Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

BDP e.V.

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

Lobbying Activity

Response to Burden reduction and simplification for competitiveness of small mid-cap enterprises - Omnibus Regulation

25 Aug 2025

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) bündelt die Interessen seiner 130 deutschen Mitglieder, bei denen es sich um landwirtschaftliche und gartenbauliche Züchtungs- und Handelsunternehmen handelt. Seit mehr als 75 Jahren ist der BDP die berufsständische Vertretung der deutschen Pflanzenzuchtunternehmen einer stark klein- und mittelständisch geprägten Branche. Der BDP begrüßt die Initiative der EU-Kommission und sieht darin einen wichtigen Schritt in Richtung der Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Besonders die Unternehmen, die nicht mehr den KMU zugerechnet werden, aber noch nicht über die Möglichkeiten und Ressourcen der tatsächlich großen Unternehmen verfügen, bedürfen der Erleichterung. KMU brauchen Anreize zum Wachsen auch über die Schwelle, die sie derzeit zum großen Unternehmen macht. Werden sie bereits beim Überschreiten von bestimmten Schwellen übergangslos den großen Unternehmen gleichgestellt, bedeutet dies ein wesentliches Hemmnis für Wachstum, Innovation und Neueinstellung von weiteren Mitarbeitern. Die neue Kategorie der SMC hilft, dem entgegenzuwirken. Bekanntlich sind SMC, wie sie jetzt definiert werden sollen, ein entscheidender Faktor in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und spielen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auch eine entscheidende soziale Rolle. Die Pflanzenzüchtungsunternehmen tragen durch aufwendige Forschung und Entwicklung, lange Entwicklungszyklen, die an die Vegetationsphasen gekoppelt sind, und mehrjährige Zulassungsverfahren ein erhebliches Investitionsrisiko. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen bedürfen des Abbaus von Bürokratie und benötigen eine Vielzahl von Förderungen, um am Markt bestehen zu können. Die Reduzierung von Datenschutzauflagen sind insofern ein guter Anfang. Allerdings benötigen auch SMC wie die KMU einen erleichterten Zugang zu Krediten und zur Forschungsförderung - gegebenenfalls auch bessere Förderungsquoten -, um im Wettbewerb mit den tatsächlich großen Unternehmen bestehen zu können. Insbesondere sollten SMCs genau wie KMU in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Berücksichtigung finden, um den Mitgliedstaaten den Spielraum für Förderungen von SMCs zu erweitern. Auch sollten die EU-Förderprogramme, insbesondere die EU-Forschungs- und Innovationsförderung, neben den KMUs auch die SMCs unterstützen. Ferner sollte diese Initiative nur als erster Schritt gesehen werden. Es wäre wünschenswert, wenn insgesamt der bürokratische Aufwand mit Dokumentationspflichten und zusätzlichen Arbeitsschritten für alle Wirtschaftsakteure gesenkt würde, damit sie sich auf ihre wesentlichen Aufgaben und Arbeit konzentrieren können.
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Response to Evaluation of the EU legislation on plant variety rights

7 Mar 2025

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) bündelt seit mehr als 75 Jahren die Interessen seiner 130 Mitglieder, bei denen es sich um landwirtschaftliche und gartenbauliche Züchtungs- und Handelsunternehmen in Deutschland handelt. Die vornehmlich klein und mittelständisch geprägte Branche ist mit rund sechzig Züchtungsunternehmen, die eigene Zuchtprogramme betreiben, und einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 16 Prozent sehr innovativ. Diese Struktur stellt sicher, dass der Landwirt aus 3.700 in Deutschland zugelassenen Sorten in 113 verschiedenen Kulturarten für seine ackerbaulichen und betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse auswählen kann. Die Entwicklung einer neuen Sorte ist besonders zeit-, arbeits- und kostenintensiv. In einer neuen Sorte stecken 10 bis 15 Jahre Arbeit und je nach Kulturart bis zu 5 Mio. Entwicklungskosten. Diese Investitionen können dauerhaft nur dann geleistet werden, wenn den Züchtungsunternehmen deren Refinanzierung durch ein funktionierendes System zur Einnahme von ihnen zustehenden Lizenz- und Nachbaugebühren ermöglicht wird. Die Pflanzenzüchtung in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten beeindruckende Erfolge erzielt (Anlage 3, 4 und 5). Diese positiven Entwicklungen beim Zuchtfortschritt sind nicht zuletzt auf das Prinzip eines Open Source Systems, welches dem im Sortenschutz verankerten Züchtungsausnahme zugrunde liegt, zurückzuführen. Problematisch ist, dass die Nachbaugebühren nicht flächendeckend und vollständig gezahlt werden. Den im BDP organisierten Unternehmen, die die Kulturarten Getreide, Kartoffel und Leguminosen züchterisch bearbeiten, entgehen jährlich rund 15 Mio. Euro (Anlage 1). Daher begrüßt der BDP ausdrücklich, dass die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (GemSortV) durch die EU-Kommission neu bewertet und überprüft wird. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf die flächendeckende und vollumfängliche Zahlung der Nachbaugebühren zu legen. Denn weil der Sortenschutz das Fundament der Pflanzenzüchtung in Deutschland bildet und zweifelsohne der zentrale Motor für Züchtungsfortschritt ist, muss er in seiner konkreten Ausgestaltung dringend gestärkt und weiter verbessert werden. Der BDP spricht sich grundsätzlich auch zukünftig für das so genannte Landwirteprivileg, also das Recht des Landwirts seine betriebseigene Ernte zur Wiederaussaat zu verwenden, aus, sofern sichergestellt ist, dass die Züchter die ihnen gemäß Sortenschutz zustehenden Nachbaugebühren in vollem Umfang erhalten. Das Züchtungsprodukt Saatgut ist selbstreplizierend und deshalb sehr leicht kopierbar, was den Landwirten in der Praxis den Nachbau ermöglicht. Der Rückfluss der dafür anfallenden Lizenzgebühren in Form der Nachbauentschädigung an den Sortenschutzinhaber ist für eine Refinanzierung der Pflanzenzüchtung unverzichtbar. Dafür braucht es einen funktionierenden Rechtsrahmen. Leider stellt die GemSortV in der derzeitigen Fassung nicht sicher, dass die Pflanzenzüchter die ihnen gemäß Sortenschutz zustehenden Nachbaugebühren in vollem Umfang erhalten. Insbesondere die Sortenzüchtung bei kleineren Kulturarten können unter diesen Bedingungen nur schwer aufrechterhalten werden. Der Trend der vergangenen Jahre, in denen Zuchtprogramme aufgrund fehlender Refinanzierung eingestellt werden, wird sich fortsetzen. Klare gesetzliche Nachbauregelungen kommen auch den Landwirten mittelfristig zugute. Sie profitieren von den verbesserten und den an die sich ändernden Anforderungen angepassten Sorten (Anlage 2).
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Response to Update of labelling obligations for plant protection products

3 Feb 2025

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) bündelt die Interessen seiner rund 130 Mitglieder mit mehr als 5.500 Beschäftigten aus Züchtung und Saatenhandel. Er setzt sich für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Züchtung und Saatgutwirtschaft sowie für die Förderung von Pflanzenforschung und neuer Technologien ein. Wir begrüßen die Möglichkeit der Kommentierung des Entwurfs einer Verordnung zu Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel. Der Verordnungsentwurf betrifft die Pflanzenzüchtungsunternehmen und den Saatenhandel besonders bezüglich der Kennzeichnung von behandeltem Saatgut. Der BDP hat sich im Rahmen des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission in die Bewertung und Kommentierung durch die europäische Vertretung des Pflanzenzüchtungs- und Saatgutsektors, Euroseeds, eingebracht. Vor diesem Hintergrund verweist der BDP auf die Kommentierung durch Euroseeds, die wir vollumfänglich unterstützen (Euroseeds Rückmeldung: F3514425; https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13518-Plant-protection-products-labelling-obligations-update-/F3514425_en). Besondere Bedeutung hat der übergeordnete Grundsatz, dass durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erzeugtes behandeltes Saatgut weiterhin primär Saatgut bleibt und den Vorschriften für Saatgut unterliegt und keinesfalls mit einem Pflanzenschutzmittel gleichzusetzen ist.
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Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament) and Deutscher Bauernverband and Deutscher Raiffeisenverband e.V.

17 Jan 2025 · Messebesuch der Internationalen Grünen Woche

Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

17 Apr 2024 · Austausch zu der kommenden Legislaturperiode

Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament) and Deutscher Bauernverband and

26 Jan 2024 · Visit to the fair "Internationale Grüne Woche" - Agriculture

Meeting with Norbert Lins (Member of the European Parliament) and Deutscher Bauernverband and OTHERS

19 Jan 2024 · Rundgang Grüne Woche

Response to Revision of the plant and forest reproductive material legislation

16 Nov 2023

Im Folgenden nennt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) seine zentralen Forderungen zum Verordnungsentwurf der EU-KOM Verordnung zur Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM-VO), 2023/0227 (COD). Vorab ist grundsätzlich positiv zu beurteilen, dass das bewährte Prüfsystem des Saatgutrechts durch das neue Recht erhalten bleiben soll. Der BDP begrüßt, dass die Grundsäulen des Saatgutrechts, Sortenzulassung und Saatgutanerkennung, bestehen bleiben sollen. Die vorgesehene Verordnung stellt außerdem erfreulicherweise sicher, dass auch weiterhin die Sortenzulassung und die Erteilung des Sortenschutzes auf gemeinsamen Kriterien und Prüfungen beruhen (nach dem Prinzip one key, several doors). Kritisch anzumerken ist jedoch, dass der Verordnungsentwurf gegenüber dem geltenden Recht zusätzliche und erweiterte Ausnahmen für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Sorten und PVM (Pflanzenvermehrungsmaterial) vorsieht. Hintergrund dieser Ausnahmen ist das Ziel, einen Beitrag zur Steigerung der Agrobiodiversität zu leisten. Dieses Ziel unterstützen wir, denn aktive Pflanzenzüchtung ist die Voraussetzung für Biodiversität bei Nutzpflanzen. Die breit aufgestellte Pflanzenzüchtung in Deutschland trägt durch die Schaffung neuer Sorten und die züchterische Bearbeitung neuer Kulturarten schon immer zur Steigerung der biologischen Vielfalt bei Nutzpflanzen bei. Wir weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass die vorliegenden Regeln den Anwenderschutz sicherstellen und zur Ernährungssicherung beitragen. Vor diesem Hintergrund warnen wir davor, durch die vorgesehenen Ausnahmen die Grundsäulen des Saatgutrechts inakzeptabel zu schwächen. Der BDP lehnt daher die vorgesehene Ausweitung der Ausnahmen ab. Ferner ist eine umfassende fachliche Bewertung des Verordnungsentwurfs zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, weil zahlreiche Einzelheiten in Delegierten Rechtsakten und Durchführungs-Rechtsakten festgelegt werden, die derzeit noch nicht vorliegen, jedoch gravierende Auswirkungen auf die Sortenzulassung und die Saat- und Pflanzgutanerkennung haben können. Ein weiteres zentrales Anliegen des BDP ist, dass der Definitionen-Komplex "marketing" (Inverkehrbringen bzw. Abgabe), "final user" (Endnutzer) und "professional operator" (Unternehmer) überarbeitet werden muss, da er inkonsistent ist. Im Zuge dieser Überarbeitung ist auf nachstehende Punkte zu achten: 1. Alle Abgaben von PVM bis hin zum Endnutzer müssen vom Saatgutrecht erfasst sein, 2. Endnutzer können sowohl Landwirte als auch Privatpersonen sein, je nachdem um welche Art von PVM es sich handelt, 3. Ausgenommen dürfen nur Abgaben von PVM sein, die zu nicht gewerblichen Zwecken erfolgen, also ohne Gewinnerzielungsabsicht, 4. Abgaben von Landwirt zu Landwirt (gleichgültig ob entgeltlich oder nicht) sind immer gewerblich und müssen daher immer vom Saatgutrecht erfasst sein. Die gegenwärtigen Definitionen erreichen dieses Ziel nicht und müssen daher überarbeitet werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der nationale Sortenschutz nicht unterlaufen wird. Weitere, konkrete Anmerkungen entnehmen Sie bitte der Anlage.
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Response to Legislation for plants produced by certain new genomic techniques

12 Oct 2023

Der BDP begrüßt den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von NGT. Dieser trägt den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung und erkennt die Notwendigkeit eines differenzierten regulatorischen Ansatzes für Organismen aus NGT an. Vor allem für Pflanzen, die sich von herkömmlich gezüchteten nicht unterscheiden, stellt die derzeitige GVO-Regulierung keinen adäquaten Rechtsrahmen dar. Die Differenzierung zwischen NGT-Pflanzen und transgenen GVO ist richtig und überfällig. Der Kommissionsvorschlag beinhaltet ein Verifizierungsverfahren, in dessen Rahmen festgestellt werden soll, ob eine NGT-Pflanze die Kriterien erfüllt, um als vergleichbar mit konventionell gezüchteten Pflanzen (Kategorie 1) zu gelten. Folgerichtig sollen Pflanzen, die diese erfüllen, genauso behandelt werden, wie konventionell entwickelte Pflanzen. Alle zusätzlichen Anforderungen wären fachlich nicht gerechtfertigt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbot von NGT1-Pflanzen für den Bioanbau inkonsistent. Die Eignung und Verwendbarkeit von NGT-Pflanzen für den Bioanbau sollte und kann besser in den sektorspezifischen Vorschriften geregelt werden. Der BDP erkennt den Wunsch einiger Partner der Wertschöpfungskette und der Verbraucher nach Transparenz und Wahlfreiheit an und ist bereit, sich am Informationsaustausch über die Nutzung von NGT zu beteiligen. Wir unterstützen die im Vorschlag vorgeschriebene Aufnahme entsprechender Informationen in nationale und europäische Sortenkataloge und sind überzeugt davon, dass hierdurch Wahlfreiheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die im Kommissionsvorschlag beschriebenen Äquivalenzkriterien orientieren sich an den Empfehlungen der Wissenschaft und sind aus Sicht des BDP praxistauglich. Die starre Begrenzung auf eine maximale Länge und eine maximale Anzahl genetischer Veränderungen für NGT1-Pflanzen ist allerdings wissenschaftlich nicht begründbar, da sich Kulturpflanzenarten in Bezug auf Größe und Komplexität ihrer Genome grundlegend unterscheiden, mit Auswirkungen auf die Länge und Anzahl natürlicherweise möglicher genetischer Veränderungen. Polyploide Pflanzen, die mehrere Kopien desselben Gens beinhalten, müssen in diesem Kontext anders beurteilt werden als diploide Pflanzen. Die Züchtungsunternehmen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass ein GVO-light-Ansatz, wie er jetzt für NGT2-Pflanzen vorgesehen ist, nicht praktikabel ist, da die Verbraucherakzeptanz für als GVO deklarierte Produkte auch zukünftig nicht gegeben sein wird und die regulatorischen Hürden weiterhin hoch sein werden. Die geplanten Anreizmechanismen für Genehmigungen von NGT2-Pflanzen dürften damit unwirksam sein. Wir haben zudem Zweifel an der Durchsetzbarkeit des Vorschlags für solche NGT2-Produkte, für die keine Nachweis- und Identifizierungsmethode entwickelt werden kann. Es ist unklar, was einen solchen Organismus von einer NGT1-Pflanze und damit von konventionell gezüchteten Pflanzen unterscheidet. Es ist zu erwarten, dass die vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden kann, was wiederum im internationalen Warenverkehr zu Schwierigkeiten führen wird. Züchtungsunternehmen investieren rund 16 % ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung und sind auf Rechtssicherheit für ihre Investitionen angewiesen. Sowohl der Überprüfungs- als auch der Zulassungsprozess müssen daher effektiv und vorhersehbar sein und auf klaren Kriterien und dem wissenschaftlichen Fachwissen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten basieren. Kommentierungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten sollten sich auf wissenschaftlich begründete Einwände beschränken und nicht auf politischen Erwägungen beruhen. Entwicklungen außerhalb der Europäischen Union müssen in der finalen Definition des europäischen Rechtsrahmens ebenfalls berücksichtigt werden.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

21 Jan 2023 · Messerundgang inkl. Gespräche an Ständen (Grüne Woche)

Response to Common rules on the plant protection product use records to be kept by professional users under Regulation 1107/2009

3 Nov 2022

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) bündelt die Interessen seiner rund 130 Mitglieder mit mehr als 5.500 Beschäftigten aus Züchtung und Saatenhandel. Er setzt sich für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Züchtung und Saatgutwirtschaft sowie für die Förderung von Pflanzenforschung und neuer Technologien ein. Wir begrüßen die Möglichkeit den Entwurf der Durchführungsverordnung wie folgt kommentieren zu können: Durch die Einführung dieser Durchführungsverordnung (Artikel 1 und 2) wird der Verwaltungsaufwand, welcher ohnehin schon enorm ist, für die gewerblichen Anwender und die Mitgliedstaaten über Gebühr erhöht und wird grundsätzlich von uns allein aus Kostengründen abgelehnt. Die Tabelle im Anhang des Entwurfs der Durchführungsverordnung listet in der letzten Zeile auf Seite zwei des Anhangs die Notwendigkeit auf, die Aussaat behandelten Saatgutes als Anwendung eines Pflanzenschutzmittels zu protokollieren. Dies halten wir für eine Fehlinterpretation des Begriffs der Anwendung und ist nach unserer Auffassung nicht konform mit der Auslegung der europäischen Pflanzenschutzverordnung 1107/2009 . Die Aussaat von behandeltem Saatgut kann nicht als Anwendung eines Pflanzenschutzmittels angesehen werden und unterliegt daher auch keiner Aufzeichnungspflicht.
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Response to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules

13 Sept 2022

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) bündelt die Interessen seiner rund 130 Mitglieder mit mehr als 5.500 Beschäftigten aus Züchtung und Saatenhandel. Er setzt sich für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Züchtung und Saatgutwirtschaft sowie für die Förderung von Pflanzenforschung und neuer Technologien ein. Die Pflanzenzüchtung und die Landwirtschaft benötigen ein ausgewogenes Insektenmanagement, das Nützlinge schützt, aber auch die Schädigung von Kulturpflanzen durch Schadinsekten minimiert. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist dafür im Zuchtgarten und in der Sortenprüfung sowie auf den landwirtschaftlichen Vermehrungsflächen als Grundlage für vitale und widerstandsfähige Pflanzenbestände unerlässlich. Nur so können der Züchtungsfortschritt und die Auswahl aus diversen Sorteneigenschaften für den Landwirt gesichert bleiben. Ein Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel in ökologisch empfindlichen Gebieten, wie es im Entwurf der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen ist, betrifft die Pflanzenzüchtung erheblich und gefährdet die Bereitstellung von hoch-wertigem Saat- und Pflanzgut für die Landwirtschaft. Pflanzenschutz wirkt auf unterschiedlichen Ebenen des Züchtungsprozesses: • im Zuchtgarten: Gezielte Selektion auf bestimmte Merkmale ohne Störeffekte von Krankheiten oder Schädlingen. • in der Sortenprüfung: Unterschiede zwischen den Prüfgliedern sind zweifelsfrei auf die Genetik zurückzuführen. • bei der Saatgutvermehrung: Saat- und Pflanzgut ist für die weitere Verwendung frei von Krankheiten und Schädlingen. Die betroffene Fläche in Deutschland beläuft sich pro Jahr** auf ca. 4.000 ha für die Züchtung, ca. 1.000 ha für die Sortenprüfung und ca. 45.000 ha für die Vermehrung. Der Anteil der Zuchtgartenfläche an der gesamten Ackerfläche in Deutschland liegt bei 0,3 %. Kleine Fläche, große Wirkung Mithilfe von Pflanzenschutzmitteln entsteht in Züchtung, Sortenprüfung und Vermehrung gesundes Saat- und Pflanzgut mit verbesserten Toleranz- und Resistenzeigenschaften. Im Ackerbau führen die resultierenden vitalen Pflanzenbestände mit verbesserter Genetik zu einer Einsparung von Pflanzenschutzmitteln. Deren Einsatz auf kleiner Saatgutfläche führt so zu einer Reduktion von Pflanzenschutzmitteln auf großer Fläche in der Landwirtschaft. Flächen in Schutzgebieten sind alternativlos Die Ansprüche an die Standorteigenschaften von Züchtungsflächen sind sehr spezifisch. Da-her ist nur eine begrenzte Zahl von Flächen für die Pflanzenzüchtung nutzbar. Insbesondere die für die jeweilige Kulturart optimale Kombination von Boden- und Klimaeigenschaften so-wie die Kenntnis des spezifischen Krankheits- und Schädlingsprofils machen etablierte Züchtungsstandorte kaum ersetzbar. Bestimmte Fruchtfolgen, notwendige Isolierabstände und der gleichbleibende Flächenbedarf für die Züchtung, Sortenprüfung und Vermehrung können bei Verlust dieser Flächen nicht mehr gewährleistet werden. Erhebliche Einschränkungen durch Anwendungsverbot Ohne eine Ausnahme vom Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel für die Flächen, die zur Züchtung, Sortenprüfung und Vermehrung von Saat- und Pflanzgut genutzt werden, muss dort die Entwicklung neuer, besserer Pflanzensorten eingestellt werden. Die Produktion von Saat- und Pflanzgut für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft ist dadurch akut gefährdet. Es muss eine Ausnahme von dem generellen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in ökologisch empfindlichen Gebieten für die Flächen geschaffen werden, die zur Züchtung, Sortenprüfung und Vermehrung von Saat- und Pflanzgut genutzt werden. Diese Forderung bezieht sich auf die Anwendung von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden, aber auch weiterer Pflanzenschutzmittel und von Bioziden. **Zahlen enthalten Schätzungen und Hochrechnungen. Die kulturartenspezifische Fruchtfolge bzw. Rotation der Flächen wird berücksichtigt.
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Response to Measures related to Synchytrium

4 Jan 2022

Bitte beachten Sie die in Anlage beigefügte Stellungnahme. Danke
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Response to Measures related to Ralstonia

4 Jan 2022

Bitte beachten Sie die in Anlage beigefügte Stellungnahme Danke
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Response to Measures related to Globodera

4 Jan 2022

Bitte beachten Sie die in Anlage beigefügte Stellungnahme. Danke
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Response to Measures related to Clavibacter sepedonicus

4 Jan 2022

please read the attached file
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Response to Revision of the plant and forest reproductive material legislation

13 Jul 2021

PRM Study Roadmap Feedback zur Überarbeitung des europäischen Saatgutrechts über die Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial Der BDP begrüßt es, dass die EU-Kommission die bewährten Grundsätze des Saatgutrechts anerkennt und diese für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union harmonisieren will. Die Etablierung dieser Grundsätze in Form einer einheitlich bindenden Rechtsverordnung, die europaweit für alle Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung entfaltet, unterstützen wir sehr. Die Sortenzulassung und Saatgutanerkennung bilden die zwei Hauptsäulen des europäischen Saatgutrechts und müssen daher auch weiterhin im Rahmen einer verpflichtenden staatlichen Prüfung erfolgen. Diese staatliche Prüfung von Sorten und Saatgut liegt im Interesse des Landwirts und des Verbrauchers. Saatgut sieht für das Auge äußerlich erkennbar immer gleich aus. Man bemerkt insofern nicht, ob es zu einer ertragreichen und widerstandsfähigen Sorte gehört, die wenig Dünge- und Pflanzenschutzmittel benötigt, und ob zum Beispiel eine gute Keimfähigkeit gegeben ist. Diese Kriterien sind aber gerade für den Landwirt und die Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Wer minderwertiges Saatgut kauft und anbaut erleidet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden durch einen geringeren Ernteertrag und verschwendet knappe Ressourcen (z.B. Boden, Wasser, Kraftstoff für Saat- und Erntefahrzeuge etc.) oder setzt unter Umständen unnötig viel Dünger und Pflanzenschutzmittel ein. Um dies zu vermeiden, müssen die Sorten im Wege der Sortenzulassung und das Saatgut vor dem Inverkehrbringen durch die Saatgutanerkennung mit Hilfe einer neutralen mehrstufigen Prüfung und anhand objektiver Kriterien sowie auf der Basis wissenschaftlicher Grundsätze sorgfältig geprüft werden. Im Rahmen der etablierten Sortenzulassung werden kulturartenspezifisch unterschiedliche Merkmale geprüft. Die Sortenzulassung besteht aus der Registerprüfung, bei welcher die Sorte auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit geprüft wird (DUS: Distinctness, Uniformity & Stablility) und der Wertprüfung, bei welcher der landeskulturelle Wert aus der Summe aller wertbestimmenden Merkmale ermittelt wird (VCU: Value for Cultivation and Use). Dabei bemessen sich die Prüfkriterien für den landeskulturellen Wert stets an den aktuellen pflanzenzüchterischen, wissenschaftlichen, technologischen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen und Zielen sowie den von Seiten der Landwirte, der Saatgutverarbeiter und Verbraucher gestellten Anforderungen. In der Saatgutanerkennung wird die physische Beschaffenheit des Saatguts vor dem Inverkehrbringen auf eine hinreichende Reinheit, qualitativ gute Keimfähigkeit und einen stabilen Gesundheitszustand geprüft. Die verpflichtende amtliche Sortenzulassung gewährt somit lediglich innovativen und verbesserten Sorten mit einem gesteigerten landeskulturellen Wert den Zugang zum europäischen Markt. Dies findet seine Legitimation in der zentralen Bedeutung verbesserter Sorten für eine nachhaltigere Landwirtschaft und der Bewältigung künftiger Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Das Saatgutrecht leistet somit also einen wesentlichen Beitrag sowohl für den Verbraucherschutz, als auch für den Umweltschutz. Insbesondere die Strategien des EU Green Deal fokussieren eine Steigerung der Biodiversität und Nachhaltigkeit unter dem Gesichtspunkt der Anpassungen an den Klimawandel, so dass die gesellschaftspolitischen Diskussionen und Entwicklungen zunehmend von diesen Themen geprägt sein werden. Das Kriterium der Nachhaltigkeit findet jedoch bereits heute Berücksichtigung durch die wertbestimmenden Faktoren zum landeskulturellen Wert in der kulturartenspezifischen Wertprüfung (VCU). Hierbei werden die Sorten beispielsweise auf ihre Widerstandskraft gegen klimatische Änderungen, Resistenzen im Hinblick auf biotische und abiotische Stressfaktoren, Ertragssicherheit, Ressourcenschonung und -effizienz geprüft. (Vollversion in beigefügter Datei)
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Response to Extension of the duration of Community Plant Variety Rights for certain species

26 Mar 2021

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) ist seit über 75 Jahren die berufsständische Vertretung der deutschen Pflanzenzuchtunternehmen. Er bündelt die Interessen seiner 130 Mitglieder, bei denen es sich um landwirtschaftliche und gartenbauliche Züchtungs- und Handelsunternehmen handelt. Der BDP begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Dauer des Sortenschutzrechts für bestimmte Kulturarten wie Spargel, Blumenzwiebeln und Ziergehölze von 25 auf 30 Jahre zu verlängern. Der BDP vertritt die Interessen vieler Unternehmen, die Spargel und Zierpflanzen züchten. Die Züchtung neuer Spargel-, aber auch von Zierpflanzensorten ist verhältnismäßig aufwendig und sehr zeit- und kostenintensiv. Anschließend bedarf es viel Zeit, um ausreichend Pflanzenvermehrungsmaterial zur Vermarktung zu produzieren. Darüber hinaus dauert es Jahre, bis sich durch den Anbau der Sorten unter Realbedingungen herauskristallisiert hat, welche Sorten sich bei den Landwirten, bei den Gartenbaubetrieben und auf dem Markt durchsetzen. Im Normalfall dauert es bei einer Spargelsorte ab der Markteinführung 5 bis 10 Jahre, bis sich diese erfolgreich auf dem Markt etabliert. Die für die Etablierung am Markt einkalkulierte Zeitspanne beträgt bei einer modernen Hortensiensorte sogar 10 Jahre. Das spricht dafür, dass den Züchtern eine längere Zeit zugestanden wird, um ihre für die Züchtung getätigten Investitionen zu kompensieren. Spargel gehört zu den Kulturarten, in denen verhältnismäßig wenig Züchtung betrieben wird. Daher sind ausreichend Anreize erforderlich, damit die Züchter ihre Züchtungsprogramme aufrechterhalten, um auch für diese Kulturart den Fortschritt zu sichern. Die Ziele des Green Deals, den Pestizid- und Düngemitteleinsatz drastisch zu reduzieren, werden nur zu erreichen sein, wenn in allen Kulturarten Züchtung widerstandfähiger und ressourcenschonender Sorten umfangreich betrieben und ausgebaut wird. Hierfür schafft die Verlängerung der Schutzdauer bei Kulturarten, deren Züchtung wegen ihrer natürlichen Eigenschaften zeitintensiver ist, einen sinnvollen Anreiz. Wir gehen davon aus, dass die zusätzliche Schutzdauer von 5 Jahren zielführend ist und die Züchter in ihren Aktivitäten unterstützt, neue, widerstandsfähigere, ressourcenschonendere und damit nachhaltigere Sorten für Landwirtschaft, Gartenbau und Verbraucher zu entwickeln. Insofern unterstützen wir den Vorschlag der Kommission in ganzer Linie.
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Response to Commission Implementing Regulation laying down rules on plant passports

25 Oct 2017

Dear all, Thank you for the opportunity to give feedback to the above mentioned draft regulation. The German Plant Breeders' Association (Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.) represents approximately 130 member companies which are breeders of agricultural, horticultural and ornamental species and wholesale seed traders. As regards the format of the plant passports we would like to see more flexibility. Especially on small packages (e. g. vegetable seed) the room for additional labels is limited. For agricultural species (e. g. potato planting material) the plant passport is combined with the seed certification label. There must be enough room for additional information required by seed legislation. Flexibility is essential to allow for the special needs of a whole range of different products and packages. Best regards Dieter Rücker
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