Deutscher Steuerberaterverband e.V.

DStV

The German Tax Advisers Association represents tax advisers, tax agents, auditors and accounting firms in Germany.

Lobbying Activity

German tax advisers urge mandatory EU Business Wallets for large firms

13 Oct 2025
Message — The DStV calls for a European Business Wallet that is mandatory for large firms but low-cost for small enterprises. They want the system to include digital power-of-attorney management based on the 'once-only principle.' The wallet must ensure secure, seamless data exchange between tax advisers, clients, and public authorities.123
Why — Tax advisers would benefit from reduced administrative workloads and more efficient digital collaboration.4
Impact — Large companies would lose flexibility if using the digital wallet is made mandatory.5

Response to European Innovation Act

30 Sept 2025

The German Tax Advisors Association (DStV) welcomes the European Commissions proposal for the European Innovation Act, which is designed to strengthen the EUs competitiveness and reduce barriers to market entry. DStV emphasises that the Act must benefit all companies, not just start-ups, scale-ups or businesses labelled 'innovative', to avoid competitive distortions. 1. Financing based on intellectual property rights (IPR) Many companies underestimate the importance of protecting and exploiting intellectual property. DStV advocates giving companies with IP-intensive business models, particularly start-ups and scale-ups, the opportunity to present their intellectual property rights more prominently in their annual financial statements. Improving the valuation and presentation of intellectual property rights in annual financial statements would make technology-driven companies' intangible assets more visible, provide investors with transparency regarding the scope and ownership of these rights, and build trust in the companys underlying value. It would also make such companies more attractive to venture capitalists and business angels. However, effective IP financing requires an EU-wide, standardised valuation methodology to complement IFRS. Unlike in the US, where IP is firmly established as a core corporate asset, European investors face uncertainty. Harmonised rules would reduce risk aversion and create a level playing field for innovation-driven companies. 2. Strengthening EUIPO Support Services Many companies lack the expertise to leverage IP rights and do not know where to seek advice. The support services offered by the European Union Intellectual Property Office (EUIPO) should therefore be more widely and consistently promoted across Member States to raise awareness and encourage uptake. 3. Definitions of start-ups, scale-ups and innovative companies Innovation is not confined to digital technologies. Traditional sectors also generate innovative products and scalable business models. DStV therefore recommends broad, cross-sectoral definitions that reflect the various forms of innovation and take into account factors such as company age, growth potential and management structure. Particular attention should be given to young entrepreneurs, who require targeted support. 4. Innovation Stress Test for Legislation The DStV supports the introduction of an innovation stress test to evaluate the potential impact of new legislation on innovation. A tiered approach, whereby regulatory requirements are scaled according to company size and market relevance, would ensure proportionate burdens. However, the test can only succeed if it is part of a broader strategy to reduce bureaucracy. Priorities include the consistent application of the once-only principle, the full digitalisation of public administration and the acceleration of approval procedures. Above all, the stress test should focus on expediting authorisations and recognising technological innovation itself, rather than merely formal company classifications.
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German Tax Advisors Criticize Suboptimal EU 28th Company Regime

26 Sept 2025
Message — DStV argues the 28th regime is a suboptimal shortcut and advocates for a unified European commercial law. They insist the framework remain open to all companies to prevent competitive distortions.12
Why — Avoiding this optional regime would prevent significant new training and administrative costs for tax professionals.3
Impact — National businesses and creditors could suffer from unfair competition and weakened financial protections.45

Meeting with Hubert Gambs (Deputy Director-General Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs) and Bundessteuerberaterkammer

24 Sept 2025 · The Single Market Strategy and its implications for the profession of German tax advisers

Meeting with René Repasi (Member of the European Parliament, Rapporteur) and Bundesnotarkammer

23 Sept 2025 · 28. Regime

German Tax Advisors Urge Inclusion in Whistleblower Confidentiality Rules

16 Sept 2025
Message — The DStV requests a uniform translation of legal professional privilege to ensure tax advisors are covered by secrecy exemptions. They also suggest expanding the directive's scope to cover artificial intelligence, cryptocurrency, and disinformation.12
Why — Expanding these exemptions would reduce the professional and legal risks for tax advisors.3
Impact — Law enforcement agencies would lose access to reports concerning certain types of tax violations.4

Meeting with Markus Ferber (Member of the European Parliament)

14 Jul 2025 · EU taxation policy

Meeting with Mehdi Hocine (Head of Unit Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs) and Bundessteuerberaterkammer

4 Jun 2025 · Update on the Commission’s Single Market policy initiatives

Meeting with Svenja Hahn (Member of the European Parliament) and Bundessteuerberaterkammer

4 Jun 2025 · Exchange on current internal market policies

Meeting with Markus Ferber (Member of the European Parliament)

3 Jun 2025 · Implementation of AML provisions

German tax advisors seek data location transparency in Cloud Act

2 Jun 2025
Message — The DStV proposes that cloud providers be required to report exact data storage and backup locations. They urge that the new legal framework remains practically feasible for small professional firms. They also warn against excessive regulations for the proposed EU cloud marketplace.123
Why — Mandatory storage reporting ensures tax advisors can guarantee client data privacy and GDPR compliance.4
Impact — Cloud providers face new regulatory burdens to track and report precise data storage locations.5

German tax advisors urge AI integration in public administration

2 Jun 2025
Message — Tax authorities must introduce modern digital structures and AI assistance systems. DStV firmly rejects AI-supported risk-scoring procedures or profiling procedures for taxpayers. Providers should disclose key data protection-relevant features in a standardized level system.123
Why — AI assistance systems would save time and reduce administrative burdens for tax firms.4
Impact — Taxpayers could face distorted assessments or unfounded suspicions from sensitive AI profiling tools.5

Meeting with Clemens Ladenburger (Deputy Director-General Legal Service) and Bundessteuerberaterkammer

26 May 2025 · Follow-up on "legal professional privilege".

Meeting with Ioana Diaconescu (Head of Unit Taxation and Customs Union)

8 May 2025 · Legal professional privilege - DAC 6 Directive - Tax advisory

Response to EU Start-up and Scale-up Strategy

14 Mar 2025

Please find below DStV's key conclusions regarding a Start-Up / Scale-Up Strategy and enclosed the position paper in EN and DE. 1. DStV recommends that the definitions of start-up, scale-up and innovative be defined holistically and cross-sector. 2. The start-up and scale-up strategy should be limited to actions that are characteristic of this category. These actions should remove obstacles that do not exist for other companies or exist to a much lesser extent. 3. DStV rejects the introduction of a 28th regime regarding taxation of innovative companies. 4. Improving private investors' access to venture capital and creating pan-European transparency in funding rounds is an effective way to strengthen the competitiveness of European start-ups. 5. Start-Ups wishing to operate across borders in the single market would benefit greatly from one-stop shops in the Member States. They could also develop a coaching and mentoring network. 6. DStV supports the introduction of actions to improve networking between start-ups, deep-tech scale-ups and universities to strengthen technology transfer. To make start-ups more internationally competitive, employee participation should be facilitated. 7. Barriers to innovation for start-ups and scale-ups can be reduced through "regulatory sandboxes", where young and growing companies can test product prototypes in innovation labs before regulatory market requirements take effect.
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German Tax Advisors Demand Protection for Regulated Service Standards

30 Jan 2025
Message — The association rejects the country-of-origin principle and insists on the destination country principle. They urge the Commission to remove unjustified barriers while protecting professional regulations. Finally, they demand the elimination of ineffective reporting requirements for small businesses.1234
Why — Standardizing tax and commercial laws would significantly reduce operational costs for tax consultancies.5
Impact — Large corporations lose the ability to easily displace smaller professional service firms.6

Meeting with Christian Doleschal (Member of the European Parliament)

11 Dec 2024 · Liberal Professions

Response to Evaluation of Administrative Cooperation in Direct Taxation

12 Jul 2024

Ergebnisse der beigefügten Stellungnahme zur DAC 6- Anzeigepflicht: Die EU-Kommission muss bei ihrer Bewertung der DAC 6-Anzeigepflicht insbesondere den Merkmalen Abbau von Berichtspflichten und Minderung von Bürokratie im Hinblick auf Kohärenz, Prioritäten und dem Mehrwert für die EU entsprechend Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der EU-Kommission, die Berichtspflichten um 25% zu senken, als eine Priorität der EU-Kommission gewertet werden. In Anbetracht des unverhältnismäßigen Kosten-/Nutzen-Aufwands für Finanzintermediäre und Verwaltung sowie der rechtlichen Unsicherheiten, fordert der DStV den tatsächlichen Nutzen im Verhältnis zum Aufwand von DAC 6 kritisch zu hinterfragen. Soweit in anderen Mitgliedstaaten ähnliche Ergebnisse wie in Deutschland vorliegen, ist die EU-Kommission gut beraten, einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Anzeigepflichten von DAC 6 aus dem Gesetzestext streicht. Mangels statistischer Angaben darf eine mögliche Präventivwirkung der DAC 6-Anzeigepflicht nicht in die Bewertung einfließen. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungswerte bestehen erhebliche Zweifel an der Geeignetheit der DAC 6-Anzeigepflicht zur Erreichung der Ziele, etwa der Bekämpfung aggressiver Steuerplanung. Die Streichung der DAC 6-Anzeigepflicht ist geboten, weil diese nicht zum Funktionieren des Binnenmarkts notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist aufgrund der Rechtsgrundlage der DAC aber erforderlich. Die DAC 6-Anzeigepflicht ist nicht Teil des Gegenstand gemäß Art.1 der DAC. Eine Streichung ist rechtlich einfach durchzuführen. Die Streichung der DAC führt zu mehr Rechtssicherheit und respektiert zugleich die gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtung der Steuerberater in Deutschland. Alternativen zur Streichung der DAC 6-Anzeigepflicht in Form ihrer Reform sind nach Ansicht des DStV nicht ersichtlich. Die grundsätzliche Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die den eigentlichen Zweck der Richtlinie bildet, sollte zur Ermittlung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen aufrechterhalten werden.
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Response to Proposal for a Directive on cross-border activities of associations

12 Mar 2024

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den vorliegenden Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über europäische grenzüberschreitende Vereinigungen 2023/0315 (COD). Die angedachten Maßnahmen stärken einerseits den EU-Binnenmarkt, indem sich grenzüberschreitend tätige Vereine besser in gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse einbringen können. Andererseits sollte aus unserer Sicht eine Einheitlichkeit von Regelungen und damit eine Gleichstellung von Unternehmen und Vereinen berücksichtigt werden. Die Unterstützung von Vereinen beim Zugang zu den Freiheiten des EU-Binnenmarkts muss sich deshalb an den bestehenden Freiheiten für Unternehmen, etwa beim Dienstleistungsverkehr, orientieren. Ansonsten droht ein Missbrauch des Regelwerks und die Umgehung von gerechtfertigten Bestimmungen der Mitgliedstaaten, einschließlich bestehender nationaler Berufsrechtsbeschränkungen.
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Response to Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)

21 Dec 2023

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, KMU sowie zur Änderung der Richtlinie (2011/16/EU - DAC). Als Teil des von der EU-Kommission im September 2023 angenommenen KMU-Entlastungspakets, stellt der Vorschlag insgesamt eine interessante steuerliche Option für KMU dar. Kurzübersicht: Um eine Überlastung der Finanzverwaltungen zu vermeiden, sollte der Anwendungsbereich grundsätzlich nicht auf eigene Tochtergesellschaften erweitert werden. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs findet ihre Schranken aber im Erhalt eines fairen Wettbewerbs. Daher sollte der Anwendungsbereich nicht auf einzelne Kapitalgesellschaften gemäß den Anlagen I und II begrenzt werden. Bei Erstgründungen von Betriebstätten muss zudem darauf geachtet werden, dass KMU unabhängig von Meldefristen am die Behörden die Ausübung der HOT-Option gewährleistet wird. Des weiteren sollte durch die Einführung weiterer Fristen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden verbessert werden. Schließlich übt der DStV deutliche Kritik an diesem Rückmeldeverfahren. Durch die Zusammenlegung von drei unterschiedlichen Gesetzesvorhaben in eine Initiative wurde die Möglichkeit zur Meinungsäußerung durch Interessenträger unnötig erschwert. Insbesondere hat die EU-Kommission widersprüchliche Fristen im Rückmeldeverfahren angegeben. Der DStV sieht deswegen die Grundsätze der "besseren Rechtssetzung" zur Beteiligung von Interessenträgern an diesem EU-Gesetzgebungsverfahren nicht gewahrt. Die gesamt Stellungnahme ist im Anhang beigefügt.
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Response to Postponement of deadlines within the Accounting Directive for the adoption of certain ESRS

18 Dec 2023

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den im KMU-Entlastungspaket angekündigten Vorschlag der EU-Kommission für einen Beschluss zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten (2023/0368 (COD)). Damit kommt die EU-Kommission zumindest teilweise einer Forderung des DStV nach einer stufenweisen Einführung der Nachhaltigkeits-Standards nach. Die zweijährige Fristverlängerung für den Erlass der sektorspezifischen Standards scheint angemessen, damit die betroffenen Unternehmen, Prüfer, Berater und Aufsichtsbehörden entlastet werden und erste praktische Erfahrungen in die sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstandards einfließen können.
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German Tax Advisors Demand Broader EU Bureaucracy Reductions

15 Nov 2023
Message — The association proposes expanding the initiative to cover all bureaucratic burdens. They specifically request the removal of cross-border tax reporting obligations.123
Why — Reducing administrative requirements would lower costs and help attract new professionals.45
Impact — Tax administrations would lose access to data on potentially aggressive tax planning.6

German tax advisors support mandatory 30-day EU payment rules

9 Nov 2023
Message — The association supports a 30-day payment limit to provide planning security for cross-border businesses. They recommend banning contractual clauses that prevent companies from transferring unpaid invoices to others. Qualified tax advisors should be included as independent mediators for solving payment disputes efficiently.123
Why — Granting tax advisors a mediation role creates new professional opportunities for their members.4
Impact — Dominant clients lose the ability to restrict their suppliers from using invoice factoring.5

Response to Communication on maximising the potential of talent mobility as part of the European Year of Skills

11 Oct 2023

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen in der EU. Gerade unter dem Gesichtspunkt des anhaltenden Fachkräftemangels ist es wichtig, den europäischen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiv zu halten. Daher sollten Verfahren zur Prüfung und Beurteilung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger für Unternehmen und Bewerber so effizient wie möglich gestaltet werden. Beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren sind aus unserer Sicht allerdings nur dann sinnvoll, wenn in einer Berufsgruppe ein akuter Mangel an Arbeitskräften herrscht. Dies ist zum Beispiel in der IT-Branche, im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege der Fall. Allerdings trifft dieser Umstand nicht auf die beratenden und prüfenden Berufe zu. Der Fachkräftemangel betrifft in den Kanzleien die Suche nach qualifizierten Steuerfachangestellten und externen sowie internen angestellten IT-Fachkräften. Der DStV begrüßt daher, dass die Verabschiedung der beiden Initiativen zu einer Verbesserung des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte führen kann. Die Gewinnung von zusätzlichen IT-Fachkräften ist eine wesentliche Säule für den digitalen Wandel in den Kanzleien. Zur zusätzlichen Gewinnung, Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der Steuerfachangestellten schlägt der DStV dagegen vor, das Potenzial von Migranten und Migrantinnen, die bereits in der EU leben, besser auszuschöpfen. Der DStV empfiehlt deshalb diese Personengruppen ebenfalls in die jeweiligen Leitlinien und Empfehlungen aufzunehmen. Leitlinien zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen müssen dagegen die berufsrechtlichen Unterschiede der reglementierten Berufe berücksichtigen. Bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern in den Mitgliedsstaaten, die bereits für EU-Bürger gelten, müssen auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden. Durch etwaige neu eingeführte beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren für Drittstaatsangehörige entsteht bei der Steuerberatung in Deutschland zumindest kein gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Mehrwert. Angedachte Maßnahmen dürfen zu keiner Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen führen oder bewährte und notwendige Zugangsbeschränkungen zu den reglementierten Berufen außer Kraft setzen. Eine Anerkennung erworbener Kenntnisse für Drittstaatenangehörige ist für den Beruf des Steuerberaters in Deutschland aufgrund der nationalen Eigenheiten nicht möglich. Hierzu zählt beispielsweise die besondere Stellung des Steuerberaters in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege nach §32 Abs. 2 StBerG und die damit einhergehenden weitreichenden Verpflichtungen gegenüber Staat und Gesellschaft. Die angedachten Maßnahmen dürfen daher auf keinen Fall das bewährte deutsche Berufsrecht unterwandern. Aus der Sicht von KMU sind die angedachten Initiativen zu begrüßen. Durch beschleunigte und vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wird es für KMU leichter, internationale Fachkräfte einzustellen oder entsprechende Fachkräfte (Drittstaatsangehörige) aus anderen EU-Ländern anzuwerben.
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Response to Adjusting size criteria for inflation in the Accounting Directive to define micro, small and medium-sized enterprises

6 Oct 2023

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission für eine inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien von KMU nach Art. 3 der Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU). Nachdem die EU-Kommission die erste Möglichkeit zur Anpassung der Größenkriterien vor 5 Jahren ungenutzt hat verstreichen lassen, ist der jetzige Vorschlag zugleich überfällig. Allerdings ist der im Vorschlag enthaltene Prozentsatz in Höhe von 25% für die Erhöhung der Größenkriterien insgesamt zu niedrig angesetzt und deshalb nicht interessengerecht. 1. Berücksichtigung der kumulierten Inflation der EU So führt die EU-Kommission auf Seite 2 des Vorschlags unter I. Context of the delegated act aus, dass die kumulierte Inflation der Eurozone vom 1.1.2013 bis zum 31.3.2023 24,3 % beträgt. Die kumulierte Inflation aller Mitgliedsstaaten der EU beträgt dagegen nach den Ausführungen der EU-Kommission 27,2 %. Da die Rechnungslegungsrichtlinie nicht allein für die Mitgliedstaaten der Eurozone Anwendung findet, sondern sämtliche Mitgliedsstaaten umfasst, ist nicht einsichtig, warum der vorgeschlagene Prozentsatz sich nicht ebenfalls am kumulierten Prozentsatz aller Mitgliedstaaten orientiert. Allein aus diesem Grund wäre eine Anhebung des Prozentsatzes um weitere 2,5% angezeigt. 2. Ex-Post- und Ex-Ante-Betrachtung Zudem berücksichtigt die EU-Kommission bei der Festlegung des Prozentsatzes ausschließlich die Inflationsentwicklung bis zum 31.3.2023. Mit Inkrafttreten des delegierten Rechtsaktes wäre der vorgeschlagene Prozentsatz deshalb unter der höchstwahrscheinlich eintretenden Prämisse des Fortschreitens der Inflation schon wieder überholt. Diese Annahme wird durch die Datenerhebung von Statista1 gestützt. Danach wird die Inflation in der EU bis zum Jahr 2028, also dem Jahr, in dem die EU-Kommission nach Artikel 3 Absatz 13 der Rechnungslegungsrichtlinie eine erneute Anpassung der Größenkriterien vornehmen könnte, kumuliert um weitere 11,9 % steigen. Anstelle einer ausschließlichen Ex-Post-Betrachtung der Inflation sollte anteilig, also mindestens zur Hälfte, auch die Inflationsentwicklung des Zeitraums von 2023-2028 miteinbezogen werden. Es ist demnach interessengerecht, wenn der oben genannte Prozentsatz bei der inflationsbedingten Bereinigung der Größenkriterien zur Hälfte, also um weitere 6% angerechnet wird. 3. Entlastung der Wirtschaft Eine interessengerechte Erhöhung der Größenkriterien steht im Einklang mit dem Streben der EU-Institutionen nach dringend erforderlichen Entlastungen für die europäische Wirtschaft. Ein Schritt zur Entlastung von Unternehmen kann mit einer praxisnahen Anpassung des Prozentsatzes der Größenkriterien für KMU auf einfache Weise erfolgen. Der DStV schlägt deshalb eine inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien von KMU nach der Rechnungslegungsrichtlinie auf 33,5 % (25% + 2,5%+6%), anstelle der vorgeschlagenen 25% vor. Die sich daraus ergebenden Schwellenwerte sind in der Tabelle im Anhang aufgeführt.
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German tax advisors urge simpler EU withholding tax relief

15 Sept 2023
Message — The DStV requests that relief at source becomes the standard to minimize costs for small investors. They also propose direct access to systems to ensure late refund interest reaches investors.123
Why — Tax advisors would benefit from reduced bureaucracy and improved legal certainty for their international clients.45
Impact — Financial intermediaries face revenue losses from the proposed reduction of their role in tax procedures.6

Response to Establishing the digital euro

7 Sept 2023

Um den Anforderungen einer sich rasch digitalisierenden Wirtschaft gerecht zu werden, soll der digitale Euro eine Vielzahl von Anwendungsfällen im Massenzahlungsverkehr unterstützen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt deshalb, dass die EU-Kommission mit dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro (COM 2023/369 final) eine öffentliche Alternative zu privaten digitalen Zahlungsmitteln in Form einer digitalen Zentralbankwährung schaffen will. Nach Ansicht des DStV sollte dabei allerdings die Gleichbehandlung der bisherigen physischen und der neuen digitalen Zahlungsmittel sichergestellt sein. Für Privatpersonen und Unternehmen darf sich der digitale Euro in seiner Handhabung nicht grundlegend vom bereits bestehenden physischen Euro unterscheiden. Die Einführung eines divergenten Rechtsrahmens für den digitalen Euro würde einerseits den bürokratischen Mehraufwand erhöhen und andererseits ein Akzeptanzproblem innerhalb der Bevölkerung schaffen. Daher sollte darauf geachtet werden, dass der digitale Euro nicht bereits bestehende Sofortzahlungssysteme dupliziert. Stattdessen sollte er einen Mehrwert für Unternehmen schaffen und als Katalysator für die Digitalisierungsvorhaben der europäischen Wirtschaft dienen. Beigefügt die Stellungnahme des DStV.
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Response to Upgrading digital company law

8 Jun 2023

Für Steuerberater in Deutschland ist es wichtig, Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen zu erhalten, um Unternehmensdaten schnell zu finden und Pflichten gegenüber Staat und Mandanten nachkommen zu können. Aus diesem Grund begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (COM 2023/177), der konkrete Maßnahmen vorschlägt, um Gesellschaftsinformationen in der gesamten EU verfügbar zu machen. Bei der Nutzung und Bereitstellung von digitalen Unternehmensdaten sollte allerdings auf bürokratiearme Verfahren, eine sichere Übertragung, den Schutz von personenbezogenen Daten sowie auf deren Echtheitsbestätigung geachtet werden. Der DStV befürwortet die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten über das europäische Handelsregister (BRIS) oder die nationalen Handelsregister der Mitgliedstaaten. Jedoch sollte der bürokratische Mehraufwand verhältnismäßig sein und nur notwendige Daten von Unternehmen angefordert werden. Zudem tragen die Einführung einer EU-Gesellschaftsbescheinigung und einer EU-Vollmacht dazu bei, grenzüberschreitende Verfahren für Gesellschaften weiter zu erleichtern und, aufwendige Bestätigungen in Form von Übersetzungen oder Apostillen, zu verringern. In diesem Vereinfachungsprozess sollte der Grundsatz des öffentlichen Glaubens gestärkt werden. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen sich darauf verlassen können, dass die Richtigkeit der abrufbaren Informationen in den nationalen und dem europäischen Handelsregister BRIS gewährleistet ist. Im Folgenden beschränkt sich die Stellungnahme des DStV auf die folgenden Sachverhalte des vorliegenden Richtlinienvorschlags: (siehe Anhang)
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Response to VAT in the Digital Age

3 Apr 2023

Auf Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung wandeln mehr und mehr Länder ihre klassische Mehrwertsteuerbefolgung in einen digitalen Datentransfer mit den Finanzbehörden. Dies gilt auch für die Mitgliedstaaten, deren unterschiedliche Systeme eine Fragmentierung im Binnenmarkt und zusätzliche Befolgungskosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen verursachen. Aus diesem Grund begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems. Die Schaffung eines Rechtsrahmens mit gemeinsamen digitalen Meldepflichten, der Harmonisierung der nationalen E-Rechnungssysteme und der Gewährleistung eines grenzüberschreitenden Datenaustauschs bilden den Grundstein für ein zeitgemäßes Mehrwertsteuersystem. Anbei die Stellungnahme des DStV.
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Response to Strengthening existing rules and expanding exchange of information framework in the field of taxation (DAC8)

30 Mar 2023

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. zweifelt an der Rechtmäßigkeit von EU-Mindeststrafen bei bestimmten Verstößen gegen die Meldepflicht nach DAC 6. Die Strafhöhe ist im Vorschlag zudem so bemessen, dass es sich nicht mehr um Mindeststrafen, sondern zugleich um Höchststrafen handelt. Intermediäre müssen vom Anwendungsbereich solcher Sanktionen ausgenommen werden. Stattdessen ist das bestehende Berufsgeheimnis von Intermediären stärker zu berücksichtigen. Die Meldepflicht nach DAC 6 sollte generell auf den Prüfstand. Die Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. ist beigefügt.
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Response to Enhancing the convergence of insolvency laws

10 Mar 2023

Derzeit sind die Insolvenzvorschriften in der EU noch immer national fragmentiert. In einigen Mitgliedstaaten gelten Insolvenzverfahren als langwierig. Auch ist der Verwertungswert im Falle der Liquidation für Gläubiger in einigen Mitgliedstaaten besonders niedrig. Zudem verursachen die bestehenden gesetzlichen Unterschiede Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Ausgang von Insolvenzverfahren und führen zu höheren Kosten für die Gläubiger. Der DStV befürwortet daher die Bestrebungen der EU-Kommission, die im Richtlinienvorschlag aufgeführten Aspekte der bestehenden nationalen Insolvenzrechtsregelungen europaweit zu harmonisieren und damit Rechtsunsicherheit und Hemmnisse für grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU abzubauen. Stellungnahme im Anhang.
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Meeting with Ralf Seekatz (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and Bundessteuerberaterkammer

7 Feb 2023 · Geldwäschebekämpfung

Response to Proposal for a Directive on cross-border activities of associations

27 Oct 2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Einführung eines geeigneten europäischen Regelwerks, das die Rechtsposition für grenzüberschreitend tätige Vereine im EU- Binnenmarkt stärkt. Im Zuge dessen sollten die unterschiedlichen rechtlichen und administrativen Anforderungen in den EU-Mitgliedsstaaten angepasst und ungerechtfertigte Beschränkungen abgebaut werden. Dadurch könnten europäische Vereine die Vorzüge des EU-Binnenmarkts für ihre Tätigkeiten besser nutzen. Die geplanten Maßnahmen sollten einerseits den EU-Binnenmarkt stärken, indem sich grenzüberschreitend tätige Vereine besser in wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse einbringen können. Andererseits sollten die Maßnahmen eine Einheitlichkeit von Regelungen und damit eine Gleichstellung von Unternehmen und Vereinen berücksichtigen. Ein Auseinanderfallen von Bestimmungen unterschiedlicher Organisationsformen, Vereine und Unternehmen, würde ansonsten zu mehr Rechtsunsicherheit führen und damit zu einem Hindernis für das Funktionieren des EU-Binnenmarkts werden. Der DStV spricht sich dafür aus, dass das Regelwerk einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt zum Ziel hat. Die Unterstützung von Vereinen beim Zugang zu den Freiheiten des EU-Binnenmarkts muss sich deshalb an den bestehenden Freiheiten für Unternehmen orientieren. Dies gilt insbesondere für den freien Dienstleistungsverkehr. Ansonsten droht ein Missbrauch des Regelwerks und die Umgehung von gerechtfertigten Bestimmungen der Mitgliedstaaten, einschließlich bestehender nationaler Berufsrechtsbeschränkungen.
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Response to Tackling the role of enablers involved in facilitating tax evasion and aggressive tax planning in the European Union

7 Oct 2022

Die EU-Initiative SAFE soll die Rolle von „Vermittlern“ bekämpfen, die Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung gestalten, vermarkten oder unterstützen. Dabei sollen insbesondere „Vermittler“ an der Einrichtung von komplexen Strukturen in Drittstaaten gehindert werden. Steuerhinterziehung, aggressive Steuervermeidung, aber auch Geldwäsche stellen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch immer ernste Probleme dar. Die dadurch fehlenden Steuereinnahmen behindern erforderliche staatliche Investitionen oder müssen durch entsprechende Mehrbelastungen der Steuerpflichtigen ausgeglichen werden. Die Befolgung von Steuergesetzen und die Achtung von Steuerehrlichkeit (Tax Compliance) gehören zu den Grundsätzen des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) und seiner Mitglieder. Der DStV bekennt sich in diesem Zusammenhang vollumfänglich zur Stellung der deutschen Steuerberater als gesetzlich verankertes, unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege mit all den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten. Der DStV unterstützt deshalb geeignete und verhältnismäßige Instrumente des Gesetzgebers zur Eindämmung dieser gesellschaftlichen Fehlentwicklung. Auch wenn der DStV das Ziel der EU-Kommission zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung unterstützt, so bezweifelt er dennoch den Erfolg einer gesetzlichen Regelung, die sich auf die Bekämpfung von „Vermittlern“ aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung konzentriert. Zwar erkennt der DStV sehr wohl den Versuch der EU-Kommission an, mit SAFE an bestehende oder geplante EU-Bestimmungen anzuknüpfen und dadurch einen möglichst ganzheitlichen Kontext zur Bekämpfung von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung abzubilden. Dennoch steht nach Ansicht des DStV zu befürchten, dass mit der Einführung von SAFE der Tatsache nicht ausreichend Rechnung getragen wird, dass der Steuerpflichtige der Hauptakteur von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung ist. Dieser entscheidet durch die Wahl seines jeweiligen Steuermodells letztlich allein, ob er sich mittels Steuerhinterziehung strafbar macht oder sich im Falle der aggressiven Steuergestaltung seiner eigentlich zu erbringenden Steuerschuld auf ethisch fragwürdige Weise entzieht. Die Verantwortung bei der Begehung aggressiver Steuerplanung oder Steuerhinterziehung trägt deswegen in erster Linie der Steuerpflichtige. Die fachlichen „Vermittler“ sind dagegen als marktwirtschliche Konsequenz einer bestehenden Nachfrage an aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung einzuordnen. Eine Bekämpfung ihrer Rolle gelingt deswegen nach der Ansicht des DStV unweigerlich durch die Beseitigung der Nachfrage, also mit der konsequenten Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen einerseits und der Reduzierung des Bestands an Steuerparadiesen, Steueroasen und Offshore-Konstrukten andererseits. Anstelle der Bekämpfung von Vermittlern aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung als Symptom einer steuerpolitischen Fehlentwicklung, regt der DStV an deren Ursachen zu bekämpfen. Die gesamte Stellungnahme des DStV ist als Anhang beigefügt.
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Meeting with René Repasi (Member of the European Parliament) and Bundessteuerberaterkammer

18 May 2022 · Dienstleistungen im Binnenmarkt

Response to VAT in the Digital Age

5 May 2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert rund 36.500 Berufsangehörige und damit über 60% der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in Deutschland. Der DStV vertritt ihre Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 15 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. Der DStV ist im europäischen Transparenzregister unter der Nummer 845551111047-04 eingetragen. Anbei die Stellungnahme zu Teil 1 der Sondierung im Wege der öffentlichen Konsultation
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Response to Prolongation of the optional reverse charge mechanism and the Quick Reaction Mechanism

5 Apr 2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert rund 36.500 Berufsangehörige und damit über 60% der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in Deutschland. Der DStV vertritt ihre Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 15 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. Der DStV ist im europäischen Transparenzregister unter der Nummer 845551111047-04 eingetragen. Zu den Zielen des DStV gehört die Umsetzung eines dauerhaften, modernen, betrugssicheren und praktikablen Mehrwertsteuersystems im Europäischen Binnenmarkt. Der DStV sieht die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nicht allein als probates Instrument zur Betrugsbekämpfung, sondern darüber hinaus als geeignetes Mittel zum Abbau von Hindernissen im EU-Binnenmarkt. (vgl. beigefügte Stellungnahme) Empfehlungen: - Der DStV begrüßt die geplante Verlängerung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bis zum 31.12.2025. - Darüber hinaus empfiehlt der DStV auf eine Frist zum Ablauf der Verlängerung zu verzichten und stattdessen eine unbefristete Verlängerung zu verabschieden. Mit Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems würde die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, soweit von den Mitgliedstaaten verabschiedet, ohnehin außer Kraft gesetzt werden. Insoweit besteht keine Notwendigkeit für die zusätzliche Befristung eines bewährten Instruments. - Der DStV empfiehlt zudem die Erweiterung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf andere Bereiche, um den Mehrwertsteuerbetrug effektiv zu bekämpfen und darüber hinaus Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Hindernissen im Europäischen Binnenmarkt zu schaffen. - Letztlich empfiehlt der DStV die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auch im endgültigen Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union zu verankern.
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Response to Fighting the use of shell entities and arrangements for tax purposes

4 Apr 2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert rund 36.500 Berufsangehörige und damit über 60% der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in Deutschland. Der DStV vertritt ihre Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 15 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. Zu den Zielen des DStV gehört die Bekämpfung missbräuchlicher Steuervermeidung und Steuerflucht. Diese Auswüchse fügen der Gesellschaft einen erheblichen finanziellen Schaden zu und erzeugen ein Umfeld des unlauteren Steuerwettbewerbs. Zudem setzt sich der DStV für eine unbürokratische und unternehmensfreundliche Gesetzgebung ein. Schließlich will der DStV dazu beitragen, dass die Beratungstätigkeit des Berufstands durch eine einfache, klare und moderne Gesetzgebung erleichtert wird, damit die beratenden und prüfenden Berufe ihrer in Deutschland berufsrechtlich verankerten Verpflichtung zur Compliance und damit zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachkommen können, ohne dabei dem Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein, die Interessen des Mandanten in unverhältnismäßiger Weise außer Acht zu lassen. Mit den nachfolgenden Ausführungen soll diesbezüglich ein Interessensausgleich für die Erreichung dieser Ziele herbeigeführt werden. Dabei unterstützt der DStV die Anstrengungen der EU-Kommission, ein gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld zu schaffen, mit dem ein nachhaltiges und beschäftigungsintensives Wachstum in der Union gefördert werden kann. Er unterstützt zudem den europäischen Ansatz der EU-Kommission ein robustes, wirksames und faires Unternehmenssteuerrecht in den Mitgliedstaaten zu fördern. Aus diesem Gründen sollten missbräuchlich verwendete Briefkastenfirmen vom Erhalt steuerlicher Vergünstigungen ausgeschlossen werden. Gleichzeitig besteht beim DStV die große Sorge, dass die Anzahl an Gesamtbelastungen und Gesamtverpflichtungen für Unternehmen durch jüngste EU-initiativen, etwa für KMU in Wertschöpfungsketten im Rahmen des Green Deals oder aufgrund von weiteren Verpflichtungen im Rahmen des Anti-Geldwäsche-Pakets insgesamt zu groß werden und damit kein ausreichendes wirtschaftliches Wachstum in der Europäischen Union erreicht werden kann. Aus diesem Grund fordert der DStV von der EU-Kommission dringend, dem Europäischen Gesetzgeber eine stets zu aktualisierende Gesamtaufstellung der zusätzlichen Belastungen und Verpflichtungen für Unternehmen, die aufgrund von, in dieser Legislaturperiode abgeschlossenen, verhandelten oder geplanten EU-Initiativen bevorstehen, zur Verfügung zu stellen. Schließlich hätte der DStV vor Veröffentlichung des gegenständlichen Richtlinienvorschlags erwartet, dass die in jüngerer Zeit von den Mitgliedstaaten umgesetzten EU-initiativen zum Bereich Steuervermeidung und Steuerhinterziehung sorgfältig und umfassend bewertet worden wären. Dies schließt in nicht enumerativer Aufzählung etwa ATAD I und ATAD II, die umgesetzten Anti-Geldwäsche-Richtlinie oder die Revisionen der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Finanzbehörden (DAC) mit ein. Eine solche Bewertung hätte als wichtige Grundlage für einen optimierten Vorschlag dienen können. In beigefügter Stellungnahme gibt der DStV Rückmeldung zum Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags, zu den Begriffsbestimmungen, zum Substanztest, zur Digitalisierung und zum Datenschutz.
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Response to EU single access point for financial and non-financial information publicly disclosed by companies

29 Mar 2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert rund 36.500 Berufsangehörige und damit über 60% der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in Deutschland. Der DStV vertritt ihre Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 15 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. Der DStV ist im europäischen Transparenzregister unter der Nummer 845551111047-04 eingetragen. Zu den Zielen des DStV gehören unter anderem die Unterstützung klein- und mittelstandsfreundlicher, praxisnaher und rechtssicherer europäischer Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang begrüßt der DStV den Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (European Single Access Point, ESAP) bis zum Jahr 2024 insoweit, als auch nicht börsennotierte Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) die Möglichkeit erhalten sollen, Informationen auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen. Zu den Empfehlungen des DStV bezüglich der Gewährleistung des Prinzips der Freiwilligkeit bei der Zurverfügungstellung von Unternehmensdaten der KMU, zur Erhöhung der Richtigkeit der publizierten Angaben, zur Bevollmächtigung der Übermittlung von Unternehmensdaten durch Dritte, zum Schutz von falschen Informationen und zur Einrichtung eines geschützten Zugangs für Unternehmen wird auf beigefügtes Dokument verwiesen.
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Response to EU Anti-money laundering supervisor

29 Nov 2021

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert bundesweit rund 36.000 und damit über 55 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen. Er vertritt ihre Interessen im Berufsrecht, im Steuerrecht, der Rechnungslegung und dem Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften, in den uns angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. Beigefügt die Stellungnahme der German Tax Advisers zum Anti-Geldwäsche-Paket. Die German Tax Advisers sind eine Kooperation der Bundessteuerberaterkammer KdöR (BStBK) und des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) zur gemeinsamen Interessenvertretung des Berufsstands gegenüber den Europäischen Institutionen. Gemeinsam wahren und fördern wir berufsständische Kompetenzen und die aktive Gestaltung des künftigen Umfelds der Steuerberater*innen in Deutschland und in Europa.
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Response to Standardisation Strategy

9 Aug 2021

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe - repräsentiert bundesweit rund 36.000 und damit über 55 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen, von denen eine Vielzahl zugleich Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind. Der DStV vertritt deren Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. In beigefügter Anlage beschränkt sich der DStV bei seinen Ausführungen auf den Bereich der Normung im Dienstleistungsbereich.
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Response to Update of the Reform Recommendations for regulation in professional services

30 Mar 2021

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe - repräsentiert bundesweit rund 36.000 und damit über 55 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen, von denen eine Vielzahl zugleich Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind. Der DStV vertritt deren Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. Empfehlungen & Erwartungen → In Ergänzung zum bestehenden „Indikator der Regulierungsintensität“ empfiehlt der DStV zur Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit grenzüberschreitender freiberuflicher Tätigkeiten die Einführung eines Harmonisierungsfähigkeitsgrades auf Grundlage des zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen materiellen Rechts und der Sprachgebundenheit. Ein solcher Indikator zur Ermittlung der Harmonisierungsfähigkeit könnte die Qualität der Empfehlungen und damit ihre Akzeptanz durch die Mitgliedstaaten erhöhen. → Der DStV erwartet bei der anstehenden Aktualisierung der Empfehlungen verlässliche, wissenschaftlich fundiert ermittelte, realistische und sektorenbezogene Daten zur Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftswachstum. Zudem sollte durch eine ex-post Betrachtung das durch die umgesetzte Maßnahme erzielte Wirtschaftswachstum ermittelt werden. Damit könnte die Qualität und die Akzeptanz der Empfehlungen durch die Mitgliedstaten gesteigert werden. Alternativ sollte die Europäische Kommission erwägen gänzlich auf die Nennung von Beträgen bei der Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftswachstum zu verzichten. → Der DStV regt zur Qualitätssteigerung der abzugebenden Empfehlungen an, dass diese künftig nicht mehr einseitig die Vorteile einer Maßnahme, sondern alle wesentlichen zu beachtenden Faktoren, inklusive der Opportunitätskosten aufführen. Zudem sollten Mitgliedstaaten ermutigt werden, Berufsreglementierungen einzuführen, die geeignet sind, Tax Compliance zu erhöhen und Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu vermindern. → Der DStV erwartet, dass neue Geschäftsmodelle im Bereich der freiberuflichen Dienstleitungserbringung aus Gründen der Fairness den gleichen berufsrechtlichen Regeln unterliegen, wie die anderen freiberuflichen Dienstleistungserbringer. Werte, Grundsätze und Ziele berufsrechtlicher Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern, zur Sicherung der Qualität, der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung des Berufsstandes müssen auch von Dienstleistungserbringern neuer Geschäftsmodelle gewährleistet werden. → Der DStV regt an, dass die Europäische Kommission ihrer Position im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der im Steuerberatungsgesetz festgesetzten Vorbehaltsaufgaben der deutschen Steuerberater einer kritischen Prüfung unterzieht. → Der DStV regt die Anerkennung der vollständigen Umsetzung der Empfehlung zur Gewährleistung von Transparenz und Rechtssicherheit bei der Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Dienstleistungserbringern an. → Der DStV empfiehlt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bezüglich des „Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts zur anwaltschaftlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ abzuwarten und gegebenenfalls eingeführte Bestimmungen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses von Dienstleistungserbringern anzuerkennen. Wir bitten um Beachtung der beigefügten Stellungnahme.
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Response to Digital Services Act: deepening the Internal Market and clarifying responsibilities for digital services

30 Mar 2021

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe - repräsentiert bundesweit rund 36.000 und damit über 55 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen, von denen eine Vielzahl zugleich Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind. Der DStV vertritt deren Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den ihm angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. In Deutschland ist der Beruf des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege gesetzlich verankert. Deshalb ist dem DStV die Eindämmung illegaler Inhalte zum Schutz von Usern einschließlich Verbrauchern und der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DStV ausdrücklich den Entwurf der Verordnung für einen Binnenmarkt der digitalen Dienste (COM (2020) 825 final vom 15.12.2020), dessen Verabschiedung für mehr Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz für Vermittlungsdienste, Anbieter von Dienstleistungen und User einschließlich Verbraucher sorgen und vor allem ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von illegalen Inhalten darstellen kann. In beigefügtem Dokument nimmt der DStV zum Anwendungsbereich des Artikel 1 und zur Definition des Begriffs "illegale Inhalte" Stellung.
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Response to Strengthening existing rules and expanding exchange of information framework in the field of taxation (DAC8)

21 Dec 2020

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe - repräsentiert bundesweit rund 36.500 und damit über 60 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen, von denen eine Vielzahl zugleich Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind. Der DStV vertritt deren Interessen im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, im Steuerrecht, in der Rechnungslegung und im Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften (im Folgenden: Steuerberater) in den ihm angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen. In Deutschland ist der Beruf des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege gesetzlich normiert. Deshalb tragen Steuerberater etwa Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden sowie anderen Organen der Steuerrechtspflege. Aus diesem Grund begrüßt der DStV die Regelung und deren Umsetzung von Maßnahmen, die die Rechtssicherheit im Steuerrecht für alle Beteiligten erhöhen. Dies gilt auch für rechtssichere Regeln von neuartigen Werten und Zahlungsmittel wie Kryptowerten oder E-Geld, soweit diese Maßnahmen verhältnismäßig und geeignet sind, ein praktikables steuerliches Verfahren zu gewährleisten. Kryptowerte weisen keinen echten Emittenten auf. Aufgrund ihres digitalen Charakters sind sie zudem für grenzüberschreitende Transaktionen prädestiniert. Wegen dieser Kennzeichen kann die alleinige Informationsbeschaffung zur Dokumentation für steuerliche Zwecke, zumeist durch die mühsame und fehleranfällige Rekonstruktion einzelner Trade-Deals, dem Steuerpflichtigen in der EU nicht allein aufgebürdet werden. Steuerpflichtige, die Kryptowerte oder E-Geld, etwa im Wege des sog. „Minings“ erzeugen, sie erwerben oder veräußern, sollten vielmehr in die Lage versetzt werden ihrer Deklarationspflicht gegenüber den Finanzbehörden in derselben Weise nachkommen zu können, wie sie etwa beim Erwerb oder Verkauf von herkömmlichen Wertpapieren besteht. Aus diesem Grund sollten Kryptoverwahrgeschäfte entsprechend verpflichtet werden, eine entsprechende steuerliche Bescheinigung zu erstellen, die als Nachweis für die Finanzbehörden erbracht werden kann. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung würde das Bewusstsein der Steuerpflichtigen erhöhen, ihrer steuerlichen Deklarationspflicht beim Handel mit Kryptowerten und E-Geld nachzukommen. Außerdem würde die Erhöhung von Rechtssicherheit und eine Vereinfachung der steuerlichen Erklärung auch die Bereitschaft von Steuerpflichtigen erhöhen, diese neuwertigen Werte und Zahlungsmittel zu erwerben oder zu nutzen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind zur Durchführung ihres Beratungs- und Prüfungsauftrags von den Informationen und Dokumenten abhängig, die ihnen entweder der Steuerpflichtige oder der Meldepflichtige zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund können Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als meldepflichtige Mittler von Finanztransaktionen sicherlich nicht in Betracht kommen. Insoweit sollte eine eindeutige Definition des Begriffs „Mittler“ („intermediary“) für Kryptoverwahrgeschäfte eingefügt werden, die den Mitgliedstaaten klare Vorgaben an die Hand gibt, einheitliche Regelungen zur Zuständigkeit der Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen umzusetzen. Schließlich sollten steuerliche Bescheinigungen bei Kryptowerten und E-Geld zur Vereinfachung des steuerlichen Verfahrens und zur Gewährleistung der Vollständigkeit von steuerlichen Erklärungen auch immer dem Steuerberater des jeweiligen Steuerpflichtigen zugehen.
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Response to Taxpayers’ Rights in the Single Market (Recommendation)

27 Nov 2020

Zur Stärkung der Rechte von Steuerpflichtigen regt der DStV an folgende Grundsatzpositionen zu berücksichtigen: A. Europäische und nationale Steuerpolitik muss für die Steuerpflichtigen plausibel, fair und gerecht gestaltet sein. Steuerpolitiken, die das Verhältnismäßigkeits- und das Vertrauensschutzprinzip achten, die eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vorsehen und zudem auf rückwirkende belastende Normen verzichten, sind nicht allein Grundpfeiler einer ordnungsgemäßen Steuerpolitik, sondern sollen zugleich als grundlegende Rechte von Steuerpflichtigen festgelegt werden. Zur Gewährleistung der Planbarkeit und einer sorgfältigen Vorbereitung von Steuerpflichtigen und ihrer Vertreter aufgrund von Änderungen im Steuerrecht sowie zur reibungslosen Durchführung von steuerlichen Verfahren sollen Steuergesetze für Steuerpflichtige frühzeitig verabschiedet und eine angemessene Frist bis zu ihrem Inkrafttreten gewährleistet werden. Steuergesetze in den Mitgliedstaaten sollen zudem einem fortlaufenden Evaluierungsprozess unterliegen und aufgrund dieser Evaluierungsergebnisse, soweit angezeigt, geändert oder aufgehoben werden. Steuergesetze in den Mitgliedstaaten müssen im Zuge der Globalisierung wechselseitig anwendbar und umsetzbar sein. Bei Streitigkeiten zwischen den einzelnen europäischen Finanzbehörden muss ein umgehender Austausch im Interesse der Steuerpflichtigen und Unternehmen zur Lösung der aufgekommenen Fragen erfolgen. In Steuergesetzen vorgesehene Pauschalen, Freibeträge und Freigrenzen bedürfen einer regelmäßigen Anpassung an reale Entwicklungen. B. Steuerpflichtige können Dritte mit der Beratung, Ausfertigung von Dokumenten und Antragstellung sowie zur Vertretung gegenüber Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit beauftragen, solange diese die nationale Zulassung in den Mitgliedstaaten besitzen, die zum Schutz des Steuerpflichtigen und des nationalen Steuerwesens festgelegt sind. Steuerpflichtige sollen Anspruch auf gut ausgebildete, geschulte und mit moderner IT ausgerüstete Ansprechpartner in den Finanzverwaltungen haben. Steuerpflichtige sollen zudem Anspruch auf eine hohe Qualität von Dienstleistungen durch beauftragte Steuerberater/Wirtschaftsprüfer haben. Eine zunehmende Digitalisierung verändert die steuerlichen Prozesse. Diese Entwicklung darf nicht zu einem Abbau von Serviceangeboten seitens der Finanzverwaltung zulasten von Steuerpflichtigen und deren Beratern führen. Anfragen und Auskünfte sollen deshalb schriftlich, mündlich, telefonisch oder online möglich sein. Anfragen und Auskünfte durch die Finanzverwaltung sollen innerhalb einer angemessenen, von den Mitgliedstaaten festgelegten Frist erteilt werden. Zugleich erweitert die Digitalisierung die staatlichen Informations- und Auswertungsprozesse. Zum Erhalt des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern und Steuerpflichtigen sowie zur Gewährleistung einer hochwertigen Dienstleistung zugunsten des Steuerpflichtigen, ist der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in diese Informations- und Auswertungsprozesse mit einzubeziehen. Außerdem müssen von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelte Informationen mit Bezug zum Steuerpflichtigen an den Steuerpflichtigen und an deren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis übermittelt werden. Prüfungen der Finanzverwaltungen bei Steuerpflichtigen, einschließlich Betriebsprüfungen von KMU, sollen zur Stärkung der Rechtssicherheit zeitnah erfolgen. Im Falle von Steuernachzahlungen sollten die Finanzverwaltungen höchstens den marktüblichen Zinssatz berechnen dürfen. C. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Steuerberater, der in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege tätig ist, und dem Steuerpflichtigen darf zur Aufrechterhaltung der Compliance- und Beratungsfunktion des Steuerberaters nicht unterwandert werden. Dazu zählt insbesondere die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters und dessen Erfüllungsgehilfen. Full text enclosed
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Response to Commission Delegated Regulation on taxonomy-alignment of undertakings reporting non-financial information

4 Sept 2020

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert rund 36.500 Berufsangehörige und damit über 60% der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in Deutschland. In Anbetracht des zu erwartenden Umfangs an zu erbringenden Daten und des dafür erforderlichen Aufbaus von Strukturen in den betroffenen Unternehmen, sollte zudem überprüft werden, inwieweit des durch die Taxonomie-Verordnung vorgegebenen Rechtsrahmens eine schrittweise Einführung von Methodik und Kennzahlen in Betracht kommen kann. Dies würde einerseits die Akzeptanz des Regelwerks bei den vom Anwendungsbereich umfassten Unternehmen erhöhen und gleichzeitig den Prüfungsgesellschaften eine gezieltere Vorbereitung auf diese Neuerungen ermöglichen. Bei der Festlegung von Kennzahlen und Methodik sind für den DStV die Befolgung folgender Grundsätze bei der Erarbeitung des delegierten Rechtsaktes von besonderer Bedeutung: Einheitlichkeit: Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung, insbesondere der Unternehmen gemäß Artikel 1 Absatz 2 c) der Taxonomie-Verordnung, sollten Kennzahlen, dafür verwendete eindeutig messbare Einheiten (€, mg, tCO2, usw.), Methodik, detaillierte Bewertungskriterien und deren Anwendung zur besseren Prüfbarkeit durch die prüfenden Berufe einerseits und zum Schutz von Investoren in allen Mitgliedstaaten andererseits für die jeweiligen Unternehmenssektoren einheitlich gestaltet sein. Klarheit: Zur Durchführung ihrer Tätigkeit ist die Klarheit und die Nachvollziehbarkeit der anzuwendenden Methodik sowie die Eindeutigkeit bei der Abgrenzung von Sektoren und der anzuwendenden Kennzahlen für die prüfenden Berufe von besonderer Bedeutung. Eine gute Grundlage bietet hierbei der Annex zum Taxonomie-Bericht der technischen Expertengruppe „Nachhaltige Finanzen“ vom 9. März 2020. Vergleichbarkeit: Bei der Einteilung der Sektoren und der Ermittlung von Kennzahlen ist auf eine gute Vergleichbarkeit der Unternehmenstätigkeiten und auf die Relation der nachhaltig ökologischen Tätigkeiten zur jeweiligen Unternehmensgröße zu achten. Überprüfbarkeit: Die Kennzahlen sollen dergestalt gestaltet und belegt werden, dass sie von den prüfenden Berufen vollumfänglich und mit der gebotenen Sorgfalt überprüft werden können. In diesem Zusammenhang weist der DStV auf die Schwierigkeiten der prüfenden Berufe bei der Überprüfung des Anteils der Umsatzerlöse von Produkten und Dienstleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 a) der Taxonomie-Verordnung hin, die in Produktions- und Wertschöpfungsstandorten von Drittstaaten erbracht werden. Eine derartige, mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführende, Überprüfung ist nur mit erheblichem Aufwand umzusetzen. Wirtschaftlichkeit: Bei der Anwendung von Bewertungskriterien, Kennzahlen und Methodik sollte der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, für die vom Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung umfassenden Wirtschaftsteilnehmer in besonderem Maße berücksichtigt werden. Deshalb sollten Kennzahlen, Methodik und Bewertungskriterien auf diejenigen Wirtschaftstätigkeiten begrenzt werden, die aufgrund ihrer Natur besondere Auswirkungen auf Klima- und Umweltziele haben. Mittels einer solchen Konzentration auf Wirtschaftstätigkeiten mit einem besonderen Einfluss auf die Umweltziele können die Akzeptanz des Regelwerks erhöht und gleichzeitig ein unangemessener Verwaltungsaufwand und damit verbunden unangemessene Kosten für die betroffenen Unternehmen vermieden werden. Fairness: Kennzahlen und Methodik sollten keinen Vorschub für eine weitere Oligopolisierung bei der Auswahl der Prüfer für die gemäß Artikel 1 Absatz 2 2 c) der Taxonomie-Verordnung genannten Unternehmen leisten. Vielmehr sollte durch die Beachtung der oben genannten Grundsätze eine weitere Beschränkung des Zugangs eines an sich schon sehr begrenzten Marktes für Prüfungsgesellschaften vermieden werden.
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Response to Action Plan on the Capital Markets Union

29 Jul 2020

Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie sind Motor für Innovation und Wettbewerb sowie Garanten für den Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Zudem tragen KMU wesentlich zum Steueraufkommen in Europa bei. Dabei stehen KMU vor großen Herausforderungen aus der Umsetzung der Digitalisierung, einer zunehmend globalisierten Marktdynamik, hohem Innovationsdruck, Fachkräftemangel sowie der gesetzlichen Verpflichtung zu mehr Nachhaltigkeit in den Wertschöpfungsketten. Um diese Herausforderungen zu meistern benötigen KMU Finanzmittel, die der traditionelle Finanzmarkt nicht im ausreichenden Maße zu Verfügung stellt. Gleichzeitig befinden sich KMU aufgrund der Markterfordernisse in einer unverhältnismäßigen Abhängigkeit von Banken. Alternativ finden AnlegerInnen vergleichsweise wenig Anlagemöglichkeiten, um KMU und Start-Ups mit Finanzmitteln auszustatten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie treffen KMU außerdem in besonderem Maße. Um eine wirtschaftliche Erholung in Europa herbeizuführen, die Folgen der Pandemie abzumildern und den Europäischen Wiederaufbauplan zum Erfolg zu verhelfen, müssen deshalb die Voraussetzungen für eine ausreichende und diversifizierte Kapitalzufuhr sowie der Zugang von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu Finanzmitteln verbessert werden. SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen (StB/WP) sind in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege wichtige Ansprechpartner für KMU in Steuerfragen, zur Festlegung der Unternehmensstrategie und zur Finanzierung der Unternehmen. Daher begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ausdrücklich das Vorhaben der Europäischen Kommission durch den Aktionsplan „A Capital Markets Union for people and businesses“ mit dem Ziel, die Kapitalmarktunion weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Finanzmitteln, insbesondere für KMU, zu verbessern. Erhalt der Kapitalbindung Damit StB und WP ihre Dienstleistungen weiterhin in der erforderlichen Qualität erbringen können und das Vertrauensverhältnis mit Mandanten gewahrt bleibt, ist die Unabhängigkeit von StB und WP unabdingbar. Zum Schutz dieser Unabhängigkeit dürfen Dritte keine Anteile an Kapitalgesellschaften von StB und WP besitzen. Aus diesem Grund setzt sich der DStV dafür ein, dass bestehende nationale Anforderungen an Kapitalbindungen zum Schutz der Unabhängigkeit bestimmter Berufsgruppen im Wege der Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion nicht abgebaut werden. Steuerliche Hindernisse Zur Erzielung einer stärkeren Beteiligung von KleinanlegerInnen am Kapitalmarkt für europäische Unternehmen, insbesondere für KMU, sollten nach Ansicht des DStV in den Mitgliedstaaten entsprechende Steueranreizsysteme für langfristige Investitionen, für Risikokapitalinvestitionen und Angel-Investor-Engagements eingeführt werden. Zudem sollten bestehende steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden. Verbraucherschutz Unter Beachtung des Anleger- und Verbraucherschutzes sowie einer wirksamen Kapitalmarktaufsicht sollten weitere bestehende Hindernisse für AnlegerInnen beseitigt werden. Zur Schaffung von mehr Vertrauen in diese Anlageformen sollten in diesem Zusammenhang Maßnahmen, die das Wissen von AnlegerInnen über Kapitalmärkte erhöhen, gefördert werden. Ebenfalls sollte die Beratung durch unabhängige Experten, die keine Provision durch die Beratungsleistung in Anspruch nehmen, gefördert werden. Geldwäsche Im Einklang mit der Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion, einschließlich der Diversifizierung von Finanzmitteln, sollten die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung in den Bereichen Transparenz, Regulierung und Aufsicht entsprechend weiterentwickelt werden, um einen Missbrauch von Finanzmitteln zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für alternative Finanzierungsformen im digitalen Bereich, etwa von Crowd-Funding-Angeboten.
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Response to Digital Services Act: deepening the Internal Market and clarifying responsibilities for digital services

30 Jun 2020

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. will mit nachfolgendem Feedback zu einer Stärkung von Rechtssicherheit und Datenschutz für Verbraucher und Dienstleistungserbringer im Internet beitragen. Zudem soll die Stellungnahme einen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz bei digitalen Dienstleistungen leisten und daraus folgend eine Zunahme von qualitativ hochwertigen digitalen Dienstleistungen sichern. • Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der E-Commerce-Richtlinie auf sämtliche digitale Dienstleistungen führt zwingend zu einer Kollision des aus den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie hervorgehenden Bestimmungslandprinzips einerseits und des in Artikel 3 der E-Commerce-Richtlinie festgelegten Herkunftslandprinzips andererseits. Für die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt ist die Dienstleistungsrichtlinie einschlägig. Zur Vermeidung einer rechtlichen Ungleichbehandlung zwischen Dienstleistungen, die „online“ erbracht werden und der Erbringung von „offline“ Dienstleistungen muss im Kollisionsfall das Bestimmungslandprinzip für die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des Digital Services Act maßgeblich sein („What is illegal offline is also illegal online“). Ansonsten drohen dem Dienstleistungsmarkt erhebliche Wettbewerbsverzerrungen. Zum Erhalt des hohen Verbraucherschutzniveaus in den Mitgliedstaaten muss dieses Bekenntnis zum Bestimmungslandprinzip bei digital erbrachten Dienstleistungen insbesondere Regelungen umfassen, die qualitativ hochwertige und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Dienstleistungen schützen. • Dienstleistungserbringer, die auf e-Marktplätzen und e-Plattformen Dienstleistungen anbieten, die im Bestimmungsland aus Gründen des Verbraucherschutzes oder zum Schutz anderer anerkannter öffentlicher Interessen eine berufliche Qualifikation erfordern, sollen diese Dienstleistungen nur dann anbieten dürfen, wenn sie die dafür im Bestimmungsland erforderliche Qualifikation aufweisen. Dasselbe soll gelten, wenn die angebotene Dienstleistung einer beruflichen Regulierung in einem Mitgliedstaat unterliegt. • Zur Vermeidung einer Täuschung oder Irreführung von Verbrauchern sollen Dienstleistungserbringer bei Online-Angeboten für Dienstleistungen, die eine bestimmte Qualifikation erfordern, zudem das Bestehen dieser Qualifikation zwingend und gut sichtbar im jeweiligen Online-Angebot angeben müssen. • Bei der Abfrage, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten durch e-Plattformen und e-Marktplätze müssen bestehende Verschwiegenheitspflichten und Berufsgeheimnisse von Dienstleistungserbringern gegenüber Usern (Patienten, Mandanten) vollumfänglich respektiert werden. Eine Datennutzung, die Verschwiegenheitspflichten und Berufsgeheimnisse in irgendeiner Weise einschränkt, muss explizit untersagt werden. • Der Europäische Rat hat am 2. Juni 2020 in seinen Schlussfolgerungen zur künftigen Entwicklung der Zusammenarbeit der Steuerbehörden (1) festgelegt, dass die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zum Austausch von steuerlichen Informationen, die aus Einnahmen (Umsätzen) über e-Plattformen erwirtschaftet werden, ausarbeiten soll. Soweit ein solcher Rechtsrahmen dazu führt, dass e-Plattformen die Daten von Händlern und Dienstleistungserbringern unmittelbar an die Finanzbehörden weiterleiten, müssen diese Daten im Wege des Auskunfts- und Informationsrecht der Betroffenen und zur Stärkung von Tax Compliance mindestens zeitgleich den steuerpflichtigen Händlern und Dienstleistungserbringern zugehen. (1) OUTCOME OF PROCEEDINGS No. prev. doc.: 7940/20 https://www.consilium.europa.eu/media/44236/st08482-en20.pdf
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Response to Action Plan on fight against tax fraud

30 Mar 2020

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nimmt die Interessen der Mitglieder der deutschen Steuerberaterverbände in Bezug auf ihre unabhängige und eigenverantwortliche Berufsausübung wahr. Dies geschieht im Bewusstsein, dass die vertretenen Berufsträger in erster Linie ihren Mandanten verpflichtet sind, aber als Organe der Steuerrechtspflege auch weitreichenden Pflichten unterliegen. Sie stehen bei ihrer Tätigkeit auf den Gebieten der Steuerberatung, der handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie der wirtschaftlichen Beratung gegenüber ihren Auftraggebern und der Finanzverwaltung für Richtigkeit und Sorgfalt in besonderem Maße ein. Wegen der Sachkunde seiner Mitglieder in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten versteht sich der DStV ebenso als Fürsprecher aller Steuerpflichtigen. In diesem Geist hinterlegt der DStV sein Feedback zum Ansinnen der Europäischen Kommission durch die Stärkung von Tax Compliance den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug voranzutreiben und gleichzeitig die Finanzbehörden bei der Sicherung des Steueraufkommens zu unterstützen. Vorschlag: Der DStV schlägt dabei vor, dass die Europäische Kommission a) die Förderung einer hohen Qualität von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferleistungen sowie von Aus- und Fortbildungen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie b) die Schaffung von verbindlichen Compliance-Standards für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Stärkung von Tax Compliance in den Mitgliedstaaten in den Aktionsplan mitaufnimmt. Hintergrund: Durch die Schaffung eines Rechtsrahmens von verbindlichen Compliance Standards in den Mitgliedstaaten können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine verbesserte Bindefunktion zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden ausfüllen und somit maßgeblich zur Sicherung des Steueraufkommens der Mitgliedstaaten beitragen. Außerdem stärkt eine hohe Qualität von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen in Verbindung mit einer hohen Qualität der Aus- und Fortbildung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Tax Compliance in Europa. Korrekte, form- und inhaltlich fehlerlose sowie den Grundsätzen von Tax Compliance entsprechende Steuererklärungen und Jahresabschlüsse der Steuerpflichtigen mindern auf diese Weise das Maß an Steuerausfällen für die Mitgliedstaaten erheblich. Voraussetzungen: Voraussetzung für die Schaffung von verbindlichen ethischen Standards für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Stärkung von Tax Compliance in Europa ist die Anerkennung bzw. Erweiterung bestehender Berufsregulierungen in den Mitgliedstaaten, die zur Sicherung von Qualität der Dienstleistungen, zur fortlaufenden Aus- und Fortbildung sowie zu ethischem Verhalten beitragen. Dazu können bestehende Regelungen und Best Practice-Modelle der Mitgliedstaaten wertvolle Impulse liefern. Außerdem soll die Tätigkeit von Steuerberatern im Europäischen Binnenmarkt anders wahrgenommen werden. Bisher gilt Steuerberatung in verschiedenen Mitgliedstaaten noch immer als herkömmliche Dienstleistung, die einem verstärkten Wettbewerbs- und Preisdruck ausgesetzt werden kann. Dabei wird das Potenzial und der Nutzen einer unabhängigen, ethischen und qualitativ hochwertigen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zur Stärkung von Tax Compliance nicht ausgeschöpft. Stattdessen bilden deregulierende Marktöffnungsmaßnahmen ein gefährliches Einfallstor für die Minderung der Qualität dieser Dienstleistungen und die Unterwanderung der Unabhängigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Gleichzeitig bereiten diese Deregulierungsmaßnahmen ein Umfeld, das der Steuerehrlichkeit und dem Schutz des Gemeinwohls abträglich sind. Ein solches Umfeld ist nicht geeignet mehr Transparenz, die Stärkung von Tax Compliance bzw. mehr Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl einzufordern und steht insbesondere im Widerspruch zu den steuerpolitischen Zielen der Europäischen Union.
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Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

4 May 2017 · services package

Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

10 Apr 2017 · services package, internal market