Verband der freien KFZ-Teile-Fachhändler

VFT

Der VFT setzt sich dafür ein, dass die Betriebe des herstellerungebundenen Automotive-Sektors in Österreich und Europa die selben Möglichkeiten wie die Fahrzeughersteller erhalten, um konkurrenzfähig zu sein und zu bleiben.

Lobbying Activity

Response to Revision of the Roadworthiness Package

21 Jul 2025

--- Bitte beachten Sie das angehängte Dokument --- Wir begrüßen das Ziel der Kommission, die EU-Richtlinie zur technischen Überwachung von Fahrzeugen mit deren Entwicklungsstand abzugleichen. Gleichzeitig sehen wir aber mit Blick auf die praktische Umsetzung wesentliche Herausforderungen, die es bis zur Beschlussfassung der RL noch zu adressieren gilt. Wie von uns bereits in der vorangegangenen öffentlichen Konsultation hingewiesen hat sich das Prüfsystem in Österreich bewährt und funktioniert zuverlässig. Behördlich ermächtigte Begutachtungsstellen gewährleisten ein bundesweit engmaschiges Prüfstellennetz. Das sorgt für einen niederschwelligen Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen: Die Konsumenten profitieren dank Nahversorgungsinfrastruktur von kurzen Wegen und rasch verfügbaren Terminen. Auch die Kommission selbst führt in der Begründung für die Vorlage des neuen Richtlinien-Vorschlags an, dass das System der technischen Prüfungen gut entwickelt ist und schon heute in großem Maße zur Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist in Hinblick auf Umfang und Inhalt geänderter bzw. neuer Prüfvorschriften eine praxistaugliche Umsetzung gefragt. Wichtig ist dabei, dass ausreichend Augenmaß auf die Praktikabilität, die Effizienz und die Ausgewogenheit der Prüfmethoden gelegt wird. Aus Sicht der Konsumenten muss es das Ziel sein, die wiederkehrende Prüfung einfach, schnell und kostengünstig zu halten. Im Sinne einer Better Regulation gilt es sicherzustellen, dass bestehende Strukturen und Systeme Berücksichtigung finden, mit dem Ziel redundante Systeme bzw. Prüfungen zu vermeiden. Unsere vollständige Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.
Read full response

Meeting with Roman Haider (Member of the European Parliament)

8 Apr 2025 · Automotive Industrial Action Plan

Response to Evaluation of the Motor Vehicle Block Exemption Regulation

24 Jun 2024

Der VFT vertritt die Interessen der unabhängigen Marktteilnehmer des Automotive Aftermarkets in Österreich und setzt sich insbes. für den diskriminierungsfreien Zugang zu allen wesentlichen Inputs ein, die für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen notwendig sind. Die Gruppenfreistellungsverordnung (Nr. 461/2010 & Änderungsverordnung 2023/822) ist zusammen mit ihren ergänzenden Leitlinien einer der unerlässlichen Grundpfeiler für fairen Wettbewerb auf dem Kfz-Anschlussmarkt. Dieser Anschlussmarkt ist in Österreich typischerweise durch KMU geprägt. Für tausende Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich, genauso aber auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten, stellt dieses Regelwerk im Wettbewerb mit globalen Automobilkonzernen und ihren Netzwerken die wirtschaftliche Existenz sicher und ist eine wichtige Voraussetzung für zukunftsgerichtete Investitionsentscheidungen unabhängiger Klein- und Mittelbetriebe. Vor dem Hintergrund hoher Marktkonzentration im Bereich der Automobilherstellung sorgen klare Spielregeln auf dem Kfz-Anschlussmarkt dafür, dass die asymmetrische Verteilung der Marktmacht nicht in wettbewerbseinschränkenden oder -verzerrenden Maßnahmen mündet. Damit profitieren allen voran die Verbraucherinnen und Verbraucher von einem solchen Regelwerk: a.) Eine größere Auswahl an Anbietern, fördert den Preis- und Qualitätswettbewerb. Dass dieser Mechanismus wirkt, zeigen Markterhebungen unterschiedlicher Organisationen für den Bereich Kfz-Reparatur immer wieder. b.) In EU-Mitgliedsländern wie Österreich raten Topografie gemeinsam mit der demografischen Entwicklung darüber hinaus Maßnahmen an, die den Erhalt einer Nahversorgung mit Kfz-Reparaturleistungen unterstützen: Es zeigt sich mehr und mehr, dass gerade kleinere, lokal verankerte Reparaturbetriebe in Regionen einen wichtigen Beitrag zur Mobilitäts-Nahversorgung leisten, in denen die Bevölkerung auf ein funktionstüchtiges und verkehrssicheres Fahrzeug angewiesen ist. Viele Regionen sind jedoch für zumeist größerer strukturierte, herstellergebundene Betriebe, die durch ihre Einbindung in kapitalmarktorientierte Organisationsstrukturen bestimmte Mindestanforderungen an die Beschaffenheit ihres Einzugsgebiets haben, nicht (mehr) immer ausreichend attraktiv genug. Aus Sicht der unabhängigen Marktteilnehmer ist die Sicherstellung eines Level-Playing-Fields unabdingbar. Ohne Maßnahmen, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten, werden unabhängige Marktteilnehmer durch einseitig errichtete Barrieren künstlich aus dem Markt ausgeschlossen. Unter diesem Blickwinkel erfüllen die Gruppenfreistellungsverordnung und insbes. auch die ergänzenden Leitlinien grundsätzlich den Zweck, faire Rahmenbedingungen im Kfz-Anschlussmarkt sicherzustellen. In Hinblick auf Wirksamkeit und Effizienz sollte die Durchsetzung geltender Regelungen aber besser gestaltet werden. Das betrifft sämtliche wesentlichen Inputs, die für Wartung & Reparatur notwendig sind. So gibt es z.B. oftmals Probleme mit der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit dieser Inputs im Bereich der Fahrzeugdiagnose; bei Reparatur- & Wartungsinformationen ganz besonders für E-Fahrzeuge; beim Kalibrieren von Fahrassistenzsystemen (ADAS); durch die schleichenden Zunahme von Monopolteilen (captive parts); bei der diskriminierungsfreien Anerkennung von OES-Teilen (z.B. im Zuge der Schadenabwicklung mit / durch Versicherungen) Was es darum braucht, ist ein robuster Durchsetzungsmechanismus. Die Marktteilnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass EU-weit geltende Regularien auch tatsächlich in jedem Mitgliedsstaat durchgesetzt und eingehalten werden. Um eine bessere Einhaltung der Vorschriften zu erreichen, sollen die Durchsetzungskosten gesenkt bzw. erschwinglich gemacht werden.
Read full response

Response to Review of the Designs Directive

31 Jan 2023

Sehr geehrte Damen und Herren der EU-Kommission, wir begrüßen und danken Ihnen für Ihr Bestreben, mit der Einführung einer EU-weiten Reparaturklausel in der Geschmacksmusterrichtline einen wichtigen Harmonisierungsschritt für den europäischen Binnenmarkt zu setzen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Ist-Zustands auf dem Binnenmarkt tragen Sie damit zu einer maßgeblichen Verbesserung der Rechtssicherheit bei; das gilt ganz besonders aus österreichischer Perspektive. Die Einführung einer Reparaturklausel ist darum aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht die richtige Entscheidung. Leider weist der vorliegende Vorschlag zwei besonders gravierende Schwachpunkte auf: So bedauern wir die neu eingeführte Beschränkung der Reparaturklausel auf solche Teile, die in Erwägungsgrund 35 im Englischen als form-dependent component parts of complex products only beschrieben werden, sowohl in der Geschmacksmusterrichtlinie Art. 19(1) als auch in der Verordnung Art. 20a(1). Unseres Erachtens ist diese Einschränkung durch keinen Grundsatz des geistigen Eigentums gerechtfertigt und sie widerspricht der ursprünglichen Absicht des EU-Gesetzgebers einer vollständigen Liberalisierung im Sinne der Wahlmöglichkeit der Verbraucher:innen von Ersatzteilen bei Reparaturen. Eine Beschränkung dieser Wahlmöglichkeit würde die Position der Verbraucher:innen schwächen. Ganz wesentlich in Hinblick auf Art 19 (3) ist, dass die Reparaturklausel den Fahrzeugnutzer:innen nicht in vollem Umfang zugutekommt, solange sie nicht für neue UND bestehende Fahrzeugmodelle gilt. Wir bedauern darum auch, dass der Vorschlag der EU-Kommission eine zehnjährige Übergangsfrist umfasst. Denn die Folgen daraus sind klar: 1. Unabhängige Ersatzteilanbieter sind noch weitere zehn Jahre mit einem Monopolteile-Markt der gebundenen Netzwerke konfrontiert und werden so weiterhin vom Ersatzteilmarkt für existierende Fahrzeuge und Produkte ferngehalten. 2. Die Inhaber von Geschmacksmusterrechten werden in diesen Ländern noch zehn Jahre lang eine Monopolstellung innehaben. 3. Die Verbraucher:innen, die ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen, werden aufgrund dieses Monolpolmarktes noch zehn Jahre lang höhere Preise zahlen. 4. Verbraucher:innen, Ersatzteilhersteller und Reparaturbetriebe werden noch zehn Jahre lang unter der Rechtsunsicherheit leiden, welche Art von Produkten alternativ mit unabhängigen Ersatzteilen oder eben nur mit Monopolteilen des Fahrzeugherstellers repariert werden kann. 5. Der EU-Binnenmarkt wird darum noch zehn Jahre lang fragmentiert bleiben. Darum lautet unsere klare Empfehlung: Verabschieden Sie KEINE Übergangsfrist, damit die Reparaturklausel vom ersten Tag an angewendet werden kann. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Verabschiedung einer flexibleren Übergangsfrist, die es den Mitgliedstaaten überlässt, ob sie die Reparaturklausel vom ersten Tag an auf alle Geschmacksmuster anwenden wollen.
Read full response