Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

IHK München

Die IHK für München und Oberbayern ist mit rund 410.000 Mitgliedsunternehmen die größte IHK in Deutschland.

Lobbying Activity

Response to Targeted revision of the EU rules for medical devices and in vitro diagnostics

6 Oct 2025

Der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vertritt die Interessen von rund 1.000 vor allem mittelgroße Betriebe mit 80.000 Beschäftigten in der bayerischen Medizintechnikbranche. Wir begrüßen das Bestreben der Europäischen Kommission, den Rechtsrahmen für Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) zu evaluieren und gezielt zu überarbeiten. Die MDR und IVDR führen jedoch zu erheblichen Herausforderungen: Hohe regulatorische Anforderungen binden Ressourcen, hemmen Innovationen und verlagern Zulassungen teilweise außerhalb der EU. Die folgenden gezielten Anpassungen sind insbesondere erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Standorts zu sichern, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Maß an Patientensicherheit zu erhalten: - Effizientere Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren: Abschaffung der starren 5-Jahres-Zertifikatsbegrenzung bzw. Einführung einer risikobasierten Re-Zertifizierung. Einführung einer Genehmigungsfiktion sowie transparente Bearbeitungszeiten und Kosten. - Entlastung von KMU, etwa durch angepasste Gebührenregelungen und Nachlässe. - Förderung von Nischenprodukten und Innovationen, z.B. beschleunigte Zulassungsverfahren oder bedingte Zertifikate für Produkte mit geringer Stückzahl. - Bürokratieabbau und Digitalisierung, u.a. durch eine klar definierte und nutzerfreundliche Implementierung der EUDAMED-Datenbank, digitale Gebrauchsanleitungen (IFU) als Regelfall und Reduktion redundanter Inhalte in der Technischen Dokumentation. - Bessere internationale Zusammenarbeit, z.B. Teilnahme der EU am Medical Device Single Audit Programm (MDSAP), Stärkung der CE-Kennzeichnung und Abschluss von Mutual Recognition Agreements mit zentralen Handelspartnern (Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA). Die beigefügte Stellungnahme enthält detaillierte Erläuterungen und Praxisbeispiele zur gezielten Unterstützung der EU-Kommission bei der Überarbeitung der MDR/IVDR.
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Response to Evaluation of the Cosmetic Products Regulation

21 Mar 2025

We welcome the European Commission's efforts to evaluate the legal requirements for cosmetics for modern, business-oriented and consumer-oriented development. We appreciate the opportunity to comment and would like to make the following statement: We recognize the need for regulatory requirements to protect consumers from health risks. The current EU Regulation 1223/2009 makes a good contribution to this, but we certainly recognize the need for adjustments. We would particularly like to point out that the stringent regulatory requirements pose significant financial and bureaucratic hurdles, particularly for small and medium-sized enterprises, and ultimately run counter to positive economic development. Therefore, we would like to see regulatory adjustments for small and medium-sized enterprises based on a risk-based approach.
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Response to Rationalisation of reporting requirements

1 Dec 2023

EU-Konsultation Verwaltungsaufwand Straffung der Berichtspflichten Gesamtbewertung Das Maßnahmenpaket der EU-Kommission weist gute Ansatzpunkte auf. Erfreulicherweise greift die Kommission lang geforderte Entlastungen bei der A1-Bescheinigung und der Mitarbeiterentsendung auf, stößt Entlastungen bei der Europäischen Unternehmensstatistik, dem Unionszollkodex und der Rechnungslegungsrichtlinie an. Gut ist ferner, dass die Anwendung der European Sustainability Reporting Standards zeitlich geschoben wird. Insgesamt wird das von Ursula von der Leyen ausgegebene Abbauziel um 25 Prozent mit den vorgeschlagenen Maßnahmen aber kaum zu erreichen sein, denn die meisten der 58 vorgelegten Vorschläge für Vereinfachungen bzw. Evaluierungen sind sehr kleinteilig und tragen deshalb nicht sehr viel zu diesem richtigen Ziel bei. Symptomatisch für die geringen Entlastungspotenziale der Vorschläge wird zum Beispiel mit der Badewasserrichtlinie aus dem dritten Teil des Maßnahmenpakets deutlich. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sollten daher weitere Maßnahmen vorgelegt werden. In jedem Fall sollten die Vorschläge der Kommission so schnell wie möglich mit konkreten Details hinterlegt werden. Der Ansatz der EU-Kommission auf Digitalisierung zu setzen ist richtig und wichtig für einen modernen und harmonisierten Binnenmarkt. Digitale Schnittstellen für Berichte oder Registrierungen sollten daher großflächiger genutzt werden. Es ist weder effizient noch zielfördernd, wenn diese Schnittstellen entwickelt werden, aber schlussendlich nur optional für die Mitgliedsstaaten sind. So können u.E. die Entlastungspotenziale nicht gehoben werden. Besonders kritisch zu bewerten ist die Interpretation der EU-Kommission, das 25-Prozent-Abbauziel als ein Langzeitziel zu betrachten. Die Wirtschaft braucht zeitnah eine ambitionierte Entlastung von EU-Bürokratie, weshalb der Abbau von Berichtspflichten und Bürokratie so schnell wie möglich zu erreichen ist. Das 25-Prozent-Ziel sollte als ein Startschuss für eine dringend erforderliche Trendwende interpretiert werden. Langfristiges Ziel sollte es folglich sein, den Bürokratieabbau zu verstetigen und in jeder Legislaturperiode die Berichtspflichten und Bürokratielasten zu reduzieren. Zudem sollte die EU-Kommission bei Ihrer Bürokratieabbau-Initiative auch die Belastung anstehender Regelungsvorhaben berücksichtigen. Der Wirtschaftsstandort Europa kann nicht im globalen Wettbewerb bestehen, wenn die Unternehmen erst von Berichtspflichten entlastet werden, nur um neue Pflichten auferlegt zu bekommen. Über Initiativen wie dem europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der EU-Taxonomie, der Endverbleibserklärung zur Sanktionsdurchsetzung oder den Vorschriften zur Reparatur von Waren kommen neue Berichts- und Dokumentationspflichten auf die Unternehmen zu, wodurch unter dem Strich ein Plus bei der Belastung entsteht. Daher sollte die EU-Kommission die als Bürokratiebremse konzipierte One-in-one-out-Regel effektiv und transparent nutzen. Hierfür sollten Rechtsakte künftig nicht mehr von der One-in-one-out-Regel ausgeklammert werden können. Ebenso ist es wichtig, neben den Berichtspflichten auch den allgemeinen Erfüllungsaufwand der EU-Regulierung zu senken. Für weitere Details und eine Einzelbewertung der Vorschläge verweisen wir auf die Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer vom 01.12.2023. Wir verweisen zudem auf 50 Vorschläge der DIHK zum Bürokratieabbau (Unternehmen von EU-Bürokratie entlasten und europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken, als Datei angehängt).
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Meeting with Axel Voss (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur)

24 Nov 2023 · Artificial Intelligence

Response to Adapting liability rules to the digital age, the circular economy and global value chains - the new Product Liability Directive

8 Dec 2022

Mit dem aktuellen Richtlinienentwurf wird das bisherige ausgewogene Gleichgewicht zwischen Verbrauchern und Unternehmen einseitig zu Lasten der Unternehmen verschoben. Der Richtlinienvorschlag ist daher abzulehnen. Der Entwurf bringt ausschließlich Verschärfungen und Haftungserweiterungen für europäische Unternehmen. Damit wird das bestehende Gleichgewicht der produkthaftungsrechtlichen Vorschriften einseitig zu Lasten der Unternehmen verschoben. Sicherheitsanforderungen für technische Produkte, wie auch für Hochrisiko-KI-Systeme, können über technische Normen und branchenbezogenen Sicherheitsanforderungen für jeweilige Produktgruppen gelöst werden. Die Erweiterung des Kreises der Haftenden wird zu steigenden Preisen führen und nimmt insgesamt den Unternehmen die Kalkulationssicherheit. Zudem steht zu befürchten, dass Produkte mit einem potenziellen Cybersicherheitsrisiko überhaupt nicht mehr versicherbar sein werden, da schon jetzt für Cyberversicherungen hohe Versicherungsbeiträge bei niedriger Versicherungssumme zu zahlen sind. Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wird massiv gefährdet und die Entwicklung und Etablierung innovativer Produkte angesichts des nicht abschätzbaren Kostenrisikos erschwert. Damit besteht für Europa die Gefahr, Schlusslicht in Sachen Digitalisierung zu werden. ------------------------------------------ Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern ist mit rund 410.000 Mitgliedsunternehmen die größte IHK bundesweit. Darüber hinaus ist die Kammer eines der größten Unternehmensnetzwerke in ganz Europa. Die Industrie- und Handelskammern haben seit 1956 den gesetzlichen Auftrag (IHK-Gesetz), das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten, hoheitliche Aufgaben zu erfüllen, die Wirtschaft zu fördern und für Anstand im Wirtschaftsleben einzutreten. Dazu gehören auch Stellungnahmen zu europarechtlichen, bundesrechtlichen und bayerischen Gesetzgebungsvorhaben, welche die Gesamtinteressen der vertretenen Mitgliedsunternehmen betreffen. In der IHK für München und Oberbayern engagieren sich rund 12.000 Unternehmer ehrenamtlich in Vollversammlung, Regionalausschüssen, Ausschüssen und Arbeitskreisen oder als Prüfer in der beruflichen Bildung alles unbezahlbar wichtige Tätigkeiten. Die Mitgliedschaft in der IHK ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland Pflicht mit Ausnahme der Freiberufler, reinen Handwerker und landwirtschaftlichen Betriebe. Mit den Beiträgen der Mitglieder wird ein Großteil der Kosten der IHK gedeckt. Sie ist darüber hinaus Partner im Enterprise Europe Network der Europäischen Kommission und wird von ihr gefördert.
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Response to EU single access point for financial and non-financial information publicly disclosed by companies

15 Jan 2021

Die IHK für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellung‎nahme. Stellungnahme zur EU-Konsultation "Finanzielle Transparenz – einheitlicher EU-Zugangspunkt für Unternehmensinformationen" Geplant ist die Einrichtung eines einheitlichen EU-Zugangspunktes (ESAP) ‎zu ‎finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensinformationen. Über Webportale ‎oder ‎andere Wege sollen Anleger schnell und einfach auf Daten zugreifen können, ‎‎„ohne ‎dass den Unternehmen dadurch übermäßige Belastungen entstehen“. ‎ Eine zentrale EU-‎Plattform, in der alle offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten ‎und Informationen ‎in maschinenlesbaren Format hinterlegt sind, kann für ‎Unternehmen sowie ‎Finanzmarktteilnehmer eine deutliche Erleichterung schaffen. So ‎könnten zum Beispiel ‎Banken bei der Kreditprüfung direkt auf Unternehmensdaten ‎zugreifen, was den ‎Aufwand für Bank und Kreditnehmer reduziert und den Prozess ‎beschleunigt.‎ ‎ Bei der weiteren Ausarbeitung des Projektes „Europäisches ‎Finanztransparenzportal“ jedoch von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung: ‎ Die Einführung sollte zur Vermeidung von Bürokratie nicht mit neuen Offenlegungs- ‎und Berichtspflichten verbunden sein, sondern sich auf das Zusammenführen bereits ‎bestehender öffentlich zugänglicher Unternehmensdaten konzentrieren. ‎ ‎ Der ‎Umsetzungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen muss so gering wie ‎möglich bleiben. Weitere relevante Punkte entnehmen Sie bitte dem Langtext unserer Stellungnahme. Vielen Dank!
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Response to Climate change mitigation and adaptation taxonomy

18 Dec 2020

Nachhaltiges Finanzwesen – EU-Klassifizierungssystem für grüne Investitionen ‎ Stellungnahme der IHK für München und Oberbayern vom 17.12.2020‎ Die IHK für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme.‎ In der derzeitigen politischen Diskussion stehen sich zwei Konzepte zur ‎Transformation der Wirtschaft zu ‎mehr Nachhaltigkeit gegenüber. Das eine sieht Klimaschutz in erster Linie als Aufgabe der Umwelt- und ‎Energiepolitik. Gezielte Regulierungen, Steuern ‎und neue Infrastrukturen sollen dafür sorgen, dass CO2-‎Emissionen abgebaut werden. ‎Aus unserer Sicht, sollte dieser Ansatz bevorzugt werden und die CO2-‎Bepreisung der ‎Kern der Klimapolitik sein. Der wichtigste Vorteil dieses klimapolitischen Ansatzes ‎liegt ‎darin,‎ dass dort CO2 eingespart wird, wo es zu den geringsten Kosten möglich ist. ‎Auf ‎sektorspezifische Vorgaben wie beispielsweise die CO2-Höchstgrenzen für Autos ‎kann und sollte man ‎verzichten.‎ Die EU-Politik des Green Deal ist dagegen deutlich breiter angelegt und fordert, alle Politikbereiche auf ‎den Klimaschutz auszurichten. Das Grundproblem von Sustainable Finance liegt darin, dass es sich bei der ‎Taxonomie um einen planwirtschaftlichen Versuch handelt, alle wirtschaftlichen Aktivitäten in "grün" und ‎‎"nicht grün" einzuteilen und Kapitalströme entsprechend zu lenken. Die wirtschaftliche Realität ist für eine ‎solche Steuerung jedoch zu dynamisch und komplex. Durch Innovationen entstehen laufend neue ‎wirtschaftliche Aktivitäten, die durch die Taxonomie nicht erfasst sind.‎ Des Weiteren kann man sehr unterschiedlicher Meinung darüber sein, welche Tätigkeiten klimapolitisch ‎hilfreich sind und welche nicht. Die Produktion moderner, sparsamer Verbrennungsmotoren und der Bau ‎neuer Kernkraftwerke können z. B. zum Klimaschutz beitragen.‎ Zuletzt ist es weder sinnvoll noch notwendig zu versuchen, Aktivitäten, die dem Klimaschutz dienen, auf ‎diese Weise zu fördern. Es ist viel einfacher und zielgenauer, klimaschädliches Verhalten durch eine CO2-‎Bepreisung zu belasten. Eine ineffiziente Doppelregulierung (insbesondere zu eine schon bestehenden ‎umweltpolitischen Steuerung) sollte vermieden werden.‎ Sustainable Finance-Maßnahmen sollten helfen, Nachhaltigkeitsrisiken besser zu berücksichtigen. Sie ‎sollten aber kein Instrument der Investitionslenkung sein.‎ Die Taxonomie sollte daher weiterhin lediglich deskriptiven, nicht-normativen Charakter haben und nur ‎auf als nachhaltig vermarktete Kapitalmarktprodukte Anwendung finden.Keinesfalls darf die Taxonomie ‎für alle Bank- und Versicherungsprodukte verpflichtend werden, anderenfalls drohen Engpässe bei der ‎Unternehmensfinanzierung und Nachteile europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb.‎ Eine grüne Taxonomie ist aus unserer Sicht bereits komplex genug, daher sollte Idee einer „Brown ‎Taxonomy“ nicht verfolgt werden.‎ Näheres in der beigefügten Langversion der Stellungnahme.‎
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Response to Commission Delegated Regulation on taxonomy-alignment of undertakings reporting non-financial information

5 Aug 2020

Stellungnahme IHK für München und Oberbayern zu Taxonomie/Sustainable Finance Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vertritt als größte IHK Deutschlands ‎rund 390.000 Mitgliedsunternehmen. Mit Blick auf die von der EU festgelegten Nachhaltigkeits- und ‎Klimaschutzstrategie betrachten Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft den Wandel zu einer ‎ressourcenschonenderen Wirtschaft grundsätzlich als wichtigen und richtigen Schritt zur Erreichung ‎der definierten Ziele. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind folgende Leitlinien zu beachten:‎ ‎⦁ Beibehalten der Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft ‎⦁ Keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität ‎⦁ Art und Umfang der Mittelstandsfinanzierung erhalten ‎⦁ Proportionalität für KMUs berücksichtigen ‎⦁ Auswirkung der Corona-Krise auf die Wirtschaftsstruktur berücksichtigen Mittelständische Firmen finanzieren sich zu 80 % über Kredite. Bisher haben Banken als ‎Finanzintermediäre die Rolle, bei der Kreditgewährung das Ausfallrisiko in den Mittelpunkt der ‎Betrachtung zu stellen. Das muss im Sinne der Finanzmarktstabilität auch so bleiben und darf nicht ‎durch politisch motivierte Ziele ausgehebelt werden. ‎ Folgende Punkte sind im Hinblick auf die Taxonomie aus Sicht der oberbayerischen Wirtschaft von ‎zentraler Bedeutung:‎ Die Taxonomie sollte lediglich deskriptiven, nicht-normativen Charakter haben und weiterhin nur auf ‎Finanzprodukte Anwendung finden. Keinesfalls darf die Taxonomie für alle Bank- und ‎Versicherungsprodukte verpflichtend sein, anderenfalls drohen massive Engpässe bei der ‎Unternehmensfinanzierung und Nachteile europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb. ‎ Die aktuellen Überlegungen zur Definition einer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit entlang der ‎gesamten Lieferkette gehen zu weit, stellen unverhältnismäßige Eingriffe in die unternehmerischen ‎Freiheiten dar und sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht umsetzbar. Das Erfassen, die ‎Dokumentation, die Bewertung und die Kontrolle von Nachhaltigkeitskriterien in der bisher ‎diskutierten Kleinteiligkeit würde KMU überfordern. ‎ Es muss darauf geachtet werden, dass KMU grundsätzlich nicht – auch nicht von Abnehmern in einer ‎Lieferkette bzw. von Kunden – zur Erfassung, Dokumentation und Offenlegung komplexer ‎Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet werden.‎ Unsere Forderungen lauten:‎ ‎- Anwendung der Taxonomie muss freiwillig bleiben.‎ ‎- Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Produkte wie Kredite, Fördermittel und ‎Versicherungsprodukte.‎ ‎- Proportionalität berücksichtigen, überbordende Bürokratie vermeiden.‎ ‎- Anwendungsbereich auch innerhalb von Wertschöpfungsketten beschränken.‎ Unsere ausführliche Argumentation ist im angehängten Positionspapier enthalten.‎
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Meeting with Andrea Beltramello (Cabinet of Executive Vice-President Valdis Dombrovskis)

21 Jan 2020 · Sustainable finance