Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V.

AGDW

„AGDW – Die Waldeigentümer“ lautet der neue Name der 1948 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW).

Lobbying Activity

Meeting with Paulina Dejmek Hack (Cabinet of Commissioner Jessika Roswall) and Representation of German Forest Owners at the EU

27 Jan 2026 · EUDR, Nature Restauration Regulation

Meeting with Jutta Paulus (Member of the European Parliament)

19 Nov 2025 · Umweltpolitik - Waldbesitzerverband RLP

Response to Verification of carbon removals, carbon farming and carbon storage in products

1 Jul 2025

Die AGDW Die Waldeigentümer begrüßt das Ziel der EU, mit dem CRCF einen transparenten und qualitätsgesicherten Rahmen zur Zertifizierung von CO-Entnahmen zu schaffen. Wälder sind essenzielle Kohlenstoffsenken und leisten einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Ihre Leistungen anzuerkennen und zu honorieren, kann den Waldbesitzenden neue Perspektiven eröffnen insbesondere angesichts zunehmender Klimarisiken und wirtschaftlicher Unsicherheiten. Der Entwurf zur Durchführung der Verordnung definiert konkrete Anforderungen an Daten, Verfahren und Kontrollstrukturen. Aus Sicht der Waldbesitzenden eröffnet dies Chancen für klimafreundliche Forstwirtschaft, birgt aber auch erhebliche Herausforderungen. Die Zertifizierung von CO-Entnahmen kann neue Einkommensquellen erschließen und den Waldumbau fördern. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Systeme praxistauglich und auch für kleinere Betriebe zugänglich sind. Die aktuelle Ausgestaltung ist jedoch komplex und technisch anspruchsvoll. Anforderungen an Datenqualität und Modellvalidierung orientieren sich an großflächigen Strukturen, was kleinstrukturierte Betriebe benachteiligt. Gruppenzertifizierungen, die gerade für kleinere Waldbesitzer essenziell wären, sind derzeit mit hohen Hürden verbunden. Zudem fehlt eine Öffnung für bestehende, bewährte forstliche Standards. Dies untergräbt das Vertrauen von Akteuren, die bereits Erfahrung mit CO-Projekten haben. Eine Integration vorhandener Systeme würde nicht nur den Aufwand reduzieren, sondern auch die Akzeptanz in der Praxis stärken. Unklar bleibt zudem die wirtschaftliche Tragfähigkeit: Der freiwillige Kohlenstoffmarkt leidet unter Preisschwankungen und unsicheren Rahmenbedingungen. Ohne staatliche Flankierung, etwa durch öffentliche Nachfrage, steuerliche Anreize oder Förderprogramme, kann eine Zertifizierung kaum wirtschaftlich attraktiv werden. Gleichzeitig droht durch andere EU-Regelwerke ein faktischer Zertifizierungszwang, der den freiwilligen Charakter des CRCF aushöhlen würde. Um das Potenzial der Verordnung zu heben, fordert die AGDW praxistaugliche Verfahren, digitale Hilfsmittel und tragfähige Gruppenmodelle. Die forstliche Expertise muss verbindlich in die Weiterentwicklung einfließen. Synergien mit bestehenden Monitoringstrukturen, etwa der Bundeswaldinventur, sind konsequent zu nutzen. Es braucht klare Marktsignale, steuerliche Anreize und Programme zur Anschubfinanzierung. Zudem muss die Klimaschutzwirkung der Holzverwendung durch Substitution und Kohlenstoffspeicherung gleichwertig anerkannt werden. Die Umsetzung der CRCF-Verordnung kann ein Meilenstein für sichtbaren, überprüfbaren und wirtschaftlich nutzbaren Wald-Klimaschutz sein. Dafür braucht es ein System, das sich an der forstlichen Realität orientiert mit verlässlichen Märkten, funktionierenden Anreizen und echter Anerkennung für die Leistungen der Waldbesitzenden. Die AGDW appelliert an die Europäische Kommission, das Regelwerk gemeinsam mit der Praxis weiterzuentwickeln mit Fachwissen, Augenmaß und Zukunftsorientierung.
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Response to Towards a Circular, Regenerative and Competitive Bioeconomy

23 Jun 2025

Die AGDW Die Waldeigentümer begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission für eine kreislauforientierte, regenerative und wettbewerbsfähige Bioökonomie. Private Waldbesitzende sehen sich als aktiver Teil dieser Transformation, fordern jedoch klare, investitionsfreundliche und praxisnahe Rahmenbedingungen. Eine erfolgreiche Bioökonomie braucht produktive, klimaresiliente und nachhaltig bewirtschaftete Wälder. Die vierte Bundeswaldinventur bestätigt sowohl die Belastung durch Klimastress als auch den Wandel hin zu strukturreicheren, laubholzgeprägten Beständen. Daraus ergibt sich der Auftrag zu einer langfristig angelegten Waldbewirtschaftung, die Klimaschutz, Biodiversität und Rohstoffsicherung verbindet. Holz ist ein zentraler Baustein der Bioökonomie: Es ersetzt fossile Materialien, speichert Kohlenstoff und erzielt durch stoffliche und energetische Nutzung einen belegten Substitutionseffekt von etwa 1,1 Tonnen CO pro Kubikmeter. Die AGDW fordert daher, diese Klimaleistung regulatorisch anzuerkennen und in LULUCF, CRCF und die EU-Taxonomie zu integrieren. Auch der Holzzuwachs, also die laufende CO-Bindung insbesondere durch junge, vitale Wälder, muss stärker berücksichtigt werden. Der derzeitige Fokus auf Vorratsaufbau verkennt die Rolle dynamisch wachsender Bestände als effektive CO-Senken. Wird die Nutzung eingeschränkt, verliert der Wald seine Funktion als CO-Pumpe, was langfristig auch die Vitalität und Stabilität der Wälder gefährdet. Die AGDW fordert daher, die stoffliche Nutzung und den Substitutionseffekt gleichwertig zur Vorratsbildung in der EU-Klimapolitik abzubilden. Sektorale Zielquoten oder starre regulatorische Vorgaben lehnt sie ab, da sie der betrieblichen Vielfalt und regionalen Unterschiedlichkeit nicht gerecht werden und technologische Offenheit einschränken. Notwendig sind stattdessen flexible, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, die Eigenverantwortung und Investitionsbereitschaft stärken. Der zunehmende Regulierungsdruck etwa durch EUDR, Nature Restoration Law, Forest Monitoring Law oder CRCF schafft Unsicherheit und überfordert viele Waldbesitzende. Zahlreiche Regelungen wurden ohne angemessene Folgenabschätzung erarbeitet. Die AGDW fordert deshalb verpflichtende, transparente Bewertungen aller forstrelevanten EU-Vorhaben, insbesondere hinsichtlich Kosten, Kontrollaufwand und Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung. Zudem schlägt sie die Einrichtung eines Principal Adviser for Forests auf EU-Ebene vor, um forstliche Perspektiven frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse einzubringen und Zielkonflikte zu vermeiden. Die energetische Holznutzung muss als integraler Bestandteil nachhaltiger Forstwirtschaft anerkannt bleiben. Sie fällt vorrangig bei Pflegemaßnahmen, Durchforstung und Waldumbau an und ist insbesondere für kleinere Waldbesitzende eine wirtschaftlich unverzichtbare Einnahmequelle. In Deutschland wird ein Viertel bis ein Drittel des jährlichen Holzeinschlags energetisch verwertet diese Nutzungsform ist kein Abfallprodukt, sondern Teil eines funktionierenden Bioökonomiesystems. Auch Holzprodukte insgesamt müssen als strategische Ressource anerkannt und in Industrie-, Innovations- und Beschaffungspolitik eingebunden werden. Die AGDW fordert gezielte Förderung von Digitalisierung, Fernerkundung, KI-gestützter Planung und anderen Technologien der Präzisionsforstwirtschaft. Ebenso braucht es Unterstützung für Pilot- und Demonstrationsprojekte, die die praktische Umsetzung einer modernen Bioökonomie erleichtern. Nur durch moderne Instrumente lassen sich klimaeffiziente, wettbewerbsfähige und anpassungsfähige Forstbetriebe erhalten. Die AGDW bekennt sich zu einer generationenübergreifenden, verantwortungsbewussten Waldbewirtschaftung als Grundlage für eine resiliente, klimawirksame und wirtschaftlich tragfähige europäische Bioökonomie. Sie steht bereit, diesen Weg aktiv mitzugestalten vorausgesetzt, die politischen Voraussetzungen stimmen.
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Response to Land use, land use change and forestry - flexibility mechanism related to impacts from natural disturbances

12 Jun 2025

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW The Forest Owners Association of Germany) begrüßt grundsätzlich das Ziel der Europäischen Union, CO-Emissionen zu reduzieren und die Rolle der Wälder als natürliche Kohlenstoffsenken zu stärken. Die geplante Durchführungsverordnung zum Flexibilitätsmechanismus gemäß Artikel 13b der Verordnung (EU) 2018/841 (LULUCF) bietet zwar die Möglichkeit, klimabedingte Belastungen wie langfristige Schäden oder sogenannte Legacy-Effekte bei der nationalen Bilanzierung zu berücksichtigen. Aus Sicht der AGDW darf dieses Instrument jedoch keinesfalls zu einseitigen Belastungen der privaten Waldbesitzenden führen. Kritisch ist insbesondere, dass der Mechanismus ausschließlich den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden weder einbezogen noch entschädigt obwohl sie die Folgen politischer Entscheidungen unmittelbar tragen müssten. Maßnahmen wie Nutzungsbeschränkungen, Vorratsaufbau oder verschärfte Nachweispflichten drohen damit faktisch ohne Mitsprache und ohne Ausgleich umgesetzt zu werden. Die AGDW lehnt einen solchen Zugriff auf Eigentum entschieden ab. Sie fordert, dass alle Maßnahmen im Rahmen des Flexibilitätsmechanismus freiwillig, kompensiert und unter Wahrung der Eigentumsrechte erfolgen müssen. Ebenso warnt die AGDW nachdrücklich vor einem falschen klimapolitischen Paradigma: Der politisch motivierte Vorratsaufbau im Wald mit dem Ziel der Kohlenstoffbindung mag kurzfristig positive Bilanzwerte liefern, ist aber langfristig riskant. Die Waldzustandserhebung 2024 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft belegt eindrücklich, dass ältere Bäume über 60 Jahre deutlich anfälliger für klimabedingte Schäden sind als jüngere. 43% dieser Altersklasse zeigen eine erhebliche Kronenverlichtung bei jüngeren Bäumen sind es nur 16%. Überalterte Bestände können daher keine verlässliche Senkenfunktion übernehmen. Der Vorratsaufbau führt nicht zur Klimastabilität, sondern zur Risikoakkumulation. Ein zukunftsfähiger Wald braucht Durchforstung, Verjüngung und eine strukturreiche Entwicklung nicht Stilllegung und Überalterung. Vor diesem Hintergrund fordert die AGDW einen klaren Paradigmenwechsel in der Klimapolitik für den Wald: Aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung muss als Klimaschutzmaßnahme anerkannt und gestärkt werden. Nur durch regelmäßige Nutzung, Waldumbau und Wiederaufforstung lassen sich vitale, anpassungsfähige Wälder erhalten, die sowohl Kohlenstoff binden als auch wirtschaftlich tragfähig sind. Die stoffliche Nutzung von Holz zur Substitution fossiler Rohstoffe muss ebenfalls als Bestandteil einer integrierten Klimastrategie vollumfänglich anerkannt werden. Die Schäden durch den Klimawandel sprechen für sich: Zwischen 2018 und 2025 entstanden in Deutschland über 700.000 Hektar Kalamitätsflächen, rund 300 Millionen Festmeter Schadholz und ein wirtschaftlicher Schaden von über 20 Milliarden Euro. Laut Thünen-Institut besteht ein Umbaubedarf von über 2,9 Millionen Hektar. Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet dies eine immense finanzielle und organisatorische Herausforderung diese darf durch zusätzliche Auflagen und Regularien nicht weiter verschärft werden. Die AGDW fordert daher eine Politik, die Anreize schafft statt Restriktionen auferlegt, und die Emissionsverursacher stärker in die Verantwortung nimmt, statt die Last auf die Eigentümer abzuwälzen. Besonders kritisch sieht die AGDW mehrere zentrale Elemente des Verordnungsentwurfs: Die fehlende Beteiligung der Waldeigentümer trotz direkter Betroffenheit; verpflichtende Maßnahmen auf langfristig geschädigten Standorten, die de facto zu Nutzungsverlusten führen können; die flächenkonkrete Ausweisung sogenannter Problemflächen ohne Zustimmung der Eigentümer; die kaum praxistauglichen wissenschaftlichen Nachweisanforderungen; und die rückwirkende Bewertung früherer forstlicher Nutzung auf Moorstandorten als klimaschädlich, was Vertrauen
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Response to Uniform format for national restoration plans

6 Feb 2025

Die AGDW kritisiert die geplante Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) und fordert grundlegende Anpassungen, um private Waldbesitzer nicht unverhältnismäßig zu belasten. Wir lehnen die geplante Kennzeichnung privater Waldflächen auf Karten ohne die vorherige Zustimmung der Eigentümer entschieden ab. Diese Vorgehensweise verletzt die Eigentumsrechte und gefährdet die bisher freiwillige Beteiligung der Waldbesitzer. Die AGDW bemängelt zudem die starren Wiederherstellungsziele, die bis 2030 mindestens 30 % und bis 2040 60 % der betroffenen Flächen wiederherstellen sollen. Diese Vorgaben ignorieren lokale Gegebenheiten und die multifunktionale Nutzung bewirtschafteter Wälder. Obwohl bereits große Flächen unter strengen Schutz stehen, berücksichtigt der Entwurf dies nicht ausreichend. Die AGDW kritisiert, dass wirtschaftliche Bedürfnisse der Waldbesitzer kaum Beachtung finden und fordert flexiblere Zielsetzungen. Die detaillierten Anforderungen an die Maßnahmenplanung betrachtet die AGDW als übermäßig komplex und administrativ aufwendig. Jede Wiederherstellungsmaßnahme muss kategorisiert, mit eindeutigen Maßnahmencodes versehen und mit verschiedenen Ökosystemen verknüpft werden. Die AGDW sieht darin eine unnötige Bürokratisierung, die die Umsetzung erschwert und kaum durchführbar sein dürfte. Ein weiteres Problem stellt der hohe Verwaltungsaufwand dar, der vor allem kleinere Waldbesitzer überfordert. Der Entwurf verlangt umfassende Datenerhebungen, Berichte und digitale Überwachungen, die langfristig den Erfolg der Maßnahmen kontrollieren sollen. Die AGDW kritisiert diese Anforderungen als unrealistisch und fordert eine Entlastung der Waldbesitzer durch vereinfachte Melde- und Berichtspflichten. Darüber hinaus bemängelt die AGDW, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung, die viele private Waldbesitzer bereits seit Generationen erfolgreich praktizieren, im Entwurf kaum Anerkennung findet. Der pauschale Fokus auf als degradiert eingestufte Flächen gefährdet bestehende nachhaltige Bewirtschaftungskonzepte und könnte dazu führen, dass effektive forstliche Maßnahmen durch nicht zielführende Vorgaben ersetzt werden. Die AGDW fordert, dass bereits praktizierte nachhaltige Forstwirtschaft stärker berücksichtigt wird. Auch die finanzielle Unterstützung sieht die AGDW als unzureichend an. Die vorgesehenen Mittel, verteilt auf mehrere Zeiträume bis 2050, reichen ihrer Ansicht nach nicht aus, um die umfangreichen Maßnahmen langfristig sicherzustellen. Es fehlen langfristige Finanzierungszusagen und angemessene Anreize, was die freiwillige Teilnahme der privaten Waldbesitzer in Frage stellt. Abschließend kritisiert die AGDW die fehlende Flexibilität im Umgang mit klimatischen Unsicherheiten. Extremwetterereignisse oder Schädlingsbefall könnten den Erfolg der Maßnahmen gefährden und erhebliche finanzielle Risiken für Waldbesitzer bedeuten. Der Entwurf enthält keine Mechanismen, um Maßnahmen flexibel an solche unvorhersehbaren Ereignisse anzupassen.
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Response to Report on the evaluation of the LULUCF Regulation

9 Jul 2024

Die AGDW - Die Waldeigentümer begrüßen grundsätzlich die Bestrebungen auf europäischer Ebene, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die natürliche Senke Wald mit ihrer CO2-Bindungsleistung zu stärken. Um das neu gesetzte Gesamtziel der EU von 310 Mt CO-eq zu erreichen, sind die Mitgliedstaaten zum Erhalt und zur Erweiterung ihrer Kohlenstoffspeicher verpflichtet. Nach den von den Mitgliedstaaten im Jahr 2023 gemeldeten Treibhausgasinventaren fehlen etwa 50 Mt CO-eq, um das Ziel für den Nettoabbau bis 2030 zu erreichen. Eine Einschränkung der Holznutzung mit dem Ziel des Vorratsaufbaus zur Erhöhung des natürlichen Kohlenstoffspeichers Wald ist für die Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Wälder in keiner Weise zielführend. Kurzfristig kann eine Einschränkung der Holznutzung den CO2-Waldspeicher erhöhen, mittel- bis langfristig führt dies allerdings zu einer Destabilisierung der Waldbestände, einem zunehmenden Aufbau von Risikovorräten und damit zu einem drohenden Verlust des CO2-Speichers Wald. Der in Mitteleuropa voranschreitende Waldumbau hin zu klimaangepassten Wäldern führt vorübergehend zu einer realen Verringerung der CO2-Speicherleistung des Waldes durch Holzernte im Sinne einer Durchforstung, die für den Abbau der Holzvorräte und für die Stabilisierung der Wälder notwendig ist. Das verfolgte Konzept der LULUCF-Verordnung mit dem Gesamtziel von 310 Mt CO2-Äq und der Einschränkung der Waldbewirtschaftung ist angesichts des Klimawandels und den zu erwartenden Witterungsverläufen zum Scheitern verurteilt. Der Wald in Deutschland ist infolge von Klimawandel und Standortsdrift auf großen Flächen hinsichtlich der Vitalität der Einzelbäume, der Stabilität der Bestände und der Existenz der bestehenden Waldökosysteme massiv bedroht. Die aktuelle Schadensbilanz in Deutschland weist für die Periode von 2018 bis 2023 mehr als 600.000 Hektar Kalamitätsflächen, mehr als 300 Mio. fm Schadholz und einen Schadenswert von mehr als 20 Mrd. EUR im Forstsektor aus. Das Thünen-Institut prognostiziert für die nächsten 30 Jahre eine Umbaudringlichkeit in Deutschland für 2,28 Mio. Hektar Fichtenfläche und 700.000 Hektar Buchenfläche. Angesichts der notwendigen Wiederbewaldung der weiter zunehmenden Kahlflächen und des dringlichen klimastabilen, ökologischen Waldumbaus (Adaption) ergeben sich für die Waldbesitzenden sowie die Forstbetriebe und Forstverwaltungen enorme Herausforderungen. Im Zuge der Bewertung und Anpassung der LULUCF-Verordnung raten wir dringend dazu, die spezifischen Bedingungen in den Wäldern Europas zu beachten und das Verursacherprinzip im Zuge der Bilanzierung stärker zu berücksichtigen. Die sich aus der LULUCF-Verordnung ergebenden Maßnahmen sind an der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern mit einer regelmäßigen Holznutzung auszurichten. Eine Einstellung der Holznutzung bedeutet mittelfristig eine Minderung des Zuwachses und somit eine Minderung der Leistung der CO2-Pumpe Wald. Für die Überarbeitung der LULUCF Verordnung schlagen wir vor, die CO2-Bindung (Senkenleistung) der Wälder und die Substitutionsleistung von Holz in all seinen Verwendungsmöglichkeiten stärker in Anrechnung zu bringen und damit die Ziele der Bioökonomiestrategie umzusetzen. Im Zuge der Holznutzung wird die Durchforstung und Stabilisierung der Bestände gesichert. Die CO2-Senke Wald kann über die stoffliche und energetische Substitution klimaschädlicher Materialien und die Erhöhung des Holzproduktespeichers wirkungsvoll erweitert werden.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

19 Jan 2023 · Austausch beim Empfang der Waldeigentümer (Grüne Woche)

Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001

18 Nov 2021

AGDW die Waldeigentümer unterstützt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch bis 2030 von 32% auf 40% zu erhöhen. Energie aus Reststoffen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind ein unverzichtbares Element eines nachhaltigen Energiemix. Jedoch haben wir gravierende Bedenken hinsichtlich der geänderten Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse in dem am 14.7.2021 vorgelegten Entwurf der überarbeiteten RED II Richtlinie. In Deutschland tritt die RED II Richtlinie zum 1.1.2022 in Kraft. Noch bevor es eine belastbare Evaluierung über die Effektivität und Effizienz der Umsetzung von RED II gibt, werden von der EU Kommission bereits zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien vorgelegt. Dieses Vorgehen steht einer zuverlässigen und vorhersehbaren Politikgestaltung entgegen und beinhaltet Anzeichen von politischer Willkür. Änderungen der Nachhaltigkeitskriterien, ohne Evaluierung bestehender Nachhaltigkeitskriterien sind nicht geeignet, neue Investitionen in eine nachhaltige Energieerzeugung und holzbasierte Innovationen anzuregen, sondern sorgen vielmehr dafür, dass die EU als Investitionsstandort gemieden wird. Holz für die energetische Nutzung ist ein Nebenprodukt und NICHT Hauptprodukt nachhaltiger Waldbewirtschaftung und der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Es sollte anerkannt werden, dass Bioenergie aus Holz weitgehend auf Rückständen und Abfällen aus dem Holzeinschlag und der Holzverarbeitung sowie auf minderwertigem Holz basiert. Der Markt sorgt dafür, dass hochwertiges Holz für Produkte mit hohem Mehrwert verwendet wird. Es ist wichtig, dass die Entscheidungsträger auf EU Ebene diese Tatsache zur Kenntnis nehmen. Aus Sicht der Praxis ist es besorgniserregend, dass die EU Kommission die Kaskadennutzung, die bisher über gut verzahnte Marktstrukturen FREIWILLIG funktioniert, über einen delegierten Rechtsakt regeln möchte. Die vorgeschlagenen Änderungen des risikobasierten Ansatzes sind eine Ansammlung undefinierter Schlagwörter wie z.B. anfällige Böden, Degradierung von Primärwäldern etc. Dies trägt nicht zur Rechtssicherheit bei! Wesentlich sinnvoller zur Zielerreichung der RED II (III) wäre es, an dem 2018 beschlossenen risikobasierten Ansatz festzuhalten und dessen Evaluierung abzuwarten. AGDW die Waldeigentümer unterstützen keine Ausweitung der "No go areas", die nicht auf messbaren und wissenschaftlich fundierten Kriterien beruhen. Sinnhafte Terminologien können in diesem Zusammenhang, gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität, nur auf nationaler, regionaler und lokaler entwickelt und angewendet werden. "One fits all" Ansätze sind unseriös und irreführend! Dezentrale Vermarktungsstrukturen für eine nachhaltige Energieversorgung u.a. durch Reststoffe aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung sind ein wichtiger Baustein zur Mobilisierung von Holzressourcen im Kleinst- und Kleinprivatwald in Deutschland und der EU. Notwendige Durchforstungen zur Stabilisierung von Waldflächen und deren Widerstandsfähigkeit sind wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn es Vermarktungsmöglichkeiten für die dadurch anfallenden Holzsortimente, u.a. Restholz zur Energiegewinnung gibt. Ohne diese Vermarktungsmöglichkeiten werden diese forstlichen Maßnahmen nicht durchgeführt. In der Konsequenz kommt es zu instabilen und wenig widerstandsfähigen Waldflächen, die dann anfällig für Windwurf, biotische und abiotische Kalamitäten sind. Der notwendige Waldumbau wird dadurch ausgebremst und die Klimaschutzleistung der Wälder nimmt ab. Wir möchten die EU Kommission bitten, in den anstehenden Diskussionen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament unsere Anregungen aufzugreifen.
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Response to Land use, land use change and forestry – review of EU rules

8 Nov 2021

Die Waldeigentümer sind besorgt über das neue Kohlenstoffabbauziel von 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, das zu einer Verringerung der Erntemengen in nachhaltig bewirtschafteten Wäldern führen könnte. Ein möglicher Rückgang der Erntemengen behindert den aktiven Beitrag der Wälder zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Speicherung von Kohlenstoff in Holzprodukten und den Ersatz von fossilen Materialien und Energie durch Holz wird ausgebremst. Um das volle Minderungspotenzial der Wälder auszuschöpfen, ist eine aktive und nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Verwendung von Holzprodukten und Energie die wirksamsten Mittel zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel. Wir betonen, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zur LULUCF-Verordnung zu kurzsichtig ist. Das Ziel, Wälder nur als Senken zu erhalten, ist keine langfristige Lösung zur Abschwächung des Klimawandels. Wirksame Klimamaßnahmen sind auch nach 2030 und darüber hinaus erforderlich, was bedeutet, dass die Waldbesitzer ihre Wälder weiterhin aktiv bewirtschaften müssen, um die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu gewährleisten und ihre Multifunktionalität zu sichern. Die Waldbesitzer können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie durch regelmäßige Ernte- und Verjüngungsmaßnahmen die CO2-Aufnahme erhöhen, und dadurch sowohl das Wachstum der Wälder als auch die Senken mittel- und langfristig fördern. Seit 1990 haben sowohl die Waldfläche als auch das Volumen der wachsenden Bestände in allen Regionen Europas stetig zugenommen. Die europäischen Wälder können jedoch nicht allein dafür verantwortlich sein, die EU auf den klimaneutralen Weg zu führen, sondern alle Sektoren müssen sich beteiligen. Every sector has to do its very best. Daher sollte es keinen gemeinsamen Sektor für LULUCF und Landwirtschaft (AFOLU) geben, da die Landwirtschaft und die LULUCF-Sektoren in Bezug auf Treibhausgasemissionen und -abbau zu unterschiedlich sind und die Wälder die Emissionen anderer Sektoren nicht ausgleichen sollten. Es ist bedauerlich, dass die Folgenabschätzung der LULUCF-Verordnung nicht die Auswirkungen der sich aus den verschiedenen politischen Optionen ergebenden sinkenden Erntemengen bewertet, wie z. B. die Auswirkungen auf die Entwicklung der Bioökonomie und die Rentabilität der Waldbesitzer. Es ist essentiell, dass die Mitgliedstaaten eng in die Festlegung der Kohlenstoffabbauziele (Methode, Daten usw.) einbezogen werden müssen, da sie ihre forstwirtschaftlichen Daten und ihre Fähigkeit, Kohlenstoffabbauziele zu erreichen, am besten kennen. Bei der Ausarbeitung der Verordnung fordern die Waldbesitzer die EU-Institutionen auf, Folgendes zu berücksichtigen: - Die EU sollte die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Beibehaltung nachhaltiger Forstwirtschaftspraktiken unterstützen und die aktive Waldbewirtschaftung nicht einschränken. - Das Ziel von 310 Mt CO2-ekq ist realitätsfern. Die Auswirkungen auf die Einschlagsmengen sollten im Voraus angemessen bewertet werden, insbesondere im Hinblick auf die Bioökonomie sowie die Arbeitsplätze und das Wachstum im Forstsektor. - Die Mitgliedstaaten müssen in die Festlegung der nationalen Kohlenstoffabbauziele einbezogen werden. - In Anbetracht der derzeitigen und künftigen Auswirkungen des Klimas auf die Wälder in der EU und der zunehmenden natürlichen Störungen (Krankheiten, Waldbrände und Dürren) sollten die EU-Mitgliedstaaten über genügend Flexibilität verfügen, um die möglichen Kohlenstoffabbauziele zu erreichen. - Um eine Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, sollte die EU alle Verwendungsmöglichkeiten von Holz fördern, da alle Verwendungsmöglichkeiten von Holz einen Ersatz für Materialien und Energie aus fossilen Brennstoffen ermöglichen. - Die EU sollte Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung nicht zu einem neuen Sektor (AFOLU) zusammenfassen. Der Forstsektor kann und soll nicht die Emissionen anderer Sektoren ausgleichen.
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Response to Restoring sustainable carbon cycles

7 Oct 2021

AGDW die Waldeigentümer, begrüßt die Gelegenheit, erste Anmerkungen zur Initiative der Europäischen Kommission zu äußern, eine langfristige Vision für nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe (einschließlich der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2) in einer klimaneutralen EU-Wirtschaft zu entwickeln und die Entwicklung von technologischen und naturbasierten Lösungen anzustoßen. Die Wälder und der forstbasierte Sektor in der EU haben eine Schlüsselfunktion für das Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2050, durch Kohlenstoffbindung, Kohlenstoffspeicherung in Bäumen und Holzprodukten und Kohlenstoffsubstitution durch die Bereitstellung von Rohstoffen als Ersatz für fossile und andere kohlenstoffintensive Materialien und Energie. Die Freisetzung dieses naturbasierten Potenzials, insbesondere durch die Weiterentwicklung der Bioökonomie, könnte zu einer Win-Win-Situation für die Gesellschaft bei der Abschwächung des Klimawandels und für die Waldbesitzer führen, die ihre Wälder weiterhin nachhaltig bewirtschaften können, um alle von der Gesellschaft erwarteten Leistungen zu erbringen. Die deutschen Waldeigentümer stellen fest, dass "in der Mitteilung eine Reihe von Optionen für Lösungen zur Kohlenstoffentfernung und -speicherung sowie für das Recycling von Kohlenstoff aus Biomasse, Abfällen und direkt aus der Luft erörtert werden, um fossilen Kohlenstoff bei der Herstellung von Brennstoffen, Materialien und Nahrungsmitteln der Zukunft zu ersetzen". Wir bitten um Erläuterung, inwieweit die oben erwähnten Vorteile der Speicherung (Kohlenstoffspeicherung in Holzprodukten) und der Substitution dabei mit eingeschlossen und unterstützt werden. Wir möchten betonen, dass bei der Erörterung von Synergien und potenziellen Zielkonflikten mit anderen Klima-, Umwelt- und sozialen Prioritäten wie biologische Vielfalt, Anpassung an den Klimawandel, sauberes Wasser und saubere Luft sowie Verlagerung von CO2-Emissionen der Herkunftsbereich berücksichtigt werden muss. Die deutsche Forstwirtschaft folgt sehr hohen Umweltstandards, und die Bereitstellung von lokal nachhaltig erzeugten Produkten und Materialien ist von entscheidender Bedeutung, um eine Verlagerung zu vermeiden. Nach Auffassung der AGDW- die Waldeigentümer sind vor der Entwicklung einer Reihe von Optionen wichtige Klarstellungen erforderlich, insbesondere das Konzept der "naturbasierten Lösungen" oder "klimafreundlichen Praktiken". Solche Konzepte müssen genau definiert und allgemein verstanden werden. Zu diesem Zweck sollte die Stimme derjenigen, die täglich für die Pflege der Wälder verantwortlich sind, berücksichtigt werden. Wie im Fahrplan erwähnt, sind jedoch zur Ausschöpfung des Potenzials der Kohlenstoffbewirtschaftung direkte Anreize für Waldbesitzer und die Förderung neuer grüner Geschäftsmodelle für klimafreundliche Praktiken vorgesehen. Da in der neuen EU-Forststrategie für 2030 und LULUCF die Carbon Farming-Initiative als Instrument zur Entwicklung des Konzepts der Bezahlung von Ökosystemleistungen erwähnt wird, sollte die Rolle der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und des Forstsektors weiter geprüft werden. Die Waldbesitzer sind offen für die Prüfung von Optionen zur Erzielung von Einnahmen aus anderen Ökosystemleistungen als der Holzversorgung, sofern diese freiwillig bleiben und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Schließlich sollten solche Initiativen zur Förderung des Abbaus und der Speicherung von Kohlenstoff nicht als einziger Weg zur Unterstützung des Beitrags der Wälder zum EU-Ziel der Kohlenstoffneutralität betrachtet werden. Wie bereits erwähnt, ist die Unterstützung der Verwendung von Holzwerkstoffen aus einer klimafreundlichen Perspektive ebenso wichtig. Neue forstbezogene Maßnahmen dürfen die wirtschaftliche Entwicklung der Wälder und die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht einschränken, sondern sollten private Waldbesitzer ihre Wälder multifunktional zu bewirtschaften.
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Meeting with Helena Braun (Cabinet of Executive Vice-President Frans Timmermans) and European farmers and

2 Jul 2021 · European Green Deal and the next EU Forest Strategy

Meeting with Camilla Bursi (Cabinet of Commissioner Virginijus Sinkevičius) and European farmers and

2 Jul 2021 · European Green Deal and the next EU Forest Strategy

Response to Guidance on REDII forest biomass sustainability criteria

28 Apr 2021

Wir weisen darauf hin, dass Waldbiomasse die wichtigste erneuerbare Energiequelle in der EU27 (Eurostat) ist. Die effektive Nutzung nachhaltig bewirtschafteter Wälder in der EU ist unverzichtbar, um die Ziele des EU Green Deals und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. AGDW -die Waldeigentümer begrüßen, dass die EU Kommission zu den vorgeschlagenen operativen Leitlinien, die interessierte Öffentlichkeit konsultiert. In bestimmten Aspekten gehen die Leitlinien jedoch über die Zuständigkeit der RED II Richtlinie hinaus und stehen damit in Konflikt zu den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten. Für notwendige Investitionen in den Bioenergiesektor sind verlässlich und stabile Rahmenbedingungen dringend erforderlich. Im Jahr 2020 wurde der RED II BIO-Projektbericht öffentlich konsultiert. Es enthielt eine Analyse der Einhaltung auf nationaler Ebene für EU-Mitgliedstaaten und einige Drittstaaten. Wir bedauern sehr, dass dieser Bericht nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde, um der interessierten Öffentlichkeit Hintergrundinformationen zu liefern, die für die Bewertung dieses Leitlinientextes erforderlich gewesen wären. Die Leitlinien sollten sich an dieselben Definitionen für Waldbiomasse halten wie die RED II Richtlinie, für deren Erläuterung sie erarbeitet werden. Die Verordnung unterscheidet zwischen „Primärbiomasse aus Wäldern“ und „Sekundärbiomasse aus Wäldern“, während in der RED II Richtlinie die Termini „Waldbiomasse“ und „Rückstände“ verwendet werden. Die Leitlinien beziehen sich in Artikel 3 auf vier verschiedene Waldkategorien: Primärwälder, Naturwälder, naturnahe Wälder, Plantagenwälder. Es werden aber nur die letzten drei definiert. Es ist nicht nachvollziehbar, woher diese spezifischen Definitionen stammen. Um Unklarheiten zu vermeiden empfehlen wir die Verwendungen der FAO Definitionen für Waldtypen. Es ist darauf zu achten , dass „Plantagenwälder“ nicht mit „gepflanzten Wäldern“ verwechselt werden. Die Durchführungsbestimmungen sollten sich an die fünf festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen halten Artikel 29 Absatz 6 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2018/2001. Insbesondere haben wir Probleme mit Art. 3 Abs. 1.b.ii und Art. 3 Abs. 1.b.iv. Der Artikel 29, 6 a ii des RED II bezieht sich auf die „Waldregeneration von abgeernteten Flächen“ und bezieht sich nur auf die Wiederherstellung eines Waldbestands auf natürliche oder künstliche Weise nach der Entfernung des vorherigen Bestands durch Fällen oder in Folge von natürlichen Ursachen, einschließlich Feuer oder Sturm. Durch Hinzufügen der obigen Anforderung in Absatz 1.b.ii wird ein Aspekt der biologischen Vielfalt hinzugefügt, der in der RED II Richtlinie so nicht vorgesehen ist. Der Artikel 29, Absatz 6.a.iv des RED II bezieht sich auf „Erhaltung der Bodenqualität und der biologischen Vielfalt bei Minimierung negativer Auswirkungen“. Das Hinzufügen einer Regelung zur Entfernung von Stümpfen, Wurzeln, Totholz und gegebenenfalls Nadeln oder Blättern zu dieser Regelung ist zu detailliert und steht damit in Konflikt zu der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
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Response to Climate change mitigation and adaptation taxonomy

18 Dec 2020

Der Grundsatz nachhaltiger Waldbewirtschaftung (Forest Europe) leitet die forstwirtschaftlichen Praktiken in der EU. Nachhaltigkeitskriterien für Waldbiomasse wurden bereits REDII festgelegt. Forstwirtschaft ist nachhaltig. Auf nationaler und lokaler Ebene gibt es Systeme, die das überprüfen. Dies wird im vorgeschlagenen delegierten Rechtsakt nicht berücksichtigt. Prinzipiell würden wir den Vorschlag begrüßen, aber nicht unter der Maßgabe, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung ignoriert wird. Delegierte Rechtsakte sollten nicht instrumentalisiert werden, um die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Forstwirtschaft in Frage zu stellen. Seit Jahrzehnten herrscht allgemeiner Konsens darüber, dass die Zuständigkeit für die Waldbewirtschaftung bei den Mitgliedstaaten liegt. Für eine kohärente Politikgestaltung wäre es seitens der Kommission wichtiger konstruktiv mit den Mitgliedstaaten und betroffenen Sektoren zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus sollten delegierte Rechtsakte nicht zur Einführung neuer Konzepte in die EU-Gesetzgebung verwendet werden. In Bezug auf die Forstwirtschaft geht der Entwurf des delegierten Rechtakts über den Grundsatz der besseren Rechtsetzung hinaus, wonach „der delegierte Rechtsakt die wesentlichen Elemente des Gesetzes nicht ändern kann“. Der Rahmen für delegierte Rechtsakte ist daher nicht geeignet, um neue, detaillierte Kriterien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu definieren. Wir sind besorgt, dass die Kommission ohne ausreichend Zeit Legislativvorschläge unterbreitet. Das Vorgehen bei dem delegierten Rechtsakt widerspricht den Regeln der Transparenz und der Einbindung von Betroffenen, die sich die Kommission selbst vorgibt. Wälder stehen am Beginn einer langen Wertschöpfungskette forstbasierter Industrien. Wir sind der Auffassung, dass der risikobasierten Ansatz von RED II auch der richtige Ansatz für die Taxonomie Verordnung ist. Wir brauchen einen kohärenten Ansatz, der unabhängig von der Endverwendung von Holz Bestand hat. Waldbesitzer haben bei ihrer forstlichen Planung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung den ganzen Baum im Blick und nicht etwaige Endnutzungen des Rohstoffes Holz. Die unterschiedlichen Ambitionen in Bezug auf Kriterien für unterschiedliche Endnutzungen haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Holzmärkte. Wir sind sehr besorgt, wie der Prozess für diesen delegierten Rechtsakt durchgeführt wurde. Die mangelnde sektorale Beteiligung zeigt sich in den komplexen Kriterien. Diese Komplexität verwehrt dem Großteil des kleinstrukturierten Privatwaldes die Möglichkeit, über das Taxonomie System zur Eindämmung und Anpassung an den Klimawandels beizutragen. Wir hoffen, dass die eingerichtete Plattform für nachhaltige Finanzen diesen Mangel an Expertise aus der ersten Runde beheben kann. Unklare Definitionen erschweren die Bewertung des delegierten Rechtsakts. In den forstrelevanten Kapiteln bezieht sich das delegierte Gesetz auf „verbesserte Waldbewirtschaftung“, „naturnahe Forstwirtschaft“, „Konsultation der Interessengruppen zum Waldbewirtschaftungsplan“ und „Aufforstungsplan“. Ohne vorherige Kenntnis der Definition dieser Konzepte, ist es für Waldbesitzer nicht möglich dem zuzustimmen. Das delegierte Gesetz schlägt einen äußerst detaillierten Waldbewirtschaftungsplan vor, der vorgelegt und geprüft werden soll. Dies ist inakzeptabel, da die Betriebsplanung ein internes Dokument ist. Darüber hinaus ist eine solche Planung auf nationaler Ebene unterschiedlich geregelt und kann auf EU-Ebene nicht harmonisiert vorgeschrieben werden. Aus Sicht des Sektors haben wir keine Folgenabschätzung für diesen delegierten Rechtsakt gesehen. Seit der Veröffentlichung des Aktionsplans für nachhaltige Finanzen haben wir mehrmals gefragt, wie dies den Waldbesitzern direkt und konkret helfen oder sie beeinflussen kann, zu Klimaschutzmaßnahmen beizutragen. Bisher ohne eine Antwort zu erhalten!!! Auch ist nicht ersichtlich, wer über die komplexen forstbezogenen Kriterien berichten wird.
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Response to Access to Justice in Environmental matters

9 Dec 2020

Die allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens von Aarhus (AC) sind wichtig. In den Hintergrundpapieren der AC oder in anderen primären Rechtsquellen findet sich jedoch kein Anhaltspunkt für die vom Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) vorgebrachte Interpretation, das jeder oder jede Gruppe, die sich als Stakeholder identifiziert, die Möglichkeit hat, sich an Verwaltungs-, rechtlichen oder anderen Prozessen zu beteiligen, die ein umweltrelevanten Aspekt beinhalten, sei es auf nationaler oder EU Ebene. In der Praxis würde das bedeuten, dass jeder oder jede Gruppe auch ohne umweltrelevante Bedenken Verfahren blockieren könnte, wenn diese den Interessen des Einzelnen oder der entsprechenden Gruppe zuwiderlaufen, ohne auf den Nutzen des Verfahrens für die Öffentlichkeit Rücksicht nehmen zu müssen. Der Geltungsbereich des Vorschlags enthält eindeutig Neudefinitionen und Neuinterpretationen, die weit über den ursprünglichen Geltungsbereich der AC hinausgehen und die ursprüngliche Zielsetzung der AC damit untergraben. Die vom ACCC vorgebrachten Ansichten spiegeln weder den von der AC festgelegten Mindeststandard noch dessen Geltungsbereich wider. Wir fordern einen ausgewogeneren und objektiveren Ansatz, der die weitreichenden Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten verdeutlicht, die an ihr nationales Verwaltungs- und Rechtssystem angepassten Standards der AC umzusetzen. In dem Vorschlag hat der ACCC eine unzumutbare weitreichende Auslegung der von der AC festgelegten Verpflichtungen vorgelegt. Aufgrund seiner Rolle und Zusammensetzung bemüht sich der ACCC kontinuierlich, den Anwendungsbereich der AC über das beabsichtigte Maß hinaus zu erweitern. Der Vorschlag würde zusätzlich zu den sozioökonomischen Kosten weitreichende und negative Folgen für Einzelpersonen und kleine Unternehmen haben. Diese Entwicklung kann sich auch negativ auf die Absicht der AC auswirken und vor allem negativ auf wichtige Gesamtziele wie die Eindämmung des Klimawandels, die Verlagerung in Richtung Bioökonomie und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze. Der Vorschlag enthält keine Hinweise darauf, wie die Umwelt von den vorgeschlagenen Änderungen profitieren würde. Dem Vorschlag fehlt eindeutig die Analyse der Gesamtwirkung der vorgeschlagenen Änderungen. Die Folgen sind unvorhersehbare Verzögerungen und hohe Kosten für Klagen für Einzelpersonen und kleine Unternehmen. Dies betrifft auch die Initiative und das Standardverfahren für die Durchsetzung, für die die zuständigen Genehmigungsbehörden verantwortlich sind. Diese Initiative wird an NRO übertragen, die keine Verantwortlichkeiten oder Verbindlichkeiten haben. Wir fordern eine Diskussion darüber, wie die AC ausgewogener umgesetzt werden kann, wenn es zur Stärkung der Öffentlichkeit erforderlich ist, ohne wichtige Entwicklungen für das effiziente Funktionieren der Gesellschaft, die Eigentumsrechte des Einzelnen oder kleine Unternehmen wie in der Waldbewirtschaftung oder wirtschaftliche Vorhersehbarkeit von Investitionen zu gefährden. Wir fordern nachdrücklich eine gründliche Folgenabschätzung und zudem eine detaillierte Due Diligence der Teilnehmer, der Arbeit und der Ziele des ACCC. Die sehr weit gefasste Auslegung der AC, die sich im Hinblick auf die derzeitige Fehlinterpretation von Artikel 9 (9: 2-3) entwickelt, entspricht nicht den ursprünglichen Absichten. Die Folgen sind unvorhersehbare Verzögerungen und hohe Kosten für Klagen von Einzelpersonen und sehr kleinen Unternehmen. Dies führt zu einer unerwünschten „Juridifizierung“ von Politik.
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Response to EU Forest Strategy

4 Dec 2020

Grundsätzliches: Die neue EUFS ist wie die beiden vorhergehenden Strategien eine Rahmen-Strategie, die das im AEUV verankerte Subsidiaritätsprinzip respektiert. Auf der Basis einer köhärenten Politikgestaltung ist es Ziel der EUFS, dass die rund 50 bestehenden EU Politikinstrumente, die Einfluss auf eine dynamische nachhaltige Waldbewirtschaftung haben, auf ihre Kompatibilität mit einer multifunktionalen Waldbewirtschaft überprüft werden. Für zukünftige EU Politiken ist diese Kompatibilität ex-ante durchzuführen. Wie kommen wir zu den richtigen Zielen für die EUFS III (nach EUFS I: 1998 und EUFS II: 2013)? 1. Anerkennung der Systemrelevanz der Wälder und der Menschen, die sich seit Generationen um diese Wälder kümmern. 2. Einhaltung der UN SDGs - die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der EU ist Teil einer globalen Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Eigenverantwortung und Solidarität gegründet sein sollte. Die EU muss sich ex-ante bewußt sein, dass ihre Sektorpolitiken zu Verlagerungseffekten in Drittstaaten führen können, die die globalen Nachhaltigkeitsziele untergraben können. 3. Ein holistisches Gesamtoptimum ist durch Integration der verschiedenen Funktionen und Kompromißbereitschaft von allen Akteuren zu erreichen. Wie kommen wir zum richtigen Vorgehen für die Umsetzung der neuen EUFS? 1. Waldbewirtschaftung muss bottom-up und nicht top-down gedacht werden. Auf der Fläche laufen alle Anforderungen zusammen, wenn die sich widersprechen ist eine Umsetzung nicht nur nicht möglich, sondern UNSINNIG! 2. Ex-ante Folgenabschätzung und Ausgleichsregelungen sind ZWINGEND erforderlich 3. Berücksichtigung der Langfristigkeit in der Waldbewirtschaftung - im Wald wird in Jahrzehnten und nicht in Quartalsabrechnungen oder Legislaturperioden gedacht 4. Lenkung über Marktpreise muss Vorrang gegeben werden vor Ordnungsrecht! 5. Wissensmanagement von vorhandenen belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen als wertvolle Entscheidungsgrundlage /Informations-quelle für Politik, Medien, Bürger 6. Motivation der Waldbesitzer und Forstleute ist essentiell für die Umsetzung einer dynamisch nachhaltigen Waldbewirtschaftung
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Response to Protecting biodiversity: nature restoration targets

2 Dec 2020

AGDW-die Waldeigentümer erachtet folgende Punkte als wesentlich für die weitere Diskussion über die Ausarbeitung eines Vorschlags zu rechtsverbindlichen EU Zielen zur Wiederherstellung der Natur • Alle verwendeten Begriffe sollten vor weiteren Schritten klar definiert und im Konsens vereinbart worden sein; • Kohärenz zu bestehender EU-Gesetzgebung ist sicherzustellen und relevante bereits bestehende Gesetzgebung auf nationaler Ebene ist anzuerkennen; • Die Ziele müssen realistisch und erreichbar sein und auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen; • Mögliche Trade-offs zwischen Klima- und Biodiversitätszielen sind anzuerkennen; • Jedes Ziel sollte mit einem präzisen und zugänglichen Unterstützungsmechanismus verbunden sein, einschließlich eines Finanzierungsmechanismus; • Ökosysteme, die wiederhergestellt werden sollen, sollten auf nationaler oder regionaler Ebene identifiziert und bestimmt werden; • Wiederherzustellende Flächen sollen nur mit freiwilliger, vorheriger und informierter Zustimmung der Landnutzer/-eigentümer ausgewiesen werden; • Bei den Wiederherstellungsbemühungen sollten die tatsächlichen Treiber der Verschlechterung berücksichtigt werden, im Fall der europäischen Wälder sind dies vorrangig die Auswirkungen des Klimawandels und die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten; • Resilienz, Veränderung als natürlicher Prozess und die Langfristigkeit der Waldbewirtschaftung müssen berücksichtigt werden;
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Response to Land use, land use change and forestry – review of EU rules

25 Nov 2020

• Nachdem Wälder und Waldbesitzer vom Klimawandel existenziell betroffen sind (und erst recht werden), muss Ausgangspunkt für die Klimaschutzpolitik stets ein realistischer Blick auf die Gesamtlage sein: Wie viele zusätzliche THGs kann die Atmosphäre insgesamt noch verkraften, um welches Maß an globaler Erwärmung wahrscheinlich nicht zu überschreiten? Wie viel davon entfällt auf EU? • Wir haben erhebliche Zweifel an der Erwartung von KOM, dass die Senkenwirkung im Wald nennenswert gesteigert werden kann, weil o alleine schon die Alters-, Baumarten- und Vorratsstrukturen eher für Abnahme sprechen, o die Auswirkungen des Klimawandels jetzt schon dramatisch und verheerend sind o eine durch Stilllegung erzwungene Steigerung zu Einbußen an anderer Stelle (Holzverwendung aus heimischem Holz, Holzimporte) führen wird • Für die Weiterentwicklung der LULUCF-VO wünschen wir uns einen fairen, realistischen und ganzheitlichen Blick auf Wald und Holz. • Wir empfehlen Prinzip: „Each sector should do its very best!“ • Auch die Koppelungen mit anderen ESR- Emittenten („Flexibilisierung“) sollten eher reduziert als ausgebaut werden, weil sie den Forstsektor noch stärker unter – nicht leistbaren - Druck setzen. • Der bisherige Blick der LULUCF-VO auf die Forstwirtschaft orientiert sich an den Strukturen der THG-Berichterstattung (Systemgrenze = Waldspeicher + HWP-Produktspeicher) Dies ist irreführend! Besser ist ganzheitlicher Blick (Waldspeicher, Produktspeicher und Substitutionseffekte), da nur dann die richtigen politischen Bewertungen gezogen und Entscheidungen getroffen werden können. • Auch das Prinzip der „Additionalität“ (-> Vergleich mit FRL) ist in gewisser Weise irreführend, weil so auch Situationen mit tatsächlich starken Emissionen „positiv“ angerechnet werden können, wenn sie nur besser verlaufen als prognostiziert. Daher sollten ergänzend auch reale THG-Flüsse erfasst und bilanziert werden. • Im Wald wird die Verteidigung der bisher sehr großen C-Speicher zur größten Herausforderung. Hierfür benötigen die Waldbesitzer die Unterstützung der Gesellschaft. Ein nennenswerter Ausbau ist aus heutiger Sicht nicht realistisch! • Das größte Steigerungspotenzial für mehr Klimaschutz besteht in der intelligenten Verwendung von Holz -> Begünstigung von stofflichen Verwendungen mit hohen Substitutionseffekten -> Initiativen für Wiederverwendung, Recycling, Upcycling -> chemische Verwendung weiterentwickeln - Bioökonomie!!! -> thermische Verwertung aus Altholz o EU sollte mit LULUCF-VO und anderen Instrumenten Impulse geben -> für stofflichen Verwendungen mit hohen Substitutionseffekten -> für intelligente Verwendung von Holz -> für Phasing-out von klimaschädlichen Rohstoffen (müssen besser werden oder weg!) Kommentierung einzelner Passagen in der Roadmap: „Increasing the rewards for climate-friendly action and applying better the “polluter-pays” principle would trigger the price signals that are needed for the desired change at the level of producers and consumers“ Dies sehen wir genauso. „To this effect, the initiative aims to create stronger policy incentives that realise the EU’s potential to reduce land emissions, enhance substitution of fossil-based materials and enhance land-based sinks in the land use sector.“ Eine generelle Ausweitung der Senkenwirkung wird in den Wäldern nicht möglich sein. „The new economic opportunities from a sustainability transition are important for territorial cohesion in rural areas, where the sentiment of being ‘left behind’ is particularly strong.“ Wir erwarten im Gegenteil überwiegend ökonomische Risiken und Rückschläge.
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Response to 2030 Climate Target Plan

15 Apr 2020

Die AGDW- die Waldeigentümer betont, dass die Wälder und der nachgelagerte Forstsektor von entscheidender Bedeutung sind, um die EU auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu begleiten. In der Roadmap wird der Landnutzungssektor der EU, einschließlich der Wälder, als natürliche CO2-Netto-Senke anerkannt. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung in bestehenden Wäldern und die Schaffung neuer Wälder tragen mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der CO2 Aufnahme aus der Atmosphäre bei. Die Rolle der nachhaltigen Waldbewirtschaftung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Kohlenstoffsenken im Wald. Es ermöglicht die Bereitstellung erneuerbarer und klimafreundlicher Rohstoffe für Holzprodukte, die Kohlenstoff speichern und als Ersatz für fossile Materialien und Brennstoffe dienen können. Die drei Vorteile (Senke, Speicherung und Substitution) tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und stellen gleichzeitig sicher, dass die Wälder weiter wachsen und viele andere Leistungen erbringen. Um die Verwirklichung der CO2-Neutralität zu unterstützen, muss die EU ihre Ambitionen zur Schaffung einer pragmatischen kreislauforientierten Bioökonomie stärken. Für Wälder muss dies im Einklang mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung sichergestellt werden. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die nachgelagerte holzverarbeitende Wertschöpfungskette sorgen für Wachstum und Beschäftigung, wirken der Landflucht entgegen und leisten durch innovative Impulse einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit in der EU. Wir begrüßen weitere Maßnahmen, die die Produktion und Mobilisierung nachhaltiger Biomasse durch die EU entsprechend den lokalen Stärken und Bedürfnissen fördern und die Einbeziehung der kreislauforientierten Bioökonomie in die EU-Politik unterstützen. Hinsichtlich des Klimawandels sind die Wälder Opfer und Lösung zugleich. Die Anpassung an den Klimawandel erfordert den Aufbau klimatoleranter Wälder, die den zunehmenden Wetterextremen Stand halten. Daher müssen die CO2-Ambitionen der EU mit der neuen EU-Strategie zur Klimaanpassung in Einklang gebracht werden, die weitere Erkenntnisse darüber liefern soll, wie die Anpassung der Waldbewirtschaftung verbessert werden kann, um angemessen auf den Klimawandel zu reagieren. Unserer Ansicht nach sollte das EU-Klimaziel 2030 die entscheidende Rolle von nachhaltiger Waldbewirtschaftung einschließlich Kohlenstoffsenke, Speicherung und Substitution, nachdrücklich anerkennen. Zu diesem Zweck sollte ein fester Bezug zur EU-Forststrategie nach 2020 hergestellt werden, als zentraler politischer Rahmen für Waldfragen in Übereinstimmung mit anderen forstbezogenen Initiativen der EU (u.a. die Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft). Bei der Festlegung für das Ziel 2030 sollte berücksichtigt werden, dass die Umsetzung der LULUCF-Verordnung vor kurzem mit ihrem Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels begonnen hat und dass RED II noch nicht in die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. AGDW- die Waldeigentümer sind der Auffassung, dass die oben genannten Punkte bei der Entwicklung von Maßnahmen und Strategien berücksichtigt werden sollten, die für EU-Netto-Null-Kohlenstoff-Lösungen erforderlich sind, und freut sich darauf, zu den nächsten Schritten des Prozesses beizutragen.
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