Deutscher Hopfenwirtschaftsverband e. V.

Der Deutsche Hopfenwirtschaftsverband e.V.

Lobbying Activity

Meeting with Norbert Lins (Member of the European Parliament, Committee chair)

19 Apr 2024 · Existenzielle Bedrohung des europäischen Hopfen- und Biermarktes

Response to Restrictions on bisphenol A (BPA) and other bisphenols in food contact materials

8 Mar 2024

Der Deutsche Hopfenwirtschaftsverband e. V *. bewertet eine Beschränkung für Bisphenol A (BPA) und andere Bisphenole in Lebensmittelkontaktmaterialien wie folgt: Die Transition Period ist für bestimmte Lebensmittelzutaten der Hopfenbranche zu gering, z. B. bei Hopfenextrakten. Hier gilt es folgendes zu beachten: Aktuell existiert kein alternativer Lack in Dosen um einige Hopfenextrakte unter den spezifizierten und mit Kunden vereinbarten Mindesthaltbarkeitsdaten (Shelf-life) weiter zu vermarkten. Derzeit haben die Hopfenvermarkter bzw. deren Verarbeitungswerke keinerlei verlässliche Information, bis wann Dosenhersteller eine Alternative für BPA-freie Dosen anbieten werden. Erst nach Entwicklung einer passenden alternativen Dosenlackierung können Lagertests für kritische Produkte (niedriger pH-Wert) und den neuen NBP-freien Dosen durchgeführt werden. Die längsten Shelf-lifes sind acht Jahre selbst bei beschleunigten Testverfahren ist von einer mehrjährigen Testdauer auszugehen *Der Deutsche Hopfenwirtschaftsverband e. V. (DHWV) stellt die Berufsorganisation der ganz überwiegend international operierenden Vermarktungsunternehmen für Rohhopfen und Hopfenerzeugnisse in Deutschland dar. Zu den wichtigsten Aufgaben dieser zumeist mittelständisch strukturierten Unternehmen zählen die Übernahme der Rohhopfen von den einzelnen Hopfenerzeugern und eine dauerhafte und zuverlässige Belieferung der weltweiten Brauindustrie. Dazu werden in technisch besonders qualifizierten Verarbeitungsbetrieben verschiedene, natürliche Hopfenerzeugnisse hergestellt. Schonend erzeugte Hopfenpellets und Hopfenextrakt bieten dem Brauer einen gleichbleibend qualitativen Einsatz im Brauprozess und sorgen für eine hohe Lagerstabilität. Der DHWV vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Hopfenvermarkter gegenüber Ministerien, Behörden und nahezu sämtlichen Einrichtungen aus dem Bereich der Züchtung und Forschung für Hopfen. Mit den anderen Berufsverbänden und Beteiligten aus dem Bereich der Hopfen- und Brauwirtschaft sucht er im regelmäßigen Dialog eine stetige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer weltweit erfolgreichen und auch deregulierten Versorgung der Brauindustrie und Non-Food-Bereiche mit Hopfen.
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Response to Evaluation of marketing standards [Regulation (EU) No 1308/2013]

26 Jul 2017

Evaluation of MST Roadmap, 28.06.2017 – Kurzfassung 1. Effectiveness Die in der VO (EU) Nr. 1850/2006 - Zertifizierung von Hopfen (nachfolgend VO 1850/2006) enthaltenen Marketing Standards (nachfolgend MST) haben keinen Einfluss auf die Preisbildung und den Wettbewerb. „Verbraucher“ sind im Rahmen der Beachtung der MST nur die Brauindustrie. Denn Hopfen und Hopfenerzeugnisse werden zu mehr als 95 % ausschließlich zu Brauzwecken verwendet, ein Verkauf an einen privaten Endverbraucher findet realiter nicht statt. 2. MST In der VO 1850/2006 sind bestimmte und wichtige Informationen zum Rohhopfen und zu den daraus hergestellten Hopfenerzeugnissen über die Herkunft, den Erntejahrgang, die Erntesorte und für die Einhaltung von Mindestqualitätsanforderungen. Mit diesen Angaben ist vor allem die Rückverfolgbarkeit von Hopfen und Hopfenerzeugnissen sichergestellt. Die geltenden MST zur hoheitlichen Bezeichnung der Hopfen verbessern die wirtschaftliche Situation sowohl der Erzeuger wie auch der Vermarkter und Brauer durch die Aufrechterhaltung eines hohen Qualitätsstandards. Durch die Regelungen zur hoheitlichen Zertifizierung von Rohhopfen und Hopfenerzeugnissen besteht ein hohes Maß an Wettbewerbsgleichheit zwischen den Marktbeteiligten. Durch die geltenden Regelungen zur amtl. Bezeichnung von Hopfen und der Einhaltung von Mindeststandards wurde für die gesamte Vermarktungskette (Erzeuger/Vermarkter/Verarbeiter - Brauereien) ein hohes Maß an Qualität im Sektor Hopfen erzielt. Vor allem den abnehmenden Brauereien (Verbraucher) wird durch die Vorgaben der VO 1850/2006 die Einhaltung von Mindestmerkmalen garantiert. Sie schafft ein hohes Maß an Transparenz und damit Vertrauen der Brauindustrie in die Qualität von Hopfen aus der Europäischen Union. Durch das bestehende System der hoheitlichen Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen wird eine ausreichende Versorgung des Marktes mit Qualitätshopfen gewährleistet. Zu den Regelungen für verschiedene Früchte und Gemüse wird keine Stellungnahme abgegeben. 3. Efficiency Der Nutzen der MST einschließlich der Einhaltung von Mindestqualität und den erforderlichen Mindestangaben für die Qualität übersteigt deren Kosten deutlich. Die bestehenden MST und Regelungen schaffen die Grundlage für eine ausreichende Lebensmittelsicherheit im Sektor Hopfen, ebenso die Einhaltung der Vorgaben für die Herkunftsbezeichnung „geschützte geografische Angabe“. Für Hopfen gibt es keine normierten Welt-Marketing-Standards. Die MST der EU haben jedoch im internationalen Verkehr mit Hopfen Geltung und werden auch von anderen Anbaunationen in Drittländern (z. B. USA) praktiziert. 4. Relevance Vermarkter und Verarbeiter im Sektor Hopfen erwarten die Beibehaltung der Regelungen zur hoheitlichen Bezeichnung von Hopfen und bestimmten Hopfenerzeugnissen. Die Angaben zum Erntejahr, zur Sorte und zur Herkunft sind fester Bestandteil einer durchgehenden Qualitätspolitik. 5. European added value Die im Hopfensektor der EU geltenden Regelungen bilden die Grundlagen für eine weltweite Vermarktung. Die in der EU geltenden public standards sind zugleich auch wichtig für weitergehende private standards in der EU und in Drittländern. Die Regelungen zu den MST und zur Zertifizierung von Hopfen sollten im Prinzip jedoch einer Modernisierung unterzogen werden. Die Anforderungen an Hopfen und Hopfenerzeugnisse haben sich deutlich verändert. Es gibt eine stärkere Diversifikation der Erzeugnisse im Vergleich zu früheren Erfordernissen. Der Entwicklung von bestimmten Hopfenrezepturen vor allem für die Craft Beer Industry und den berechtigten Belangen der Hopfenverarbeiter ist unter dem Gesichtspunkt der Wahrung von Betriebsgeheimnissen angemessen Rechnung zu tragen. Auf die vom Deutschen Hopfenwirtschaftsverband e.V. bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten Vorschläge zur Änderung der VO 1850/2006 (Reform) wird in der beigefügten Anlage verwiesen.
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