Bundesverband Bioenergie e.V.

BBE

Der Bundesverband Bioenergie e.V.

Lobbying Activity

Response to Land use, land use change and forestry – establishing trajectories towards 2030

12 Dec 2025

The German Bioenergy Association (Bundesverband Bioenergie e.V., BBE) considers the EU LULUCF targets and trajectories for Germany to be politically determined, biophysically unrealistic and economically counterproductive. The EU targets were set without adequately considering key natural constraints such as ecosystem dynamics, age structure and health status of forests. This is particularly problematic for Germany, where old, carbon-rich forests have limited additional sequestration potential and where droughts and disturbance events have already severely reduced sink performance. Since the 2018 drought, Germanys LULUCF sector has lost substantial storage capacity and in 2023 even became a major net source, emitting around 68.7 million t CO instead of removing carbon. To formally comply with the current LULUCF trajectories, Germany would in practice have to drastically restrict timber harvesting and take large forest areas out of management. This would entail significant income losses for forest owners and enterprises, weaken forest stability and resilience, and undermine the long-term sink function. It would also severely impact the value chain from forest to sawmills, wood-based materials and bioenergy. From a climate policy perspective, limiting wood use would be counterproductive: wood is a renewable raw material that replaces emission-intensive materials and fossil fuels and stores carbon in long-lived products. The prescribed LULUCF trajectory for Germany a decline in net emissions from 39.4 million t CO-eq (2026) to 30.5 million t CO-eq (2029), followed by a jump to a net sink of -30.8 million t CO-eq in 2030 implies a gap of around 60 million t CO-eq between 2029 and 2030. Given recent trends and the biophysical limits of forest carbon uptake (e.g. saturation in old stands), it is highly implausible that Germany can move from todays substantial net source to the required sink within this timeframe, even with ambitious measures such as forest conversion, afforestation and peatland restoration. The current LULUCF targets are therefore neither fit for purpose nor grounded in realistic science-based assumptions. BBE calls for a comprehensive reassessment and downward revision of the EU LULUCF targets and trajectories for Germany, aligning them with robust scientific evidence and avoiding policy approaches that simply rely on using less wood and thereby risk higher overall emissions and significant socio-economic damage. See full statement for detailed feedback.
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Response to Heating and cooling strategy

9 Oct 2025

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßt die Überarbeitung der Heating and Cooling Strategy und fordert angesichts des Anteils von mehr als 50% des Wärmeverbrauchs am Gesamtenergieverbrauch die Wärme als Eckpfeiler der Energiewende zu priorisieren. In Deutschland liegt der Anteil erneuerbarer Wärme erst bei rund 19%. Die Defossilisierung des Wärmesektors ist entscheidend für ein klimaneutrales und widerstandsfähiges Europa, und die Strategie sollte alle Sektoren umfassen: private Haushalte, Fernwärme sowie Prozesswärme in Industrie und Gewerbe. Vier zentrale Themen sollten die Strategie umfassen: 1. Synergien zwischen erneuerbarer Wärme und Elektrifizierung schaffen. Es werden steuerbare und speicherbare Lösungen benötigt, um die Flexibilität und Widerstandsfähigkeit des Energiesystems zu erhöhen. Bioenergie trägt zur Stromerzeugung bei und ergänzt das Elektrifizierungsziel der EU dank ihrer Flexibilität und Speicherfähigkeit. Steuerbare, rund um die Uhr verfügbare erneuerbare Wärmequellen wie Bioenergie sind entscheidend, um saisonale Schwankungen auszugleichen, Spitzenlasten bei Strom- und Wärmenachfrage zu decken und die Wärmeversorgung auch in Zeiten geringer Stromerzeugung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien sicherzustellen. Darüber hinaus können Hybridsysteme die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems verbessern. 2. Veraltete Heizsysteme ersetzen. Ein großer Teil der bestehenden Heizungsbestandes in Privathaushalten und Unternehmen basiert nicht nur auf fossilen Energien, sondern weist auch eine unzureichende Energieeffizienz auf und verursacht damit erhebliche Treibhausgasemissionen. Daher ist die Modernisierung des Heizungsbestands durch erneuerbare Wärmeerzeuger zwingend erforderlich. Es bedarf einer gezielten Finanzierung, um die Wärmeerzeugung zu modernisieren und auf erneuerbare Wärme umzusteigen: Ein spezieller EU-Fonds zur Unterstützung des Austauschs veralteter Anlagen würde rasch Emissionen senken und gleichzeitig industrielle Innovation und Beschäftigung entlang der gesamten europäischen Wertschöpfungskette für erneuerbare Wärme fördern. Der Fonds sollte durch wirksame politische Instrumente zur energetischen Sanierung des bestehenden Gebäudebestands ergänzt werden. Nur wenn sowohl Infrastruktur als auch Heizsysteme gleichzeitig angegangen werden, kann die EU tatsächlich eine klimaresiliente und sozial gerechte Wärmewende erreichen. 3. Die Wärmeversorgung muss defossilisiert & die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beendet werden. Fossile Energieträger machen in der EU immer noch 73 % der Wärmeversorgung aus und verursachen etwa 1,5 Milliarden Tonnen CO-Emissionen pro Jahr. Diese Situation ist mit den langfristigen Klimazielen der EU unvereinbar. Die Strategie sollte sich daher ausdrücklich zu einem schrittweisen, aber endgültigen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Wärmesektor bekennen. Gleichzeitig sollte zur Verbesserung der Transparenz ein robustes, EU-weites Rückverfolgbarkeitssystem für fossile Brennstoffe eingeführt und mit einer vollständigen Lebenszyklusanalyse der Emissionen verknüpft werden. Dies würde die tatsächlichen ökologischen Kosten fossiler Wärme sichtbar machen und faire Wettbewerbsbedingungen für saubere Alternativen wie Bioenergie schaffen. 4. Finanzierung sicherstellen & Energiearmut bekämpfen. Die Strategie sollte gemischte Finanzierungsmechanismen aus öffentlichen und privaten Mitteln mobilisieren, um erneuerbare Wärmelösungen zu skalieren. Dazu gehört auch, bestehende Finanzströme von fossilen hin zu erneuerbaren Energien umzuleiten. Zudem muss die Bekämpfung von Energiearmut im Zentrum dieser Strategie stehen. Millionen europäischer Haushalte insbesondere in ländlichen Regionen haben Schwierigkeiten, sich eine zuverlässige Heizung leisten zu können. Bioenergie bietet hierfür eine erschwingliche und zuverlässige Lösung. Ihre Förderung und Modernisierung in benachteiligten Gebieten würde nicht nur Emissionen reduzieren, sondern auch zum sozialen Zusammenhalt beitrag
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Response to Carbon removals, carbon farming and carbon storage - certification methodologies for permanent carbon removals

22 Sept 2025

The CO2 removal methods biochar and BioCCS (also known as BECCS) make an important contribution to European climate neutrality. They remove CO2 from the atmosphere and enable the long-term storage of CO2 and its use in value chains. When implementing these methods, it is important to consider the aspect of additionality. The methods are not intended to offset avoidable emissions. They should be used specifically to offset hard-to-abate emissions from industry and agriculture. An adequately designed certification framework, based on feasibility, economic efficiency, and benefits in terms of climate neutrality, can encourage operators to drive the negative emissions market forward. So far, market conditions are still associated with many risks, which the draft regulation addresses and termed it as a funding gap. In fact, many of our member organisations are interested in improving their climate protection performance and promoting CO2 removal in their plants. Low subsidies, investment uncertainty, and highly fluctuating CO2 prices have so far prevented many operators from expanding their plants in the areas of industrial process heat or heating networks and capturing CO2. The BBE suggests integrating the following aspects for adjusting the regulation: - The capture of CO2 must not have a negative impact on existing plants and value chains. The extraction of CO2 from biomass should be seen as complementary to existing biomass use. This includes wood-fired power plants, which already make an important contribution to the European economy and the defossilization of the energy sector. Biomass also plays a central role in heat supply in the building sector, both in residential and non-residential buildings. These applications should also be continued in the future. CO2 capture offers existing plants the opportunity to expand and further improve their economic efficiency. - With a limited resource such as biomass, the question of competing uses arises. Biomass is currently used in construction, the furniture industry, paper and packaging, and for energy production. The use of biomass in proven applications should be continued. When using biomass, it is important to consider where the individual biomass assortments can be used most sensibly in economic terms and in terms of climate protection. We do not consider a strict interpretation of the cascade of uses to be sensible, as it artificially directs material flows and neglects market conditions. Synergies often arise because the use of certain types is particularly sensible in individual applications. For example, valuable saw-wood is mainly used in construction. On the other hand, thinning material, forest residues such as tree crown material and branches, residues from wood industries, wood from agroforestry as well as waste wood and wood for which for economic or logistical reasons no other use cases exist are well suited for energy use. - The draft regulation does not refer to applications that might benefit from utilising biogenic CO2 in value chains. When biogenic CO2 substitutes fossil CO2 it prevents additional CO2 from entering the carbon cycle. This is valuable in terms of climate policy, even if its use often does not represent a permanent sink. The EU Commission should take into account the important use of biogenic CO2. The legislation aims to encourage investment. If only storage projects are recognized, there is a lack of incentives for business models that use CO2 as an input material. This leaves BioCCU a blind spot even though it is part of a closed biogenic carbon cycle. The draft regulation does address BioCCS in detail. It is understandable that the emphasis is put on the storage of CO2, but BioCCU should be addressed adequately to broaden potential use cases and enable CO2-markets to grow. Please find the detailed feedback in the attached PDF.
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Response to Towards a Circular, Regenerative and Competitive Bioeconomy

23 Jun 2025

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) begrüßt die Erarbeitung einer Bioökonomiestrategie, mit dem Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen zu reduzieren, Versorgungssicherheit zu erhöhen und Klimaziele einzuhalten. Die energetische Nutzung von Biomasse stellt einen bedeutenden Aspekt der Bioökonomie dar und ersetzt bereits heute fossile Energieträger, reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten aus oftmals unsicheren und autokratischen Weltregionen und stärkt heimische Wertschöpfung und Investitionen, besonders auch in ländlichen Räumen. Bioenergie lieferte 2024 mit 224 TWh rund 43 % der gesamten deutschen erneuerbaren Energieerzeugung (Strom, Wärme, Kraftstoffe) und sparte damit fossile Treibhausgasemissionen von knapp 73 Mio. t CO2 ein. Biomasse lieferte rund 17% des erneuerbaren Stroms, knapp 78% des erneuerbaren Energieverbrauchs im Verkehr und 80% der erneuerbaren Wärmeverbrauchs. Nachhaltige Bioenergie spielt damit eine Schlüsselrolle für eine klimaneutrale Wirtschaft sowie die Bereitstellung erneuerbarer Energie. Die wirtschaftlichen Effekte der Bioenergie sind ebenfalls beträchtlich: 2024 lagen die Investitionen in Bioenergieanlagen in Deutschland bei mehr als 2 Mrd. und die Belieferung und der Betrieb von Bioenergieanlagen setzten wirtschaftliche Impulse von rund 14,5 Mrd. frei. Die Bioenergie nutzt dabei zumeist ungenutzte Rohstoffe entlang der Wertschöpfungskette und aufwertet diese für eine zuverlässige und stabile erneuerbare Energieversorgung auf. Als grundlegender Bestandteil der Bioökonomie muss die Bioenergie deshalb vollständig in die kommende Bioökonomiestrategie integriert werden und Maßnahmen zur Förderung und dem weiteren Ausbau enthalten. Folgende Punkte sollten aus Sicht des BBE bei der Erarbeitung der Bioökonomiestrategie berücksichtigt werden: 1. Nachhaltige Bioenergie ist bereits heute Bestandteil der Bioökonomie: Die energetische Nutzung von Biomasse ist vielfach Koppelprodukt der Biomassenutzung bzw. nutzt Qualitäten, die für Nahrungs- oder Futtermittelerzeugung oder stoffliche Verwertungspfade aufgrund qualitativer oder logistischer Einschränkungen nicht in Frage kommen. Dies gilt es in der Strategie zu berücksichtigen. Wirtschaftliche, soziale und energiepolitische Aspekte der Biomassenutzung müssen in der Bioökonomiestrategie angemessen berücksichtigt werden. 2. Nachhaltigen Biomassebezug sicherstellen: Für die energetische Biomassenutzung legt die Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) umfangreiche Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien fest. Um sicherzustellen, dass eine zusätzliche Biomassenachfrage in anderen Bereichen der Bioökonomie keine negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit hat, sollte hier ein Level-Playing-Field etabliert werden und Nachhaltigkeitskriterien auch für andere bioökonomische Anwendungen außer der energetischen Nutzung gelten. 3. Biomassemobilisierung priorisieren: Ein ambitioniertes Mobilisierungsprogramm für Biomasse wird entscheidend sein, um ungenutzte und zusätzliche Biomasseressourcen zu erschließen und logistische sowie infrastrukturelle Herausforderungen zu bewältigen. Für die zusätzliche Mobilisierung von Biomasse ist es vor allem entscheidend, potenzielle Einschränkungen des Biomassepotentials durch Überregulierung oder negativ wirkende gesetzliche Vorgaben zu vermeiden. 4. Beschaffung und Nutzung von Biomasse sind standortabhängig: Regionale Unterschiede bei Infrastruktur, Energiebedarf und Wirtschaftlichkeit spielen bei der bestmöglichen Biomasseverwertung eine wichtige Rolle. Ein einheitlicher Ansatz zur Biomasseversorgung würde wichtige lokale Gegebenheiten außer Acht lassen. 5. Förderung der Nutzung von biogenem CO: Die Bioökonomiestrategie sollte die Nutzung von biogenem CO in industriellen Prozessen begünstigen. Biogenes CO ist anders als fossiles CO Teil des kurzen und geschlossenen Kohlenstoffkreislaufs zwischen Atmosphäre und Biosphäre und erhöht den atmosphärischen CO2-Gehalt damit nicht.
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Response to Amendment of the EU ETS Monitoring and Reporting Regulation (MRR) in response to the ETS revision/Fit For 55 (Batch 2)

29 Jul 2024

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) ist der Dachverband der deutschen Bioenergiebranche und vertritt Unternehmen und Verbände aus den Bereichen feste, flüssige und gasförmige Biomasse. Der BBE begrüßt, dass gemäß der Richtlinie 2003/87/EG der Emissionsfaktor für Biomasse Null ist, wenn die in der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen erfüllt werden. Dies unterstreicht die Bemühungen der EU, ihren Regulierungsrahmen in verschiedenen Politikbereichen zu harmonisieren. Diese Harmonisierung gewährleistet eine einheitliche Behandlung von Biomasse und unterstützt die umfassenden Klimaziele der EU. Der BBE hat jedoch Vorbehalte, wie die Harmonisierung im Rahmen der vorgeschlagenen Durchführungsverordnung erfolgt. Erstens ignoriert sie die in Artikel 29 Absätze 13 und 15 der RED III (Richtlinie EU 2023/2413) enthaltenen Ausnahmen: Absatz 13 ermöglicht die Abweichung von den Nachhaltigkeitskriterien für Regionen in äußerster Randlage der EU. Absatz 15 erlaubt die weitere Verwendung der RED II-Kriterien bis 31.12.2030, wenn die Förderung vor dem 20.11.2023 gewährt wurde und für die Förderung in Form einer langfristigen Unterstützung gewährt wurde, für die ein Korrekturmechanismus vorhanden ist, um Überkompensation zu vermeiden. Aus diesem Grund schlägt der BBE eine Klarstellung zum Wortlaut von Artikel 38 (5) und (6) vor, die sicherstellt, dass die von Artikel 29, Absätze 13 und 15 der RED ausgenommene Biomasse ebenfalls mit Emissionsfaktor Null Berücksichtigung findet. Diese Klarstellung ist wichtig, um den Behörden und Marktteilnehmern der Mitgliedstaaten Klarheit zu verschaffen und eine einheitliche und harmonisierte Anwendung der RED sicherzustellen. Herausforderungen bei der Zertifizierung und die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von REDII führten zur Hinzufügung von Absatz 6 zu Artikel 38 in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/388. Um dem europäischen Regulierungsumfeld mehr Stabilität zu verleihen, kann die Europäische Kommission bereits jetzt klarstellen, dass es eine Übergangsfrist geben wird, in der die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen dafür sorgen können, dass der Emissionsfaktor Null auf zertifizierte Biomasse nach den Vorgaben der RED II ausgedehnt wird, bis die REDIII-Zertifizierungssysteme vollständig umgesetzt sind. Darüber hinaus heißt es in Erwägung (7) zu den Bedingungen für den Emissionsfaktor Null von Biomasse, wenn die relevanten Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionseinsparungen nicht anwendbar sind, dass Betreiber dennoch nachweisen sollten, dass die Kriterien nicht anwendbar sind. Der BBE ist davon überzeugt, dass es von Vorteil wäre, wenn die Europäische Kommission klären würde, wie Betreiber ihre Befreiung von diesen Kriterien effektiv nachweisen sollten, etwa durch die Bereitstellung von Leitlinien.
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Response to Report on the evaluation of the LULUCF Regulation

9 Jul 2024

Nach Ansicht des Bundesverbandes Bioenergie e.V. (BBE) ist die LULUCF-Verordnung nicht fit for purpose und bedarf einer dringenden Anpassung. Der BBE fordert, dass die Ziele der LULUCF-Verordnung wissenschaftsbasiert und realistisch erreichbar festgelegt werden sowie eine umfassende Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Effekte und Klimaauswirkungen berücksichtigen müssen. Zudem darf der LULUCF-Sektor nicht der einzige Bereich sein, in dem negative Emissionen generiert werden. Die EU-Klimapolitik muss ein sektoroffenes Treibhausgassenkenziel formulieren, das neben der CO2-Bindung im LULUCF-Bereich auch die Anrechnung von negativen Emissionen durch Bioenergy with Carbon Capture and Storage (BECCS) einbezieht. Zur Zielfestlegung: Die Ziele der LULUCF-Verordnung wurden politisch und nicht wissenschaftlich festgelegt, da die EU-Kommission davon ausgeht, dass eine CO2-Senke in Höhe von -310 Mio. t CO2 nötig sei, um Treibhausgasneutralität in einem gemeinsamen Landnutzungssektor (Agriculture, FOrestry and Land Use AFOLU) im Jahre 2035 zu erreichen. Ausgehend von den durchschnittlichen Emissionen der Jahre 2016 - 2018 des Sektors LULUCF in Höhe von rund -268 Mio. t CO2 hätte dies nach Abschätzung der Kommission lediglich einer Steigerung von knapp 15 % entsprochen. Ein derartig theoretisch gesetztes Senkenziel ignoriert jedoch die Erreichbarkeit des Zieles, weil die natürlichen Wechselwirkungen, Prozesse und Entwicklungen im LULUCF-Bereich außer Acht gelassen werden. Das natürliche CO2-Bindungspotential der Wälder wird also ignoriert, da bei der Zielfestlegung z.B. das Alter oder der Zustand der Bäume keine Rolle spielen. Die Aufteilung des Ziels auf die Mitgliedstaaten erfolgt basierend auf den durchschnittlichen LULUCF-Emissionen der Mitgliedstaaten der Jahre 2016 - 2018, und der bewirtschafteten Landfläche, nach der die Differenz zum Zielwert der aktuellen Emissionen der EU zum Zielwert von 310 Mio. t CO2 aufgeteilt wird. Diese ebenfalls politisch vorgenommene Aufteilung berücksichtigt wiederum nur das starre Kriterium bewirtschaftete Landfläche, nicht jedoch das CO2-Bindungspotential von Wäldern (Alter und Zustand der Bäume). Entsprechend war es bereits bei Verabschiedung der LULUCF-Verordnung absehbar, dass die derart unfachlich festgelegten Ziele nicht einzuhalten sein werden. Dies bestätigt auch der Nationale Projektionsbericht 2023 (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/39_2023_cc_projektionsbericht_12_23.pdf) ebenso wie der Bericht der Kommission (https://climate.ec.europa.eu/document/download/d4e254cf-ae7f-4d78-bfbb-979ae34a23dd_en?filename=COM_2024_195_1_EN_ACT_part1_v3.pdf). Gründe für den Rückgang der LULUCF-Senke in Deutschland sind die bereits sehr hohen Kohlenstoffvorräte und alte Wälder, die nur noch wenig zusätzliches CO2 binden können. Dies hat bereits der wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Stellungnahme (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/waldpolitik/klimaschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5) zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2021 kritisiert. Zur Beschränkung des Treibhausgassenkenziels auf den LULUCF-Bereich: Der Ausgleich unvermeidbarer Treibhausgasemissionen durch den Entzug von CO2 aus der Atmosphäre sollte nicht auf einen Sektor beschränkt sein, sondern alle Formen von CO2-Entzug (auch außerhalb der Anrechenbarkeit im LULUCF-Bereich) erfassen. Dies ist zum Einen nötig, da die CO2-Senkenziele im LULUCF-Bereich nicht erreichbar sind und zum Anderen, da es für die Atmosphäre egal ist, in welchem Sektor CO2-Entzug stattfindet. Der BBE fordert deshalb, dass die EU-Klimapolitik ein Gesamttreibhausgassenkenziel formuliert, ohne Einschränkung auf den LULUCF-Bereich. Dies würde es ermöglichen, dass auch technische Senken wie BECCS Berücksichtigung finden. Dadurch würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten sinken und die Effizienz der Klimapolitik steigen.
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Response to Review of energy labelling requirements for solid fuel boilers

20 Dec 2023

Der Wärmesektor in Deutschland weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der erneuerbaren Wärmeversorgung macht es deshalb zwingend erforderlich, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Durch den Einsatz von Filtern und/oder Optimierungen bei der Verbrennung sind bereits heute die Emissionen moderner Biomasse-Festbrennstoffkessel deutlich geringer. Diese positive Entwicklung wird sich durch weitere Forschung fortsetzen. Davon abgesehen zeigen die Erfahrungen in Deutschland, dass zusätzliche Impulse zur Verringerung von Emissionsfrachten durch Förderprogramme gegeben werden können, welche den Einbau von Filtern mit einem höheren Abscheidegrad anreizen. Auf diese Weise kann eine Hemmung von Innovationen im Bereich der emissionsarmen Verbrennung verhindert- und gleichzeitig eine Verbesserung Emissionswerte für Feinstaub bewirkt werden Der Bundesverband Bioenergie unterstützt Energieeffizienzlabel als ein Instrument um Verbrauchern die Identifizierung von Produkten seines Erwartungshorizonts zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine klare Unterscheidung zwischen guten und weniger guten Produkten, sowie ein definiertes Produktspektrum, das eine gemeinsame technologische Basis hat. Dies ist bei der geplanten Zusammenlegung der Label für Wärmepumpen und Festbrennstoffkessel nicht der Fall. Die Kombination von verschiedenen Technologien in einem Energieeffizienzlabel führt dazu, dass innerhalb der beteiligten Produktgruppen keine Unterscheidung mehr möglich ist. Auf diese Weise wird das Label, das eigentlich die Kaufentscheidung für Verbraucher erleichtern soll, ad absurdum geführt. Die vorgeschlagene Abschaffung des Biomasse-Labelfaktors (BLF) würde diesen Effekt noch verstärken. Der Beitrag von Biomasse-Festbrennstoffkesseln zur Energieversorgungssicherheit, zur geopolitischen Unabhängigkeit im Sinne der EU-Resilienzstrategie und zu einer erfolgreichen Energiewende muss in der heutigen wirtschaftlichen und politischen Situation eine eigene Rolle spielen. Deshalb sollte der BLF beibehalten werden. Biomasse ist im Wärmemarkt unverzichtbar und ein vollständig erneuerbares Heizsystem ohne Biomasse ist nicht denkbar. Der BBE lehnt aus diesen Gründen die Zusammenlegung der Energieeffizienzlabel und die Streichung des BLF nachdrücklich ab.
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Response to 2040 Climate Target Plan

23 Jun 2023

Die Bioenergie trägt maßgeblich zu den bedeutenden Fortschritten bei, die die EU bei der Energiewende gemacht hat, und muss auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Im Jahr 2020 machte die Bioenergie mehr als die Hälfte der erneuerbaren Energien in der EU aus (56,8 %) und lieferte 12,4 % der gesamten Energie in der EU. Bioenergie bietet eindeutige Vorteile in alle Sektoren des Energiebedarfs in der EU: Heizung und Kühlung, Verkehr und Strom. Bioenergie ist die wichtigste Quelle für erneuerbare Wärme, die fast die Hälfte des Energieverbrauchs in der EU ausmacht. Wärme aus Biomasse liefert über 80 % der gesamten erneuerbaren Wärme in der EU und kann als wärmebasierte erneuerbare Energie weiterhin eine Schlüsselrolle spielen. Bioenergie kann nicht nur in dezentralen kleinen Haushalten in ländlichen Gebieten eingesetzt werden, wo andere Energiequellen meist nicht zur Verfügung stehen, sondern kann auch große Fernwärmenetze versorgen oder hochwertige Wärme liefern, die für die Dekarbonisierung der Industrie wichtig ist. Bioenergie kann auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Verkehrswesen spielen, wo es möglich ist, Biomasse zu flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen mit hoher Energiedichte zu veredeln. Biomasse-basierte Kraftstoffe stellen einen sauberen Ersatz für fossile Alternativen dar, haben aber den zusätzlichen Vorteil, dass sie keine oder nur minimale Änderungen an der bestehenden Infrastruktur erfordern, um eingesetzt werden zu können. Dies ist besonders wichtig für den Luft- und den Seeverkehr, wo die Dekarbonisierung eine Herausforderung darstellt und große technologische Hindernisse für eine Elektrifizierung bestehen. Obwohl Bioenergie im Vergleich zu erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen und erneuerbaren Kraftstoffen für den Verkehr einen geringeren Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat, kann sie dennoch eine wichtige Rolle auf dem Strommarkt spielen, entweder als Grundlast oder als speicherbare und flexible Quelle, die zum Ausgleich anderer intermittierender erneuerbarer Stromquellen genutzt werden kann. Strom kann auch in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zusammen mit Wärme erzeugt werden, was die Effizienz erhöht, und mehrere Energieanforderungen erfüllen kann. Damit der Bioenergiesektor weiter seinen unerlässlichen Beitrag leisten kann, muss ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden, der die für neue Investitionen erforderliche Sicherheit bietet. Ein sich veränderndes regulatorisches Umfeld macht es schwierig, wenn nicht gar unmöglich, nachhaltige Bioenergieprojekte voranzutreiben, da ein plötzlicher Anstieg des Verwaltungsaufwands befürchtet wird, der Geschäftsmodelle verändern oder sogar zunichte machen kann. Darüber hinaus sollte die EU Projekte zum Ersatz und zur Nachrüstung alter Heizgeräte unterstützen, die oft nicht nur ineffizient, sondern auch umweltschädlich sein können. Moderne Bioenergiegeräte können mehr Wärme mit weniger Biomasse liefern, indem sie die Effizienz drastisch erhöhen. Diese Geräte können auch die Vorteile der Digitalisierung nutzen, um zusätzliche Vorteile und Einsparungen zu erzielen. Der letzte Punkt, der in jeder Energiepolitik 2040 berücksichtigt werden muss, ist eine klare Ausstiegsstrategie für fossile Brennstoffe. Die EU muss klar und unmissverständlich jegliche Subventionen für fossile Brennstoffe verbieten und die Mitgliedstaaten daran hindern, auch nicht-finanzielle Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus sollte die EU die Nutzung fossiler Brennstoffe begrenzen, um Rückschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien zu verhindern, und einen Zeitplan für den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe festlegen.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament) and PEFC International and

20 Jun 2023 · Teilnahme PEFC EU Forum

Response to Carbon Removal Certification

23 Mar 2023

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) begrüßt die Initiative zur Schaffung eines Zertifizierungsrahmens für CO2-Entnahmen. Die Speicherung von biogenem Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten, Pflanzenkohle oder in Form von abgeschiedenem flüssigen oder gasförmigen CO2 ist ein unverzichtbarer Wegbereiter für die Pläne der EU, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen und in der Folge Negativemissionen bereitzustellen. Schon heute ersetzt Bioenergie im CO2-Kreislauf fossile Energieträger und vermeidet jährlich mehr als 57 Mio. t CO2-Äq. klimaschädliche Emissionen durch die Bereitstellung von erneuerbarem Strom, Wärme und Kälte. Die zusätzliche Schaffung eines Anreizes zur Isolierung und Bindung von CO2 aus nachhaltigen, biogenen Quellen schafft einen Doppeleffekt und wirkt direkt CO2-reduzierend in der Atmosphäre. Für die Erreichung der Klimaziele des Pariser Klimaabkommens (1,5 °C-Ziel) hat sich die EU im Europäischen Klimagesetz als Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß bis 2030 um netto 55 % zu reduzieren. Die Formulierung als netto-Ziel beinhaltet die Anrechnung von Treibhausgassenken, die bis zu einer Höhe von 225 Mio. t CO2-Äq. auf das Ziel angerechnet werden können. Dabei soll insgesamt eine höhere Treibhausgassenke von 310 Mio. t CO2äq. in 2030 erreicht werden, wie die Einigung zur überarbeiteten LULUCF-Verordnung aus dem Fit for 55-Paket vorsieht. Zudem hat die EU-Kommission eine Carbon Farming Initiative gestartet, mit der Methoden zur CO2-Entnahme aus der Luft unterstützt werden sollen. Auch das IPCC sieht eine Notwendigkeit für den Entzug von Treibhausgasen aus der Atmosphäre. Im Sonderbericht zum 1,5°C -Ziel geht das Expertengremium davon aus, dass bis 2100 rund 100-1.200 Mrd. t CO2 an kumulierten Treibhausgasfestlegungen nötig sein werden, um das 1,5 °C-Ziel einzuhalten. Der weit überwiegende Anteil (43-98%) stammt in diesen Szenarien aus der Bioenergie (mit Carbon Capture and Storage - CCS). Vor diesem Hintergrund kann ein verlässlicher Zertifizierungsrahmen die Finanzierung von CO2-Entnahmen anreizen und so dabei helfen, die netto-Treibhausgasemissionen der europäischen Staaten weiter zu senken. Bitte beachten Sie die näheren Ausführungen in der angehängten Stellungnahme.
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Response to Revision of EU Ambient Air Quality legislation

14 Mar 2023

Am 26. Oktober 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Richtlinie (2008/50/EG) über die Luftqualität vorgelegt. Diese Richtlinie legt Methoden zur Überwachung und Beurteilung der Luftqualität sowie Grenzwerte und Ziele fest, um die Auswirkungen schlechter Luftqualität auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern, zu verringern oder bestenfalls zu vermeiden. Mit der Überarbeitung dieser Richtlinie wird beabsichtigt, sie an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Luftqualität im Rahmen des Europäischen Green Deal anzupassen. Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) unterstützt die Festlegung von Normen für die Luftqualität, um die Entstehung übermäßiger Schadstoffkonzentrationen zu vermeiden. Saubere Luft ist wichtig für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Es ist jedoch anzumerken, dass die WHO-Empfehlungen, auf denen die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie beruht, sich allein auf die gesundheitlichen Auswirkungen konzentrieren. Welche Auswirkungen eine Implementierung der WHO-Empfehlungen in europäisches bzw. nationales Recht auf andere Bereiche (z.B. Kosten für Verbraucher und Wirtschaft) hätte, wird nicht beleuchtet. In der angehängten Stellungnahme werden die wichtigsten Bemerkungen zu verschiedenen Luftschadstoffen dargelegt.
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Meeting with Markus Pieper (Member of the European Parliament, Rapporteur) and Conféderation Européenne des Propriétaires Forestiers and Familienbetriebe Land und Forst Bayern e.V.

8 Mar 2023 · RED III

Response to Energy labelling requirements for local space heaters (review)

14 Aug 2022

The German Wood Energy Association (FVH) supports ecolabelling as a beneficial tool for the consumer to recognize whether a product meets his expectations. However, a clear differentiation between good and less good products as well as a defined range of products that share a common technological basis is a prerequisite. For the planned merging of the two energy labels of ENER Lots 10 (air-to-air heat pumps, air conditioners, and comfort fans) and 20 (local space heaters), this is not the case. The combination of the different technologies in one energy label leads to a significant narrowing of the labelling range for one product group, and therefore disadvantages the consumer in his objective choice. The suggested removal of the Biomass Label Factor (BLF) would add to this effect. The contribution of biomass local space heaters (LSHs) to energy supply security and geopolitical independence in the sense of the EU resilience strategy must play its own role in today's economic and political situation. Therefore the BLF should be maintained. Biomass is essential in the heat market and an entirely renewable heating system without biomass is not feasible. The FVH further criticises the mixing of requirements that comes with the merging of the two labels: the only purpose of the energy label is to assess the energy efficiency of a product. However, the current draft provides additional requirements for emissions and sound levels that are already regulated in other EU regulations or harmonised standards.
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Response to Guidance on accelerating permitting processes for renewable energy projects and facilitating Power Purchase Agreements

27 Jul 2022

Die Abhängigkeit der Europäischen Union vom Import fossiler Energieträger ist mit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine zu einem sicherheitspolitischen Problem geworden, das zum durch fossile Energien verursachten Klimawandel hinzukommt. Allein Deutschland bezog noch kurz vor dem Krieg 50 % Steinkohle, 35 % Erdöl und 55 % Erdgas aus Russland. 52 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Wärmeversorgung. In diesem Bereich zeigt sich die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen am deutlichsten: Erneuerbaren Energien machen mit 16,5 % an der Gesamtwärmeerzeugung nur einen geringen Teil aus – bis 2030 soll der Anteil aber auf 50 % ansteigen. Die Vervielfachung des Anteils erneuerbarer Energien am Wärmesektor ist nur mit einem Ausbau der Bioenergie möglich. Denn Biomasse spielt mit einem Anteil von 86 % die wichtigste Rolle bei den Erneuerbaren. Die nachhaltige energetische Nutzung von Biomasse darf deshalb in den Plänen der EU nicht zur Erneuerbaren Energie zweiter Klasse degradiert werden. Zur Wiederherstellung der Energiesicherheit in Deutschland und der EU, aber nicht zuletzt auch zur Verstärkung der Bemühungen um eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C, muss die Erzeugung Erneuerbarer Energien jetzt massiv ausgebaut- und bestehende Hemmnisse in der Erzeugung sowie Planung- und Genehmigungsverfahren abgebaut werden.
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Response to EU rules on industrial emissions - revision

21 Jun 2022

Der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie begrüßt die Ziele des Green Deals zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Der FVH sieht in der Überarbeitung der IED die Möglichkeit, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu unterstützen und Hemmnisse dafür abzubauen. Besonders bei der Verwendung von Altholz in Biomasseanlagen ergeben sich in der nationalen Umsetzung der IED Hindernisse, die es mit der aktuellen Überarbeitung im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende zu adressieren gilt. Die Stellungnahme des FVH konzentriert sich deshalb auf eine Neufassung der Definition des Begriffs „Biomasse“ sowie eine Harmonisierung der europäischen Biomassedefinition für Holzabfälle durch die Einführung einer Grenzwerttabelle mit Brennstoffspezifikationen für Gebrauchthölzer, welche nicht mit Holzschutzmitteln, Schwermetallen und halogenorganischen Verbindungen behandelt worden sind.
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Meeting with Norbert Lins (Member of the European Parliament, Committee chair)

11 Jan 2022 · Nachhaltige Forstwirtschaft und Holzenergie

Response to Revision of the Energy Tax Directive

17 Nov 2021

s. BBE-Stellungnahme in Anlage
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Response to Land use, land use change and forestry – review of EU rules

4 Nov 2021

Für die Einhaltung der international vereinbarten Klimaziele ist neben einer effektiven und schnellen Reduzierung des Treibhausgas (THG)-Ausstoßes der Entzug von THG aus der Atmosphäre nötig, um das Emissionsniveau nicht weiter steigen zu lassen („1,5-Grad-Ziel“), verbleibende Restemissionen durch THG-Senken auszugleichen und THG-Neutralität zu erreichen. Für die Treibhausgasneutralität wird es nötig sein, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für THG-Senken zu nutzen. Der BBE sieht es deshalb kritisch, dass die Politik nur THG-Senken adressiert, die in der THG-Bilanz im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) verbucht werden, nicht jedoch in anderen Bereichen wie z.B. Pflanzenkohle zur stofflichen Nutzung oder CO2-Abscheidung aus der Bioenergienutzung (Bioenergy with Carbon Capture and Storage – BECCS) und Pyrolyse von Biomasse (Pyrogenic Carbon Capture and Storage – PyCCS). Die unvermeidbaren, prozessbedingten Restemissionen (z.B. aus der Landwirtschaft und Industrie) sowie das begrenzte CO2-Bindungspotenzial des LULUCF-Sektors machen es erforderlich, dass eine umfassende THG-Senkenstrategie erarbeitet wird. Darin sollten nicht nur Ziele und politische Ansätze für den sektorübergreifenden Aufbau von Technologien zur Entnahme von CO2 aus der Luft und zur dauerhaften Speicherung formuliert, sondern auch ein gesellschaftlicher Verständigungsprozess zur Notwendigkeit von Treibhausgassenken angestoßen werden. Schließlich sollte eine Gesamt-Senkenstrategie die für THG-Neutralität erforderlichen Senkenziele mit Maßnahmen unterlegen, um in den aktiven Aufbau von CO2-Senken einzusteigen. Der BBE fordert, dass die Reduktionsziele der LULUCF-Verordnung wissenschaftsbasiert festgelegt werden sowie eine umfassende Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Effekte und Klimaauswirkungen berücksichtigen müssen. Besonders die nationale Aufteilung der in 2030 im Bereich LULUCF zu erreichenden THG-Senkenleistung muss realistisch abgeschätzt und wissenschaftlich begründet sein. Ein unrealistisch und politisch festgelegtes THG-Senkenziel würde unvermeidlich eine Zielverfehlung der Klimaneutralität bis 2050 nach sich ziehen. So geht der Projektionsbericht 2021 der Bundesregierung für den Bereich LULUCF davon aus, dass der Bereich im Jahr 2030 aufgrund von altersbedingt abnehmender CO2-Bindungsleistung im Wald sowie relativ stabilen Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Moorböden netto THG-Emissionen in Höhe von 22,3 Mio. t CO2äq. verursachen wird. Zum vorgeschlagenen nationalen Minderungsziel in Anhang IIa von -30,8 Mio. t CO2äq. bedeutet dies eine Differenz von rund 53 Mio. t CO2äq.
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Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001

18 Oct 2021

Der BBE begrüßt, dass in Folge des Green Deals und des EU-Klimagesetzes von der EU-Kommission ein ambitionierterer Ausbau der Erneuerbaren Energien angestrebt wird. Nach Ansicht des BBE wird die Bioenergie einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen können, besonders in den Bereichen, in denen andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen. Bioenergieanlagen stellen gesicherte und regelbare Leistung im Strom- und Wärmesektor bereit. Im Jahr 2020 standen nachhaltige flüssige und gasförmige Biokraftstoffe in Deutschland für 88 % der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor und leisteten damit den weit überwiegenden Beitrag zur THG-Minderung. 2020 lieferte Bioenergie im Jahresablauf witterungsunabhängig und auf verlässlichem Niveau jeweils 20 % der erneuerbaren Bruttostromerzeugung Deutschlands und 85 % des erneuerbaren Endenergieverbrauchs im Bereich Wärme und Kälte. Die Biomasse als nachhaltiger Energieträger stellt damit einen unverzichtbaren Basisbeitrag für den erforderlichen massiven Ausbau der erneuerbaren Energiequellen in allen Anwendungsbereichen bereit. Die Netto-THG-Einsparung aus dem Einsatz der Bioenergien betrug in 2020 deutschlandweit rund 71 Mio. t CO2, was etwa einem Zehntel der Gesamtemissionen des Jahres entspricht. Insgesamt sieht der BBE in der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollständigen Abkehr von der Nutzung fossiler Energieträger in der EU. Mit Blick auf den politischen Zeitrahmen für die Überarbeitung der RED II und die Erfahrungen aus der Umsetzung der aktuell gültigen Regelungen zum Einsatz erneuerbaren Energien) gibt der BBE jedoch zu bedenken, dass mit einer nationalen Umsetzung einer überarbeiteten RED II nicht vor Mitte des Jahrzehnts zu rechnen sein wird. Entsprechend wenig Zeit verbleibt den Mitgliedsstaaten, ihren Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele für 2030 zu gewährleisten. Mit Blick auf zukünftig notwendig werdende Überarbeitungen des EU-Regelwerks für erneuerbare Energien bedarf es aus Sicht des BBE vor allem einer längerfristigen Verlässlichkeit, um in Einklang mit der Erfüllung der datiert vorgegebenen internationalen Klimaziele den Wirtschaftsakteuren die erforderliche Planungs- und damit Investitionssicherheit zu geben. Im Hinblick auf das Zusammenspiel aller Bestandteile des „Fit for 55“-Pakets sieht der BBE es kritisch, dass die Ausbauziele für erneuerbare Energien insgesamt, aber besonders auch im Bereich Wärme und Gebäude, einen deutlichen Ausbau der Bioenergie im Allgemeinen und der Holzenergie im Besonderen erfordern, jedoch durch die Vorschläge für eine Überarbeitung der LULUCF-Verordnung, der EU-Forststrategie sowie der EU-Biodiversitätsstrategie die nachhaltige Waldnutzung eingeschränkt und die Rohstoffverfügbarkeit deutlich verknappt wird. Zudem würde eine rückwirkende Einführung einer Mindest- Treibhausgasminderungspflicht für Bioenergieanlagen nicht nur das Vertrauen in die Politik untergraben, sondern auch für einen bedeutenden Anteil von Bestandsanlagen die Stilllegung bedeuten und damit eine Lücke in den Ausbau der Erneuerbaren Energien reißen. In der Folgenabschätzung zur Überarbeitung der RED wird darauf verwiesen, dass Bioenergie eine der kostengünstigsten Optionen für den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmebereich darstellt. Entsprechend würde gemäß Folgenabschätzung zur Überarbeitung der RED II eine Einschränkung der Bioenergienutzung durch die Vorgaben der RED II die Zielerreichung deutlich verteuern und der kosteneffizienten Erreichung der Erneuerbaren Ziele entgegenstehen.
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Response to Detailed implementing rules for the voluntary schemes recognised by the European Commission

23 Jul 2021

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßt die Gelegenheit, den Entwurf der Durchführungsbestimmungen zu den Regeln zur Überprüfung der Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen sowie geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen kommentieren zu können. Der BBE kritisiert jedoch, dass der Entwurf für die Durchführungsbestimmungen deutlich zu spät von der Kommission veröffentlicht wurde, da seit 1. Juli 2021 die Erneuerbare Energien Richtlinie 2009/28/EG nicht mehr in Kraft ist. Für eine ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der Erneuerbare Energien Richtlinie II (EU) 2018/2001 (RED II) hätten bis zu diesem Datum alle Durchführungsbestimmungen in Kraft sein müssen, so dass sich der BBE irritiert über das Vorgehen der Kommission zeigt. Der BBE fordert, dass die von der Kommission mit der verspäteten Vorlage der Durchführungsbestimmungen und noch nicht final erfolgten Anerkennung der freiwilligen Zertifizierungssysteme hervorgerufenen Rechtsunsicherheiten nicht zu Nachteilen der Wirtschaftsbeteiligten führen dürfen und die Kommission eine möglichst zügige Umsetzung der RED II ermöglicht. Dafür sind zeitnah die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen in Kraft zu setzen sowie die freiwilligen Zertifizierungssysteme rechtssicher anzuerkennen. Zudem macht die verzögerte Umsetzung der RED II es nötig, umfangreiche Übergangsfristen zu gewähren. Dies gilt vor allem für Biomasse, die bereits vor Inkrafttreten geerntet wurde und / oder sich bereits im Lager befindet. Neben der Verzögerung der RED II-Umsetzung durch noch ausstehende Durchführungsbestimmungen kommt auch die noch nicht abgeschlossene nationale Umsetzung durch fehlende Rechtsgrundlagen hinzu. Zudem ist angesichts der großen bzw. deutlich steigenden Zahl der zu zertifizierenden Unternehmen v.a. im Bereich Biogas und fester Biomasse eine Übergangsfrist bis zur Ernte 2022 notwendig, da nicht nur die freiwilligen Zertifizierungssysteme anerkannt, sondern auch Zertifizierungsstellen zugelassen und Auditoren in ausreichender Zahl geschult sein müssen. Der BBE ist irritiert darüber, dass für die Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 28 des Entwurfs die Anwendung zum 1. Juli 2021 vorgesehen ist, obwohl die Konsultation dazu bis 27. Juli läuft und es folglich noch keine finale Version gibt. Nach Ansicht des BBE ist die rückwirkende Anwendung zum 1. Juli 2021 schlicht nicht mehr möglich. Der BBE fordert von der Kommission realistisch anwendbare und ausreichend fristgerecht terminierte Anwendungsfristen. Um eine möglichst praxistaugliche Umsetzung der RED II zu ermöglichen, empfiehlt der BBE die Aufnahme der in der angehängten Tabelle enthaltenen Änderungsvorschläge.
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Response to Guidance on REDII forest biomass sustainability criteria

27 Apr 2021

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßt die Vorlage der Durchführungsverordnung zu den Nachhaltigkeitskriterien für forstliche Biomasse zur Richtlinie (EU) 2018/2001 (REDII), um eine einheitliche und harmonisierte Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitskriterien durch die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmer zu ermöglichen. Kohärenz bei der Auslegung der Maßnahmen und ausreichend Zeit für die Umsetzung sind von größter Bedeutung, um eine vollständige nationale Implementierung zu ermöglichen und das Entstehen von Hindernissen für den Binnenmarkt der EU zu verhindern. Der BBE bedauert deshalb die Verzögerung der Veröffentlichung des Entwurfs, die zu Unsicherheit bei den Wirtschaftsbeteiligten geführt hat. Die Vorbereitung des Nachhaltigkeitszertifizierungssystems zur Bescheinigung der Einhaltung der Vorschriften der REDII werden für die Umsetzung der Vorgaben von größter Bedeutung sein. Es gilt Regulierungslücken zwischen der Marktnachfrage nach nachhaltig zertifizierter Biomasse und deren Verfügbarkeit auf dem Markt zu vermeiden. Der BBE bittet um Berücksichtigung der angehängten Änderungsvorschläge.
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Response to Revision of the Energy and Environmental Aid Guidelines (EEAG)

2 Dec 2020

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) betreut die Geschäftsstelle der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“. Ziel dieser von Verbänden der Land- und Biokraftstoffwirtschaft sowie Landtechnikunternehmen getragenen Branchenplattform ist die Steigerung des Einsatzes nachhaltig zertifizierter Biokraftstoffe. Die deutsche Landwirtschaft verwendet jährlich ca. 1,7 Millionen Tonnen Diesel. Daraus resultiert eine CO2-Emission von ca. 7 Mio. Tonnen. Mit der zunehmenden Verwendung von nachhaltigen Biokraftstoffen würde die Land- und Forstwirtschaft einen schrittweise mobilisierbaren Beitrag zum Klimaschutz erbringen. Zudem dient die Produktion und die Verwendung von nachhaltigen und gentechnikfreien Eiweißfuttermittel als gutes Beispiel für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz bzw. der gesteigerten Wertschätzung gegenüber der Landwirtschaft. Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöl und Biomethan sind Optionen, die zur Optimierung der Kreislaufwirtschaft und damit im Sinne der Farm-to-Fork-Strategie im Rahmen der Umsetzung des Green Deal einen wertvollen Beitrag leisten. Voraussetzung für deren Einsatz ist die Notwendigkeit, dass die beihilferechtliche Genehmigung auf EU-Ebene bis mindestens 2030 verlängert wird. Die Verlängerung der Steuerbegünstigung ist neben weiteren Anreizen das zukunftsentscheidende und notwendige verlässliche Signal für die Landtechnikindustrie, das entsprechende Angebot an für diese Kraftstoffe freigegebenen Maschinen bereitzustellen. Die Mitglieder der Branchenplattform sind deshalb sehr besorgt über das baldige Auslaufen der Genehmigung zur Energiesteuererstattung für erneuerbare Biokraftstoffe zum Jahresende 2020 und beziehen sich konkret auf die Regelungen der Nummern 121 und 113 der Leitlinien der Europäischen Kommission zu staatlichen Beihilfen für Umweltschutz und Energie ((2014/C 200/01)). Vor dem Hintergrund des voraussichtlich auf mindestens 55% erhöhten Klimaschutzziels in 2030 entwirft die EU-Kommission aktuell die neuen Leitlinien. Am 8. Juli 2020 wurde deshalb zwar die Verlängerung der Befristung der bestehenden Leitlinien beschlossen, allerdings ohne Berücksichtigung der Nummern 121 und 113. Diese sind jedoch die Voraussetzung für die Notifizierung zur Verlängerung der Energiesteuerrückvergütung für Biokraftstoffe gem. § 57 EnergieStG. Die Begünstigung stellt sicher, dass Biokraftstoffe zur Verwendung ausschließlich in der Land- und Forstwirtschaft auch im Preiswettbewerb eine Chance im Vergleich zu fossilem Agrardiesel haben. Sollte die Begünstigung auslaufen, wird aus wirtschaftlichen Gründen ein Einsatz nicht mehr stattfinden, überdies wird die Landtechnikindustrie ihre Aktivitäten zur Entwicklung und Zulassung entsprechender Motoren einstellen. Für die erforderliche Planungs- und Vermarktungsperspektive benötigt die Landmaschinenindustrie politische und rechtlich verlässliche Rahmenbedingungen. Deshalb muss die Energiesteuerrückvergütung für Biokraftstoffe gem. § 57 EnergieStG kurzfristig für den Zeitraum der Verlängerung der UEBLL und als Ergebnis des Evaluierungsverfahrens bis mindestens 2030 verlängert werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung des europäischen Beihilferechtes die Voraussetzungen für die Notifizierung der Steuerrückvergütung zu schaffen, damit zukünftig die Nutzung von landwirtschaftlichen, klimafreundlichen Biokraftstoffen, wie Pflanzenölkraftstoffe, eine Perspektive haben. Wir bitten, die Nummern 121 und 113 der Richtlinien in die Entscheidung für die Verlängerung aufzunehmen. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Biokraftstoffe aus landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gemäß den Anforderungen der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDII) einer umfassenden Zertifizierung unterliegen und eine Mindestanforderung zur Treibhausgasminderung nachweisen müssen.
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Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001

18 Sept 2020

Die Bioenergiebranche begrüßt die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen Revision der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Wir verweisen auf das angefügte Dokument und bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
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