Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.

bevh

Der bevh steht für die Zukunft des Handels und ist der wichtigste Ansprechpartner für Medien, Politik, Institutionen und Marktteilnehmer.

Lobbying Activity

Response to Digital Fairness Act

24 Oct 2025

Für den Online- und Distanzhandel ist das Vertrauen der Kunden seit jeher von großer Bedeutung. Unternehmen haben grundsätzlich ein großes Interesse daran, die Einkaufserfahrung für Kunden so transparent und positiv wie möglich zu gestalten, damit diese nicht zur Konkurrenz wechseln. Das führt automatisch zu einem verbraucherfreundlichen Verhalten der Unternehmen. Zahlreiche Gesetze regeln bereits welche Leitplanken für die Gestaltung der Einkaufserfahrung gelten. Das Einführen weiterer Vorschriften ist nicht zielführend. Um Kunden noch besser zu schützen, muss die EU stattdessen dafür sorgen, dass der bestehende Rechtsrahmen im Binnenmarkt gegenüber allen dort aktiven Akteuren möglichst einheitlich durchgesetzt wird. Dies ist ein entscheidender Faktor für einen fairen Wettbewerb und effizienten Verbraucherschutz. Die geplanten Vorgaben im Rahmen des Digital Fairness Acts können weitreichende Folgen für die Gestaltung von Webseiten und Elementen der Kundeninteraktion und -bindung haben. Dies würde nicht zu mehr Verbraucherschutz führen, sondern zu Doppelstrukturen, Unsicherheit und letztlich zur Frustration der Kunden. Aus diesen Gründen sind wir davon überzeugt, dass die im Digital Fairness Act vorgesehenen Vorschriften weder notwendig noch verhältnismäßig sind. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Details der Stellungnahme im Anhang.
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Response to Consumer Agenda 2025-2030 and Action Plan on Consumers in the Single Market

29 Aug 2025

Für den Online- und Distanzhandel ist das Vertrauen der Kunden von jeher von großer Bedeutung. Damit Kunden beim nächsten Mal nicht zur Konkurrenz wechseln, haben die Unternehmen grundsätzlich ein großes Interesse daran, die Einkaufserfahrung für den Kunden positiv zu gestalten. Dabei ist ein möglichst harmonisierter Rechtsrahmen, der einheitlich im Binnenmarkt gegenüber allen dort aktiven Akteuren durchgesetzt wird, ein entscheidender Faktor für einen fairen Wettbewerb und effizienten Verbraucherschutz. Bitte entnehmen Sie weitere Details der beigefügten Stellungnahme.
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Response to Derogations to the prohibition of the destruction of unsold Apparel and Footwear

1 Aug 2025

Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass kein Händler Interesse daran hat, Ware zu entsorgen. Der Anteil der im Onlinehandel entsorgten Ware liegt im Promillebereich. Die Entsorgung ist und bleibt die absolute Ausnahme, für die es dann berechtigte Gründe gibt. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission dies in ihrem Entwurf des delegierten Rechtsakts anerkennt und abgrenz- und belegbare Ausnahmen für das Verbot von Ware schafft, die Situationen Rechnung tragen, in denen Produkte nicht mehr weiterverkauft werden können. Allerdings möchten wir noch auf einige Punkte hinweisen, um die praktische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Bitte entnehmen Sie weitere Details der Stellungnahme im Anhang.
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Response to EU label on product durability and EU notice on consumers’ legal guarantee rights

28 Jul 2025

Wir können das Ziel der EU-Kommission nachvollziehen, Verbraucher und Verbraucherinnen besser über gesetzliche Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien durch den Hersteller aufzuklären. Wir möchten jedoch kritisch hinterfragen, ob es zielführend ist, dass Händler diese Grafiken implementieren. Erfahrungsgemäß informieren sich Verbraucher ohnehin zunächst im Internet, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, und werden dort fündig. Überdies steht zu befürchten, dass der vorliegende Vorschlag eher mehr Verwirrung stiftet, als den Verbrauchern zu dienen. Dies ist vor allem im E-Commerce und Versandhandel der Fall, wo der Kaufabschluss sowieso bereits mit vorvertraglichen Pflichtangaben überfrachtet ist. Zudem ist die Darstellung der beiden Grafiken online schwierig, im klassischen Katalogversandhandel aber sogar unmöglich. Bitte entnehmen Sie weitere Details der beigefügten Stellungnahme.
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Response to Sustainable products - disclosure of information on unsold consumer products

10 Jul 2025

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) repräsentiert als die Interessenvertretung der Branche der in Deutschland aktiven Online- und Versandhändler Unternehmen aller Größen und aller denkbaren Handelsformen (Online, Multichannel, Katalog, TV-Shopping, Plattformhändler und -betreiber). Die Mitglieder des bevh stehen für mehr als 75% des gesamten Branchenumsatzes. Darüber hinaus sind dem Verband mehr als 130 Dienstleister aus dem Umfeld der E-Commerce-Branche angeschlossen. Wir begrüßen, dass mit dem Entwurf der Durchführungsverordnung über die Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte ein einheitliches Berichtsformat und Klarheit für Unternehmen geschaffen werden soll. Allerdings möchten wir noch auf einige Punkte hinweisen, um die praktische Umsetzbarkeit für Unternehmen sicherzustellen. 1. Bürokratischen Aufwand minimieren Zunächst einmal hat kein Händler ein Interesse daran, Ware zu entsorgen. Dies ist und bleibt stets die absolute Ausnahme, für die es berechtigte Gründe gibt. Es ist deshalb notwendig, den bürokratischen Aufwand des Reportings über den Verbleib entsorgter Produkte auf ein Minimum zu reduzieren. Da Händlern Informationen zum genauen Produktgewicht nicht immer vorliegen und sie Produkte mit den gleichen Zollnomenklaturnummern zusammenfassen müssen, ist sowohl in Bezug auf Stückzahl und Gewicht die vorgesehene Möglichkeit der Schätzung und der Arbeit mit Durchschnittsgewichten enorm wichtig und muss unbedingt beibehalten werden. Jegliche Vorgaben für die Erfassung von Menge und Gewicht sollte zudem im Einklang mit anderer Gesetzgebung gehandhabt werden. 2. Übergangsfrist ermöglichen Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, den Unternehmen eine ausreichende Übergangszeit zur Erfassung der Daten und zur Erstellung der Berichte zu gewähren, um ihre Systeme entsprechend anzupassen. Laut aktuellem Stand der Ökodesignverordnung müssten große Unternehmen, bereits im nächsten Jahr über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Das würde allerdings voraussetzen, dass sie schon zum 1. Januar 2025 gewusst hätten, welche Daten sie genau wie erfassen sollen. Da der Entwurf des Durchführungsrechtsakts jedoch erst jetzt veröffentlicht wurde, plädieren wir dafür, dass frühestens 2027 über das Geschäftsjahr 2026 berichtet werden muss. Dies würde dann auch mit dem im Entwurf vorgeschlagenen Anwendbarkeitsdatum der Durchführungsverordnung zusammenfallen. So kann gewährleistet werden, dass Unternehmen die notwendigen Anpassungen an ihren Systemen vornehmen können.
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Response to Single Market Strategy 2025

31 Jan 2025

In theory, e-commerce and distance selling companies are best placed to make use of the Single Market as they are not bound by geographical borders and could theoretically sell to consumers anywhere in the EU. In practice, however, most companies, especially SMEs, limit themselves to their home market or, in Germany, to the DACH region or at most to a handful of other markets where they are confident, they can comply with all necessary national requirements. This leaves a huge potential for growth in the sector untapped. Another essential factor for the ability of European companies to compete also at global level is that everyone operating within the EU is playing by the same rules. The Single Market Strategy must therefore, set out concrete measures to improve the current situation with a particular focus on ensuring a level playing field and removing regulatory and administrative barriers to ensure that all companies, irrespective of their size, can benefit from the Single Market. We therefore welcome the European Commission's efforts to strengthen the Single Market, as its proper functioning is essential for the EU's competitiveness, but also for completing the green and digital transition. Please refer to the attached document for further details.
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Response to Delegated Regulation on data access provided for in the Digital Services Act

10 Dec 2024

Please find our position paper attached.
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Response to Protection of Minors Guidelines

30 Sept 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entnehmen Sie unsere Stellungnahme dem Anhang.
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Meeting with Andrea Wechsler (Member of the European Parliament)

26 Aug 2024 · EU Energy Policy

Response to Advanced alternative dispute resolution for consumers

22 Dec 2023

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur Überarbeitung des Rahmens für die alternative Streitbeilegung Stellung zu nehmen. Onlinehändlerinnen und -händler arbeiten bereits sehr kundenzentriert. Das heißt, sie stellen den Kunden in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen, um ihm den bestmöglichen Service zu bieten. Sollte es doch einmal zu Beschwerden kommen, haben Händler ein eigenes Interesse daran, diese möglichst schnell und kundenfreundlich zu lösen und zeigen sich in vielen Fällen auch sehr kulant. Entsprechend verfügen Onlinehändlerinnen und -händler sowie Marktplätze bereits über interne Beschwerdemechanismen, die es ihnen ermöglichen, die allermeisten Beschwerden bereits komplett auszuräumen. So können die meisten Anliegen bereits gelöst werden, bevor sich Verbraucher überhaupt an eine Stelle zur Alternativen Streitbeilegung (ADR) wenden. Deshalb begrüßen wir, dass die EU-Kommission in ihrem Vorschlag die Freiwilligkeit des ADR beibehalten möchte, sodass die Händlerinnen und Händler weiterhin auf ihre internen Beschwerdemanagementprozesse zurückgreifen können. Dennoch möchten wir in unserer beigefügten Stellungnahme auf ein paar Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen, die die Nutzung des ADR-Verfahrens für alle Beteiligten attraktiver machen würde.
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Response to Revision of EU rules on late payments (Late Payments Directive)

8 Nov 2023

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüßen wir das Ziel der EU-Kommission, Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen. Allerdings ist fraglich, ob dies durch den vorliegenden Verordnungsvorschlag tatsächlich erreicht werden kann. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Details unserer Stellungnahme im Anhang.
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Response to Revision of the Union Customs Code

6 Nov 2023

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüßen wir, dass die EU ihr Zollsystem modernisiert und an die Entwicklung des E-Commerce anpasst, indem sie es mit dem System der Einfuhrumsatzsteuer in Einklang bringt. Die Digitalisierung, Zentralisierung und Vereinfachung des Zollsystems wird zur besseren Durchsetzung der Zollvorschriften und EU-Standards beitragen und so einen fairen Wettbewerb zwischen EU-Unternehmen und Akteuren in Drittstaaten fördern. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Details unserer beigefügten Stellungnahme.
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Response to Establishing the digital euro

8 Sept 2023

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüßen wir, dass die EU-Kommission mit der Einführung des digitalen Euro die Digitalisierung der Wirtschaft und des Handels voranbringen möchte. Damit dies jedoch auch funktioniert, bedarf es noch einiger Klarstellungen. Die Details entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Stellungnahme.
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Response to Standard Essential Patents

8 Aug 2023

Standard Essential Patents are crucial for the functioning of products essential for the digital and green transition. Especially for the digital transition it is important to use common standards. As products are getting more and more tech-enabled, the sale of these products is more and more linked to insecurity for manufacturers and sellers alike. First of all, the SEP owners can charge different prices for a license to different manufacturers. Thus, with their pricing they can shape the market and determine who becomes the next market leader for a certain product. Moreover, manufacturers have also to calculate the possibilities of injunctions, as they do not know the licensing fee, when they put a product on the market. More and more the injunctions are not only directed to manufacturers only but also target retailers selling products containing elements that are covered by Standard Essential Patents. Therefore, we welcome the Commissions proposal to ensure fair competition by providing for more price transparency as regards the licenses, for checks on the essentially of the Patents for the product and by ensuring that injunctions cannot randomly hit manufacturers and sellers acting in good faith. Especially the last point is particularly important in Germany, where injunctions are a common practice of intellectual property and competition law. Legal security is the prerequisite for manufacturers and sellers alike to sell the products needed for the digital and green transition.
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Response to Review of the requirements for packaging and feasibility of measures to prevent packaging waste

21 Apr 2023

Der bevh begrüßt das Vorhaben der EU, die Regelungen zu Verpackungen EU-weit zu vereinheitlichen und damit den europäischen Binnenmarkt zu fördern, wobei eine weitere Vereinheitlichung insbesondere auch bezüglich der Registrierungsanforderungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig wäre. Auch aus Nachhaltigkeitssicht sind die Vorschläge der EU sehr zu begrüßen und werden von uns unterstützt. Allerdings stehen manche Vorschläge diesem Ziel in der Praxis entgegen. Der bevh und seine Mitglieder machen sich seit jeher viele Gedanken über die optimale Versandverpackung und Möglichkeiten, die Verpackungsmengen zu reduzieren. Neben den ökologischen Aspekten haben Onlinehändler ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, möglichst wenig Verpackungsmaterial zu verwenden und aufgrund der Portopreise auch die kleinstmögliche Verpackungseinheit zu wählen. Auch wenn wir die Vorschläge der EU-Kommission im Grundsatz begrüßen, sehen wir bei der Umsetzung in die Praxis jedoch folgende massiven Herausforderung: 1. Art. 11 Verpackungskennzeichnung: wir begrüßen sehr, dass mit der EU- Verpackungsverordnung die Kennzeichnung von Verpackungen vereinheitlicht werden soll, um so ein Level Playing Field innerhalb der EU zu gewährleisten. Insofern sehen wir allerdings Regelungen wie in Art. 11 Abs. 8 sehr kritisch. 2. Artt. 13-20 - 10-jährige Dokumentationspflicht: die Frist kann nicht nachvollzogen werden und aufgrund des zu speichernden Datenvolumens ist sie auch nicht nachhaltig. 3. Art. 21 40% Leerraum: es gibt viele Konstellationen, in denen der vorgegebene Leerraum nicht eingehalten werden kann. Beispiele: Mehrwegboxen, zerbrechliche Produkte, sehr kleine Produkte, sperrige Produkte. Es muss klargestellt werden, dass die Gestaltungskriterien aus Art. 9 Abs. 1 auch im Rahmen des Art. 21 anzuwenden sind. 4. Art. 26 Nr. 1 Mehrweg für große Haushaltgeräte: Die Regelung ist weder praktikabel noch nachhaltig, da viele großen Haushaltsgeräte in Asien hergestellt und verpackt werden. 5. Art. 26 Nr. 8 Mehrwegquote für den Onlinehandel: wir begrüßen den Vorschlag zu mehr Mehrweglösungen, jedoch sind Händler hierbei von der Verbraucherentscheidung und - bereitschaft abhängig. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass eine Quote von 50% unter den aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere für Pfandsysteme kaum realisierbar ist. Darüber hinaus sehen wir auch hier Ausnahmen, in denen Mehrwegsysteme keine nachhaltige Lösung darstellen: grenzüberschreitender E-Commerce und Versand in eigener Verkaufsverpackung. 6. Art. 39 Abs. 1 nationale Register: die EU muss jetzt tätig werden und den Binnenmarkt stärken. Statt viele nationale Register vorzusehen, muss jetzt die Chance genutzt werden, um ein EU-weit einheitliches Register einzuführen. 7. Art. 39 Abs. 10 Prüfpflichten für Plattformen: es muss sichergestellt sein, dass die nationalen Register eine technische Schnittstelle einrichten, über die Plattformbetreiber die erforderlichen Prüfungen vornehmen können. 8. Art. 40 Abs. 2 Bevollmächtigte: Verantwortliche sollten selbst entscheiden können, ob sie der erweiterten Herstellerverantwortung eigenmächtig nachkommen oder ob sie einen Bevollmächtigten bestellen möchten. Alles andere stellt insbesondere für KMU eine erhebliche finanzielle Belastung dar und untergräbt den EU-Binnenmarkt. 9. Art. 56 Rückruf: die Regelung in Art. 56 ist zu weit. Sie sollte auf die verantwortlichen Hersteller eingegrenzt werden und darüber hinaus sollten die Voraussetzungen, wann ein Rückruf von Verpackungen verlangt werden kann, enger gefasst werden. 10. Art. 65 - Übergangsfrist: die Frist muss von 12 Monate auf 24 Monate verlängert werden. Die Details entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Stellungnahme.
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Response to VAT in the Digital Age

4 Apr 2023

Wir begrüßen die Gelegenheit, Feedback zum Vorschlag der Europäischen Kommission "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" geben zu können. Der Vorschlag der Kommission stellt einen großen Schritt auf dem Weg zu einem vereinfachten und modernisierten Mehrwertsteuersystem in der EU dar. Hauptaugenmerk unseres Feedbacks ist die einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung in der EU, da diese für in der EU-tätige Unternehmen, eine wichtige Vereinfachung darstellen wird. Neben den Anmerkungen zu den Änderungen des Union One Stop Shop (UOSS) und des Import One Stop Shop (IOSS) werden in diesem Papier jedoch auch die wichtigsten Änderungen angesprochen, die im Bereich der Plattformwirtschaft und der digitalen Rechnungsstellung vorgeschlagen werden. Unsere vollständige Stellungnahme entnehmen Sie dem beigefügten PDF.
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Response to Further specifying procedural rules relating to the enforcement of the General Data Protection Regulation

24 Mar 2023

We welcome that the General Data Protection Regulation (GDPR) has created a common European high-level standard in terms of data protection. However, to guarantee a level playing field it is crucial that the GDPR is enforced in a harmonized way. Therefore, we welcome the opportunity to provide feedback on the European Commissions initiative aiming at streamlining the enforcement and cooperation of data protection authorities in cross-border cases. Please find our detailed feedback attached.
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Meeting with Günther Oettinger (Commissioner) and K - Mail Order GmbH & Co. KG

21 Mar 2016 · e-commerce