Der Bundesverband ANUAS e.V. begrüßt die Initiative zur Verbesserung der Situation von Opfern sehr.
Mit anhängendem Beitrag hofft ANUAS umfangreiche Hinweise zu geben, aus der Betroffenenperspektive, um die EU-Richtlinie zu konkretisieren und damit den Opfern besseren Zugang zu ihren Rechten zu ermöglich.
Herzlichen Dank für die Möglichkeit der Beteiligung an dieser Initiative.
Für weitere Fragen steht ANUAS gerne zur Verfügung.
Der Bundesverband ANUAS e.V. - Opferhilfeeinrichtung berichtet im Anhang aus den Erfahrungen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit.
Die Schaffung eines Rechtsrahmens EU weit wird sehr geschätzt. Die Wirksamkeit, Effizienz und Rechtssicherheit für Opfer wird begrüßt.
Wir danken herzlich für die guten Bemühungen und bieten unsere Erfahrungswerte und Kompetenzen beratend an und wirken gerne mit an der Schaffung zukünftiger Lösungsansätz.
Der Bundesverband ANUAS e.V. begrüßt die Initiative - für den konsularischen Schutz. Im Anhang stellt ANUAS bestehende Problemlagen aus verschiedenen Fallbeispielen vor und bietet Vorschläge zur Verbesserung.
Der Bundesverband ANUAS e.V., als Opferhilfeeinrichtung unterstützt seit 13 Jahren Angehörige gewaltsamer Tötung in allen EU-Ländern. Bezogen auf den konsularischen Schutz, betreut ANUAS in den letzten Jahren zwölf Familien, deren Angehörige in Griechenland vermisst wurden oder zu Tode kamen. Ähnliche Fälle sind dem ANUAS aus anderen EU-Ländern bekannt (besonders Spanien, Italien, Polen …).
ANUAS ist in Deutschland in allen Bundesländern vertreten. In Griechenland gibt es eine eigenständig arbeitende Geschäftsstelle „ANUAS-Griechenland/Hellas“, welche durch zwei griechische Rechtsanwälte geführt wird.
Am Beispiel von Griechenland möchten wir die Problemlage darstellen und Vorschläge zur Verbesserung – innerhalb der EU -- unterbreiten.
Die Betroffenen sind nach der Nachricht, dass ihre Angehörigen tot aufgefunden wurden, total überfordert und brauchen unkomplizierten konsularischen Beistand, Rat und Hilfen in dem jeweiligen Land – unabhängig von Rechtsanwälten und Opferhilfeeinrichtungen. Betroffene müssen vertrauen können und sich ernst genommen fühlen.
Man sollte den Betroffenen so viel Probleme wie möglich abnehmen und beratend / unterstützend wirken.
Die Einbeziehung von Einrichtungen, die sich mit der Thematik auskennen, ist sinnvoll und würde die wirtschaftlichen Auswirkungen in Grenzen halten.
ANUAS hat jahrelange Erfahrungen im Bereich und bietet gerne weiterführende Hilfen an.
- Aus Beispielfällen deutscher Staatsangehöriger, deren Angehörige in Griechenland zu Tode kamen, kann folgendes berichtet werden:
... (Datei-Anlage)
- Vorschläge für die Initiative, zur Verbesserung der Rechte und des Schutzes von EU-Bürgern:
... (Datei-Anlage)
Die Rückmeldung soll mit Erlaubnis einer betroffenen Familie hier auf der Seite anonymisiert grafisch dargestellt werden - Anhang -
Der Betroffenenfall ist ein Beispiel für viele gleiche Betroffenen-Anliegen-Probleme in Deutschland, nach einer gewaltsamen Tötung: Häusliche Gewalt * der Ehemann konsumiert seit Jahren Drogen, schlägt seine Frau, bedroht andere Menschen mit einer Machete * die Frau will die Scheidung einreichen, der Ehemann sticht unter Drogeneinfluß auf die Frau ein - im Krankenhaus stirbt die Frau an ihren Verletzungen.
Die Familie wurde gleich einen Monat nach der Gewalttat (01-2019) beraten, begleitet und betreut. ANUAS war anwesend zu den Terminen des Strafprozesses. Die Familie hat bis heute keine Opferentschädigung erhalten * sämtliche Anträge (Adhäsion, Begutachtung auf Folgeschäden, Traumaambulanz, Opferanwalt ...) wurden ignoriert und abgelehnt. In der anhängenden Datei sind alle Abläufe klar dargestellt.
Der Rechtsanwalt reicht jetzt eine Klage beim Sozialgericht ein (dieses dauert in der Regel 5 - 10 Jahre und die Ansprüche werden dann nur teilbewilligt oder generell abgelehnt - Erfahrungen des ANUAS), weil der Landschaftsverband, der für die Opferentschädigung zuständig ist, keine OEG anerkennt. Die Familie kann nicht nachweisen, dass sie nach dem Mord an der Tochter einen Schockschaden haben. -- Hier wird vom BV ANUAS erneut gesehen, dass die EU-Richtlinie zum Mindeststandard für Gewaltopfer nicht erfüllt ist.
Auf Anzeige der Mängel beim BMAS und BMJV erhielten die Opferberater und -begleiter des ANUAS folgende Auskunft:
Das BMAS ist nur zuständig für die Gesetzesschaffung, die Umsetzung von Entschädigungsansprüchen können die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden. Zum Nachweis des Schockschadens durch Gewaltopfer wird mitgeteilt, dass ...Im Hinblick auf Beweisregeln gilt im Sozialrecht, ... das immer eine besondere Einstandsverpflichtung des Staates oder einen besonderen Aufopferungsanspruch des Betroffenen voraussetzt - der Grundsatz der objektiven Beweislast. Das heißt, jeder trägt die Beweislast für die Tatsachen ... selbst. Der Bezug auf die EU-Richtlinie wird damit abgetan, dass dieses zum Strafrecht gehört und hat mit dem Entschädigungsrecht für Opfer nichts zu tun. Man bezieht sich auf die RL 2004/80/EG, welche korrekt umgesetzt sei. Nach Prüfung durch ANUAS, ist diese RL ebenfalls nicht korrekt umgesetzt.
Die Gewaltopfer bleiben auf der Strecke und die EU-Richtlinie ist nicht korrekt umgesetzt.
Das BMJV sieht keinen Anspruch auf Opferrechtsumsetzung in dem, wie auch in anderen gleichen Fällen. Sie können sich in Ländersache nicht einmischen.
ANUAS hat bei nationalen Stellen schriftlich auf Verletzung der Opferrechte hingewiesen, die Antwort war, dass es sich um methodische Angelegenheiten handeln würde, nicht um Rechtsverletzungen, somit sehe man keinen Handlungsbedarf.
Der Bundesverband ANUAS e.V. ist eine Opferhilfeorganisation und unterstützt Angehörige gewaltsamer Tötung. In Fällen betroffener Angehöriger in Deutschland fällt dem ANUAS folgendes vermehrt auf:
Die Verhandlungen der Auswirkungen und die Erfahrungen, die Menschen in Deutschland machen, haben neben einer emotionalen, sozialen, psychologischen und rechtlichen Ebene auch eine politische Komponente. Angehörigen von Mordopfern wird zwar EU-rechtlich der Opferstatus zugesichert, Deutschland hat diese Richtlinie allerdings nur zivilrechtlich und nicht im Strafrecht umgesetzt. Das bedeutet, dass Angehörige von Mordopfern lediglich als Angehörige und nicht selber als Opfer behandelt werden. Die Anerkennung des Opferstatus wird auf politischer Ebene EU weit verhandelt. Aus den entstandenen Richtlinien leiten sich konkrete rechtliche Konsequenzen und Ansprüche für die Angehörigen von Mordopfern ab. Diese Ansprüche müssen von Betroffenen aber immer wieder nachgewiesen und eingefordert werden. Oftmals werden Betroffene nicht ausführlich über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Hier sollte immer wieder bedacht werden, dass sich Menschen in einem absoluten Ausnahmezustand in ihrem Leben befinden, wenn sie mit all diesen neuen Informationen konfrontiert werden. Richter verhalten sich in Strafprozessen oft ignorant und übergehen nationale und EU-Rechte. Widersprüche zu Entscheidungen von Opfern gehen ins Leere, ein faires Verfahren bleibt aus. Fortbildungen im Umgang mit Opfern werden von Richtern nicht verlangt und auch nicht angestrebt. Wie fast alle Fallbeispiele zeigen sind Menschen, die in Ämtern und Behörden mit Opfern von Gewalt und Mord zu tun haben (Polizei, Gericht, Jugendamt, Schule) nur unzulänglich oder gar nicht ausgebildet, um mit Betroffenen umzugehen. Speziell in langen Ermittlungsverfahren von Mordfällen und Gewaltverbrechen und im behördlichen Umgang mit den Angehörigen wird oftmals nicht berücksichtigt, dass man hier mit traumatisierten Menschen umgehen muss. Dieser Umgang erfordert ein spezielles Fachwissen, Geduld und Empathie. Die Stabilisierung ist ein ständiges und immer wiederkehrendes Element im Leben eines traumatisierten Menschen, da viele äußere Faktoren eine Retraumatisierung auslösen können.
Die öffentliche Meinungsfreiheit der Presse wird oft genutzt, die Lage der Opfer zu mißbrauchen und mit kommerziellem Interesse zu berichten. Dabei werden Berichte der Betroffenen aus dem Zusammenhang heraus und subjektiv dargestellt, die teilweise zur Folge haben, dass in den Straffällen nicht weiter ausreichend gewirkt wird, die Betroffenen nicht mehr ernst genommen werden. Die Desinformationen durch Medien führen bei den Betroffenen zu Diskriminierungen, Ungerechtigkeiten und Zweifel an der Justiz und am Rechtssystem. In einigen bekannten Fällen präsentierten öffentlich rechtliche Sender Fehlinformationen an die Zuschauer, welche zu aggressivem (verbalen) Verhalten gegen die Betroffenenfamilien führten. Die öffentliche Meinungsfreiheit darf nicht mißbraucht werden, um Persönlichkeiten zu verletzen durch Desinformationen sowie die öffentliche Meinung zu manipulieren, um ein politisches und wirtschaftliches Interesse zu unterstützen. Desinformieren in Deutschland führt vermehrt zu falschen Informationen zum Zwecke der Täuschung. Die Medien verbreiten in vielen uns bekannten Fällen bewußt Desinformation über Massenmedien zum Schaden von Opfern und unter Verletzung von EU-Recht. Wichtig wäre in solchen Fällen eine externe/neutrale Kontrollstelle, an die sich die Betroffenen oder Opferhilfeeinrichtungen mit Erfolg wenden können. Die vorhandenen nationalen Kontrollstellen erwecken den Eindruck, politisch und wirtschaftlich kontrolliert zu sein. Ergebnisse zu Beschwerden sind nicht transparent bzw. nicht erkennbar, ob Konsequenzen zu Fehlverhalten angestrebt werden, um zukünftige Änderungen zu erwirken. Beschwerden zu uns bekannten Betroffenenfällen bleiben unbeantwortet und ohne Ergebnis.
Der BV ANUAS e.V., als Opfer-HO und Betroffenen-HO für Angehörige gewaltsamer Tötung hat regelmäßig Erfahrungen mit den Grundrechten, Menschenrechten und Opferrechten. Dem ANUAS ist aufgefallen, dass die Grundrechte in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden + damit Menschenrechte verletzt werden. So z.B. Art. 1: Die Würde des Menschen ist untastbar. ... aller staatlicher Gewalt. -- In Deutschland werden Menschen über öffentlich rechtliche Sender, unter dem Deckmantel "freie Meinungsäußerung" in ihrer Würde verletzt. Sie erfahren kein Gehör und keine Hilfen, Hinweise auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Gefahr der Traumatisierung und Menschenrechtsverletzungen werden ignoriert -- Filmbeiträge zu diesen Opferfällen werden weiter ausgestrahlt, Informationen an Kontroll- und Aufsichtsstellen national bleiben ohne Erfolg und teilweise unbeantwortet. - Art. 5: Diese Rechte ... den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze ... und in dem Recht der persönlichen Ehre. Das Recht auf persönliche Ehre wird - nach den Erfahrungen des ANUAS - in vielen Fällen verletzt. Menschen werden diskriminiert und verlieren den Glauben an den Rechtsstaat. Dem ANUAS sind Suizidfälle bekannt, nach dem staatlichen Versagen.
Art. 3: Alle sind vor dem Gesetz gleich. In Deutschland sind betroffene Angehörige gewaltsamer Tötung Menschen, die keine Opferhilfen erfahren. Der Begriff "Opfer", entspr. der EU-Richtlinie zum Mindeststandard ...von Opfern ist nicht umgesetzt. Im Jan. 2020 wurde auf dem Opferfachtag in Berlin eindeutig mitgeteilt, das Angehörige von Unfallopfern und Terroropfern als Opfer anerkannt werden, aber nicht Angehörige gewaltsamer Tötung. Hier wird u.a. der Art. 3 verletzt, wie weitere EU-Rechte. - Art. 18: Die freie Meinungsäußerung über öffentlich rechtliche Sender ist in Deutschland unantastbar. Eine Prüfung und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist betroffenen Menschen kaum möglich (finanziell, rechtliche Unterstützung, psychischer Kampf und Belastung). Die Kontrollstellen der öffentlich rechtlichen Sender werden durch den ANUAS um Unterstützung gebeten, es bleibt erfolglos. Filme, Presseberichte und -Beiträge werden von den Sendern nicht auf Richtigkeit geprüft. Im Vordergrund steht kommerzielles Interesse zu Lasten betroffener Menschen. Filme werden durch öffentlich rechtliche Sender jederzeit weiter öffentlich online gestellt und über Fernsehsender ausgestrahlt, trotz Nachweise fehlerhafter Informationen. Die Pressefreiheit wird missbraucht und Menschen erleiden dauerhaften Schaden (gesundheitl., psych., finanziell ...) - Art. 17: Jedermann hat das Recht, sich einzeln ... schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen ... zu wenden. Die Petitionen werden in der Regel angenommen, aber sehr einseitig und mit äußerst langer Dauer 2-5 Jahre geprüft. In den Prüfungsergebnissen, werden subjektive Meinungen eingebunden, die generell einen Misserfolg zum Ergebnis haben. Dem ANUAS sind keine Petitionen bekannt, die korrekt bearbeitet und geprüft wurden. Teilweise werden Petitionen nach Art. 17 GG ohne Begründung niedergelegt o. erfolgen mit Antworten, die nicht zum Thema oder der Anfrage gehören. Ein Widerspruch ist selten möglich und wird wenn, dann ohne gründliche Prüfung erneut abgelehnt. Betroffene erfahren keine Gerechtigkeit und keine faire Verfahrensweise. Es ist deutlich ein Verhältnis zwischen Macht (die Regierung) und Machtlosigkeit (die Betroffenen / Petenten) erkennbar.
Art. 31: Bundesrecht bricht Landesrecht. -- Nach den Erfahrungen des ANUAS, welcher ein Bundesverband ist, in allen Bundesländern aktiv wirkt und Erfahrungen mit betroffenen Angehörigen macht, wurde festgestellt, dass Bundesgesetze in den einzelnen Bundesländern verschieden umgesetzt werden - das betrifft speziell das Opferrecht. Die Grundrechte der Menschen in den Bundesländern werden - durch unzureichende Kenntnisse - fehlerhaft angewandt. Die Betroffenen werden nicht ernst genommen u. Rechte werden massiv verletzt.
Der Bundesverband ANUAS e.V. hat umfangreiche Erfahrungen mit öffentlich rechtlichen Fernsehsendern gemacht im Bereich der Datenschutzrechtsverletzung in Deutschland gemacht. Gewaltopfer werden z.B. von Reportern interviewt unter dem Deckmantel, man wolle den Betroffenen helfen, in Ihrem Fall Aufmerksamkeit und Gerechtigkeit zu erfahren. Die Interviews werden später aus dem Zusammenhang heraus dargestellt, an vorherige Absprachen mit den Gewaltopfern halten sich öffentlich rechtliche Sender und die Reporter nicht. Die Sender beziehen sich auf die öffentliche Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit besteht in subjektiven Wiedergaben von Falldarstellungen. Hier sieht ANUAS die Gefahr, das Menschenrechte und Opferrechte verletzt werden. In einigen Betroffenenfällen wurden sogar Strafverfahren abgelehnt, weil der öffentlich rechtliche Fernsehsender eine Falldarstellung ausgestrahlt hat, die eine völlig andere Sichtweise auf den Fall brachten. Amtliche Dokumente und Polizeiprotokolle wurden nicht mehr berücksichtigt. Betroffene Angehörige gewaltsamer Tötung erhalten keine Informationen, keine Aufklärung und der Umgang mit ihnen ist unethisch und zum Schaden betroffener Angehöriger. Ein Recht auf Vergessenwerden oder Widerspruch der Nutzung der Daten wird nicht akzeptiert. Die Bilder, Daten u.ä. werden weiter öffentlich genutzt. Fernsehsendungen werden verfälschend ausgestrahlt und die betroffenen Menschen werden in ihren Persönlichkeiten und Grundrechten verletzt. Es wird offen mit Bildern und Namen über die Mordopfer berichtet. Teilweise entstanden sogar Publikationen und Bücher zu den Fernsehausstrahlungen. Betroffene, die Anwälte für Medienrecht eingeschaltet haben, hatten kein faires Verfahren. Sie wurden während der Verhandlung von den Anwälten der öffentlich rechtlichen Sender beschimpft, beleidigt und diskriminiert. Die Anwälte der Betroffenen wurden in ihren Ausführungen vom Gericht bereits nach kurzer Zeit unterbrochen. ... Widersprüche führen ins Leere. Die Kosten für die Betroffenen sind sehr hoch und die Betroffenen müssen die Kosten der Anwälte der öffentlich rechtlichen Sender ebenfalls bezahlen. Die Betroffenen sind machtlos. Anzeigen bei den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer oder beim Bundesdatenschutzbeauftragten werden abgeschwächt und sind nicht zielführend. Nach Meinung des ANUAS und aus den Erfahrungen heraus liegt das grundsätzliche Problem der Arbeit der öffentlich rechtlichen Sender in Deutschland in einem unseriösen Journalismus und in einem unwissenschaftlichen Umgang mit dem gesammelten Material, welches im Film präsentiert wird. Die Kriminalistik ist eine interpretative Wissenschaft, die Aussagen, Fakten, Beweise zusammenführt und interpretiert, um so zu einer Aussage zu kommen. Die Interpretation ist bisher in allen Betroffenenfällen des ANUAS subjektiv interpretiert und somit verfälscht dargestellt. Journalisten, Produktionsfirmen u. öffentlich rechtliche Fernsehsender haben keine Erfahrung damit, wie man mit Angehörigen von Gewaltopfern arbeitet. Diese journalistische Arbeit fordert eine hohe ethische, sensible Herangehensweise. Menschen, die traumatisiert sind, können vor der Kamera so getriggert werden, dass sie nicht mehr selbst bestimmen können, ob sie weiter gefilmt werden wollen. Sie fühlen sich dann machtlos dem Geschehen ausgesetzt. Eine falsche Aussage über einen Fall ist eine Personenrechtsverletzung. Fakten und Beweise in den Vordergrund zu rücken und andere nicht zu nennen, um die eigene Meinung zu unterlegen ist unseriöses wissenschaftliches und journalistisches Arbeiten, sowie Verletzungen der Datenschutzrechte. Widersprüche, auf der Grundlage der DSGVO durch die Betroffenen werden nicht akzeptiert, das kommerzielle Geschäft wird weiter ausgeübt, zu Lasten von Gewaltopfern und entgegen der DSGVO. Hier müßten zwingend Kontrollen erfolgen, vorallem bei dem hochsensiblen Thema der Gewaltopfer: Opferschutz/Opferrechte. Die Presse in DL gewährleistet nicht den ausreich.Datenschutz.
Die in Artikel 2 EUV genannten Werte (Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung der Menschenwürde, der Freiheit und der Gleichheit sowie der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören) werden in Deutschland kaum eingehalten. Beim BV ANUAS e.V. melden sich unzählige betroffene Menschen, die eindeutig nachweisen, wie die Werte verletzt werden.
Entsprechend der Richtlinie 2012/29/EU v. 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten müssen Angehörige gewaltsamer Tötung behandelt werden, wie das Opfer selber, wenn es noch leben würde (Hauptproblem in Deutschland). Im deutschen Gesetz ist der Begriff "Opfer" - bezogen auf die Angehörigen gewaltsamer Tötung noch immer nicht klar dargestellt. Die Angehörigen erhalten keine Opferrechte und keine Opferhilfen. Sie erfahren Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen. Als Opfer werden nur Terroropfer und Unfallopfer anerkannt, aber keine Einzelopfer nach einer gewaltsamen Tötung. Richter halten sich nicht an EU-Recht, die betroffenen Angehörigen erhalten kein faires Verfahren. Richter sind immun und unantastbar. Der ANUAS begleitet vielfältige Gerichtsverhandlungen und stellt eine massive Tendenz zur Ungerechtigkeit und Verletzung der Normen der Rechtsstaatlichkeit fest.
Viele Todesfälle in Deutschland werden nicht korrekt ermittelt - das Recht auf Leben wird verletzt, Angehörige erhalten nicht das Recht der Ermittlung und Aufklärung. Somit kommen diese Fälle nicht vor Gericht und die Angehörigen erfahren Ungerechtigkeit, keine Opferentschädigung und keine Hilfen. Diese Menschen werden zu einer Minderheit und fallen durch ein "Raster der Gerechtigkeit".
Opferschutz sowie Begutachtungen der Gewaltopfer werden fahrlässig behandelt, in den meisten Fällen werden diese Rechte nicht umgesetzt. Individuelle Hilfen, entsprechend der Bedürfnisse der Gewaltopfer werden nicht ausreichend angeboten, da unzureichende Ausbildung und fehlende Kenntnisse vorliegen. Die Opfer müssen selbständig nachweisen, dass sie nach der gewaltsamen Tötung des Angehörigen ein Schocktrauma haben. Psychische und seelische Belastungen werden nicht berücksichtigt. Subjektive Meinungen der Sachbearbeiter diagnostizieren eine komplizierte Trauer, ohne Begutachtung der gesundheitlichen/psychischen Folgen. Die Betroffenen verlieren ihre Arbeit und werden psychisch und seelisch krank und erwerbsunfähig über viele Jahre. Die Anerkennung - entspr. der UN-BRK - wird in Deutschland für diese Menschen nicht umgesetzt. Der Erhalt einer Opferentschädigung ist nur kurzzeitig, sehr minimal oder gar nicht möglich.
Der Umgang mit Angehörigen gewaltsamer Tötung ist in keinem Bundes-Schulungsprogramm vorgesehen, trotz Empfehlung der Betroffenen-Opfer-Hilfsorganisation ANUAS e.V. Viele angebotene "Standardhilfen" werden von den Betroffenen nicht gewollt und führen teilweise zu Retraumatisierungen der Gewaltopfer, eine Flexibilität ist nicht gegeben. Betroffene verlieren ihre Selbstbestimmung, den Glauben an Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit.
Der Bundesverband ANUAS e.V. betreut regelmäßig betroffene Angehörige gewaltsamer Tötung und kann gute Hinweise und Auskünfte zur Umsetzung der Grund- und Menschenrechte, Richtlinien u.ä.
Der Bundesverband ANUAS e.V. bietet der Europäischen Commission an, bei der Erarbeitung neuer Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte beratend - aus Betroffenensicht - für Deutschland mitzuwirken.
Selbstbestimmung und Unterstützung: Welche Hilfe brauchen Angehörige von Gewalt-und Mordopfern wirklich?
Ein Recht auf Unterstützung: Angehörige von Gewalt-und Mordopfern im bürokratischen und rechtlichen Labyrinth
Die Verhandlungen der Auswirkungen und die Erfahrungen, die Menschen in Deutschland machen, haben neben einer emotionalen, sozialen, psychologischen und rechtlichen Ebene auch eine politische Komponente.
Angehörigen von Mordopfern wird zwar EU-rechtlich der Opferstatus zugesichert, Deutschland hat diese Richtlinie allerdings nur zivilrechtlich und nicht im Strafrecht umgesetzt. Das bedeutet, dass Angehörige von Mordopfern lediglich als Angehörige und nicht selber als Opfer behandelt werden. Die Anerkennung des Opferstatus wird auf politischer Ebene EU weit verhandelt. Aus den entstandenen Richtlinien leiten sich konkrete rechtliche Konsequenzen und Ansprüche für die Angehörigen von Mordopfern ab. Diese Ansprüche müssen von Betroffenen aber immer wieder eingefordert werden. Oftmals werden Betroffene nicht ausführlich über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert.
Hier sollte immer wieder bedacht werden, dass sich Menschen in einem absoluten Ausnahmezustand in ihrem Leben befinden, wenn sie mit all diesen neuen Informationen konfrontiert werden. Zusätzlich zu dem Verlust und der traumatischen Erfahrung, das ein naher Mensch von einer anderen Person gewaltsam umgebracht wurde, müssen viele zusätzliche Herausforderungen bewältigt werden:
• einen Anwalt finden, von dem man sich richtig und gut vertreten fühlt,
• hohe finanzielle Belastungen durch Anwaltskosten,
• selber Beweise und Hinweise recherchieren, die helfen, den Täter zu überführen und zu verstehen, was passiert ist,
• psychologische Begutachtungen,
• der Umgang mit den eigenen psychischen und physischen Auswirkungen durch die traumatische Erfahrung,
• finanzielle Probleme durch den eigenen Ausfall im Berufsleben,
• innerfamiliäre Probleme, aufgrund der unterschiedlichen Verarbeitung des Geschehenen,
• langwierige bürokratische Prozesse (z.B. Krankenversicherung, Regelung des Erbes, Rentenansprüche).
Oftmals geschehen Morde innerhalb einer Familie, das heißt, dass Opfer und Täter in einer Beziehung zueinander standen.
Es ist auch zu erkennen, dass es eine starke Geschlechterkomponente in Mordfällen gibt. In vielen Fällen sind Männer über lange Zeit gewalttätig gegenüber ihren Frauen, diese Beziehungen enden irgendwann in einem Mord an der Frau. Wenn Kinder zurückgelassen werden, müssen sich Angehörige in langen schwierigen Prozessen um den Verbleib und die Verantwortlichkeiten auseinandersetzen. Diese innerfamiliären Auseinandersetzungen, in denen Täter und Opfer eine Beziehung hatten und Kinder zurückgeblieben sind, sind hoch konfliktiv.
Es bedarf hier einer umsichtigen Betreuung, die oftmals nicht vom Jugendamt geleistet wird. In genannten Fällen kann bei Betroffenen das Bedürfnis aufkommen mit dem Täter ins Gespräch zu kommen, also eine Opfer/Täter Begegnung. In diesen Begegnungen kann es zum Beispiel darum gehen, ungeklärte Umgangssitutationen mit dem Kind des Täters und des Opfers zu klären oder den Täter zu schreiben oder sagen, dass er nach seiner Entlassung nicht mehr in die Nachbarschaft zurückziehen soll. Diese Begegnungen müssen allerdings sehr gut betreut und begleitet werden. Deutschland hat hier im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch wenig Erfahrung.
Es zeigen sich in den Fällen, mit denen sich in der Studie beschäftigt wurde, wiederkehrende Muster vor allem im Umgang mit Behörden, Anwälten und Gerichten, die verhindern, dass sich Personen stabilisieren können. Anwälte verstehen sich nach den bisher gemachten Erfahrungen in der Forschung vor allem als Vertreter des Rechts und sehen ihre Arbeit nicht darin, ihre Arbeitsweise und Strategien, in eine Sprache zu übersetzen, die von ihren Mandanten verstanden wird. Menschenrechte werden verletzt, faire Verfahren bleiben aus.
Das Hauptproblem in Deutschland ist die fehlende Anerkennung der Angehörigen gewaltsamer Tötung. Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode kamen, zählen zu den Opfern und genießen dieselben Rechte wie die Opfer selbst einschließlich des Rechts auf Information, Unterstützung und Entschädigung.
Richtlinie 2012/29/EU v. 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (Umsetzung in nationales Recht 16. 11. 2015).
Deutschland hat gesetzlich keine Opferbegriffsklärung verankert. Damit werden Menschenrechte der betroffenen Angehörigen verletzt. Die Rechte, die entsprechend der EU-Richtlinie vorgeschrieben sind, werden den Angehörigen verwehrt. Menschenrechte werden verletzt - dazu zählen speziell: Recht auf Leben * Diskriminierungsverbot * Informationsrecht * Schutz der Familie * Faires Verfahren * freie Meinungsäußerung ... ANUAS führt seit 3 Jahren eine Forschungsstudie zum Thema durch. Ein Studienbericht ist dem Anhang beigefügt.
Diskriminierungsverbot:
- Vor dem Gesetz sind alle gleich. Deutschland sieht Verantwortung alleine für Terroropfer und Amokläufen, auf dem Gebiet wird gearbeitet. Angehörige von Einzelopfern werden komplett ausgegrenzt. Sie werden als "kompliziert Trauernde" behandelt -- Trauer wird in Deutschland nicht unterstützt... sie werden als "Hinterbliebene" oder "Sekundäropfer" behandelt -- hier sind die Hilfen für die betroffenen Menschen massiv eingeschränkt.
- ANUAS ist eine Betroffenen-Hilfsorganisation, 2008 gegründet. In die Opfer-Hilfelandschaft in Deutschland wird ANUAS nicht mit einbezogen, obwohl gute Hilfen aus Sicht der Betroffenen angeboten und genutzt werden können. Der ANUAS wird in Deutschland ausgegrenzt, weil man betroffenen Angehörigen keine Fähigkeiten zukommen läßt - der nötige Abstand wäre nicht gegeben. Demokratisches Handeln ist schwierig unter solchen Voraussetzungen.
ANUAS, als Betroffenen-Opfer-Hilfsorganisation kann unterstützen, die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen darzulegen und dabei helfen, zukünftige Opferbedarfe zu schaffen. Wer kann es besser einschätzen, welche Hilfen Betroffene benötigen ... nur die Betroffenen selber. Nichtbetroffene bringen subjektive Vorschläge, die nicht immer ausreichend sind und ggf. sogar retraumatisierend wirken.
Werte, Normen und gesellschaftliche Verantwortung für betroffene Menschen -- gleichberechtigt -- müssen weiter gefördert und umgesetzt werden.
Partnerschaften und Kooperationen für Gewaltopfer sind nur möglich, wenn Betroffenenorganisationen anerkannt und einbezogen werden.
Die Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf die Opferthematik ist in Deutschland massiv gefährdet. Opfer erfahren Ungerechtigkeiten, wenig Gehör und die Angehörigen gewaltsamer Tötung werden überhaupt nicht berücksichtigt, weil sie nicht als Opfer gewertet werden. Gerichtsurteile werden den Angehörigen und den Anwälten nicht ausgehändigt ... psychologische Gutachten zu Tätern entsprechen nicht den Qualitätsstandards -- Transparenz ist nicht vorhanden. ... Öffentlich rechtliche Sender verletzten bei Betroffenen die Menschenrechte, Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz - unter dem Deckmantel "Meinungsfreiheit" -- Widersprüche sind fast aussichtslos ... Begutachtungen zur Feststellung der psychischen und gesundheitlichen Gefährdung der Betroffenen erfolgen kaum, trotzdem ein Rechtsanspruch besteht. ... Schulungen für alle Berufsgruppen, die mit Opfern arbeiten sind völlig unzureichend. ...
Der Bundesverband bietet Hilfen an zur Stärkung der Menschenrechte, Ermittlung von Opferbedarfen, Beseitigung von Defiziten der Rechenschaftspflicht und Verhinderung der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit, Erweiterung der Kooperationen für den Opferschutz EU weit. Auf dem Gebiet ist sehr viel zu tun, um -- EU weit -- Verbesserungen für betroffene Menschen zu erwirken!