UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

UNITI

Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Lobbying Activity

Response to Revision of the CO2 emission standards for cars and vans

10 Oct 2025

Aus Sicht von UNITI ist entscheidend, dass sich die Erkenntnis in der europäischen Regulierung niederschlägt, dass nicht die Antriebsart selbst über die CO2-Bilanz eines Fahrzeugs entscheidet, sondern vor allem der reale fossile CO2-Fußabdruck der genutzten Antriebsenergie wie Strom, Wasserstoff oder Kraftstoffe dafür maßgeblich ist. Wir fordern daher im Sinne des Klimaschutzes dazu auf, statt der Auspuff-Bilanzierung zukünftig eine gesamtheitliche Sichtweise der CO2-Bilanzierung (Life Cycle Assessment) einzuführen. Dies könnte die Einführung eines Lebenszyklusansatzes sein oder zumindest eine Well-to-Wheel-Betrachtung. Innerhalb der Verordnung der Pkw-Flottenregulierung muss sichergestellt werden, dass die CO2-Minderungswirkung von sämtlichen RED-konformen Kraftstoffen auf die CO2-Reduktionsziele bei Neufahrzeugen angerechnet werden kann. Bis zur vollständigen Etablierung eines solchen Anrechnungssystems könnte die Einbeziehung bereits heute im europäischen Kraftstoffmarkt befindlicher nicht-fossiler Kraftstoffe auf die jährlichen Flottenziele per Kohlenstoffkorrekturfaktor erfolgen. Die Einführung einer Sonderzulassungskategorie (gem. Erwägungsgrund 11 der Pkw-Verordnung), damit außerhalb des Geltungsbereichs der Flottenzielwerte Fahrzeuge auch nach 2035 zugelassen werden können, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, sehen wir nur unter bestimmten Bedingungen als sinnvollen Beitrag für die Marktdurchsetzung von erneuerbaren Kraftstoffen an. Eine notwendige Voraussetzung dafür wäre die Berücksichtigung der RED-Definition von erneuerbaren Kraftstoffen und eine Systematik der Massenbilanzierung.
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Response to Clean corporate vehicles

5 Sept 2025

UNITI befürwortet die europäischen Klimaziele und setzt sich für eine technologieneutrale Ausgestaltung der Energiewende im Verkehrs- und Wärmebereich ein, sowie für gleiche Wettbewerbsbedingungen verschiedener Lösungsoptionen. Wir unterstützen sowohl die Elektrifizierung als auch die Kraftstoffwende im Straßenverkehr hin zu nachhaltigen erneuerbaren Kraftstoffen. Im Hinblick auf bereits bestehende EU-Regulierungen und deren Anreizwirkung bei entsprechender Ausgestaltung stellen wir infrage, ob es eine zusätzliche EU-Verordnung nur für Unternehmensflotten benötigt. Stattdessen plädieren wir dafür, eine Erhöhung des Anteils von ZEV ob elektrisch oder mit erneuerbaren Kraftstoffen oder Gasen betrieben durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen über die bestehenden Rechtsvorschriften zu erreichen. Unsere Argumente haben wir in der Stellungnahme ausgeführt.
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Response to Sustainable transport investment plan

3 Sept 2025

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. repräsentiert in Deutschland rund 90 Prozent des mittelständischen Energiehandels und bündelt die Kompetenzen bei Kraftstoffen, Brennstoffen sowie Schmierstoffen. Täglich frequentieren über 4,3 Millionen Kunden die ca. 8.650 Straßentankstellen der UNITI-Mitgliedsunternehmen, welche ca. 62 Prozent des Straßentankstellenmarktes ausmachen. Mit etwa 3.700 freien Tankstellen sind bei UNITI zudem fast 70 Prozent der freien Tankstellen organisiert. Wir begrüßen, dass die EU einen Dialog mit dem Ziel der Schaffung passender Rahmenbedingungen für einen Investitions- und damit Markthochlauf für erneuerbare Kraftstoffe wie E-Fuels gestartet hat. Da die EU mit Hilfe des STIP ein Plan für Unterstützungs-maßnahmen und eine Fördersystematik schaffen möchte, sollte dieser als wirksame Grundlage zur weiteren Ausgestaltung von Maßnahmen entwickelt werden. Weitere Ausführungen sind in unserer offiziellen Stellungnahme zu finden.
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Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament)

9 Dec 2024 · General exchange on the current challenges in the automotive industry

Meeting with André Rodrigues (Member of the European Parliament)

14 Nov 2024 · Transformation of the road transport and heating sectors

Meeting with Jens Gieseke (Member of the European Parliament)

15 Oct 2024 · Austausch zu EU-Automobilpolitik

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament) and Viessmann Holding International GmbH

30 Sept 2024 · Energy and Climate Policy

Response to Ecodesign for Sustainable Products - Product priorities

12 May 2023

UNITI ist der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. und repräsentiert rund 90 Prozent des organisierten Mineralölmittelstandes in Deutschland sowie die meisten unabhängigen mittelständischen Schmierstoffhersteller und Schmierstoffhändler in Deutschland. UNITI begrüßt die Möglichkeit, sich zu der vorgeschlagenen EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) sowie den Entwurf der Prioritätenliste zu äußern. Das angehängte Positionspapier unterstützt unsere Antworten und Kommentare im Konsultations-Fragebogen.
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Response to Revision of EU legislation on hazard classification, labelling and packaging of chemicals

30 Mar 2023

Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP), der darauf abzielt, die Kennzeichnung verbraucherfreundlicher, weniger aufwändig für die Lieferanten und leichter durchsetzbar zu machen. Die CLP-Verordnung betrachten wir neben REACH als grundlegenden Rechtstext für das Chemikalienrecht und zu sicheren Verwendung von Chemikalien (Stoffe und Gemische) entlang der gesamten Lieferkette - vom Inverkehrbringer bis hin zum Endanwender. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, Ihnen mittels dieser Konsultation Kommentare in Bezug auf die Überarbeitung der CLP zukommen lassen zu können.
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Meeting with Markus Pieper (Member of the European Parliament, Rapporteur)

24 Mar 2022 · RED III

Response to Review of the CO2 emission standards for heavy-duty vehicles

14 Mar 2022

Eine Überarbeitung dieser Verordnung sollte sich jedoch nicht nur auf die Einführung neuer Antriebsformen konzentrieren, sondern zusätzlich die Klimaschutzwirkung von regenerativen gasförmigen und flüssigen Kraftstoffen berücksichtigen. Dazu zählen u. a. nachhaltige Biokraftstoffe der neuesten Generation und sog. erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs wie beispielsweise E-Fuels. Ziel sollte es sein, dass mit den passenden regulativen Rahmenbedingungen ein technologieoffener Maßnahmenmix zur Defossilisierung des Straßenverkehrs beitragen kann. Wir geben zu bedenken, dass mit der Anrechenbarkeit von E-Fuels die heutzutage vielfältigen abzudeckenden Anwendungs- und Nutzungsanforderungen bei Lkw auch zukünftig in vollem Umfang garantiert wären. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass international weiterhin an der Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors geforscht wird. Motorische Effizienzsteigerungen im Schwerlastbereich sind weiterhin möglich und Entwicklungspotenziale erschließbar. Schließlich sollte berücksichtigt werden, dass europäische Automobilhersteller weiterhin in einem globalen Markt aktiv sein werden und hocheffiziente Dieselmotoren weltweit weiter zum Einsatz kommen werden, weil sie eine große Nutzungsflexibilität in sämtlichen Teilen der Erde unter den vielfältigsten Einsatzbedingungen garantieren und die weltweite Tankinfrastruktur bereits besteht. Die EU-Kommission sollte die geplante Überarbeitung nutzen, die gesamtbilanzielle Klimaschutzwirkung regenerativer Kraftstoffe bei den CO2-Emissionsnormen für Neufahrzeuge zu berücksichtigen und somit einen breiten Technologiemix im Fahrzeugbereich zu ermöglichen. Besonders E-Fuels können als klimaneutrale Kraftstoffe einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Für eine Berücksichtigung der Klimaschutzwirkung regenerativer Kraftstoffe wie bspw. E-Fuels braucht es notwendige regulative Grundlagen innerhalb der Flottenverordnung, damit der CO2-Fußabdruck eines Lkw oder Busses, angerechnet werden kann. Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte ein solches Anrechnungssystem für die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe bereits 2020 vorgestellt. Dieses System wäre für die Automobilhersteller freiwillig anzuwenden. Ohne ein freiwilliges Gutschriftensystem wären Lkw-Hersteller allein auf den Erfolg der Elektro- oder Wasserstoffmobilität angewiesen, die eine funktionierende und neu aufzubauende Lade- und Tankinfrastruktur sowie erschwingliche Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge in allen Mitgliedsstaaten benötigt. Sollte die Anrechnung erneuerbarer synthetischer oder biogener Kraftstoffe innerhalb der geplanten CO2-Flottenverordnung für schwere Nutzfahrzeuge nicht möglich sein, würde es zu einer Beschränkung der Erfüllungsoptionen kommen und damit zur einseitigen Technologielenkung hin zur Batterieelektrik und der Brennstoffzellentechnologie. Der daraus resultierende benötigte Aufbau einer kompletten neuen Fahrzeugflotte aber auch einer komplett neuen Lade- bzw. H2-Tankinfrastruktur würde zur deutlichen Steigerung der Preise für den Straßengüterverkehr führen und somit unmittelbar auch die Preise von mobilitätsintensiven Gütern und Dienstleistungen steigern. Wir fordern daher die Kommission dazu auf, im Sinne der Idee des europäischen Binnenmarktes, eine ganzheitliche und technologieoffene Regulierung mit dem Ziel einer möglichst schnellen CO2-Reduzierung im Verkehrsbereich vorzusehen. Die herausfordernde Klimaschutzziele brauchen Maßnahmen, die sowohl den heutigen und zukünftigen Fahrzeugbestand als auch eine klimaneutrale Zukunft für heutige moderne Technologien zulassen. Weitere Punkte unserer Argumentation können Sie unserer Stellungnahme anbei entnehmen. Vielen Dank.
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