoffe in Anlagen ab 5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung zur Energieerzeugung eingesetzt werden. Damit wäre der Einsatz dieser dann steuerpflichtigen Brennstoffe in der Holzindustrie, die ihre Holzprodukte durch den Einsatz von Holzbrennstoffen in Anlagen ab 5 MW herstellt oder in Altholzkraftwerken ab 5 MW, die Altholz als Brennstoff einsetzen, mit deutlichen Mehrkosten der Produktion verbunden
Die Verbände DeSH und BAV sprechen sich daher nachdrücklich für den Erhalt der Steuerbefreiung für feste Biobrennstoffe bei der nationalen Umsetzung der Energiesteuerrichtlinie aus. Zudem wäre eine Klarstellung dahingehend geboten, dass Altholz auch unter Abfälle und Reststoffe aus der Forstwirtschaft und forstbasierten Industrien einzustufen ist und so von der Möglichkeit der Steuerbefreiung umfasst wäre.
Die Einführung einer Besteuerung auf die oben aufgeführten Holzbrennstoffe würde deren Einsatz in der Holzindustrie und der energetischen Verwertung von Altholz in Biomassekraftwerken erheblich verteuern und sich damit sowohl auf Produktionskosten und Wettbewerbsfähigkeit als auch auf die Attraktivität ihrer Nutzung und damit der Einnahmemöglichkeiten der Waldbesitzer negativ auswirken.
Ebenso steht die Besteuerung im Widerspruch zur Förderung erneuerbarer Energien, die durch andere europäische Initiativen, wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, angereizt werden sollen sowie zur Stärkung des Holzbaus durch die heimische Holzverarbeitung (Renovierungswelle, Europäisches Bauhaus, Gebäudeeffizienzrichtlinie) und der Kreislaufwirtschaft durch die Verwendung eigener Produktionsreststoffe.
Handlungsempfehlungen:
- Europäische Ebene:
o Steuerbefreiung des Eigenverbrauchs selbst erzeugter Energieerzeugnisse für die Herstellung von Energieerzeugnissen
o Aufnahme von Altholz unter Abfälle und Reststoffe aus der Forstwirtschaft und forstbasierten Industrien nach Anhang IX Teil A der Richtlinie (EU) 2018/2001
o Vereinheitlichung der Anwendungsbereiche der Energiesteuerrichtlinie (Anlagen ab 5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung) und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II (Anlagen ab 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung) auf 20 MW
- Nationale Umsetzung: Erhalt der Steuerbefreiung für feste Biobrennstoffe nach Art. 16
Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in den nächsten Jahren neben der wirksamen Reduzierung von CO2-Emissionen und dem Ausbau erneuerbarer Energien eine grundlegende Transformation hin zu klimaschonenden Produkten und Prozessen erfordert. Um das Ziel einer Minderung der CO2-Emissionen um 55 % bis 2030 zu erreichen, kann Holz als Bau- und Werkstoff sowie erneuerbarer Energieträger einen entscheidenden Beitrag leisten.
Im Rahmen des Green Deal wird die Holzverwendung in den verbundenen Legislativvorschlägen und Strategien als wirksames Instrument für den Klimaschutz hervorgehoben, wie bei dem „Neuen Europäischen Bauhaus“, der „Renovierungswelle zur Sanierung der Wirtschaft von Heute und zur Schaffung der umweltfreundlichen Gebäude von Morgen“ oder bei der Ausweitung des Emissionshandels auf Gebäude und Verkehr sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III. Ebenfalls enthält der Green Deal jedoch Regelungen, die die Gefahr bergen, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und damit verbundene Holzverwendung in Europa einzuschränken. Damit würde sowohl das Potenzial für den Klimaschutz als auch die Wertschöpfung der Wald -und Holzwirtschaft in Europa erheblich gefährdet. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzbereitstellung ist Grundlage der Holzverwendung in allen Facetten – vom Holzbau bis zur Holzenergie, die einen entscheidenden Beitrag zu Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft leisten kann.
Zusammenfassung:
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) spricht sich daher gegen einen gemeinsamen Landnutzungssektor ab 2030 aus, der die Sektoren LULUCF und Landwirtschaft miteinander verknüpft.
Auf Basis dieser Emissionsentwicklung entbehrt das geplante Minderungsziel im Jahr 2030 einer wissenschaftlichen Herleitung. Die Einführung eines neuen CO2-Minderungsziels von -310 Mio. t CO2-Äq. (DE -30,8 Mio. t CO2-Äq.) ist daher dringend zu überprüfen und an einen realistischen Zielerreichungspfad anzulehnen.
Der Verordnungsentwurf enthält zu vorgegebenen Zielen widersprüchliche Maßnahmen. Auf der einen Seite soll ein „Anreiz für Waldbewirtschafter geschaffen werden, mehr Kohlenstoff in ihren Wäldern zu speichern“ und gleichzeitig „neue Geschäftsmodelle eingeführt werden müssen, um (…) Anreize durch die Verwendung langlebiger Holzprodukte“ zu setzen (Nr. 10).
Ziel sollte es aus Sicht des DeSH sein, den Klimaschutzeffekt durch die Steigerung der Holzverwendung (Erhöhung Holzproduktespeicher) in Verbindung mit der Neuanpflanzung junger Bäume mit einer hohen CO2-Bindefähigkeit (temporäre Erhöhung Waldspeicher) zu maximieren.
Bei der Einführung neuer Produktgruppen müssen wissenschaftliche fundierte Informationen zu diesen Produkten zur Verfügung stehen, so dass IPCC diese Informationen zum Zweck der Berichterstattung aufbereiten kann. Ansonsten besteht die Gefahr solchen Produkten einen positiven Effekt auf das Klima zuzuschreiben, obwohl dies faktisch nicht der Fall ist.
Der DeSH spricht sich dafür aus, dass „Banking“, d. h. den Erhalt der Überschüsse für Mitgliedstaaten weiterhin zu ermöglichen. Überschüsse sollten anderen Mitgliedstaaten nur auf freiwilliger Basis übertragen werden dürfen.
Handlungsempfehlungen
- Klimaschutzeffekt durch die Steigerung der Holzverwendung (Erhöhung Holzproduktespeicher) in Verbindung mit der Neuanpflanzung junger Bäume mit einer hohen CO2-Bindefähigkeit als temporäre Erhöhung des Waldspeichers maximieren.
- Keine Vereinheitlichung der Sektoren LULUCF und Landwirtschaft zu einem Landnutzungssektor ab dem Jahr 2030.
- Einführung neuer kohlenstoffspeichernder Produktgruppen nur auf Basis entsprechender IPCC Bilanzierungsregelungen.
- Keine Umstellung der Bilanzierungsmethoden ohne Zustimmung des IPCC.
- Den Erhalt der erzielten Überschüsse für Mitgliedstaaten („Banking“) weiterhin ermöglichen. Sofern Überschüsse anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, sollte dies ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.
Grundsätzliches
Der DeSH begrüßt, dass mit der Vorstellung der „Renovation Wave“ im Oktober 2020 und mit der vorliegenden Folgenabschätzung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) die Sanierung und Modernisierung sowie die Um- und Weiternutzung von Bestandsgebäuden für das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 stärker in den Fokus rückt. In diesem Bereich gibt es noch ungenutzte Potentiale bei Energieeinsparung, Effizienzsteigerung sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien und klimafreundlichen Baustoffen. Um die europäischen Klimaziele zu erreichen, ist eine Reduktion der Emissionen im Gebäudesektor von mehr als 60 Prozent im Vergleich zu 2015 dringend notwendig, die nur durch eine erhebliche Erhöhung der Sanierungsraten erreicht werden kann. Um wirksame Impulse für eine Steigerung der Modernisierungen zu setzen, befürwortet der DeSH die Einführung von Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch eine neue ganzheitliche CO2 Betrachtung sowie eine Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden verbindlich in die EPBD einzuführen.
Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die stufenweise Einführung von Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird als wirksamer Hebel für die Steigerung der Sanierungsraten angesehen. Eine Differenzierung nach Gebäudetypen erscheint hier angebracht, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Gebäude Rechnung zu tragen und die Sanierungskosten für die Verbraucher verhältnismäßig und bezahlbar auszugestalten, die sich insbesondere bei dem Mieter-Vermieter Dilemma als Hemmnis für Sanierungen herausgestellt haben. Die Einführung verbindlicher Standards sollte daher mit Fördermaßnahmen flankiert werden.
Weiterentwicklung der Gebäudebewertung vom Primärenergieverbrauch hin zur CO2-Bilanzierung als Kenngröße
Momentan wird vor allem der Primärenergieverbrauch eines Gebäudes als Kenngröße zur Bewertung herangezogen. Dieser ermöglicht zwar über Primärenergiefaktoren erneuerbare Energiequellen besser zu stellen, jedoch bleibt nach wie vor die Graue Energie, die zur Erstellung eines Gebäudes benötigt wird, außer Betracht. Eine CO2 Bilanzierung als Kenngröße würde außerdem nicht nur eine Betrachtung der Nutzungsphase, sondern auch der der Grauen Energie ermöglichen.
Ganzheitliche Gebäudebilanzierung über den gesamten Lebenszyklus
Gerade mit Blick auf die Sanierung von Gebäuden und deren Einfluss auf die Umwelt ist eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden unabdinglich. Oftmals geht der Abbruch und der Wiederaufbau eines neuen (energieeffizienteren) Gebäudes mit deutlich höheren CO2-Emmissionen einher, als die Sanierung des bestehenden Gebäudes. Im Rahmen dieser Nachhaltigkeitsbewertung können auch Faktoren wie Materialökologie und die einhergehende Wirkung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Holz als natürliche CO2-Senke berücksichtigt werden.
Gebäudesanierungspässe und Nachweispflichten
Im Grundsatz wird die Einführung von Gebäudesanierungspässen unterstützt, da sie ein Anreiz darstellen, in Sanierungsmaßnahmen zu investieren und den energetischen Zustand eines Gebäudes bei abbilden, insbesondere bei Eigentümerwechsel oder Vermietung. Wie bei allen Maßnahmen sollte hier jedoch eine Verhältnismäßigkeit zwischen Dokumentation, Nachweispflichten und Bürokratie hergestellt werden.
Fazit
Der Gebäudesektor ist für knapp 40 Prozent des Treibhausgasausstoßes weltweit verantwortlich. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken gilt es das Bauen der Zukunft ökologischer zu gestalten- sowohl bei der Sanierung als auch im Neubau. Hierzu ist es notwendig die entsprechenden Rechtsvorschriften zu ändern. Der DeSH unterstützt daher Option 3:
Änderung der EPBD, um die in der Renovierungswelle vorgeschlagenen Maßnahmen und die verstärkte Dekarbonisierung von Gebäuden in Rechtsvorschriften umzusetzen.