Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V.

AöL

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) ist ein Zusammenschluss von über 130 Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft.

Lobbying Activity

Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament) and International Federation of Organic Agriculture Movements EU Regional Group and

19 Nov 2025 · Austausch über Öffnung EU-Öko-VO und NGT

Response to Modification of rules on organic trade and simplification

18 Nov 2025

AöL e.V. is advocating for changes in the following areas, which are prioritized in two categories - those that are of importance to all organic processing companies, and those that are relevant to specific processing sectors. Importance to all organic processing companies: 1. Amend Article 24 (1) (g) to regulate cleaning agents and disinfectants based on criteria more effectively 2. Revising the requirements for dealing with possible violations of the Regulation (EU) 2018/848, including streamlining the 'trigger mechanism' for official investigations Importance to specific processing sectors: 3. Clarifying Organic Fortification Rules to Support Innovation and Public Health 4. Update Turnover Thresholds and Legal Definitions for Groups of Operators 5. Improve handling of clerical errors in Certificate of Inspections (COI) process to support quality standards of organic imports 6. Clarify procedures for withholding certificates of inspection in cases of non-compliance to ensure proportionate measures and address non-uniform interpretation of customs procedures in cases of residue findings 7. Simplification, reduction of bureaucracy and strengthening of future competitiveness by adapting organic standards for pig and poultry farming in order to overcome challenges while maintaining high animal welfare and environmental standards Furthermore, we support amendments on two key issues in international organic trade: the ECJ ruling (C-240/23) on labelling under equivalence agreements and the 2026 deadline for organic trade agreements under Regulation (EU) 2018/848. Given the legal and political complexity, we do not propose specific solutions but trust the European Commission to develop appropriate responses. Our main concern is to avoid trade disruptions and protect consumer confidence in the EU organic label, which could be undermined by inconsistent labelling or delays in concluding agreements. Please see the attached statement for further details to our suggestions.
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Response to Import into the Union of high-risk organic and in-conversion products

10 Jul 2025

Thank you very much for the opportunity to share our opinion. The draft amendment to Regulation (EU) 2021/1698 contains the proposal for Article 8 to include not only existing infringements in the assessment of the high-risk product/country category in future, but also suspected cases that have not yet been concluded. It can certainly make sense to take a special look at certain products and origins if they occur relatively often in substantiated cases of suspicion. However, it must be ensured that the database for the suspected cases entered in OFIS is also factually sufficient. These suspected cases must therefore be substantiated. Based on the experience of our members, we do not currently consider the data basis in OFIS to be suitable for this purpose and are happy to explain our reasons. Please see the attached file with our detailed statement.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

19 Feb 2025 · Gespräch zu NGTs

Response to Import into the Union of high-risk organic and in-conversion products

16 Jul 2024

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (AöL) vertritt die Interessen von Öko-Herstellern und Importeuren im deutschsprachigen europäischen Raum. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission für einen Rechtsakt zu Hochrisikoprodukten aus Drittländern und zur Änderung der VO 2021/1698 vorschlägt, die Proberate nicht bei 100% zu belassen, sondern risikoorientiert anzupassen, so wie wir es bisher aus den Leitlinien kennen. Wir halten es aber für notwendig, den Prozess der Risikoeinstufung und die Kriterien, nach denen die Kontroll- und Probevorgaben festgelegt werden transparenter zu gestalten. Insbesondere eine Einschätzung größtenteils auf Grundlage der OFIS-Auswertungen sehen wir kritisch, da sich diese mehrheitlich auf Meldungen zum Vorhandensein von nicht zugelassenen Stoffen beziehen. Um Betrug in der Bio-Branche entgegen zu wirken, gibt es jedoch deutlich mehr Kriterien, die herangezogen werden sollten. Grundsätzlich sollte der Fokus auf Kontrollen im Drittland liegen, Doppelbeprobungen halten wir für nicht zielführend. Das System zur Risikoeinstufung sollte nachvollziehbar und verhältnismäßig sein und gemeinsam mit Behörden, Kontrollstellen und Stakeholdern aus der Bio-Branche erarbeitet werden. Viele Unternehmen haben langjährige Erfahrung in der Risikoeinschätzung von Importprodukten und können ihr Wissen in dem Prozess mit einbringen. Eine gesicherte Bio-Integrität liegt hier im Interesse aller.
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Response to Imports organic products – certification of certain operators and controls performed by control authorities & bodies

27 Jun 2024

As Association of organic food processors we represent many companies in the german speaking countries who have long lasting partnerships with operators in third countries and source their organic material outside of the EU. The commission proposal amending Delegated Regulation (EU) 2021/1698 as regards the certification of certain operators and groups of operators in third countries and the controls performed by control authorities and control bodies on their organic products suggests to prolong the certificate based on Article 33(1) of Council Regulation (EC) No 834/2007 until 15. October 2025. This leaves control bodies (CB) only 9 months instead of the well practiced 12 months of a calendar year to do the controls and certification. We expect the new requirements for certified groups to result in increased control and certification efforts, additionally some operators might have to switch their CB, if their own CB is no longer recognised. Our members fear that the increased amount of work in a decreased amount of time leads to operators not being certified on October 16th according to the regulation (EU) 2018/848, although they did nothing wrong and are prepared to. This would lead to trade interruptions and uncertainties in long lasting trade relationships between businesses inside and outside the EU. We therefore propose and kindly ask to extend the derogation period to 31. December 2025 or alternatively to 12 months after the recognised control bodies begins certifying according to regulation (EU) 2018/848.
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Response to List of recognised control authorities and control bodies for the import of organic products compliant with EU rules

7 May 2024

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (AöL) begrüßt die Bereitstellung einer ersten Liste mit zugelassenen Kontrollstellen im Drittland. Ab 01.01.2025 gilt die Konformität mit der EU-Bio-Verordnung auch in Drittländern, jedoch ist dafür keine Übergangszeit der ausgestellten Bio-Zertifikate nach Verordnung (EU) Nr. 823/2007 vorgesehen. Da damit zu rechnen ist, dass es bis Ende 2024 dauern wird, bis alle Kontrollstellen zugelassen sind, ist zeitlich völlig unrealistisch, dass diese Kontrollstellen dann am 01.01.2025 die Kontrollen nach der Verordnung (EU) 2018/848 durchgeführt haben können, um ein neues Bio-Zertifikat nach Konformität auszustellen. Insbesondere für Kleinbauerngruppen bergen die neuen Vorschriften große Veränderungen, welche eingeführt werden müssen. Parallel dazu sind grade diese Akteurinnen und Akteure auch mit der Umsetzung anderer EU-Vorschriften beschäftigt, wie zum Beispiel der EU-Entwaldungsverordnung. Wir halten es daher für dringend notwendig, dass eine Übergangsfrist von 1 Jahr für bestehende Bio-Zertifikate im Drittland angedacht wird, damit eine Umsetzung möglich ist und die Kontrollstellen in ihrer Tätigkeit nicht durch Eile und zeitlichem Druck eingeschränkt werden.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament) and Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. and Biodynamic Federation Demeter International e.V.

16 Feb 2024 · Allgemeiner Austausch

Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

25 Jan 2024 · Austausch zur Green-Claims-Richtlinie

Response to Unfair trading practices in the agricultural and food supply chain

24 Nov 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken und der nationalen Umsetzung in den EU-Staaten liegt eine gute gesetzliche Grundlage vor. Jedoch stellen wir fest, dass sich die Situation trotz der zahlreichen Bemühungen der nationalen Behörden auch anonyme Hinweisgebersysteme einzurichten für die Wirtschaftsbeteiligten kaum geändert hat. Die Marktmacht der stärkeren Handelsbeteiligten, oft des Einzelhandels, ist zu groß und die Angst vor wirtschaftlichen Folgen bei Anzeige unlauterer Handelspraktiken hält Verkäuferinnen und Verkäufer davon ab die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen. Die Rückmeldungen bleiben leider die gleichen: Die verbotenen und unlauteren Handelspraktiken sind weiter fester Bestandteil des Alltags. Dabei ist nicht die gesetzliche Grundlage das Problem, sondern die Möglichkeit der Durchsetzung. Wenn man so will scheitert diese derzeit am eigenen Rechtssystem, da in einem funktionierenden Rechtsstaat natürlich Kläger und Angeklagter benannt werden müssen. Solange die Marktkonzentration im Lebensmittelhandel so bleibt und damit auch die Marktmacht der einzelnen Händler so groß ist, wird sich trotz guter gesetzlicher Grundlage vermutlich wenig ändern. Erst mit vorhandenem Zeugenschutz im Gerichtsverfahren oder Untersuchungen von Staates wegen könnte die Angst eventuell etwas gemindert werden, die verbotenen Handelspraktiken auch anzuzeigen und vor Gericht zu bringen. Wir würden uns sehr freuen, wenn dies bei einer Überarbeitung der Richtlinie bedacht wird. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
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Response to Imported organic products - Supervision of third countries, control authorities and control bodies

1 Aug 2023

Vielen Dank für die Möglichkeit zur Kommentierung dieses Verordnungsentwurfes. Als Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e.V. (AöL) vertreten wir die Interessen von 130 führenden Bio Unternehmen im deutschsprachigen europäischen Raum. Viele unserer Mitglieder sind international tätig und beziehen ihre Rohwaren und Produkte aus Drittländern. Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission in der Überwachung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen, sowie Drittländern, die Expertise der EU- Mitgliedsstaaten enger mit einzubeziehen. Wir halten es dabei für sehr wichtig, dass die Rolle der Mitgliedstaaten eine beratende bleibt. Wie die aktuellen Auswertungen der TRACES-Statistiken aus Juli 2023 zeigen, sind die Kompetenzen im Bereich Bio-Importe innerhalb der EU-Mitgliedstaaten jedoch sehr un-terschiedlich verteilt. Der überwiegende Teil der Importe wird in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und Belgien abgewickelt. Während in anderen Ländern keine oder nur sehr wenig Importware in die EU eingeführt wird. Wir würden es sehr begrüßen, wenn diese offensichtliche sehr unterschiedliche Erfahrung mit Importvorgängen bei dem Hinzuziehen der Mitgliedsländer als Co-Rapporteure bedacht wird. Vorzugsweise sollten nur solche Mitgliedstaaten, die auch die entsprechenden Qualifikationen im Bereich Import haben mit dieser Aufgabe betraut werden. Sollte das nicht möglich sein, schlagen wir vor, in den nach Artikel 4a, Absatz 1 vorgeschlagenen Zweier-Teams eines der Mitgliedsstaaten mit vertiefter Erfahrung im Bereich Import zu benennen oder weitere Kriterien zu definieren, welche für die Auswahl als Co-Rapporteur zu erfüllen sind. So kann garantiert werden, dass die Co-Rapporteure eine qualifizierte beratende Unterstützung für die Kommission leisten können. Weiterhin schlagen wir vor, die Aktualisierung der Verordnung (EU) 2021/1342 zum Anlass zu nehmen, um die Einzelheiten der Informationen über amtliche Untersuchungen, die von den zuständigen Behörden der Drittländer zur Verfügung zu stellen sind, so weit wie möglich mit den Informationen zu harmonisieren, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden müssen, insbesondere wenn es um Kontaminationen mit nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen geht. Diese wurden erst kürzlich in der Verordnung (EU) 2023/1195 genauer festgelegt.
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Response to European Sustainability Reporting Standards

7 Jul 2023

Die AöL fordert die EU-Kommission dazu auf, dass der Konsultationsentwurf insbesondere in Bezug auf die folgenden Aspekte nochmals überprüft und nachgebessert wird: 1. Die obligatorische Offenlegungspflicht für den ESRS E1 Klimawandel muss mindestens für die Angaben zu den Scopes 1 und 2 für alle Unternehmen unmittelbar gelten. In Bezug auf Scope 3 ist eine stufenweise verbindliche Einführung im Rahmen der Phasing-in empfehlenswert. Begründung: Die Mitgliedsunternehmen der AöL beschäftigen sich bereits seit Jahren mit der Erfassung ihrer Klimabilanzen im Rahmen von Scope 1, 2 und 3. Es herrscht Einigkeit darüber, dass sowohl kleine, als auch mittlere Unternehmen unproblematisch die Daten für Scope 1 und 2 verfügbar machen können. Vielmehr würde entlang der Lieferkette durch den Wegfall der obligatorischen Datenpunkte des ESRS E1 Klimawandel es insbesondere kleineren Unternehmen erschwert, weitere Daten im Bereich Scope 3 zu erheben. Die Ziele der CSRD-Richtlinie, aufgelistet in Erwägungsgrund 1 und 2, können nur erreicht werden, wenn eine transparente und verpflichtende Berichtspflicht zum Klimawandel gegeben ist. Kosten zur Reaktion auf Umweltschäden aus dem Klimawandel werden langfristig die Kosten der Prävention übersteigen und irreversible Schäden werden nicht behoben werden können. Diese Änderung der EU-Kommission mit der Wettbewerbs- und Effizienzstrategie zu begründen, führt in die falsche Richtung. 2. Besonders grundlegende Datenpunkte im ESRS E4-1, insbesondere zu den Plänen für den Übergang zur biologischen Vielfalt, sollten wie von der EFRAG vorgeschlagen, ebenfalls für alle Unternehmen obligatorisch sein. Begründung: Jedes Unternehmen sollte in der Lage sein, ohne Einbringen großer Ressourcen, Transitionspläne für die biologische Vielfalt zu entwickeln. Die Erstellung solcher Pläne verpflichtet alle Unternehmen dazu, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Für eine ernsthafte Verfolgung der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und somit als wesentlicher Baustein des Grünen Deals ist dies eine zentrale Maßnahme. 3. Bei allen weiteren themenspezifischen ESRS ist ausgehend von den Empfehlungen der EFRAG eine erneute Überprüfung dahingehend notwendig, welche Datenpunkte aus wissenschaftlicher Sicht eine branchenübergreifend grundlegende Bedeutung für Nachhaltigkeit haben und somit eine obligatorische Berichtspflicht nahelegen. In diesen Fällen sollte eine mittel- bis langfristig verpflichtende Berichtsanforderung bereits festgelegt werden und die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit für Unternehmen über ein Phasing-in gewährleistet werden. Begründung: Unternehmen benötigen für die Transformation zur Nachhaltigkeit Planungssicherheit. Zudem muss die Politik ein level playing field gewährleisten. Zukünftige Folge- und Transformationskosten übersteigen den Aufwand, den eine zeitnahe Transformation verursacht. Dort, wo die Wissenschaft sich über die Notwendigkeit der Transformation einig ist, benötigen Unternehmen frühzeitig Klarheit und Planungssicherheit durch die politisch gesetzten Rahmenbedingungen. 4. Die Abgabe einer Erklärung, warum Themen als nicht wesentlich erachtet werden, muss obligatorisch sein. Begründung: Das Abschaffen einer verpflichtenden Erklärung wirkt Transparenz und einem fairen Wettbewerb entgegen und schafft Spielräume für Unternehmen, Nachhaltigkeitsthemen zu umgehen. Sie ist einer der wichtigsten Treiber für eine EU-weit einheitliche und faire Nachhaltigkeitsberichterstattung und somit für nachhaltiges Handeln. 5. Generell empfehlen wir die Spielräume auch bei Offenlegungspflichten zu den finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Einbindung von Stakeholdern sowie bei der Methodik für die Wesentlichkeitsprüfung möglichst klein zu halten. Begründung: Eine strenge politische Regulierung ist notwendig, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Dritten die Bewertung des Unternehmens zu ermöglichen. (Siehe Stellungnahme)
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

22 Mar 2023 · Allgemeiner Austausch

Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament) and Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. and

16 Feb 2023 · Standgespräche Biofach-Messe

Response to Detailed production methods for organic salts

20 Dec 2022

Dear Ladies and Gentlemen, As an association for organic food producers in the German-speaking countries, AoeL would like to comment on the Delegated Regulation for organic salts . Compared to the first version of the draft regulation, some positive changes have been made from our point of view. These include the following points: - Iodisation has been allowed - Parallel production has been made possible - Greater focus on renewable energy in the processing of organic salt. These changes to the delegated act have led to a softening of the previous focus on sea salt and allow the production of organic rock salt and evaporated salt in Germany. Despite the positive changes so far, central points of criticism of the contents of the draft regulation remain. We would like to highlight the following points in particular: There must be credible demarcation criteria between organic salt and conventional salt. However, this is not yet sufficiently given in the draft. Especially with regard to environmentally friendly production, there are no reliable criteria. We are of the opinion that within the framework of these requirements, the environmental responsibility of the producing companies should be emphasised even more and proven by suitable certificates such as EMAS. The fact that the extraction of rock salt is classified as "processing" while the boiling of brine or the extraction of sea salt is considered "production" is not made clear in the draft regulation. It is therefore also unclear whether the conversion period also applies to companies extracting rock salt. We believe that it is particularly important for operators, but also for the competent authorities, that the regulation is clear and understandable. We therefore propose to clearly define which legal regulations apply to which salt producers. We find the rejection of recrystallisation of salt incomprehensible. Recrystallisation can also be used to convert the salt powder (non-recyclable residue) resulting from rock salt extraction into a crystalline form and thus make it usable. In addition to the points listed, you will find further comments from our side in the annex, which we have provided with detailed comments. We would be very pleased if you would include our comments in the revision of the draft regulation.
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Response to Template for reporting on investigations due to contamination with non-authorized products in organic production

29 Aug 2022

Danke für die Gelegenheit Rückmeldungen zu geben. Bitte beachten Sie folgende Punkte in Bezug auf die vorgeschlagene Vorlage zur Dokumentation von Kontaminationen die die Integrität der ökologischen Produkte oder Prozesse in Frage stellen; 1. Nur Fälle, die einen Verdacht auf einen Verstoß begründen, sollten gemäß Art. 29 (1) VO 2018/848 einer amtlichen Untersuchung unterzogen und gemäß des Template dokumentiert und ggf. an die Kommission berichtet werden. Es soll nicht darauf abgestellt werden, dass jeder Positivbefund dokumentiert werden muss. 2. Es ist sehr wichtig, dass in dem Muster eine Unterscheidung für die Fälle von Verunreinigungen, die zufällig und unvermeidbar sind und nicht durch ein konkretes Verschulden des Bio-Unternehmens bedingt sind, sowie für die Fälle, die einen Verdacht begründen und im Verantwortungsbereich des Bio-Unternehmens liegen, vorgesehen werden (in Spalte 7 und 8). Es muss möglich sein, einen Befund als zufällig und unvermeidbar zu klassifizieren. Bei den Maßnahmen wäre das auch als Grund zu benennen, warum keine Maßnahme notwendig ist. Im Umkehrschluss kann auch eine erhöhte Aufmerksamkeit der Behörden auf benachbarte konventionelle Betriebe, die Kontaminationen bei Bio-Betrieben verursachen, eine mögliche Maßnahme zur Vermeidung von Kontaminationen bei Bio-Betrieben sein. 3. Es muss daran festgehalten werden, dass nur Ergebnisse der amtlichen Untersuchung durch Kontrollstellen oder Kontrollbehörden dokumentiert werden müssen. Im Rahmen von Qualitätssicherungs-Maßnahmen der Unternehmen erhobenen Befunde werden betriebsintern dokumentiert und Meldungen an Kontrollstellen ergehen gegebenenfalls gemäß Art 28 2. d). 4. Es ist wichtig zu klären, wer für die OFIS-Dokumentation zuständig ist, wenn mehrere Kontrollstellen involviert sind, und wie die Aufgabenteilung zwischen Kontrollstellen oder Kontrollbehörden sein soll. Die Dokumentation desselben Falls durch mehrere Kontrollstellen bzw. Kontrollbehörden erhöht Aufwand und Kosten, führt zu Doppelarbeit und erschwert die Zuordnung der Fälle. 5. Das Fehlen einer Speicherfunktion bei dem OFIS-Eintrag wird ebenfalls Aufwand und Kosten für Kontrollstellen bzw. Kontrollbehörden erhöhen, weil bei technischen Problemen das Muster immer wieder von vorne bearbeitet werden muss. Eine Speicherfunktion sollte deshalb vorgesehen werden. 6. Da das neue Muster zur Dokumentation in OFIS erwartungsgemäß erst 2023 (oder spät 2022) zur Verfügung stehen wird, sollten die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen erst ab 2023 in OFIS dokumentiert werden müssen. Eine rückwirkende Dokumentation der Fälle für 2022 ist aufwändig. Der erste zusammenfassende Bericht sollte dementsprechend für März 2024 vorgesehen werden.
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Response to Protecting biodiversity: nature restoration targets

12 Aug 2022

Die AöL begrüßt grundsätzlich, dass die EU sich mit dem Thema Biodiversität intensiv beschäftigt. Denn für uns und unsere Unternehmen in der Lebensmittelbranche stellt der Verlust der Biodiversität und der Rückgang der Artenvielfalt eine existenzielle Herausforderung dar. Daher begrüßen wir es, dass die EU-Kommission nun die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und eine Gewährleistung nachhaltiger Bewirtschaftung in Angriff nimmt. Die AöL sieht die Notwendigkeit, Biodiversitäts-Maßnahmen rechtsverbindlich zu etablieren und diese so zu gestalten, dass sie auf die jeweiligen landschaftstypischen Gegebenheiten sowie auf den zu erzeugenden Rohstoff abgestimmt werden können. Diese Vorgaben müssen als langfristige Maßnahmen angelegt sein und müssen umfassend auf alle Ökosysteme angewendet und gefördert werden. Wir sehen in folgenden Punkten in der Folgenabschätzung der EU-Kommission noch Verbesserungsbedarf: 1. Es müssen bindende Rechtsgrundlagen vorgeschrieben werden, die die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen fördern. 2. Es müssen alle Ökosystemteile abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere für Ackerland und intensiv genutztes Grünland. 3. Der Schutz der Biodiversität sollte von der Kommission verbindlich in die Bio-Verordnung aufgenommen und dort mit Vorgaben unterlegt werden. Dies würde dazu führen, dass die Verbraucher:innen beim Kauf eines Produktes verlässlich wissen, dass sie mit diesem den Schutz der Biodiversität unterstützen. Fazit: Die AöL sieht vor allem noch Handlungsbedarf im Bereich der verbindlichen Regelungen und Handlungsmöglichkeiten für die Wirtschaft in der gesamten Wertschöpfungskette. Denn nur mit Hilfe von rechtsverbindlichen Vorgaben ist es dauerhaft möglich, die Biodiversität zu schützen und zu stärken. Gleichzeitig sollte man den Unternehmen einen Handlungsspielraum bieten, in dem sich Best-Practice-Beispiel bilden können, welche als Multiplikator für weitere Unternehmen dienen.
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Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

19 Jul 2022 · Allgemeiner Austausch

Meeting with Jorge Pinto Antunes (Cabinet of Commissioner Janusz Wojciechowski) and Organic Processing and Trade Association Europe e.V.

24 Feb 2022 · Challenges and perspectives in the organics sector

Response to Organic food: control authorities and control bodies

21 May 2021

Vielen Dank für die Möglichkeit der Kommentierung. Als Vertreter der ökologischen Lebensmittelhersteller, bitten wir um Berücksichtigung des angehängten Dokumentes.
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Response to Agriculture - List of products and substances authorised in organic production

21 Apr 2021

Vielen Dank für die Möglichkeit der Kommentierung. Als Vertretung der ökologischen Lebensmittelhersteller im deutschsprachigen europäischen Raum möchten wir auf folgenden Punkt hinweisen: Artikel 13 des Verordnungsentwurfes sieht eine Übergangsfrist bis 01.01.2024 vor, um vollständig neue Listen für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in Verarbeitungs- und Lagerstätten zu erstellen. Dies erscheint uns sehr ambitioniert und für den Verarbeitungsbereich, wo es bisher keinerlei nationale oder EU-Regelungen gab, nicht realistisch. Wir bitten zu prüfen, die Frist für eine Neuregelung zu Reinigung und Desinfektion in der Verarbeitungs- und Lagerstätten bis 01.01.2026 zu verlängern. Weiterhin noch ein Hinweis: In Anhang IV Teil D scheint uns eine Korrektur notwendig: Die Bezugnahme auf Verordnung 2018/848 ist nicht korrekt. „Part D - Products referred to in Article 12(1) of Regulation (EU) 2018/848”. In Artikel 12 (1) geht es jedoch um Regeln zur Pflanzenproduktion. Wir vermuten, dass Artikel 12 (1) dieses Verordnungsentwurfes gemeint ist.
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Response to Setting of nutrient profiles

2 Feb 2021

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) vertritt über 120 Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft im deutschsprachigen Europa. Die AöL begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission mit der Strategie Vom Hof auf den Tisch die Herausforderungen ernährungsbedingter Krankheiten, Übergewicht, sowie damit verbundene Kosten für das Gesundheitssystem anzugehen. In Bezug auf eine mögliche verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite möchten wir folgende Gedanken mit Ihnen teilen. Wir vertreten die Auffassung, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher bereits genügend Informationen bezüglich der Nährwerte auf den Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Es mangelt an der Befähigung diese Informationen korrekt zu bewerten. Ein wichtiger Leitsatz aus der Ernährungswissenschaft lautet: „Es gibt keine ungesunden Lebensmittel, nur eine ungesunde Ernährung“. Um Entscheidungen für oder gegen eine gesunde Ernährung zu treffen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend gebildet sein. Eine farbliche Kennzeichnung von Nährwerten kann diesen Bildungsmangel unserer Ansicht nach nicht auflösen. Zu sehen ist dies an den aktuellen Diskussionen um den Nutri-Score. Der Nutri Score hat den Anspruch eine rein quantitative Aussage über den Nährwert eines Lebensmittels zu treffen. Unterschwellig wird durch solch eine Farbkodierung jedoch die Botschaft gesandt, dass es sich um eine qualitative Bewertung handelt, und ein Produkt mit einem A immer gesünder ist als ein Produkt mit einem D. Ökologische Lebensmittel, deren Förderung ein explizites Ziel der Strategie vom Hof auf den Tisch ist, basieren im Kern auf einem naturalistischen Ansatz „Lasst die Nahrung so natürlich wie möglich“. Dieses Konzept, welches heute weitgehend durch nationale Gesellschaften für Ernährung unterstützt wird (siehe Ernährungspyramide DGE e.V.), setzt konzeptionell auf dem Verarbeitungsgrad der Lebensmittel auf. Dieser Aspekt wird bei einer reinen Kennzeichnung von Nährwerten jedoch überhaupt nicht betrachtet. Für Produkte aus einer ökologischen Produktion hat ein Fokus auf die reinen Nährwerte weiterhin einen nachteiligen Effekt, da aufgrund der rechtlichen Vorgaben für ökologische Produkte der Einsatz von Zusatzstoffen, wie z.B. Salz-, Fett- oder Zuckerersatzstoffen, ganz bewusst stark eingeschränkt ist. Wir empfehlen daher die NOVA-Klassifizierung oder das Konzept „die Ordnung der Nahrung“ von Werner Kollath. Bei diesen werden Lebensmittel in Empfehlungskategorien eingeteilt, die auf dem Verarbeitungsgrad basieren und zur Grundlage für Präferenzempfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher werden sollen. Der Verzehr von hochverarbeiteten Produkten wird laut FAO mit einer ungesunden Ernährung und dem entsprechend höherem Risiko von ernährungsbedingten Erkrankungen in Verbindung gebracht. Bitte beachten Sie für die ganze Stellungnahme die angehängte Datei.
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Response to Environmental claims based on environmental footprint methods

31 Aug 2020

Wir begrüßen das Vorgehen der EU im Bereich der Angaben zu Nachhaltigkeit und ökologischem Fußabdruck für Unternehmen eine einheitliche Regelung zu finden. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher zum nachhaltigeren Produkt greifen sollen, so muss auch sichergestellt sein, dass die dafür gegebenen Informationen transparent und korrekt sind und ein „Greenwashing“ so weit wie möglich verhindert wird. Wir möchten gerne die Möglichkeit wahrnehmen noch auf einen Aspekt aufmerksam zu machen. Solche „green claims“ sind nur dann wirklich aussagekräftig, wenn sie sich auf die ganze Wertschöpfungskette beziehen und damit die Bereitstellung von Lebensmitteln im Ganzen und die Wirkung der Lebensmittel auf die Ernährungsstile in den Blick nehmen. Dies bezieht sich z.B. auch auf die Frage der Lebensmittelverarbeitung, sprich den Verarbeitungsgrad. Eine ökologische Aussage über ein Produkt darf nicht nur die landwirtschaftliche Seite betrachten. Auch das NOVA-Klassifizierungssystem, welches mittlerweile auch von FAO und WHO beachtet wird, weist auf einen deutlichen Zusammenhang zwischen Verarbeitungsgrad und Natürlichkeit des Lebensmittels, beziehungsweise Einfluss auf die menschliche Gesundheit hin. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ erkennt, dass es eine Veränderung im Ernährungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher braucht und diese einen zentralen Einfluss auf die Umweltwirkung des Ernährungssystems hat. Um die richtige Entscheidung für eine nachhaltige Ernährungsweise zu treffen, benötigen die Menschen Wissen und Erfahrung zur Zubereitung ihres Essens und dessen Erzeugung und Herstellung. Dafür braucht es eine umfassende Ernährungsbildung – insbesondere für Jugendliche und Kinder. Aber das bedeutet auch, dass jegliche Kommunikation in Form von „green claims“ ganzheitlich formuliert sein muss. Sprich, ist der Claim auf einem verarbeiteten Produkt, so muss er auch den Verarbeitungsgrad und die Produktausprägung mit einbeziehen. Alles andere birgt ein großes Potenzial, Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen. Weiter strebt die Strategie einen Anteil an ökologischen Lebensmitteln in der Höhe von 25% bereits für 2030 an. Es ist wenig sinnvoll eine freiwillig obligatorische Kennzeichnung (Umweltkennzeichnung) zu etablieren, wenn diese dann automatisch in die Konkurrenz mit einer bereits fest eingeführten staatlich gesicherten Kennzeichnung für umweltgerechte (ökologische) Lebensmittel tritt. Eine solche Umwelt-Kennzeichnung sollte die Konformität mit den Vorschriften für ökologische Lebensmittel voraussetzen und darüber hinaus gehende Umweltleistungen in Produktion und Produktausprägung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar machen.
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