Branchenverband Cannabiswirtschaft
BvCW
Wir sind die Stimme der Cannabiswirtschaft in Deutschland und vertreten alle Branchensegmente und Unternehmensgrößen gegenüber Politik und Verwaltung .
ID: 881330243537-90
Lobbying Activity
Response to Circular Economy Act
6 Nov 2025
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) repräsentiert mehr als 100 Unternehmen und Gewerbetreibende aus allen Bereichen der Cannabiswirtschaft und setzt sich dabei unter anderem für die volle Entfaltung des Nachhaltigkeitspotenzials von Hanfbaustoffen ein. Im Industriehanf-Bereich spiegelt sich in jüngerer Zeit die bemängelte Stagnation der Zirkularität-Rate in den Marktbedingungen für Hersteller von Hanfbaustoffen wieder. Hanfbaustoffe wie Hanfbeton und Hanfdämmwolle haben große Zukunftspotentiale, welche bislang häufig an regulatorischen Hürden scheitern. Hanfbaustoffe stehen an der Spitze der Abfallhierarchie da sie gut reparierbar, recyclebar und biologisch abbaubar sind. Damit stärken Sie nicht nur die Kreislaufwirtschaft sondern stellen auch eine Schnittstelle zur Klima -und Umweltpolitik dar. Ein Hektar Hanf bindet 9 bis 15 Tonnen Kohlenstoff und benötigt dabei nur 5 Monate zum wachsen. Während des Wachstums fördert Hanf die Prävention von Bodenerosion, unterbricht Krankheitszyklen und trägt zur Biodiversität bei - alles ohne den Einsatz von Pestiziden. Ein weiterer Beitrag zur Renaturierung besteht darin, dass Schwermetalle aus dem Boden gezogen werden. Werden diese Stoffe anschließend mit Wasser und Kalk oder Lehm vermischt und in Blöcke gegossen, entstehen CO2-negative Baumaterialien, welche komplett kreislauffähig sind und sehr vorteilhafte bautechnische Eigenschaften aufweisen. Zum Vergleich: Während die Emissionen von Beton derzeit durchschnittlich pro m3 200 kg CO2 betragen, beträgt die Bindung von Hanfprodukten in Baumaterialien 110 kg CO2 pro m3; also eine Differenz von 310 kg CO2 pro m3 Baustoff. Weiterhin sind sie verrottung- und schädlingsresistent, bieten hervorragenden Schall- und Brandschutz und tragen zur Optimierung des Raumklima bei. Da Industriehanf aufgrund seiner klimabeständigen Eigenschaften an den meisten Standorten gedeihen kann und die Produktion von Hanfbaustoffen überwiegend keiner komplexen technischen Installationen bedarf, sind sie sehr gut geeignet, um lokale und regionale Lieferketten zu bedienen, wodurch Transportkosten -und Emissionen gespart werden und der Markt flächendeckend und schnell skaliert werden kann. Auch als Textilfaser/Verbundstoff benötigt 1 kg Hanf 75% weniger Wasser als 1 kg Baumwolle. Trotz dieser Vorzüge bleiben Hanfbaustoffe aktuell noch ein Nischenmarkt. Um die Nachfrage nach Hanfbaustoffen anzukurbeln, bedarf es einer Kombination von marktwirtschaftlichen und regulatorischen Instrumenten. Um nachhaltige Stadtplanung zu fördern, sollte die Nachfrage nach Hanfbaustoffen durch gezielte Subventionierung und durch die Festlegung verbindlicher und zielorientierter Kriterien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, beispielsweise Mindestmengen von nachhaltigen Baumaterialien, angekurbelt werden. Bewilligungsverfahren sollten durch die Einführung harmonisierter Standards für Hanfbaustoffe und die Schaffung einer zentralen digitalen Plattform zur Beantragung von Zulassungen beschleunigt werden. Eine Festlegung von Qualitätsstandards gemäß der EU-Öko-Verordnung und Cradle-to-Cradle Labelling Systemen würde die Markttransparenz erhöhen und Informationen für Verbraucher und Behörden vereinheitlichen. Weiterhin hat Industriehanf einen Zellulose-Anteil von 65-70%, was ihn für die Papierverarbeitung und Verpackungsherstellung besser geeignet macht als Holz, welches einen Zellulose-Anteil von 40-50% aufweist und wesentlich langsamer wächst. Der hohe Zellulose-Anteil ist auch eine hervorragende Eigenschaft für den Gewinn von Kunststoffen wie Zellophan, Zellwolle und Zelluloid. Produkte aus Hanffaser-Plastik sind dabei bis zu 5 mal härter als öl-basierte Kunststoffe und können sich im Falle einer Entsorgung innerhalb von ca. sechs Monaten biologisch zersetzen, ohne dabei schädliche Stoffe wie BPA auszustoßen. Zur Reduktion von Verpackungsmüll und Förderung von Innovation in der Bioökonomie sollte die Forschung in Hanf-Bioplastik gezielt unterstützt werden.
Read full responseResponse to EU Drugs Strategy and European Action Plan Against Drug Trafficking
25 Sept 2025
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft vertritt über 100 Unternehmen und Gewerbetreibende aus sämtlichen Bereichen der Cannabisindustrie und setzt sich dabei für eine zeitgemäße und evidenzbasierte Drogenpolitik ein. Die Prohibition von Cannabis stellt die Grundlage des Geschäftsmodelles von kriminellen Vereinigungen dar, verstärkt Risiken für die öffentliche Sicherheit und gefährdet die Gesundheit von Cannabis-Konsumierenden. Laut Europäischem Drogenbericht ist der Cannabismarkt der größte Drogenmarkt der EU mit einem geschätzten Wert von über 12 Milliarden Euro und ca. 24 Millionen jährlichen Konsumierenden im Erwachsenenalter.¹ Durch die Einführung legaler Bezugsmöglichkeiten könnte dieser wirtschaftlich signifikante Markt kriminellen Vereinigungen entzogen werden und Konsumierende durch strenge Produktions- und Verkaufsregelungen geschützt werden. Auf diese Weise würde das Prinzip der Vorsorge in die EU-Drogenpolitik integriert werden, da drogenpolitische Risiken besser antizipiert, vorgebeugt und beantwortet werden können. Der evidenzbasierte Ansatz der EU zielt darauf ab, Angebot, Nachfrage und Schadensminimierung in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und dabei Menschenrechte in den Mittelpunkt zu stellen.² Im Kontext von Cannabis kann dies nur durch die flächendeckende Einführung legaler Abgabemöglichkeiten gewährleistet werden, da Profite dem Schwarzmarkt entzogen werden und stattdessen über lizensierte Anbieter Steuereinnahmen generiert werden können, welche wiederum in Präventions- und Informationsmaßnahmen investiert werden können. Eine Liberalisierung der Cannabispolitik steht, wie von Wissenschaftlern³ und Gerichten bestätigt, auch im Einklang mit positiven Menschenrechten wie dem Recht auf Leben, Recht auf Gesundheit, Recht auf nicht-unmenschliche Behandlung und das Recht auf Privatsphäre. Während zunehmend innovative Modelle der Cannabisregulierung auf nationaler Ebene etabliert werden, kann ein europäischer Mehrwert darin bestehen, die entsprechenden Initiativen auf supranationaler Ebene zu unterstützen. Im Einklang mit dem Themenschwerpunkt Forschung und Innovation könnte ein europäischer Mehrwert durch die Konzeptualisierung von Modellprojekten oder vergleichbarer Initiativen durch die EUDA oder das Werben für eine zeitgemäße Reformierung des VN Einheits-Übereinkommen in multilateralen Foren beinhalten. Die Einführung legaler Abgabemöglichkeiten würde auch die Gefahr durch neue synthetische Cannabinoide minimieren. Erfahrungen mit Substanzen wie HHC haben gezeigt, dass die Kombination von mangelhafter Regulierung, technologischer Innovation und konsistenter Nachfrage, schnell von opportunistischen Akteuren zum Nachteil der Volksgesundheit ausgenutzt wird. Die entsprechende Entlastung der Strafverfolgungsbehörden würde wiederum Ermittlungs- und Verwaltungskapazitäten für die Verbrechensbekämpfung in Häfen und weiteren Brennpunkten ermöglichen. Darüber hinaus würden mit einer Cannbislegalisierung nicht nur kriminelle Strukturen effektiv ausgeklammert, sondern auch Konsumierende gezielt mit Informations- und Präventionsangeboten erreicht sowiedie Qualität und der Umfang von Datenerhebungsmöglichkeiten stark verbessert. ¹ Cannabis the current situation in Europe (European Drug Report 2025), online unter: https://www.euda.europa.eu/publications/european-drug-report/2025/cannabis_en ² Aufforderung zu einer Stellungnahme. Ref. Ares(2025)7014237 - 29/08/2025 ³ Fedorova & Van Kempen. International Law and Cannabis Volume II. Positive Human Rights N. Eastwood (2020). Decriminalization around the world.In: Decorte et. al (2020). Legalizing Cannabis. Experiences, Lessons and Scenarios. Seite 138-140 Artikel 21(4) EUDA Verordnung Artikel 218(9) TFEU
Read full responseResponse to Evaluation of the Cosmetic Products Regulation
21 Mar 2025
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) vertritt rund 100 Unternehmen aus der Cannabisbranche, darunter viele Akteure der CBD-Kosmetikindustrie. Im Rahmen der Evaluierung der EU-Verordnung über kosmetische Mittel sieht der BvCW Handlungsbedarf, um regulatorische Unsicherheiten zu beseitigen und Marktharmonisierung herzustellen. CBD-Kosmetika bieten hautpflegende und entzündungshemmende Eigenschaften, doch es fehlt eine eindeutige Einstufung für Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben. Eine Kategorie für rezeptfreie dermatologische OTC-Produkte wäre erforderlich, um Unternehmen Planungssicherheit zu geben und Verbrauchern Zugang zu sicheren Produkten zu ermöglichen. Auch die unklare Abgrenzung zwischen kosmetischen und dermokosmetischen Produkten sorgt für Unsicherheit. Eine präzisere Differenzierung würde wissenschaftlich fundierte Aussagen erlauben, ohne regulatorische Grauzonen zu betreten. Trotz der Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs (2020) bleibt die nationale Regulierung von CBD-Kosmetika uneinheitlich. Während Frankreich eine Sonderregelung für natürliche Hanfextrakte nutzt, unterliegen Unternehmen in anderen EU-Ländern variierenden THC-Grenzwerten und Marktbeschränkungen. Eine EU-weite Harmonisierung der Kategorien ist erforderlich, um den Binnenmarkt zu stärken und Handelshemmnisse abzubauen. Ein weiteres Problem ist der fehlende Eintrag für natürliche Vollspektrum-Hanfextrakte in der CosIng-Datenbank. Cannabis Sativa Leaf Extract, CBD-Isolat und CBN sind erfasst, doch klare Vorgaben fehlen. Dies führt zu Unsicherheiten für Inverkehrbringer und behindert die Marktfähigkeit. Die fehlende Differenzierung zwischen B2B-Rohstoffen und finalen B2C-Produkten erschwert die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Eine spezifische Regulierung für CBD-Zutaten und fertige Kosmetika würde Klarheit schaffen und Herstellern ermöglichen, ihre Produkte sicher und konform in den Verkehr zu bringen. Die Unsicherheit führt dazu, dass Unternehmen aus Deutschland abwandern und in Länder mit weniger restriktiven Gesetzen ausweichen. Firmen haben Wettbewerbsnachteile, da ihre Produkte aus dem Verkehr gezogen werden, während importierte CBD-Kosmetika weiter vertrieben werden. Hersteller von CBD-Kosmetika und NEM sind durch restriktive Vorgaben benachteiligt. Eine klare Regulierung würde Investitionen fördern, die Warenfreiheit innerhalb der EU gewährleisten und Deutschland als Standort für die Cannabiswirtschaft stärken. Die Nachfrage nach CBD-Kosmetika bleibt, doch fragmentierte Vorschriften und föderale Unterschiede erschweren den Marktzugang und reduzieren die Sicherheit für Verbraucher. Eine EU-weit abgestimmte Regulierung würde den Verbraucherschutz verbessern, den Wettbewerb fairer gestalten und Unternehmen einen verlässlichen Rahmen für die Produktentwicklung bieten. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) wurde mit der Bewertung der Sicherheit von CBD in Kosmetika beauftragt. Studien (doi: 10.3390/ijms252212224) zeigen, dass CBD keine Hautirritationen oder allergische Reaktionen verursacht und antioxidative sowie entzündungshemmende Eigenschaften besitzt. Kosmetische Produkte unterliegen ohnehin strengen Sicherheits- und Wirksamkeitsanforderungen (DIN EN ISO 22716). Eine beschleunigte Veröffentlichung der SCCS-Bewertung ist essenziell, um regulatorische Unsicherheiten zu beseitigen und klare Leitlinien für Hersteller bereitzustellen. Der BvCW fordert eine kohärente und fundierte Regulierung von CBD in Kosmetika. Dazu gehören die Einführung einer OTC-Kategorie für Cannabinoid-Dermatika, die Harmonisierung EU-weiter Vorschriften, die Aufnahme von Hanfextrakten in die CosIng-Datenbank sowie eine Abgrenzung zwischen B2B-Zutaten und Endverbraucherprodukten. Diese Maßnahmen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, sichern Arbeitsplätze, ermöglichen Investitionen und gewährleisten Verbrauchern den Zugang zu sicheren Produkten.
Read full responseResponse to Evaluation of the Council Framework Decision on criminal acts and applicable penalties for drug trafficking
14 Feb 2025
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) vertritt rund 100 Unternehmen und Gewerbetreibende aus sämtlichen Bereichen der Cannabisindustrie und setzt sich für die Schaffung eines verantwortungsvollen und sicheren Marktes für Konsumcannabis ein. Der BvCW begrüßt die Evaluierung der Europäischen Kommission des Rahmenbeschluss 2004/757/JI. Der Rahmenbeschluss, welcher die Gesundheit, Sicherheit und Stabilität in der EU fördern soll, hat seine Ziele in Bezug auf Cannabis bislang nicht erreicht. Trotz langjähriger Kriminalisierung steigt der Cannabiskonsum an. Laut Europäischem Drogenbericht hat fast jeder fünfte Jugendliche zwischen 15-24 Jahren im letzten Jahr, und jeder Zehnte im letzten Monat, Cannabis konsumiert. Dabei stellt insbesondere die Beimengung von gefährlichen synthetischen Cannabinoiden oder Verunreinigungen ein Gesundheitsrisiko dar. Eine Liberalisierung von Cannabis könnte daher einen positiven Beitrag leisten. Durch die Einführung eines regulierten Cannabismarktes würden kriminelle Netzwerke von der Kontrolle der Lieferkette ausgeschlossen und erhebliche finanzielle sowie administrative Ressourcen freigesetzt werden. Gleichzeitig könnten die schädlichen Auswirkungen des Konsums durch evidenzbasierte Regulierungen minimiert und der Gesundheits- sowie Jugendschutz gestärkt werden. Die progressive Entwicklung der Cannabispolitik in Europa und weltweit verdeutlicht die Notwendigkeit eines flexiblen und zeitgemäßen Rechtsrahmens. Seit dem Inkrafttreten des Rahmenbeschlusses in 2004 haben zahlreiche Mitgliedsstaaten Medizinalcannabis legalisiert und Maßnahmen zur Entkriminalisierung des persönlichen Konsums ergriffen. Länder wie Deutschland, die Niederlande, Tschechien, Luxemburg und Malta verfolgen weiterhin Legalisierungsansätze. Entwicklungen wie das niederländische Wietexperiment oder geplante Modellprojekte in Deutschland unterstreichen die Notwendigkeit eines anpassungsfähigen Rechtsrahmens auf EU-Ebene. Auch in der Schweiz wird die Abgabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken im Europäischen Wirtschaftsraum erforscht. International haben Staaten wie Kanada oder Uruguay und 24 US-Bundesstaaten Konsumcannabis legalisiert. Das EU-Recht sollte diese Entwicklungen berücksichtigen, um Spannungen mit nationalen und internationalen politischen Realitäten nicht zu verschärfen und alternative Maßnahmen zur gescheiterten Drogenprohibition einzuleiten, um die Gesundheit und Sicherheit der EU-Bürger:innen zu stärken. Eine zentrale Bedeutung kommt daher einer zeitgemäßen Evaluierung und Anpassung von Artikel 2(1) des Rahmenbeschlusses zu, da entsprechende Berechtigungen zunehmend auf nationaler Ebene etabliert werden. Weiterhin hat der Rat der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, menschenrechtsbasierte Ansätze in der Drogenpolitik zu fördern. Dies schließt ausdrücklich die Prüfung innovativer Maßnahmen zur Reduzierung von Stigmatisierung und Diskriminierung mit ein. Während die Ineffektivität und schädlichen Auswirkungen der Prohibition auch vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte betont werden, könnte ein lizenzbasiertes Cannabis-Abgabesystem unter staatlicher Kontrolle eine präventive Maßnahme für den Gesundheits- und Jugendschutz darstellen und Schwarzmärkte eindämmen. Individuelle Konsumentscheidungen würden so durch Qualitätskontrollen, Informations- und Präventionspflichten, und sozialverantwortliche Lizenzbedingungen institutionell begleitet werden. Insgesamt empfiehlt der BvCW daher eine Reform des Rahmenbeschlusses, welche eine verantwortungsbewusste Regulierung von Konsumcannabis als präventive Gesundheitsschutzmaßnahme ermöglicht. Dies würde nicht nur die öffentliche Sicherheit und Gesundheit fördern, sondern auch die Effektivität des Rechtsrahmens steigern. Ein moderner EU-Rechtsrahmen könnte somit den Weg für eine verantwortungsvolle und sichere Cannabispolitik ebnen, welche der Vielfalt an Rechtssystemen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung trägt.
Read full responseResponse to Deletion of hemp notifications
22 Nov 2024
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) vertritt über 100 Mitglieder aus allen Branchensegmenten und Unternehmensgrößen in der Cannabiswirtschaft, einschließlich der deutschen Nutzhanfindustrie, welche durch die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe, natürlicher Produkte und Materialien den Umwelt und Klimaschutz vorantreibt. Der BvCW begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Industrien durch die Schaffung eines wachstumsfördernden Rechtsrahmens, der darauf abzielt, den gesamt-europäischen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Änderung in Bezug auf bestimmte Meldepflichten bei Hanfmeldungen ist ein willkommener Beitrag zur Erreichung des gesetzten Zieles, indem er den Arbeitsaufwand verringert. Die europäische Hanfindustrie ist ein Zukunftsträger mit ungenutztem Potenzial und vielfältigen Anwendungen, beispielsweise in den Bereichen Nahrungsmittel, Futtermittel, Textilien, Baustoffe, Papiere, Bioplastik oder Kosmetika. Ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen würde daher nicht nur Unternehmen wettbewerbsfähiger machen, sondern stünde auch im Einklang mit zentralen Pfeilern des Europäischen Grünen Deals, wie dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der Strategie vom Erzeuger zum Verbraucher . Während der Abbau ineffizienter Informationspflichten zwischen nationalen Behörden für das reibungslose Funktionieren der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung ist, werden die europäische Hanfindustrie, und insbesondere die KMU, immer noch durch umfangreiche Meldepflichten eingeschränkt, welche wiederum Investitionen in Forschung und Wettbewerbsfähigkeit abmindern. Es wäre daher wünschenswert, wenn die geltenden Dokumentationsanforderungen auf ihre Aktualität und Notwendigkeit überprüft werden würden, um weitere Effizienzen in der Interaktion zwischen Behörden und Unternehmen zu finden. Insbesondere die Vielzahl und Frequenz an Meldepflichten entlang des Produktionsprozesses von Hanf verhindern die Nutzung effizienter Anbauzyklen und verringern in teilweise exzessiver Auslegung von lokalen Ermessensspielräumen die Rechtssicherheit von Landwirten und hanf-verarbeitendem Gewerbe. In Anbetracht des Wachstums der Hanfindustrie in Europa würde eine Reduzierung weiterer Meldepflichten auch einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes durch einen Zuwachs an Meldepflichtigen entgegenwirken. Im Sinne der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen wäre es zudem sinnvoll, wenn der THC-Grenzwert in den Pflanzen und Produkten auf europäischer Ebene vereinheitlicht wird; hierzu erscheint der in Tschechien und der Schweiz übliche Wert von 1,0 % am besten geeignet. Die vielfältigen nachhaltigen Potentiale des Industriehanfs könnten durch einen weiteren Abbau bürokratischer Hürden zukünftig besser genutzt werden.
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22 Nov 2024
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) vertritt über 100 Mitglieder aus allen Branchensegmenten und Unternehmensgrößen in der Cannabiswirtschaft, einschließlich der deutschen Nutzhanfindustrie, welche durch die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe, natürlicher Produkte und Materialien den Umwelt und Klimaschutz vorantreibt. Der BvCW begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Industrien durch die Schaffung eines wachstumsfördernden Rechtsrahmens, der darauf abzielt, den gesamt-europäischen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Änderung in Bezug auf bestimmte Meldepflichten bei Hanfmeldungen ist ein willkommener Beitrag zur Erreichung des gesetzten Zieles, indem er den Arbeitsaufwand verringert. Die europäische Hanfindustrie ist ein Zukunftsträger mit ungenutztem Potenzial und vielfältigen Anwendungen, beispielsweise in den Bereichen Nahrungsmittel, Futtermittel, Textilien, Baustoffe, Papiere, Bioplastik oder Kosmetika. Ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen würde daher nicht nur Unternehmen wettbewerbsfähiger machen, sondern stünde auch im Einklang mit zentralen Pfeilern des Europäischen Grünen Deals, wie dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der Strategie vom Erzeuger zum Verbraucher . Während der Abbau ineffizienter Informationspflichten zwischen nationalen Behörden für das reibungslose Funktionieren der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung ist, werden die europäische Hanfindustrie, und insbesondere die KMU, immer noch durch umfangreiche Meldepflichten eingeschränkt, welche wiederum Investitionen in Forschung und Wettbewerbsfähigkeit abmindern. Es wäre daher wünschenswert, wenn die geltenden Dokumentationsanforderungen auf ihre Aktualität und Notwendigkeit überprüft werden würden, um weitere Effizienzen in der Interaktion zwischen Behörden und Unternehmen zu finden. Insbesondere die Vielzahl und Frequenz an Meldepflichten entlang des Produktionsprozesses von Hanf verhindern die Nutzung effizienter Anbauzyklen und verringern in teilweise exzessiver Auslegung von lokalen Ermessensspielräumen die Rechtssicherheit von Landwirten und hanf-verarbeitendem Gewerbe. In Anbetracht des Wachstums der Hanfindustrie in Europa würde eine Reduzierung weiterer Meldepflichten auch einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes durch einen Zuwachs an Meldepflichtigen entgegenwirken. Im Sinne der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen wäre es zudem sinnvoll, wenn der THC-Grenzwert in den Pflanzen und Produkten auf europäischer Ebene vereinheitlicht wird; hierzu erscheint der in Tschechien und der Schweiz übliche Wert von 1,0 % am besten geeignet. Die vielfältigen nachhaltigen Potentiale des Industriehanfs könnten durch einen weiteren Abbau bürokratischer Hürden zukünftig besser genutzt werden.
Read full responseResponse to Setting and reviewing maximum levels for certain undesirable substances in feed
2 Feb 2024
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. und das Nutzhanf-Netzwerk e.V. vertreten die Interessen der deutschen Hanfindustrie, der deutschen Landwirte und Unternehmen, die EU-zertifizierten Industriehanf kultivieren und weiterverarbeiten. Wir setzen uns für folgende Forderungen und Ziele ein: 1. Anpassung der THC-Höchstwerte folgender Hanfprodukte: Hanfsamen 5 mg/kg (ppm) Hanfpresse 5 mg/kg (ppm) Hanfsamenöl 15 mg/kg (ppm) Hanfmehl 15 mg/kg (ppm) Hanffasern 15 mg/kg (ppm) Alleinfuttermittel 1,5 mg/kg (ppm) 2. Zukünftige Anpassung, abhängig von der Verfügbarkeit zusätzlicher wissenschaftlicher Evidenzen Die Begründung finden Sie in unserer gemeinsamen Stellungnahme im Anhang.
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