TRUMPF SE + Co. KG

Die TRUMPF Gruppe ist ein Hochtechnologieunternehmen im Bereich Maschinenbau und Lasertechnik.

Lobbying Activity

Response to EU quantum Act

2 Dec 2025

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Response to Evaluation and Revision of the Chips Act ("Chips Act 2.0")

24 Nov 2025

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Response to Burden reduction and simplification for competitiveness of small mid-cap enterprises - Omnibus Regulation

13 Aug 2025

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Positionierung finden Sie im angehängten Dokument. Mit freundlichen Grüßen
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Response to Revision of the 'New Legislative Framework'

29 Jul 2025

Der Maschinenbau in Europa registriert eine stetig steigende Zahl an unsicheren Maschinen auf dem europäischen Markt. Diese stellen für die Anwender ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Darüber hinaus bedrohen unsichere Maschinen die Existenz der betreibenden Firmen, denn diese haften im Schadensfall. Häufig geht mit unsicheren Maschinen aus dem nichteuropäischen Ausland ein subventioniertes Preisdumping einher, wodurch eine deutliche Wettbewerbsverzerrung entsteht. Zusätzlich liegt der finanzielle Mehraufwand für CE-Konformität von Qualitätsmaschinen bei ca. 10-20%. Andere Staaten wie die USA und Indien haben auf diese Entwicklung entschlossen reagiert und nonkonforme Maschinen vom Markt ausgeschlossen. Entsprechend verschärft sich das Problem in Europa als Ausgleichsmarkt zunehmend. Diese Entwicklung setzt die europäischen Maschinenbauer und weitere Branchen, die einem ungleichen Wettbewerb ausgesetzt sind, in Zeiten von konjunktureller Schwäche, weiter unter Druck. Empfohlene Maßnahmen 1. Praxisnahe Haftung a. Ausweitung der Pflichten der Wirtschaftsakteure auf volle Haftung für Konformität. Nicht nur Onlineplattformen, sondern insbesondere auch Webshops sollten für den Verkauf und geschaltete Werbung nonkonformer Produkte und Maschinen haften, es sei denn, sie können einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur nachweisen, der für das Produkt verantwortlich ist. Nonkonforme Produkte müssen konsequent vom Markt genommen werden. Betroffene Plattformen und Webshops müssen durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden, als Ultima-Ratio-Vollstreckungsmittel gesperrt werden. 2. EU-Zollbehörde und EU Marktüberwachungsbehörde a. Eine Zentralisierung von Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist begrüßenswert. Jedoch müssen diese über ausreichende Kompetenzen und Mittel verfügen, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Es bedarf eines proaktiven standardisierten Austauschs zwischen den nationalen und zukünftig europäischen Marktüberwachungs- und Zollbehörden. Ebenfalls sollten Marktakteure regelmäßig institutionell eingebunden werden. Ziel muss es sein, zusätzliche Bürokratie durch neue Behörden zu vermeiden, bisherige Kompetenzen zu bündeln und EU-weite systematische Lösungen zu etablieren. b. Zugriff aller zuständigen Behörden auf eine gemeinsame Datenplattform, die regelmäßig aktualisiert wird und den schnellen Zugriff und Austausch von Informationen ermöglicht. Erhöhung der Kontrollen am Zoll in Abstimmung mit den anderen Mitgliedstaaten, so dass eine Einfuhr eines abgelehnten Produkts auch in anderen Mitgliedstaaten nicht mehr möglich ist (EU-Zolldatendrehkreuz). c. Einführung eines Rankingsystems der Einführenden am Zoll. Hieraus sollte eine öffentliche Blacklist für Unternehmen folgen, deren Produkte bei der Einfuhr besonders akribisch geprüft werden. Für Endnutzer und Käufer sollte ersichtlich sein, welche Unternehmen in der Vergangenheit wiederholt nonkonforme Produkte produziert und vertrieben haben. Bei wiederkehrenden Verstößen sollte es der Kommission als Ultima-Ratio möglich sein, Unternehmen und Produkte aus dem europäischen Markt zu verbannen wie dies beispielsweise in den USA gehandhabt wird. 3. Digitalisierte Meldeplattform, Meldepflichten und Konformitätserklärungen a. Sicherstellung einer zügigen und praxisnahen Umsetzung des Digitalen Produktpasses, der CE-Konformität nutzerfreundlich gewährleistet. Die Zollbehörden sollen sich hierdurch bei der Einfuhr schnelle Informationen über Konformität verschaffen können, beispielsweise in Form eines Ampelsystems. Dadurch soll die Gefahr von Missbrauch und Fälschung reduziert werden. Die Unterscheidung zwischen der irreführenden Kennzeichnung des China Export-Zeichens und der Conformité Européenne-Erklärung muss stärker als bisher verdeutlicht werden. b. Schaffung eines europaweiten digitalen Meldesystems für alle Marktakteure, in dem nonkonforme Produkte gemeldet werden können. Das bisherige System ISCSMS ist zu langwierig und ineffektiv.
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Meeting with Oliver Schenk (Member of the European Parliament)

26 Sept 2024 · PFAS// Wettbewerb// Sicherheit am Arbeitsplatz

Meeting with Michael Bloss (Member of the European Parliament) and Volkswagen Aktiengesellschaft and Mercedes-Benz Group AG

25 Feb 2024 · Veranstaltung zu "Bündnis für Demokratie und gegen Extremismus"