Stadtwerke München GmbH

SWM

Stadtwerke München is a major municipal utility company providing energy, water, and transport services.

Lobbying Activity

Meeting with Markus Ferber (Member of the European Parliament)

27 Jan 2026 · Public procurement

Meeting with Andrea Wechsler (Member of the European Parliament) and Europex - Association of European Energy Exchanges

5 Nov 2025 · Energy and Industry Policy

Meeting with Michael Bloss (Member of the European Parliament)

5 Nov 2025 · Klimaziel 2040

Meeting with Anna Stürgkh (Member of the European Parliament) and Hydrogen Europe and Stichting European Federation of Energy Traders (We operate under the name Energy Traders Europe)

4 Nov 2025 · General Exchange

Munich utility SWM calls for simpler EU digital laws

13 Oct 2025
Message — SWM requests reduced documentation for low-risk data and more practical guidelines for artificial intelligence. They suggest exempting platforms from certain user-complaint requirements if users cannot upload their own content.123
Why — The company would lower its administrative costs and free up staff for technical security tasks.45
Impact — Citizens might receive less detailed information about how their personal data is being processed.67

Meeting with Christian Ehler (Member of the European Parliament) and EPIA SolarPower Europe and

26 Sept 2025 · Energy policy

Stadtwerke München urges EU to secure CO2 transport investments

10 Sept 2025
Message — SWM calls for a cross-border CO2 pipeline network with uniform quality standards and state financial guarantees to reduce investment risks. They recommend integrating negative emissions into the EU Emissions Trading System to incentivize carbon removal technologies. They also advocate for enabling CO2 trade and storage with non-EU countries like the UK and Norway.123
Why — State guarantees and standardized infrastructure would lower investment risks and costs for their decarbonization projects.45
Impact — Taxpayers may face financial risks if the state provides subsidies and guarantees for underused infrastructure.6

Stadtwerke München urges inclusion of urban transport in STIP

3 Sept 2025
Message — Stadtwerke München requests an independent chapter on electrified urban transport with binding targets. They also demand more EU funding for the electrification of municipal transport fleets.123
Why — This would secure essential financial support for expanding local electric bus infrastructure.45
Impact — Private car travel loses dominance as policy shifts traffic toward public transport.6

Response to Policy agenda for cities

20 May 2025

Stadtwerke München (SWM), Munich's public utilities company, welcomes the European Commissions initiative for a new strategic agenda for cities. As SWM, we support the City of Munich in shaping the city of the future, aiming to enhance and maintain the high quality of life for Munich's citizens through innovative solutions. Cities today face multiple challenges such as the transition to clean energy, sustainable mobility, and the need for further digitalization. The new strategic agenda needs to address these issues comprehensively. A functional, future-proof urban environment requires fast internet connections for all citizens and companies. As a local network operator, SWM continuously fosters the expansion of fibre optic network deployment in the City of Munich. Fair market competition is an essential prerequisite for an innovative, resilient, and sovereign digital infrastructure in Europe. A limitation of competition through a consolidated telecommunications market, as suggested in the Draghi report and the Commission's White Paper "How to master Europe's digital infrastructure needs?", will not support broadband expansion effectively. Moreover, to improve the quality of life and air quality in Munich, sustainable mobility solutions are crucial. The decarbonization of the public transportation bus fleet operated by SWM is a priority, transitioning to electric and low-emission vehicles to minimize environmental impact and promote cleaner air, benefiting both residents and the urban ecosystem. We are committed to using cutting-edge technologies and innovative strategies to achieve a greener, more sustainable transportation network. Therefore, it is recommended that the EU provide financial support to cities transitioning their public transport to electric or low-emission vehicles. It is crucial that the EU provides funding and guidelines for sustainable urban planning and architecture, incorporating eco-friendly construction practices. This may involve using sustainably produced building materials, energy-efficient designs, and integrating green infrastructure like rooftop gardens and urban green spaces to improve the urban climate. Support for the implementation and expansion of smart city technologies should be provided, enabling data-driven decisions and more efficient resource utilization. This could involve sensors for monitoring and improving air quality and systems optimizing energy consumption.
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Meeting with Anna Cavazzini (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and Philip Morris International Inc. and

19 Mar 2025 · Public procurement

Stadtwerke München urges lower thresholds for EU taxonomy reporting

14 Mar 2025
Message — The utility requests a lower 1% reporting threshold for individual business activities. They also demand simpler rules for reporting operational costs to reduce administrative burdens.12
Why — The utility would significantly reduce costs by ignoring small, minor business activities.3
Impact — Investors lose access to detailed data regarding non-compliant activities and fossil fuel investments.4

Meeting with Vivien Costanzo (Member of the European Parliament)

17 Oct 2024 · Exchange of views on electromobility in urban areas

Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament) and Schaeffler AG

19 Sept 2024 · Environmental Policy

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

11 Jun 2024 · CCS

Meeting with Michael Bloss (Member of the European Parliament)

27 May 2024 · Besuch Heizkraftwerk und Austausch über Wärmewende

Response to Guidance to facilitate the designation of renewables acceleration areas

5 Feb 2024

Stadtwerke München welcomes the provisions made in the revised Renewable Energy Directive for the designation of areas with accelerated permitting procedures. This is an important step towards the further and faster expansion of urgently needed renewable energy plants. It is of great importance in the implementation that all existing renewable technologies are considered equally in the corresponding areas. Simply applying the regulation to electricity-producing technologies or a single specific technology (e.g. wind power) is not sufficient. In order to achieve the ambitious EU and national climate targets within the specified timeframe, it is necessary to fully utilize the entire renewable potential. This must be taken into account in the EU Commission's guidelines. In addition to solar and wind, this therefore also applies explicitly to geothermal energy, for example, which is an important cornerstone for the decarbonisation of district heating systems. After all, more than half of final energy is used to heat private households, commerce and industry. The heating transition is a fundamental building block in the fulfilment of climate targets. As geothermal plants have to be built in the immediate vicinity of the relevant grid, they are particularly suitable for acceleration areas so that legal issues can only be conclusively clarified once for all plants, as is the case with natural law. This creates both legal certainty and efficient procedures at the same time.
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Meeting with Christian Ehler (Member of the European Parliament) and BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. and

26 Jan 2024 · Energiepolitik allgemein

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament) and BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. and

12 Jan 2024 · Exchange on industrial and energy policy

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. and

31 Aug 2022 · Vorschlag einer Verordnung über die Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor

Response to 8th Amendment to Annex II to Directive 2000/53/EC on end-of life vehicles

21 Jun 2022

Der Entwurf für die Draft Implementing Regulation für high-value public datasets ist in der Form zu begrüßen. Der Einbezug von öffentlichen Stellen in den Anwendungsbereich ist ausreichend.
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Response to Commission Delegated Regulation on taxonomy-alignment of undertakings reporting non-financial information

31 May 2021

Die SWM erachtet den delegierten Rechtsakt als außerordentlich wichtig für die praktische und reibungslose Umsetzung der in der Taxonomie-Verordnung erlassenen Berichtspflichten. Die gesetzlichen Vorgaben dürfen die europäischen Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten. Denn die richtige Balance zwischen der Notwendigkeit von Unternehmen, durch geringe Verwaltungsanforderungen und schlanke Prozesse Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, und den steigenden Erwartungen an Informationen auf der Anlegerseite ist entscheidend für die Schaffung einer nachhaltigen und zugleich robusten Volkswirtschaft. Deshalb sollte der delegierten Rechtsakt auch nicht über die in Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung geforderten Informationen hinausgehen und sich nur auf deren Darstellung und Methode konzentrieren. Angesichts der bevorstehenden umfangreichen Berichterstattung, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive für eine Vielzahl an Unternehmen erforderlich wird, sollte die Kommission die Vorschläge des delegierten Rechtsaktes nochmal auf Praxistauglichkeit und Kohärenz mit anderen Berichtsvorgaben überprüfen. Wichtig dabei ist, dass das Berichtswesen zu keinem Selbstzweck wird und der Aufwand und die Kosten für die Berichtspflichten nicht den Nutzen weit übersteigen. Da Unternehmen jedoch die drei Kennzahlen für alle sechs Umweltziele zu ihren jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten inklusive der aggregierten Konzernsicht angeben müssen, ergeben sich bei mehreren Wirtschaftsaktivitäten relativ schnell Einzelangaben im mittleren dreistelligen Bereich, die mit qualitativen Angaben ergänzt werden müssen. Der Mehrwert dieses Detaillierungsgrads für die Nutzer der Daten ist hier nicht wirklich erkennbar. Vielmehr übersteigt der bürokratische Aufwand den Nutzen der Daten um ein Vielfaches. Fraglich bleibt in diesem Kontext auch der genaue Mehrwert der Betriebskosten als eines der drei Kennzahlen. Auch die Aussagekraft des Umsatzes als Kennzahl für die Ausrichtung eines Unternehmens ist zweifelhaft. Um die Belastungen für Unternehmen gering zu halten und trotzdem aussagekräftige Zahlen für den Nachhaltigkeitspfad von Unternehmen zu erhalten, sollte sich nur auf die Investitionskosten als einzig relevante Kennzahl konzentriert werden. Die in Artikel 9 (3) des delegierten Rechtsakt vorgeschriebene Pflicht, die drei Kennzahlen für die fünf vorangegangenen Geschäftsjahre zu berichten, darf zudem nicht rückwirkend ab dem Jahr 2023 gelten. Aus Unternehmenssicht wäre es unmöglich, diese Zahlen aus der Retroperspektive bereitzustellen, da die Voraussetzungen im Rechnungswesen nicht mehr geschaffen werden könnten. So könnten sich einige Vermögenwerte gar nicht mehr im Besitz eines Unternehmens befinden. In Annex I Kapitel 1.1.2 (CAPEX) und 1.1.3. (OPEX) wird explizit die Möglichkeit eingeräumt, die KPI’s nach local gaap zu bestimmen. In Kapitel 1.1.1. fehlt diese Möglichkeit für den Umsatz jedoch völlig und es wird zwingend IAS gefordert. Diese Ungleichheit muss dringend angepasst werden, damit auch weiterhin eine Kohärenz zu nationalen Berichtspflichten erhalten bleibt.
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Response to Guidance on REDII forest biomass sustainability criteria

28 Apr 2021

Die SWM begrüßen die Vorlage der Durchführungsverordnung zu den Nachhaltigkeitskriterien für forstliche Biomasse zur Richtlinie (EU) 2018/2001 (REDII), um eine einheitliche und harmonisierte Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitskriterien durch die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmer zu ermöglichen. Die Umstellung von vormals mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken auf Bioenergie aus forstwirtschaftlicher Biomasse (wie in München geplant) stellt einen zusätzlichen Beitrag zur CO2-Neutralität der Strom- und Wärmeerzeugung dar. Die thermische Nutzung von fester Biomasse trägt nicht nur zu einer umweltschonenden Energieerzeugung bei. Zudem wird dadurch Schadholz aus den vom Borkenkäferbefall und Klimawandel stark geschwächten Wäldern sinnvoll genutzt und die Forstwirtschaft zugleich gestärkt. Um somit einen zusätzlichen Beitrag zur CO2-Neutralität der Strom- und Wärmeerzeugung zu leisten, sollte deshalb eine Umstellung eher erleichtert werden anstatt die Nachhaltigkeitskriterien so praxisfremd zu verschärfen, dass diese Form der Bioenergie zum Erliegen kommt. Aus diesem Grund sehen wir bereits die in der Richtlinie gemachte Größenbeschränkung von 20 MW sehr kritisch, die eher auf 60 bis 80 MW erhöht werden muss. Denn gerade in städtischer Umgebung ist es mangels geeigneter Standorte nicht einfach, einen Kraftwerksstandort durch drei oder vier kleinere zu ersetzen. So ist der Platzbedarf eines Holzhackschnitzelheizkraftwerks aufgrund des nötigen Lagers sehr hoch. Es gibt jedoch nur wenige Flächen in einer Stadt, die in dieser Dimension noch verfügbar sind. Auch muss die Anbindung des Fernwärmenetzes an geeigneter Stelle möglich sein, zumal im innerstädtischen Bereich die Verlegekosten für Fernwärmerohre deutlich höher als im ländlichen Bereich sind (ca. 5.000 €/m anstatt 500€/m für DN500). In München wurde bisher nur ein einziger Standort identifiziert, der all diese Randbedingungen erfüllt. Es ist somit nicht möglich, drei Kraftwerke, die eine installierende Leistung von 20 Megawatt nicht überschreiten zu errichten, um das Potential zu heben, sondern nur eins an zentraler Stelle. Dies ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, da nur dann ein Economy of Scale Effekt zu erwarten ist. Wenn man eine möglichst vollständige Nutzung des möglichen Potentials von Holzhackschnitzeln haben möchte, sollte die Grenze der maximal möglichen elektrischen Leistung dringend angehoben werden. Im vorgelegten Durchführungsrechtsakt sollten einige Regelungen von der Kommission nochmal überdacht und nach Praxistauglichkeit überprüft werden. So ist z.B. eine wie in Erwägungsgrund (8) angedachte Abschätzung der zukünftigen Entwicklung von Kohlenstoffbestand und -senken des Bewirtschaftungsgebietes durch die Wirtschaftsbeteiligten nicht praktikabel durchzuführen und sollte aus diesem Grund gestrichen werden. Die in Artikel 2 j gemachte Definition von Totholz enthält eine in der forstlichen Praxis nicht ausführbare durchmesserbezogene Anforderung und stellt ein unnötiges Umsetzungshindernis dar. Auch diese sollte gestrichen werden. Die in Erwägungsgrund (5) vorgeschlagene Einbeziehung von Informationen von nicht-staatlichen Organisationen muss gestrichen werden. Nicht nur würde dies zu einer unüberschaubaren Menge an Akteuren führen, sondern auch das Risiko von fachlich nicht fundierten Informationen, die berücksichtigt werden müssten, erheblich potenzieren.
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Response to Modification of the General Block Exemption Regulation for the Green Deal and the Industrial and Digital Strategies

1 Apr 2021

Die SWM begrüßen die geplante Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Hinblick auf die neuen Ziele des Green Deals und der digitalen Agenda. Um die ambitionierten Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen, zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen, ist es wichtig, Beihilfen in diesen Bereichen zu erleichtern, indem diese bis zu einer gewissen Höhe freigestellt werden. Denn ein zentraler Unsicherheitsfaktor und Hemmnis für einen schnelle Dekarbonisierung der Energiewirtschaft bleiben die aktuell sehr langen und aufwendigen Prüfungszeiträume von Beihilfeverfahren, bei der wertvolle Zeit verloren geht. Nur durch eine erhöhte Planungs- und Rechtssicherheit wird die Bereitschaft von Unternehmen steigen, in Projekte zu investieren, die dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der EU zu erreichen. Konkret setzen wir uns u.a. für folgende Veränderungen ein: - Vor allem müssen Investitionsbeihilfen für das Fernwärme- und Fernkälte-Verteilnetz (Art.4 w, AGVO) von aktuell 20 Mio. Euro um ein Vielfaches auf mind. 125 bis 200 Mio. Euro erhöht werden. Die zentrale Wärme- und Kälteversorgung stellen eine umweltfreundliche Form dar, mit der eine zügige und kosteneffiziente Dekarbonisierung des Wärme- und Kältemarktes vor allem in urbanen Regionen erreicht werden kann. Jedoch ist der Ausbau von Leitungen im innerstädtischen Bereich extrem kostenintensiv. Durch eine Anhebung der Schwellenwerte könnten nationale Förderprogramme angepasst werden und der dringend notwendige Ausbau beschleunigt werden. Da Fernwärmenetze einen lokalen Charakter haben und kein überregionales Verbundsystem bilden, ist die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung im europäischen Binnenmarkt deutlich geringer. - Auch im Fall der Förderung erneuerbarer Energien sind die Schwellenwerte für Investitions- und Betriebsbeihilfen zu niedrig angesetzt. Hier sollten daher die Schwellenwerte so erhöht werden, dass sie die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien unterstützen. - Desweiteren ist die Einführung eines separaten Abschnitts für Investitionsbeihilfen für Wärmespeichersysteme mit einem Schwellenwert von 20 Mio. Euro pro Unternehmen und Investitionsprojekt dringend notwendig. Wärmespeichersysteme, insbesondere saisonale Großspeichersysteme, sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende innerhalb des Heizungssektors. Mit einer Berücksichtigung in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung könnten gezielte Hilfsprogramme zum Aufbau dieser auf nationaler Ebene erstellt werden. - Um die ehrgeizigen Ziele im Bereich der Erneuerbaren Energien wirklich erreichen zu können, ist eine Erhöhung der Beihilfeintensitäten für Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien in Art. 41 (7) unausweichlich. Eine Erhöhung um mindestens 15 % ist deshalb sinnvoll, um den AGVO-Rahmen an den Ausbaupfad des Green Deals anzupassen.
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Response to Revision of the Energy Performance of Buildings Directive 2010/31/EU

22 Mar 2021

Die Stadtwerke München unterstützen die Erneuerung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, um langfristig die Ziele des Green Deals zu erreichen. Jedoch sollten bei der Überarbeitung folgende Punkte bedacht werden: Verzahnung von Gebäude und Mobilitätssektor Was die baulichen Vorgaben von Neubauten anbelangt, ist die Idee der EU-Kommission zu begrüßen, den Gebäude- und den Mobilitätssektor näher zusammenzubringen. Die Überarbeitung der Richtlinie bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gebäuden weiter zu intensivieren. Neben den Vorgaben zur Installation von Ladesäulen in Gebäuden und auf Parkplätzen sind finanzielle Anreize für Wohnungseigentümer und Mieter angebracht, um den Einbau von Ladeinfrastruktur und den Kauf von Wallboxen zu forcieren. Wärme- und Kälteversorgung Bei der energetischen Sanierung in Ballungsräumen wird besonders die Treibhausgas neutrale Wärme- und Kälteversorgung zunächst schwierig umsetzbar sein, da die Ausbaumöglichkeiten von dezentralen Wärmelösungen, wie z.B. Wärmepumpen, in städtischen Gebieten begrenzt sind. Daher sollte in Städten der Großteil der Wärme- und Kälteversorgung zentral über Fernwärme und Fernkälte erfolgen. In München treiben die Stadtwerke unter immensem Kostenaufwand einen Wandel der städtischen Wärmversorgung voran, um unser Ziel bis 2035 einer CO2-neutralen Fernwärmeversorgung zu verfolgen. Um in der Übergangszeit keine Kunden an ineffiziente Alternativen zu verlieren, darf die Lieferung von Wärme und Kälte aus Netzen gegenüber der Wärme- und Kältenutzung vor Ort nicht benachteiligt werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, während diesem Übergangszeitraum keine strengen CO2-Grenzwerte für die Fernwärme- und Fernkälteversorgung festzulegen, um dem Ausbau der Geothermie nicht die wirtschaftliche Grundlage zu rauben und somit die gesamte Wärmewende zu gefährden. Um Fernwärme möglichst effizient nutzen zu können und somit die derzeit noch entstehenden Emissionen in der Wärmeproduktion zu minimieren, sollte das Augenmerk auf Heiz- und Trinkwassererwärmungsanlagen in Gebäuden gerichtet werden. Ineffiziente Anlagen in Gebäuden nutzen lediglich einen geringen Teil der gelieferten Energiemenge. Dies führt nicht nur zu Unbehagen beim Nutzer, sondern verschlechtert die Effizienz der Fernwärme, da der niedrige Ausnutzungsgrad dazu führt, dass das Heizwasser vom Kunden mit einer weiterhin hohen Temperatur (Rücklauftemperatur) zu den Erzeugungsanlagen zurückgeleitet wird. Daraus ergibt sich ein geringerer Ausnutzungsgrad speziell für (Tiefen-)Geothermieanlagen und damit verbunden ein erhöhter Anteil an Wärmeerzeugung im KWK-Prozess oder der reinen Verbrennung fossiler Energieträger. Die Folge sind höhere CO2-Emissionen als notwendig, die dem Ziel CO2-neutrale Wärmeversorgung entgegenstehen. Rein aus technischer Sicht besteht bereits die Möglichkeit, energieeffizienzabhängige (Rücklauftemperaturabhängige) Tarifierung anzubieten. Dem gegenüber stehen jedoch in Deutschland eichrechtliche Aspekte, da die Temperaturmessung nur für die Differenz, nicht jedoch für eine absolute Temperatur geeicht wird. Daher dürfen die erhaltenen Messwerte nicht für eine Abrechnung oder geldwerte Anreize verwendet werden. Wäre z. B eine rücklauftemperaturabhängige Preisgestaltung möglich, bestünde bei den Nutzern oder auch Eigentümern der Heiz- und Trinkwassererwärmungsanlagen ein finanzieller Anreiz, ihre Anlagen entsprechend zu optimieren. Entsprechende Vorgaben in der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie könnte die nationale Umsetzung hier stark beschleunigen. Das Thema Rücklauftemperatur ist nicht nur für Fernwärmeversorger mit Geothermieanlagen von hoher Relevanz. Geringe Rücklauftemperaturen sind ebenso für die effiziente Verbrennung von festen und gasförmigen Brennstoffen von Bedeutung, da erst bei Unterschreitung gewisser Rücklauftemperaturen der versprochene Brennwerteffekt mit Kondensatausfall eintritt.
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Response to Revision of EU rules on Gas

10 Mar 2021

Die SWM begrüßen die Initiative der EU-Kommission, eine Überarbeitung des Gaspakets zur Regulierung der Wettbewerbsmärkte für erneuerbare und emissionsarme Gase anzustreben. Nur mit einem gesicherten Rechtsrahmen werden die benötigten finanziellen Mittel von öffentlicher und privater Seite aufgebracht, um die Dekarbonisierung des gesamten Gassektors zu erreichen. Bei der Ausgestaltung zukünftiger gesetzlicher Regelungen ist jedoch vor allem auf folgende Punkte zu achten: • Die Erzeugung von Wasserstoff und im Speziellen von grünem Wasserstoff ist derzeit nicht wettbewerbsfähig und bedarf neben einer ausreichenden Förderung vor allem auch einen erheblichen Mehrausbau bei den erneuerbaren Energien. Unter den aktuellen Gegebenheiten wird es in den Verteilnetzen nur zu einer Bestandsaufnahme der Wasserstoffverträglichkeit und ggf. eine Anpassung der Spezifikationen für Neuinvestitionen kommen. Für umfassende Investitionen in die Verteilnetze fehlt aktuell die Sicherheit, dass diese Investitionen abschlagsfrei anerkannt werden. • Bei der Ausgestaltung der Netzentgeltregulierung ist darauf zu achten, dass die Investitionssicherheit gewahrt bleibt. Für Wasserstoffnetze sollten daher die gleichen regulatorische Bestimmungen wie für Gas gelten. Deshalb wäre die Erweiterung des Gasbegriffes auf alle gasförmigen Energieträger (inkl. Wasserstoff) pragmatisch und unkompliziert, sodass die Gasnetz-Infrastruktur für alle Formen der Gase gleich zu behandeln ist. • Gasnetze und auch zukünftige reine Wasserstoffnetze sind aus unserer Sicht als eine einheitliche gemeinsame Infrastruktur für alle Arten gasförmige Energieträger zu betrachten und langfristig auch gemeinsam zu regulieren. Es wäre ineffizient, hierbei zwischen den Infrastrukturen für die einzelnen gasförmige Energieträgerformen zu unterscheiden. Die bestehende und zukünftige Infrastruktur ist mit technisch und finanziell vertretbaren Aufwand grundsätzlich für alle gasförmigen Energieträgerformen geeignet, unabhängig ob Erdgas, Erdgas mit einer Wasserstoffbeimischung und/oder Biogasbeimischung bzw. reiner Wasserstoff oder sonstige synthetische Gase durch diese Infrastruktur befördert und verteilt werden. Da Beimischung ein wichtiger Weg auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Gases ist, ist es aus volkswirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Sicht auch nicht zielführend, ein paralleles Wasserstoffnetz neu aufzubauen und zu finanzieren, anstatt die vorhandenen Gasnetze durch Beimischung auf dem Weg zur Dekarbonisierung zu nutzen. • Bei der Definition der verschiedenen Arten von Wasserstoff ist auf eine unideologische Vorgehensweise und auf Technologieoffenheit achten. So sollte man bei grünem Wasserstoff nicht nur vergleichsweise stromintensive Elektrolyse im Blick haben, sondern auch an andere Formen wie Steamreforming mit Biogas denken, bei dem ausschließlich auf regenerative Energieträger zurückgegriffen wird. Zudem müssen bei der Definition von blauem und türkisem Wasserstoff auch Übergangtechnologien mitgedacht werden. • Für den Betrieb der Elektrolyseure gibt es aktuell noch keinen ausreichenden Lenkungsmechanismus. Elektrolyseure sollten dort gebaut werden, wo es volkswirtschaftlich am sinnvollsten ist, nämlich dort, wo ausreichend erneuerbare Energien zu Verfügung stehen. Vor Umsetzung der grünen Wasserstofferzeugung mittels Elektrolyse müssen jedoch genügend erneuerbare Energien verfügbar sein, ansonsten kannibalisiert der grüne Wasserstoff die positiven Effekte des Hochlaufs der erneuerbaren Energien (Wirkungsgrad). • Durch eine ausschließliche Verwendung von Wasserstoff in der Industrie und beim Schwerlastverkehr wird der erhoffte Hochlauf von Wasserstoff nicht funktionieren. Vielmehr muss Wasserstoff so flächendeckend wie möglich eingesetzt werden, um die Wasserstoffwirtschaft zum Laufen zu bringen. So bietet sich gerade der Wärmemarkt für eine Verwendung von Wasserstoff an, um hier maßgeblich zu Dekarbonisierung beizutragen.
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Response to Proposal for a legislative act on methane leakage in the energy sector

25 Jan 2021

Die Stadtwerke München begrüßen das in der Methanstrategie definierte Ziel der Europäischen Kommission, die Messung, Berichterstattung und Überprüfung sowie die Leckerkennung und -reparatur zu verbessern. Es ist richtig, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der alle Sektoren, alle Methanemissionsquellen und alle Teile der jeweiligen Wertschöpfungsketten im Blick hat und auch über die EU-Grenzen hinausgeht. Wir investieren wie viele andere Gasverteilnetzbetreiber in der EU bereits seit Jahrzehnten kontinuierlich in Maßnahmen zur Reduktion der Methanemissionen. So sind seit 1990 Leckagen und Schäden an Gasleitungen in Deutschland um 90 % zurückgegangen. Es wäre wünschenswert, wenn vergleichbare Anstrengungen entlang der gesamten Gaswertschöpfungskette unternommen werden. Deshalb sind wir der Ansicht, dass durch eine verbesserte Messung und Berichterstattung eine bessere Zuordnung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Wertschöpfungskette ermöglicht wird. Für die Verteilnetzbetreiber ist die Erkennung und Reparatur von Lecks bereits eine wesentliche Aufgabe. Bei der Ausgestaltung einer zukünftigen gesetzlichen Regelungen ist vor allem auf folgende Punkte zu achten: - Eine Orientierung an der Kosteneffizienz muss ausdrücklich beachtet werden: Um zügig weitere Emissionseinsparungen zu erzielen, sind Maßnahmen prioritär dort zu ergreifen, wo bei gleichem Ressourceneinsatz die größte Emissionsreduzierung erreicht werden kann. Wir teilen nicht die Ansicht der Kommission, dass ein Großteil der Reduzierung von Methanemissionen ohne Nettobelastungen für die Unternehmen möglich sei. Nur für einzelne Bereiche ist die Minderung von Methanemissionen zu geringen Kosten möglich. Hier gilt es, die gesamte Wertschöpfungskette zu betrachten. Auch muss den sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen der verschiedenen Wertschöpfungsstufen Rechnung getragen werden. - Erst die letzten Veröffentlichungen der IEA zeigen, dass global betrachtet die europäischen Methanemissionen sehr gering ausfallen. Deshalb sollte der Fokus der EU eher dabei liegen, auf die Emissionen der Lieferketten Einfluss zu nehmen, als die europäischen Gasnetzbetreiber bei dieser Thematik zu regulieren. - Für das nachgelagerte Gasgeschäft sollte die EG weiter auf einer bestehenden EU-Methodik aufbauen und nicht den OGMP-Rahmen kopieren, der für ein global wettbewerbsfähiges Umfeld geschaffen wurde, das sich grundlegend vom regulierten nachgelagerten europäischen Gasgeschäft unterscheidet. Denn bei Maßnahmen wie OGMP sollte die Kommission gründlicher den Effekt auf die Betriebskosten von bereits streng regulierten europäischen Gasverteilnetzunternehmen berücksichtigen. Diese müssten als höhere Energiepreise an Kunden weitergegeben werden. Die sozialen Auswirkungen sollten hier eine größere Rolle bei der Bewertung der Kommission finden. - Aktuell besteht durch das Abfackeln ein sehr großes (und schnell umsetzbares) Potenzial, die Methanemission in den Netzen zu reduzieren. Deshalb sollte in einem ersten Schritt zunächst das Abblasen eingedämmt werden, um dann perspektivisch das Abfackeln zu reduzieren. In Fällen, in denen es wirtschaftlich oder sicherheitstechnisch notwendig ist, muss es jedoch weiterhin erlaubt sein. Positiv ist zu sehen, dass auch die EU-Kommission dies anerkennt. - Eine Verpflichtung zur verbesserten Leakerkennung und -reparatur ist als Startpunkt einer künftigen EU-Rechtsvorschrift sinnvoll, um einen gewissen Grad an Harmonisierung zu erreichen. Hier gibt es trotz der positiven Wirkung bei der Emissionsreduzierung aktuell noch nennenswerte Unterschiede. Dabei ist wichtig, dass Leak-bezogene Kosten auch von den Regulierungsbehörden anerkannt werden, damit gesamtwirtschaftlich und klimapolitisch sinnvolle Maßnahmen auch dann durchgeführt werden, wenn sie einzelwirtschaftlich zu Mehrkosten führen. Aus den oben genannten Gründen sollte kurz- und mittelfristig die Option 2a für die Kommission Priorität haben, da hier der überwiegende Teil der Probleme liegt.
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Response to Climate change mitigation and adaptation taxonomy

18 Dec 2020

Die SWM begrüßen das Vorhaben der Kommission, ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen zu schaffen. Jedoch müssen die Kriterien objektiv und begründet aufgestellt werden, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungsoptionen wirtschaftlicher Aktivitäten haben wird. Es ist wichtig, auf diese Weise Technologien nicht auszuschließen, die zur Erreichung der EU-Klimaziele notwendig sind. Aktuell sind die notwendigen Technologien für eine sofortige Umstellung zur Klimaneutralität häufig noch nicht verfügbar. Deshalb ist es für eine schrittweise Dekarbonisierung so entscheidend, Übergangsaktivitäten/-technologien zuzulassen. In den vorliegenden delegierten Rechtsakten sind deshalb noch Änderungen sowie Präzisierungen notwendig, damit die Klimaneutralität der EU bis 2050 gelingen kann: • Der Schwellenwert von 100 g CO2-Äquiv. / KWh über den Lebenszyklus neuer Energieerzeugungsanlagen kann unter den gegenwärtigen Bedingungen selbst von hocheffizienten Gas-KWK- und Gaskraftwerken nicht erreicht werden. Die Taxonomie sieht jedoch ausdrücklich eine Kategorie sogenannter Übergangsaktivitäten vor (Art. 10 Abs. 2), die als nachhaltig eingestuft werden können, wenn ihre Emissionswerte der besten Leistung des Sektors entsprechen, CO2-arme Alternativen nicht behindern und nicht zu Lock-In-Effekten führen. Dies ist vor allem bei hocheffizienten Gas-KWK-Anlagen der Fall, da diese die geeignete Technologie für den Übergang von Kohle-KWK zu einer 100% klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2050 darstellen und zunehmend mit erneuerbaren Gasen betrieben werden können. • Investitionen in die Infrastruktur sollten unabhängig von der Technologie gesehen werden. Um etwa eine kontinuierliche sichere und zuverlässige Gasversorgung zu ermöglichen, müssen die Betreiber von Gasverteil- und -übertragungsnetzen in der Lage sein, ihre Netze auch vor dem „Zeitalter von Wasserstoff und kohlenstoffarmen Gasen“ nachzurüsten und zu erweitern. Dies gilt vor allem für die weiterhin notwendigen Hausanschlüsse. Zudem behindern Nachrüstungs- und Erweiterungsaktivitäten des Gasnetzes nicht die Entwicklung oder den Einsatz kohlenstoffarmer Alternativen, da künftige Wasserstoff- und kohlenstoffarme Gase ebenfalls die Netze nutzen und somit von den heutigen Investitionen profitieren. • Auch sind weitere Klarstellungen erforderlich, wie genau die Lebenszyklusbewertungen für die Strom- / Wärme- / Kälteerzeugung durchgeführt werden sollen. Es ist nicht eindeutig, welche Emissionen für Lebenszyklusemissionen zu berücksichtigen sind. Genauso unklar ist, was die Kommission unter „unabhängige Dritte“ versteht, die zur Überprüfung der Quantifizierung der Treibhausgasemissionen eingefordert werden. • Desweiteren ist es nicht nachvollziehbar, weshalb Wasserkraft im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Technologien eine Ökobilanz durchführen muss. Dies widerspricht dem technologieneutralen Ansatz der Taxonomieverordnung. Das gleiche trifft auch für Geothermie zu, deren großes Potenzial als Beitrag zur Dekarbonisierung gerade für den Wärme- und Kältesektor auf diese Weise minimiert und sie ungleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt wird.
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Response to Revision of the CO2 emission standards for cars and vans

26 Nov 2020

Die SWM und ihre 100%-Tochter MVG unterstützen ausdrücklich Vorgaben für einen ambitionierten Klima- und Umweltschutz. Diese sind bereits heute Teil unserer langfristigen Unternehmensvision. Als öffentlicher Personennahverkehrsdienstleister stehen wir für nachhaltige und zukunftsfähige Transportmittel. Wir transportieren jedes Jahr rund 600 Millionen Menschen in klimaschonenden Bussen, Trams und U-Bahnen und bauen unsere Flotte stetig aus, um der steigenden Mobilitätsnachfrage gerecht zu werden. Bereits heute erbringen wir 80% unserer Verkehrsleistung im ÖPNV lokal emissionsfrei dank U-Bahn und Tram, die mit Ökostrom betrieben werden. Auch unsere Busflotte soll bis 2030 weitgehend elektrifiziert werden. Bis 2030 streben wir zudem an, mindestens 75 Prozent der Pkw, leichten Nutzfahrzeuge und Transporter bis 3,5 t auf alternative Antriebe umzustellen. Die aktuellen Pläne der Kommission, die CO2-Flottengrenzwerte für PKW und kleine Nutzfahrzeuge zu verschärfen, halten Fahrzeughersteller dazu an, verstärkt entsprechende Fahrzeugmodelle auf den Markt zu bringen. Eine Skalierung wirkt sich zudem positiv auf die (Beschaffungs-)Kosten aus. Uns als Flottenbetreiber hilft diese Entwicklung, passende Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf dem Markt beschaffen zu können. Zu begrüßen ist die Überlegung, erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe in Zukunft zur Einhaltung der Grenzwerte zuzulassen. In diesem Zusammenhang ist eine bessere Berücksichtigung der Potentiale von CNG und LNG sinnvoll, da dies sofort im Straßenverkehr umsetzbar wäre. So sollte etwa die Nutzung erneuerbarer Gase wie Biomethan oder CNG aus Windkraft bei den Emissionszielen auch angerechnet werden.
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Response to Updating Member State emissions reduction targets (Effort Sharing Regulation) in line with the 2030 climate target plan

25 Nov 2020

Bei der Überarbeitung der aktuellen Lastenteilungsverordnung gilt es unbedingt eine Doppelregulierung auf europäischer und nationaler Ebene zu vermeiden. Deshalb ist die vorgeschlagenen Option 2, also eine Beibehaltung des aktuellen Rahmens der Lasteinteilungsverordnung bei gleichzeitiger Ausweitung der Bereiche Verkehr und Gebäude in das ETS-System, die schlechteste aller Optionen. Vielmehr gilt es, gut funktionierende nationale Systeme beizubehalten. Dadurch wird der Anreiz erhalten, dass die Mitgliedsstaaten bestehende, länderbezogene Klimaschutzmaßnahmen fortführen sowie bei Bedarf und an den nationalen Besonderheiten orientiert weiterentwickeln. Aus diesem Grund sollten am aktuellen Anwendungsbereich der Verordnung zunächst keine Änderungen vorgenommen werden. Da die Sektoren Gebäude und Verkehr nur schlecht in das aktuelle anlagebezogene EU-Emissionshandelssystem integriert werden können, wäre eine Übertragung dieser Sektoren auf europäische Ebene nur in einem parallelen System vorstellbar, das sich an gut funktionierenden nationalen System orientiert. Dabei muss es jedoch zu einer besseren Koordinierung mit nationalen Maßnahmen kommen. Langfristig muss dabei Ziel sein, mögliche Preisunterschiede in den verschiedenen Systemen zu minimieren. Nur durch eine Preisangleichung können Verlagerungsprobleme zum günstigeren System verhindert werden.
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Response to Updating the EU Emissions Trading System

25 Nov 2020

Die SWM unterstützen die langfristigen Dekarbonisierungsziele der EU und befürworten eine Stärkung des Emissionshandels. Dieser weist mit dem CO2-Preis eine lenkende Wirkung auf und gibt Anreize für kohlenstoffarme Investitionen. Aufgrund seiner hohen Kosteneffizienz stellt dieses marktorientierte Klimainstrument die günstigste Variante zur Emissionsminderung dar. Es gibt somit ein klares Signal für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bei der Überarbeitung ist es jedoch wichtig, dass es ein vorhersehbares Mengensteuerungsinstrument bleibt. Kosteneffizienz, Vorhersagbarkeit und Transparenz des EHS müssen gewahrt bleiben. Eine Integration des Gebäude- und Verkehrssektors in ein europäischen Gesamtsystem ist aus den oben genannten Gründen grundsätzlich vorstellbar. Jedoch ist aktuell völlig unklar, wie die praktische Umsetzung dieser Integration aussehen soll, ohne den anlagenbezogenen Ansatz des aktuellen Emissionshandelssystems fundamental umzustellen. Hier wäre ein anderer Zugriff nötig, der sich am innovativen deutschen System orientiert. Deshalb sollte sich zunächst auf die EU-ETS-Integration des See- und Flugverkehrs fokussiert werden, die wesentlich einfacher vollzogen werden kann. Für den Gebäude- und Verkehrsbereich sind die bereits bestehenden Instrumente zu nutzen, um deren Beitrag zur Klimaneutralität zu erreichen. Der Vorschlag einer Absenkung des Initial Caps ist die marktgerechteste und effektivste der drei aufgezeigten Möglichkeiten, um nachhaltig die aktuell ohnehin zu große Menge an Zertifikaten zu reduzieren. Sie erhöht zudem die Planbarkeit der Unternehmen, die aktuell nicht wissen, wie viele Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve ab 2023 gelöscht werden. Von einer Anpassung der Marktstabilitätsreserve zur Verkappung der Zertifikate sollte dagegen abgesehen werden. Dieses Instrument ist nicht für die Gesamtmengensteuerung geeignet und wurde lediglich eingeführt, um die Widerstandsfähigkeit des Systems zu erhöhen, nicht jedoch, um andere politische Ziele zu erreichen.
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Response to Review of Directive 2012/27/EU on energy efficiency

21 Sept 2020

Die verstärkte Nutzung lokaler / objektnaher Energiequelle in Gebäuden (v.a. Wärmepumpen), wie es in einer der Maßnahmen der Energy System Integration Strategy heißt, ist nicht die einzige Möglichkeit, das Effizienzpotential von Gebäuden zu heben. Gerade in Ballungsräumen wird es auch zukünftig einen substantiellen Bedarf an einer zentralen Wärme- und Kälteversorgung geben. Die lokalen / objektnahen Energiequellen stehen zu dem in städtischen Ballungsräumen nicht für alle Gebäudeobjekte in ausreichender Menge zur Verfügung. Erneuerbare Fernwärme kann hier einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Sie ist nicht nur eine kosteneffiziente Lösung, sondern auch aufgrund der hohen Energiedichte, der Flächenkonkurrenz und der Notwendigkeit der Versorgung der Bestandsinfrastruktur gegenüber Objektlösungen vorteilhaft. Die Betreiber von Fernwärmesystemen investieren aufgrund der bestehenden Vorgaben für Neubauten und im Kundeninteresse bereits heute in eine Verbesserung der Umweltbilanz von Erzeugung und Netzen. In München wird gerade die Fernwärmeversorgung auf erneuerbare Geothermie umgestellt. Diese Investitionen in Ausbau, Erhalt und Umstellung der Netze dürfen nicht unwirtschaftlich werden. Regulatorische Vorgaben dürfen daher zukunftsträchtige Lösungen wie die Einbindung dezentraler Versorgungsstrukturen und die Umstellung der Fernwärmeversorgung auf erneuerbare Energien, aber auch Anwendungstechnologien wie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der weiteren Entwicklung nicht behindern. Ebenso sollte es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, über die Berechnungsmethode für den Primärenergiefaktor zu entscheiden. In Deutschland wurde die Diskussion ausführlich im Zuge der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes geführt und EU-Vorgaben dürfen hier die nationalen Regelungen nicht aushebeln. Die entsprechende Empfehlung der sog. Finnischen Methode in Erwägung 40 ist daher zu streichen. Zudem ist darauf zu achten, dass Effizienzdienstleistungen marktwirtschaftlich ausgerichtet werden müssen. Die Steigerung der Energieeffizienz muss kosteneffizient, nachhaltig und sozial gerecht erfolgen. Fördermaßnahmen sind im Vorfeld einer breiten Markteinführung sinnvoll, als Dauersubvention führen sie zu Marktverzerrungen.
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Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001

21 Sept 2020

Grundsätzlich ist ein ambitioniertes (verpflichtendes) Ziel für den Anteil an Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch zu befürworten, auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten. Nur so wird der Anreiz für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Übertragungsnetze in allen Mitgliedstaaten der EU gesetzt. Ähnliches gilt auch für den Wärmebereich. Generell ist eine nationale Vorgabe zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt positiv zu beurteilen. Allerdings sind im Wärmemarkt mehrere Faktoren entscheidend: das (lokale) Vorhandensein erneuerbarer Energieträger, die jeweiligen klimatischen Bedingungen und strukturelle Aspekte wie die langjährig gewachsene Gebäudestruktur. Gerade für Ballungsräume ist die Wärmewende eine besondere Herausforderung. Trotz einer Senkung des Raumwärmebedarfs wird es auch in Zukunft einen Bedarf an einer zentralen Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien geben, da die Ausbaumöglichkeiten für dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse) an ihre baulichen, architektonischen, ressourcenverfügbaren und wirtschaftlichen Grenzen stoßen. Auch in der Wärmeversorgung sollte der kostengünstigsten Lösung stets Vorrang gegeben werden. In Ballungsräumen können das bereits existierende Wärmenetze sein, die in Zukunft eine sichere Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien gewährleisten. Außerdem sind Quartierskonzepte zur Erreichung von Klimaschutzzielen geeigneter als individuelle Einzellösungen. Denn eine differenzierte Gesamtbetrachtung von Quartieren erlaubt es, optimale und intelligente Lösungen für die Wärmeversorgung in Bezug auf Versorgungsqualität und Klimaschutz unter Berücksichtigung der Gesamtkosten zu entwickeln. Die europäischen Vorgaben müssen daher die nationalen strukturellen Besonderheiten beachten und den Mitgliedstaaten genügend Spielraum bei der Zielerreichung lassen, damit die notwendige nationale Flexibilität nicht unterbunden wird und es nicht zur Benachteiligung einzelner Technologien kommt. Die in Richtlinie (EU) 2018/2001 gemachten Vorgaben für den Zugang für Drittanbieter zu Fernwärmenetzen sind ausreichend und sollten nicht erweitert werden. Aufgrund der Besonderheiten von Fernwärmesystemen ist es grundsätzlich geboten, für den Netzzugang keine allgemeingültigen Regelungen zu erlassen, da die technischen Besonderheiten des Wärmenetzes und der wärmeerzeugenden Drittanlage im jeweiligen Fall berücksichtigt werden müssen. Für Abwärme aus industriellen Prozessen und Rechenzentren sollte es keine Anschlussverpflichtung oder Pflichtanteile geben, wenn die bestehende Fernwärmeversorgung aus überwiegend erneuerbaren Energiequellen stammt und dementsprechend bereits das Effizienzkriterium gemäß der Energieeffizienzrichtlinie (RL (EU) 2018/2002) erfüllt wird. In diesem Falle muss es einen Bestandsschutz für die bestehende Fernwärmeversorgung bzw. bei einem laufenden Transformationsprozess für die getätigten Investitionen in Ausbau, Erhalt und Umstellung der Netze geben. Bei den Vorgaben für Erneuerbare Eigenverbraucher und Erneuerbare Energiegemeinschaften sollte es keine weiteren Ausnahmemöglichkeiten oder weitergehende Vorgaben geben. Es muss weiterhin der Grundsatz gelten, dass alle Marktteilnehmer die gleichen Regeln und Pflichten haben und es zu keiner Schlechterstellung von anderen Energieverbrauchern oder Energieversorgungsunternehmen kommt. Das beinhaltet auch die Verpflichtung zu Netzentgelten oder anderen möglichen Gebühren. Der Verkehrsbereich sollte grundsätzlich zur Zielerreichung beitragen. Allerdings muss bei den Vorgaben unbedingt auf Technologieneutralität geachtet werden. Es darf zu keiner Besserstellung und Überförderung einzelner Technologien, z.B. erneuerbarer Wasserstoff, kommen, da das Ziel Einsparung von Treibhausgasemissionen auch über den Einsatz von erneuerbarem Strom etwa in Busflotten im ÖPNV erreicht werden kann und ÖPNV Betreiber bereits langfristige Investitionen getätigt haben.
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Munich Utility SWM Rejects Free High-Value Data Access

18 Aug 2020
Message — SWM argues public companies should charge fees to cover data generation costs. They demand requirements only apply to data that is already published. The utility opposes sharing customer information or data on critical infrastructure.123
Why — Restricting data sharing protects their proprietary services and significant infrastructure investments.4
Impact — Third-party developers would face fees and restricted access to vital infrastructure data.5