Verband der pyrotechnischen Industrie
VPI
Der VPI betreut Hersteller und Vertreiber von Silvester-, Groß- und Bühnenfeuerwerk sowie pyrotechnischer Munition.
ID: 96771571148-58
Lobbying Activity
Response to Evaluation of Directive 2013/29/EU on pyrotechnic articles
31 May 2023
In der EU-Pyrotechnikrichtlinie 2013/29/EU sind Vorschriften festgelegt, die den freien Verkehr pyrotechnischer Gegenstände im Binnenmarkt sicherstellen soll. Hauptziel der Richtlinie ist es somit, den freien Verkehr pyrotechnischer Gegenstände im Binnenmarkt zu ermöglichen und gleichzeitig Gesundheit und Sicherheit zu schützen und die einschlägigen Umweltaspekte zu berücksichtigen. Die Pyrotechnik-Richtlinie ist seit 2007 in Kraft und hat sich, gerade auch nach der Angleichung an die allgemeinen Vorschriften für Produkte im neuen Rechtsrahmen (NLF) im Jahre 2013, durchaus bewehrt und deckt immer noch als funktionale Sicherheitsrichtlinie die angedachten Hauptziele größtenteils ab. Allerdings konnte in der nunmehr gut 16jährigen praktischen Anwendung der EU-Pyrotechnikrichtlinie auch festgestellt werden, dass es in manchen Punkten Verbesserungsbedarf gibt. Dazu zählt u.a., dass die in Artikel 10 Abs. 3 d) EU-PyroRL aufgenommene Mindestinformationen in Bezug auf den Mindestsicherheitsabstand bei Kat. F4 Gegenständen derzeit zu Problemen beim freien Warenverkehr führen, da ein Mindestsicherheitsabstand nicht vom Hersteller festgelegt werden kann, sondern sich nach technischen Parametern bestimmt, die sich aus den Festlegungen in der entsprechenden EN-Norm ergeben und z.B. den Einsatzort und auch Umweltfaktoren berücksichtigen. Weiterhin ist zwar im Erwägungsgrund 9 der EU-Pyrotechnikrichtlinie aufgeführt, dass diese Richtlinie auch für den Fernabsatz gelten soll. Dies spiegelt aber in vielen EU-Mitgliedsstaaten nicht die derzeitige Realität wider, was den Onlinehandel angeht.
Read full response