Industrieverband Agrar e.V.

IVA

Der Industrieverband Agrar e.

Lobbying Activity

Meeting with Norbert Lins (Member of the European Parliament)

4 Nov 2025 · Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit – Omnibus-Vereinfachungspaket

Response to Food and Feed Safety Simplification Omnibus

14 Oct 2025

Der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Lebens- und Futtermittelsicherheit. Ziel ist ein moderner, innovationsfreundlicher Zulassungsrahmen, der sowohl den Schutz von Mensch und Umwelt als auch die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gewährleistet. Der Rechtsrahmen muss so umgestaltet werden, dass grundsätzlich Innovationen schneller und einfacher in den Markt kommen. Die aktuelle Regulierung führt zu einem Rückgang verfügbarer Wirkstoffe, insbesondere chemisch-synthetischer, was die landwirtschaftliche Praxis und Ernährungssicherheit gefährdet. Zwischen 2015 und 2025 sank die Zahl genehmigter Wirkstoffe von 552 auf 442. Der IVA hat sechs zentrale Reformbereiche identifiziert: 1. muss der konventionelle Pflanzenschutz durch ein transparentes Data Call-In-System für Wirkstoffverlängerungen effizienter gestaltet werden. Verbote sollten nur bei verfügbaren Alternativen erfolgen, und eine klare Definition der vernachlässigbaren Exposition ist erforderlich. 2. benötigen biologische Pflanzenschutzmittel eine rechtliche Definition, die Mikroorganismen, Semiochemikalien und Pflanzenextrakte umfasst. Vorläufige Zulassungen und ein Fast-Track-Verfahren sollen den Marktzugang beschleunigen, während eine interzonale Anerkennung die Harmonisierung stärkt. 3. fordert der IVA eine Vereinfachung der Agrarbiotechnologie-Regulierung. Verlängerungen sollten bei bewährter Sicherheit dauerhaft sein, Stapelbewertungen vereinfacht und pauschale 90-Tage-Fütterungsstudien durch fallbezogene Ansätze ersetzt werden. 4. sollen digitale und Präzisionslandwirtschaft durch digitale Etiketten und Aufzeichnungen, EU-weite Drohnenzulassung und gezielte Schulungsangebote für Landwirte gefördert werden. 5. müssen illegale und gefälschte Produkte durch strengere Kennzeichnungsvorschriften im Parallelhandel, harmonisierte Sanktionen und Kontrolle von Online-Verkäufen bekämpft werden. 6. soll das Rückstandshöchstgehaltssystem (MRL) vereinfacht werden: Eine zentrale Bewertung soll Doppelarbeit vermeiden, natürliche Hintergrundkonzentrationen berücksichtigt und die MRL-Festsetzung mit der Wirkstoffzulassung synchronisiert werden. Der IVA betont, dass Vereinfachung nicht zu Lasten der Sicherheit gehen darf. Vielmehr sollen wissenschaftlich fundierte, planbare und transparente Verfahren Innovationen ermöglichen, Bürokratie abbauen und sich an internationalen Best Practices orientieren. Ziel ist ein Regelwerk, das den Binnenmarkt stärkt und die EU-Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit unterstützt. Wir verweisen zudem auf das angehängte Dokument.
Read full response

Meeting with Norbert Lins (Member of the European Parliament)

9 Apr 2025 · Agrarpolitischen Themen und Initiativen auf EU-Ebene

Response to Update of labelling obligations for plant protection products

29 Jan 2025

Der Industrieverband Agrar e. V. vertritt die Interessen Hersteller von Betriebsmitteln für einen nachhaltigen Pflanzenbau in Deutschland. Die 47 Mitgliedsunternehmen engagieren sich in den Bereichen Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Pflanzenzüchtung, Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung. Im Namen unserer Mitgliedschaft möchten wir mit beigefügter Datei unsere Kommentare zu folgenden Inhalten des vorgelegten Verordnungsvorschlags zur Kenntnis geben: - Farbschema (coloured scheme): allgemein und bezogen auf low risk-Produkte - Anforderungen an das digitale Etikett (requirements for the digital label) - Geltungsbereich (scope) - Umsetzungsfrist (application date) und Übergangsvorschriften (transitional measures) - Verfalldatum (expiry date) - Bienen-Piktogramm und Gefahrenhinweis (hazard phrase) Darüber hinaus verweisen wir auf die von CropLife Europe am 23.01.2025 eingereichte Stellungnahme, die wir vollumfänglich unterstützen.
Read full response

Response to The protection of waters against pollution caused by nitrates from agricultural sources – Evaluation

1 Mar 2024

Die Nitratrichtlinie von 1991 hat zum Ziel, die Anforderungen der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft festzulegen und durch deren Verbreitung die Effizienz der Stickstoffdüngung zu erhöhen. Dadurch sollten auf Basis von fachlichen Grundlagen die N-Verluste stark reduziert und ordnungsrechtlicher Regulierung vorgegriffen werden. Ein weiterer wesentlicher Aspekt war die Ausweisung sensibler Gebiete in den Mitgliedstaaten, in denen ein besonderes Augenmerk auf die grundwasserschonende und emissionsmindernde Bewirtschaftung gelegt werden sollte. Seitdem hat sich viel in der landwirtschaftlichen Praxis getan. Die nationale Umsetzung der Nitratrichtlinie (Düngeverordnung) wurde mehrfach angepasst und verschärft. So konnten durch die fortlaufende Anpassung der Bewirtschaftung und die konsequente Umsetzung der guten fachlichen Praxis insbesondere die N-Überschüsse aus der Landwirtschaft deutlich gesenkt (Vgl. Deutschland 1991: 117 kg N/ha, 2021: 69 kg N/ha; Quelle Umweltbundesamt) und der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern signifikant reduziert werden. Durch die fortschreitende Entwicklung innovativer Düngemittel und weiterer Lösungen (wie beispielsweise digitaler Möglichkeiten zur Düngebedarfsermittlung), sowie die Entwicklung moderner Ausbringungstechniken schreitet der Prozess der Effizienzsteigerung und Verlustminimierung weiter voran. Die neuen Techniken und Lösungen sollten daher auch bei der Definition der guten fachlichen Praxis berücksichtigt werden. Folgende Möglichkeiten stehen dem Landwirt schon heute und in Zukunft zur Verfügung: Urease- und Nitrifikationsinhibitoren, Tools und Systeme zur dynamischen Düngebedarfsermittlung, lokale und kleinräumige Wetterdaten, Biostimulanzien. Neben der Erweiterung der guten fachlichen Praxis gilt es zudem, nichtlandwirtschaftliche Stickstoffeinträge stärker in den Blick zu nehmen. Die bisherige Ausgestaltung der Nitratrichtlinie hatte ausschließlich landwirtschaftliche Eintragsquellen im Blick. Dies hat zu einer nachweislich starken Reduktion von Stickstofffrachten aus diesen Eintragsquellen geführt. Insbesondere die oben angesprochene gute fachliche Praxis und kooperative Ansätze für den Grundwasserschutz konnten hier wesentliche Beiträge leisten. Dies sollte auch für zukünftige rechtliche Vorgaben als positives Beispiel dienen. Demgegenüber wurden Einträge aus nicht-landwirtschaftlichen Quellen bisher überhaupt nicht berücksichtigt oder sogar in der Gebietsausweisung fälschlicherweise landwirtschaftlichen Quellen zugeschrieben. So dürfen bspw. Stickstofffrachten aus Altdeponien oder natürlichen Gegebenheiten in Biotopverbünden (insbesondere Auenbiotope) nicht der mehrheitlich landwirtschaftlichen Nutzung in deren Umgebung angelastet werden. Ungeklärte Einträge aus Regenüberläufen der Kanalisation und defekte Leitungen stellen überdies eine große Eintragsquelle in Oberflächengewässer und das Grundwasser dar. Die bisherige Ausgestaltung schließt diese Gedanken nicht explizit mit ein und ermöglicht ein uneinheitliches Vorgehen der Mitgliedsstaaten. Neben einer rechtlichen Schärfung und Erweiterung auf nicht-landwirtschaftliche Quellen müssen die Messstellennetze in den Mitgliedsstaaten den Anforderungen der Nitratrichtlinie auch in der Praxis nachkommen. Offensichtlich bestehen hier erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Messstellendichte und -auswahl sowie Qualität der Messstellen hinsichtlich ihrer Aussagekraft zwischen den Mitgliedsstaaten. Künftig sollten die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden alle vorhanden Messstellen in die Bewertung einzubeziehen, umso eine belastbare Datenbasis zu erreichen. Eine vereinheitlichte Gestaltung der Messstellennetze über die Mitgliedsstaaten hinweg würde ein einheitlicheres Bild der tatsächlichen Nitratbelastung und der landwirtschaftlichen Eintragsquellen ermöglichen.
Read full response

Response to Legislation for plants produced by certain new genomic techniques

31 Oct 2023

Der Kommissionsvorschlag zu den neuen Genomtechniken (NGT) ermöglicht Züchtungsunternehmen jedweder Größe und öffentlichen Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Zulassung von widerstandsfähigeren und nachhaltigeren Pflanzen. Dies stellt speziell mit Blick auf die voranschreitende Veränderung der klimatischen Bedingungen einen Schlüssel zum Erhalt der hiesigen Landwirtschaft und Ernährungssicherung dar. Der Vorschlag beschleunigt den dringend benötigten züchterischen Fortschritt, fördert Investitionen in Pflanzenzüchtungs-Innovationen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft. Ein geeigneter Regulierungsrahmen benötigt noch klare und wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit zwischen NGT-Pflanzen und ihren konventionellen Gegenstücken. Zusätzlich sollte das Zulassungsverfahren vereinfacht und wissenschaftlich fundierte Datenanforderungen festgelegt werden. NGT-Produkte sollten allen Betriebsformen den Übergang zu einer nachhaltigeren und resilienteren Landwirtschaft erleichtern. NGTs werden nur dann einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bis 2030 leisten, wenn das Parlament und der Rat rasch handeln.
Read full response

Meeting with Maria Noichl (Member of the European Parliament, Rapporteur for opinion) and Verband der Chemischen Industrie e.V.

24 Oct 2023 · Soil health

Response to Soil Health Law – protecting, sustainably managing and restoring EU soils

12 Sept 2023

Der IVA bekennt sich zum politischen Ziel, den Pflanzenbau in Europa nachhaltig weiterzuentwickeln und bedankt sich daher für die Einräumung der Möglichkeit, sich zum Vorschlag eines Soil Monitoring Laws äußern zu dürfen. Als Grundlage der Versorgungssicherheit, mit ausreichend Nahrungs- und Futtermitteln von hoher Qualität, Biomasse und Ökosystemleistungen, sind insbesondere landwirtschaftlich genutzte Böden die Basis für die Wahrung des Wohlstands in Europa. Die Intention der EU-Kommission, den Gesundheitszustand der Böden zu erhalten und zu verbessern, wird daher durch uns, den IVA, grundsätzlich unterstützt. Auch wir sehen die landwirtschaftliche Praxis als Schlüssel bei der Erreichung der formulierten Ziele und sprechen uns daher für entsprechende Anstrengungen zur Gesunderhaltung der Böden aus. Dies liegt zudem im ureigenen Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe, die für eine nachhaltig erfolgreiche und produktive Landwirtschaft auf gesunde Böden angewiesen sind. Daher ist es wichtig, den Landwirten Dünge- und Pflanzenschutzmittel von hoher Qualität und Sicherheit an die Hand zu geben, um den vielfältigen Anforderungen im Bereich der Bodengesundheit und -fruchtbarkeit gerecht zu werden. Zusätzlich ergänzen in Zukunft Biostimulanzien, neue Züchtungsmethoden und digitale Entscheidungshilfen diesen Anspruch. Schon heute existieren Bewirtschaftungsmethoden und Betriebsmittel, die nachhaltig hohe Erträge mit hohen Qualitäten erzeugen. Teilflächenspezifische Bodenuntersuchungen, konservierende Bodenbearbeitung, der Anbau von Zwischenfrüchten, Direktsaatsysteme, eine bedarfsgerechte Versorgung mit den nötigen Nährstoffen, ein befallsgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie Biostimulanzien und resilienten Pflanzen, sind nur einige Beispiele dafür. Definitionen dieser Bewirtschaftungsmaßnahmen sollten erbracht werden. Pauschalisierte Lösungsansätze sind unserer Meinung nach ungeeignet. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die konkrete Nutzung der Böden in einem Monitoring berücksichtigt wird. Der Großteil der in Europa landwirtschaftlich genutzten Böden erfüllt bereits seit hunderten bis tausenden von Jahren ackerbauliche Funktionen. Entsprechend haben sich in diesen Böden erst durch die spezifische anthropogene Nutzung biologische, chemische und physikalische Bedingungen entwickelt, die als gesund im Sinne einer nachhaltigen Bodennutzung erachtet werden können, obwohl bspw. der Kohlenstoffgehalt in ackerbaulich genutzten Böden niedriger ist als der unter Grünland. Bodenfruchtbarkeit spielt also bei der Bewertung landwirtschaftlich genutzter Böden eine entscheidende Rolle. Sie berücksichtigt die Nutzung der Böden und ist die Grundlage des von der EU-Kommission formulierten Ziels der Versorgungssicherheit. Bodenfruchtbarkeit sollte daher als Gesundheitsindikator aufgenommen werden. Sie ist definiert als die Fähigkeit eines Bodens Frucht zu tragen, das heißt den Pflanzen als Standort zu dienen und dauerhaft Pflanzenerträge von hoher Qualität zu erzeugen. Vorgeschlagene Grenzwerte und Definitionen müssen vor diesem Hintergrund grundlegend hinterfragt und überdacht werden, soll das Ziel einer nachhaltigen und sicheren Lebensmittelversorgung in Europa, bei gleichzeitiger Verantwortung für den globalen Süden, erreicht werden. Boden stellt zudem einen Eigentumswert dar, der durch Besitzer und Nutzer auch eigentumsrechtlich in einem werthaltigen Zustand gehalten werden sollte. Dies ist mit Bodenfruchtbarkeit gleichzusetzen. Die beschriebene Komplexität wirft die Frage der Verhältnismäßigkeit eines Soil Monitoring Laws auf, da die beschriebenen Themen bereits detailliert und fachlich differenziert durch nationale und europäische Gesetzgebung abgedeckt sind. Somit ist die Zielsetzung unterstützenswert, eine Gesetzesinitiative wird der Komplexität jedoch nicht gerecht. Dennoch sind nachfolgend Vorschläge gemacht, die Initiative der EU-Kommission zu einem besseren Ergebnis zu bringen, als vorgeschlagen wurde.
Read full response

Response to Ensuring that hazardous chemicals banned in the European Union are not produced for export

26 Jul 2023

Anliegend finden sie die Rückmeldung des Industrieverbands Agrar e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main:
Read full response

Meeting with Sarah Wiener (Member of the European Parliament, Rapporteur)

31 Mar 2023 · SUR

Response to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules

7 Sept 2022

Der IVA unterstützt grundsätzlich die Ziele der Farm-2-Fork-Strategie (F2F), allen voran die Förderung der Biodiversität sowie die Vorbereitung der Landwirtschaft auf den fortschreitenden Klimawandel, um unsere Nahrungsmittelproduktion zu sichern. Die Politik muss daher der Landwirtschaft kluge Wege aufzeigen, wie eine Reduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglich ist, ohne den Ertrag von Kulturpflanzen wesentlich zu gefährden. Der vorgelegte Umsetzungsvorschlag in Form eines pauschalen Pflanzenschutzmittel(PSM)-Reduktionsprogramms verfehlt in der vorliegenden Form dieses Kernziel. Der IVA kritisiert im Besonderen folgende Punkte: 1. Die fehlende wissenschaftliche Basis der Reduktionsziele sowie die fehlende Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Alternativen zu chemisch-synthetischen PSM. 2. Die schwerwiegenden Konsequenzen für die Landwirtschaft und weitere Anwendungsbereiche (z. B. Forstwirtschaft, Erwerbsgartenbau, Landschaftspflege, Freizeit- und Sportanlagen) durch PSM-Pauschalverbote in „empfindlichen Gebieten“. Allein in Deutschland wären mehr als ein Drittel (mind. 3,5 Mio. ha) der Ackerfläche betroffen. Ein Agrarstrukturwandel hin zu weniger, dafür aber größeren Agrarbetrieben wäre zu erwarten. 3. Die fehlende Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Ernährungssouveränität (Selbstversorgungssicherheit) innerhalb der EU und auf das globale Ernährungssystem. 4. Die mangelnde (finanzielle) Förderung digitaler Technologien und der Präzisionslandwirtschaft im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) und die damit verbundene Ausbremsung der Innovationsgeschwindigkeit. Nach Überzeugung des IVA müssen sich Reduktionsziele beim Einsatz von PSM auf das Risiko für Mensch und Umwelt beziehen, ohne einzelne verfügbaren PSM-Werkzeuge auszuschließen oder exzessive bürokratische Hürden aufzubauen. Vielmehr müssen emissions- und risikoreduzierende Maßnahmen gefördert und (finanzielle) Anreize für geringere Umweltbelastungen durch landwirtschaftliche Betriebe geschaffen werden. Dies beinhaltet den Zugang zu Innovationen wie Digitalisierungs- und Präzisionstechnik wie moderne Teilflächen- und Spotapplikation sowie weitere digitale Lösungen (bspw. das digitale Etikett, Prognosesysteme), resiliente Sorten aus neuen Züchtungsmethoden sowie Low-Risk und biologische Pflanzenschutzmittel. Aus Sicht des IVA muss die Kommission sicherstellen, dass Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes von PSM erst dann greifen, wenn ausreichend wirksame, sichere und ökonomisch darstellbare Alternativen verfügbar sind. Mit der Richtlinie 2009/128/EG wurden bereits nennenswerte Reduktionsergebnisse erreicht, ohne dass bereits alle Potentiale ausgeschöpft sind. Wenn eine neue Verordnung noch höhere Ziele setzen soll, müssen diese zur Sicherung der Verhältnismäßigkeit realistisch und evidenzbasiert sein. Zudem hat Deutschland mit einer Überarbeitung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung und dem Insektenschutzpaket zum Schutz von Ökosystemen bereits das umgesetzt, was nun auf EU-Ebene in der SUR gefordert wird. Schon heute zeigt der Harmonisierte Risikoindikator 1 (HRI1) einen Rückgang von mehr als 30 Prozent der gewichteten Absatzmenge von Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zum Referenzzeitraum 2011-2013 für Deutschland. Auch bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von PSM zeigte ein Audit der EU-Kommission, dass Deutschland mit über 90 Prozent die höchste Erfüllungsquote in der EU aufwies. Der IVA sieht in der weiteren Verwendung des bestehenden HRI 1 zwar ein handhabbares Instrument, schlägt aber vor, weitere Indikatoren in die Verordnung aufzunehmen. Neben den wichtigen Indikatoren wie HRI1 und SYNOPS, welche die Zielerreichung bei der Reduktion des Risikos beim Einsatz von PSM verfolgen, sollten auch weitere Indikatoren, wie die Produktivität, die Landnutzungseffizienz und der Schaderregerbefall berücksichtigt werden. Im Ergebnis ist der Kommissionsvorschlag grundlegend zu überarbeiten.
Read full response

Response to Protecting biodiversity: nature restoration targets

22 Aug 2022

• Das im vorliegenden Vorschlag weitgehend verfolgte Prinzip der wissenschaftlichen Festlegung von Zielzuständen in Kombination mit (zu erstellenden) passgenauen Plänen für die jeweiligen Problemstellungen ist eindeutig positiv zu bewerten. Der IVA begrüßt grundsätzlich, dass die Wege zur Zielerreichung im vorliegenden Vorschlag offengehalten werden und anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten definiert werden sollen. • Akute und latente Zielkonflikte werden jedoch nicht hinreichend benannt und berücksichtigt: Selbstversorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie Verdienst- bzw. Bewirtschaftungsmöglichkeiten vs. Umweltziele. Daher sollte der Fokus in der angestrebten Verordnung noch stärker auf die ökologische und agronomische Effizienz der Landnutzung gerichtet werden. • Das Ziel der Verordnung sollte aus der Behebung des Umsetzungsdefizits bestehender Umweltregulierungen bestehen. Eine Ausweitung von Schutzgebieten sollte daher ebenso wenig verfolgt werden wie zusätzliche Anforderungen für landwirtschaftliche Gebiete ohne besonderen Schutzstatus. Der seit Jahrzenten anhaltende Ertragszuwachs je Flächeneinheit belegt die Funktionalität der europäischen Agrarökosysteme in Bezug auf die primäre Widmung der agrarischen Normallandschaft (Gebiete ohne ökologischen Schutzstatus), nämlich die landwirtschaftliche Produktion. • Bei den in Artikel 3 versuchten Begriffsbestimmungen bedarf es aus Sicht des IVA einer dringenden Präzisierung und Konsistenzprüfung mit der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik. • Da die EU-Kommission bereits an der EU Soil Strategy for 2030 arbeitet und diverse Klima-Initiativen hat, sollte der Gehalt an organischer Substanz für mineralische Böden nicht in dieser Verordnung geregelt werden. • Die Ziele für die Agrarlandschaft sollten nicht anhand historischer Daten (z. B. Feldvogelindex), sondern auf der Basis der für den Erhalt notwendigen Bestände festgelegt werden. • Allein bezüglich der Unionsmittel werden sieben Finanzquellen benannt. Die Vielzahl der potenziellen Finanzquellen lässt eine Fortsetzung oder gar Verschlimmerung des Förderchaos in der EU-Agrar- und Umweltpolitik erwarten. Es ist zu befürchten, dass für die Verwaltung und die betroffenen Akteure ein erheblicher Aufwand bei der Informationssuche, Antragstellung und Abwicklung bei Förderprogrammen entsteht. • Der Anteil von Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt soll nach Artikel 14 mindestens 10 % betragen. Die Landschaften Europas unterscheiden sich massiv und so auch die Bedarfe zur Verbesserung von Umweltparametern. Eine Vorab-Festlegung eines Mindestniveaus ist kritisch, da im Kontext des Zielkonflikts zwischen landwirtschaftlicher Produktion und Umwelt eine einseitige Fokussierung auf eine vermeintliche Verbesserung der Umweltdimension droht. Die Offenheit auf der Suche nach dem effizientesten Weg muss dringend gewährleitet bleiben. • Die Wiederherstellungsmaßnahmen zielen bislang auf Extensivierung oder Aufgabe der wirtschaftlichen Nutzung ab. Diese Einschränkung des Handlungsraums muss dringend beendet werden. Innovationen zur Emissions- und Risikominderung, wie z. B. Teilflächenapplikation von Pflanzenschutz- und Düngemitteln oder die Verwendung von Prognosemodellen für Kalamitäten, sollten intensiv gefördert und genutzt werden.
Read full response

Response to Carbon Removal Certification

2 May 2022

Please find our statement in the file attached.
Read full response

Response to Integrated Nutrient Management Action Plan

22 Apr 2022

The Industrieverband Agrar e.V. appreciates the opportunity to contribute to the consultation on a Nutrients' action plan for better management. Please refer to the document attached for detailed information.
Read full response

Response to Technical amendments to the Fertilising Products Regulation

9 Mar 2022

Please find attached the comments by Industrieverband Agrar, representing the German agrichemical industry's interests.
Read full response

Response to Agronomic efficiency and safety criteria for by-products in EU fertilising products

13 Jan 2022

Die vollständige Rückmeldung finden Sie in der angehängten Datei
Read full response

Response to Restoring sustainable carbon cycles

7 Oct 2021

See attached file
Read full response

Response to Simplification and digitalisation of labels on chemicals (CLP, Detergents, Fertilising Products)

17 Sept 2021

An opening to digital labelling for EU plant protection and fertilizing products will be extremely welcome by the German and European industry. See the attached file for comments.
Read full response

Response to New EU Soil Strategy - healthy soil for a healthy life

9 Dec 2020

Fruchtbare Böden und ihr Erhalt sind die Grundlage für eine nachhaltige Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln in ausreichender Menge. Zur Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung wird in 2050 von einem Mehrbedarf an Nahrungsmitteln von 50 Prozent gegenüber 2005 ausgegangen, der nur durch höhere Erträge gedeckt werden kann. Eine weitere Umwandlung von Naturflächen zu landwirtschaftlichen Produktionsflächen muss jedoch vermieden werden, da sie als größter Gefährdungsfaktor für die Biodiversität und als größte Quelle für CO2-Emissionen gilt. Stattdessen muss eine höhere Flächennutzungseffizienz angestrebt werden. Eine nachhaltige Erzeugung hochwertiger und sicherer Nahrungsmittel sowie nachwachsender Rohstoffe in Europa kann nur durch ein Zusammenspiel zwischen einer bedarfsgerechten Nährstoffversorgung von Kulturpflanzen im Sinne der guten fachlichen Praxis und einem modernen, integrierten Pflanzenschutz gewährleistet werden. Dafür ist der Einsatz effizienter mineralischer und chemischer Betriebsmittel unverzichtbar. Durch ihren Einsatz bleibt die Bodenfruchtbarkeit erhalten und wird darüber hinaus gefördert, Artenvielfalt bleibt erhalten und Erträge gesichert. Moderne, hochreine Mineraldünger ermöglichen eine besonders zielgenaue, bedarfsgerechte und damit verlustarme sowie umweltschonende Nährstoffversorgung von Kulturpflanzen. Durch wissenschaftlich abgeleitete Anwendungsempfehlungen und Methoden zur Optimierung der Düngung erhöhen Mineraldünger und innovative Lösungen wie Inhibitoren und Biostimulanzien die Nährstoffeffizienz und tragen so zum Klimaschutz bei. Nährstoffeinträge auf Nicht-Zielflächen sowie der Eintrag von Schadstoffen werden auf ein Mindestmaß begrenzt. Fruchtbare und ertragsstarke Böden sind ein hohes Gut, welches durch eine angemessene und bedarfsorientierte Nährstoffversorgung der Pflanzen sowie ein standortspezifisches pH-Management erhalten bleibt. Gemeinsam mit Landwirten strebt die Mineraldüngerindustrie eine nach wissenschaftlichen Erkenntnissen optimale und nachhaltige Bewirtschaftung der Böden an. Auch Pflanzenschutzmittel sichern Qualität und Ertrag und dienen der Gesunderhaltung der Pflanze. Jedes Pflanzenschutzmittel wird umfassend auf sein Verhalten im Boden geprüft und bewertet, bevor es die amtliche Zulassung erhält. Es werden nur solche Pflanzenschutzmittel zugelassen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung keine unvertretbaren nachteiligen Effekte haben, u.a. auf das Bodenleben. Die in den letzten Jahrzehnten zugelassenen synthetisch hergestellten, organisch-chemischen Pflanzenschutzmittel werden mikrobiell und oder chemisch im Boden abgebaut. Damit unterscheiden sie sich von den älteren anorganisch-chemischen Präparaten. In der Zulassungsprüfung wird begutachtet, ob die Wirkstoffe die vorgegebenen Schwellenwerte zur Abbaubarkeit einhalten. Das trifft insbesondere auf Pflanzenschutzmittel der neuesten Generation zu. Daher darf der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht pauschal bewertet werden. Maßgeblich für die Bewertung sollten dagegen die Abbaubarkeit im Boden und die im Zulassungsverfahren errechneten Risikoquotienten sein. An Freilandböden durchgeführte Monitoringstudien belegen, dass die im jeweils gültigen Zulassungsverfahren behördlich festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten werden. Von „diffusen Kontaminationen“ zu sprechen blendet den Umstand aus, dass die Anwendung und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Ackerböden behördlich geprüft und bis zu den festgelegten und publizierten Schwellenwerten als unbedenklich bzw. als vertretbar zugelassen wurden. Somit ist nicht jeder Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen ein Besorgnisgrund, vor allem nicht, wenn er unter dem Schwellenwert liegt. Wir empfehlen daher vor entsprechenden Arbeiten die einschlägigen Webseiten von Bewertungsbehörden (EFSA) oder der Wissenschaft (z. B. Uni Herford) mit Informationen zum Verfahren und den Schwellenwerten zu konsultieren, damit der aktuelle Stand abgebildet werden kann.
Read full response

Response to Sustainable use of pesticides – revision of the EU rules

30 Jul 2020

Anliegend finden Sie die Stellungnahme des Industrieverband Agrar e.V., Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main.
Read full response