Deutscher Caritasverband e. V.

DCV

Deutscher Caritasverband is Germany's largest welfare association providing social services and advocating for social justice.

Lobbying Activity

Meeting with Barbara Brandtner (Director Competition)

5 Dec 2025 · Discussion on the ongoing revision of State aid rules on housing

Meeting with Outi Slotboom (Director Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs)

5 Dec 2025 · SME definition

Meeting with Rasmus Andresen (Member of the European Parliament)

27 Nov 2025 · MFF

Meeting with Eva Schultz (Cabinet of Executive Vice-President Roxana Mînzatu)

5 Nov 2025 · State aid for Services of General Economic Interest (SGEI)

Caritas Urges EU Support for Social Sector Digital Transformation

9 Oct 2025
Message — The organization calls for data usage that is more oriented toward the common good and the creation of uniform standards to break down data silos. They request sector-specific guidance for AI compliance and lower bureaucratic hurdles for cybersecurity reporting. Financial support is essential as non-profit providers lack the capital for digital investments.123
Why — These measures would help social organizations improve services while reducing compliance and technical investment costs.45
Impact — Tech companies using manipulative cookie designs lose the ability to exploit user data without genuine consent.6

Meeting with Patrick Paquet (Head of Unit Employment, Social Affairs and Inclusion) and AWO Bundesverband e.V. and

1 Oct 2025 · Future of Cohesion policy // Semester country report Germany 2025 // ESF in lower saxony

Meeting with Karl Soukup (Director Competition)

24 Sept 2025 · Services of general economic interest and General Block Exemption Regulation

Meeting with Lena Düpont (Member of the European Parliament) and Caritas Europa

16 Sept 2025 · Exchange on migration and asylum

Meeting with Olivier Micol (Head of Unit Justice and Consumers)

16 Sept 2025 · GDPR simplification

Response to Review of the State aid rules on the Services of General Economic Interest (“SGEI”)

31 Jul 2025

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) trägt dazu bei, dass eine gut funktionierende, allgemein zugängliche und qualitativ hochwertige soziale Infrastruktur vor Ort garantiert werden kann. Die Komplexität des DAWI-Freistellungsbeschlusses, insbesondere die starren Regeln bezüglich Betrauungsakt (Art. 4), Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der Ausgleichsleistung (Art. 5 und Art. 6), sowie das Zitationserfordernis (Art. 4 lit. f), hat dazu geführt, dass dieser im Bereich der sozialen Dienstleistungserbringung viel zu wenig angewandt wird. Um den DAWI-Freistellungsbeschluss für den Bereich der sozialen Dienstleistungen praxistauglich zu machen, ist es deswegen dringend erforderlich, dass die Kommission spezielle Leitlinien zu der besonderen Kategorie der sozialen DAWI herausgibt. Diese Leitlinien sollten u.a. auch den Hinweis enthalten, dass die Anwendung der Allgemeinen De-minimis-Verordnung als Freistellungsinstrument für die Erbringung von sozialen Dienstleistungen eine Fehlanwendung des Beihilfenrechts ist, die vermieden werden sollte oder dass jedenfalls eine vorrangige Prüfung der Anwendungsmöglichkeit des DAWI-Freistellungsbeschlusses zu erfolgen hat. Zudem sollte klargestellt werden, dass im Bereich der sozialen DAWI kein Nachweis von im Einzelfall ökonomisch zu belegenden Marktversagen erforderlich ist, sondern 1) das Vorliegen eines sozialen Bedarfs und 2) Subsumtion unter die abschließende Liste in Art. 2 Abs. 1 lit. c) ausreicht, um eine genuine soziale DAWI zu bestimmen. Eine solche Klarstellung würde die Rechtssicherheit der Erbringung von sozialen DAWI stärken, unnötige Prüfungslasten reduzieren und somit den praktischen Hindernissen in der Anwendbarkeit des DAWI-Freistellungsbeschlusses im Bereich der sozialen DAWI effektiv begegnen. Zudem sollten alle Investitionen, die unmittelbar mit der Erbringung der sozialen DAWI in Zusammenhang stehen, (z.B. in den Klimaschutz, zur Erreichung von Energieeffizienz oder in Digitalisierungsvorhaben), über die Kategorie der sozialen DAWI nach Art. 2 Abs. 1 lit. c) freigestellt werden können. In Art. 2 (1) (h) der DAWI-De-minimis-Verordnung wurde eine "Einrichtung ohne Erwerbszweck" als Einrichtung definiert, die unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) und der Art ihrer Finanzierung, in erster Linie der Erfüllung sozialer Aufgaben dient, etwaige Gewinne reinvestiert und überwiegend nichtgewerbliche Tätigkeiten ausübt. Da Einrichtungen ohne Erwerbszweck grundsätzlich soziale Dienstleistungen erbringen (und nicht nur dann, wenn die DAWI-De-minimis-Verordnung auf eine staatliche Förderung Anwendung findet), sollte diese Definition grundsätzlich Geltung beanspruchen auch im Rahmen des DAWI-Freistellungsbeschlusses. Die BAGFW hat bereits in ihrer Stellungnahme zum neu erlassenen DAWI-Freistellungsbeschluss darauf hingewiesen, dass das Fehlen des Zitationserfordernisses nicht die Unwirksamkeit des Betrauungsaktes nach sich ziehen sollte. Es wäre unverhältnismäßig, eine derartige Rechtsfolge an diesen formellen Verstoß zu knüpfen. Der Verweis verstärke den bürokratischen Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert. 13 Jahre später ist leider genau das eingetreten: Das Fehlen des formalen Erfordernisses eines Verweises auf den DAWI-Freistellungsbeschlusses führt in der Praxis regelmäßig dazu, dass die Anwendbarkeit des DAWI-Freistellungsbeschlusses gerade im Bereich der sozialen Dienstleistungen verhindert wird. Zudem fordert die BAGFW die Einführung eines radikal vereinfachten Betrauungsakt für die Erbringung von sozialen DAWI von Einrichtungen ohne Erwerbszweck. Dieser sollte anhand einer Kriterienliste aufgrund struktureller Gründe für eine ex-ante Klärung sorgen und somit Rechtssicherheit schaffen. Für eine ausführliche Darstellung der praktischen Probleme und unseren Lösungsvorschlägen verweisen wir auf die beigefügte Stellungnahme.
Read full response

Meeting with Lena Düpont (Member of the European Parliament)

14 Jul 2025 · Aktuelle Entwicklung der europäischen Migrationspolitik und die Bedeutung für humanitäre Organisationen

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament) and Caritas Europa

30 Jun 2025 · Return Regulation Proposal

Meeting with Gabriela Tschirkova (Cabinet of Commissioner Valdis Dombrovskis)

26 Jun 2025 · SME definition -social enterprises

Meeting with Marie-Hélène Pradines (Head of Unit Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs) and Diakonie Deutschland

23 Jun 2025 · SME definition, Small midcaps recommendation

Meeting with Erik Marquardt (Member of the European Parliament) and Jesuit Refugee Service - Europe and International Catholic Migration Commission-Europe

12 Jun 2025 · Book Launch Event on Refugee Integration

Deutscher Caritasverband urges AI support for social economy

4 Jun 2025
Message — The organization calls for the strategy to focus on the social economy and provide financial incentives for refinancing AI use in social services. They recommend the EU fund the entire process from innovation to broad application through competitive grants.123
Why — This would secure necessary funding for digital upgrades and reduce administrative documentation time.45
Impact — Social service recipients lose out on improved service quality if providers lack AI funding.6

Response to European Affordable Housing Plan

4 Jun 2025

Der Deutsche Caritasverband und seine Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzen sich dafür ein, dass nachhaltig ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird und Menschen in Wohnungsnot bedarfsgerecht unterstützt werden. Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum muss dazu genutzt werden, europaweit das Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum zu verwirklichen. Dabei beinhaltet das Recht auf Wohnen mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Die EU muss den Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen vorschlagen und diese bei der Umsetzung programmatisch und finanziell unterstützen. Konkrete Maßnahmen werden im angehängten Positionspapier vorgestellt. Den Verlust der Wohnung zu verhindern ist das beste Mittel gegen Wohnungslosigkeit. Es gibt bewährte Instrumente, die stärker und umfassender eingesetzt werden müssen. Neben dem Ausbau der Fachstellen gegen Wohnungsverlust müssen Mietschulden durch nationale Behörden wie z.B. Sozialämter als Zuschuss übernommen werden. Menschen in Wohnungsnot und Obdachlosigkeit haben unterschiedliche Bedarfe und Probleme. Ihnen muss schnell und individuell umfassend geholfen werden. Notunterkünfte müssen festgelegte Standards erfüllen. Sie sind Ausgangspunkt von Hilfen und keine Verwahranstalten für Menschen in Not. Nicht nur wohnungslose Menschen brauchen preisgünstige Wohnungen. Alle Menschen mit geringem Einkommen sind von der weiter zunehmenden Wohnungsknappheit betroffen. Es müssen wirksame Maßnahmen gegen das Verschwinden von preisgünstigen und geförderten Wohnungen ergriffen werden. Hierzu gehört auch eine angemessene Quote von Sozialwohnungen mit langfristigen Bindungen bei Neubauten, die Verlängerung von bestehenden oder auslaufenden Bindungen und rechtsfeste Vorkaufsrechte der Kommunen. Sozialer Wohnungsbau ist keine wirtschaftliche Tätigkeit und sollte daher anders behandelt werden als normaler Wohnungsbau. Sozialwohnungen sollten langfristig gebunden sein. Das Erbpachtrecht sollte bei der Anwendung sozialer Kriterien (Erbpachtzins 1%/Jahr des Grundstückspreis) eingeführt werden. Bei Wohnungsneubauten sollten gesetzliche Mindestquoten von 30% für Sozialwohnungen eingeführt werden. Gemeinwohlorientierte Organisationen wie Genossenschaften, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände oder andere nicht gewinnorientierte Bauträger, die einen langfristig gebundenen Bestand von preisgünstigen Wohnungen errichten, müssen gestärkt werden. Dafür müssen u.a. die Beihilferegelungen angepasst werden, so dass diese Organisationen von den Nationalstaaten bevorzugt werden können.
Read full response

Meeting with Patrick Paquet (Head of Unit Employment, Social Affairs and Inclusion)

28 May 2025 · Future of Cohesion policy // present ESF+ issues in Germany “Fürsorgetag 2025”

Meeting with Niels Geuking (Member of the European Parliament)

27 May 2025 · ESF/EFRE funds and continued development

Caritas Supports EU Sustainability Reporting Cuts for Non-Profits

24 Mar 2025
Message — Caritas supports the proposed exemptions which would remove many non-profit organizations from mandatory reporting requirements. They emphasize that these simplifications should help companies focus resources directly on climate protection rather than bureaucracy. However, they warn that the EU Green Deal must not be watered down by these changes.123
Why — The proposal would save non-profit entities from high software costs and complex administrative burdens.45
Impact — Public stakeholders lose access to standardized sustainability data from a significant number of organizations.6

German welfare group Caritas demands sustainability over lowest-price procurement

6 Mar 2025
Message — Caritas urges the EU to mandate sustainability criteria instead of relying on voluntary procurement options. They want to end the dominance of the lowest-price criterion in social service contracts.12
Why — Welfare organizations would benefit from a market that rewards high-quality work instead of cheap bidding.3
Impact — Vulnerable citizens lose access to high-quality support as qualified providers withdraw from the market.45

Meeting with Nela Riehl (Member of the European Parliament, Committee chair)

14 Jan 2025 · Exchange with Caritas Deutschland

Meeting with Tiemo Wölken (Member of the European Parliament)

11 Oct 2024 · Social impact of climate policies (staff leve)

Response to Interim Evaluation of Digital Europe

19 Sept 2024

Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW e.V.) und ihre Mitgliedsverbände, darunter der Deutsche Caritasverband e.V., sind sowohl die digitale Teilhabe aller Menschen wie auch die Digitalisierung ihrer Einrichtungen und Dienste von großer Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass die EU im aktuellen, aber auch im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 über ein finanziell gut ausgestattetes Förderprogramm verfügt, um die Ziele der digitalen Dekade zu erreichen. Die BAGFW begrüßt daher auch, dass das Programm Digitales Europa in der laufenden Förderperiode einen Schwerpunkt auf die Bereitstellung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger:innen und öffentliche Verwaltungen legen soll. Allerdings ist das laufende Programm in seiner aktuellen Schwerpunktsetzung für die Freie Wohlfahrtspflege nur sehr begrenzt nutzbar. Das Programm fokussiert sich bisher zu stark auf Spitzentechnologien. Während deren Förderung geo-ökonomische Gründe haben mag, sollte nicht vergessen werden, dass die EU sich im Rahmen der digitalen Dekade zum Ziel gesetzt hat, ein menschenzentriertes digitales Umfeld zu schaffen und die digitale Kluft zwischen den Menschen zu verringern, die bereits umfassend digitale Technologien nutzen, und jenen, die es (bisher) nicht tun. Auch sollen mindestens 80% aller 16-74-jährigen Menschen in der EU bis 2030 grundlegende digitale Kompetenzen erlernen (siehe Art. 3/4 Beschluss 2022/2481). Um diese Vorhaben umzusetzen, braucht es ausreichende finanzielle Mittel, bisher gibt es jedoch keine entsprechende umfassende Förderung durch die EU. Daher muss das Programm Digitales Europa aus Sicht der BAGFW deutlich zugänglicher für Bürger:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen werden, damit wirklich niemand in der digitalen Transformation zurückgelassen wird. Mit dem Programm sollte die digitale Teilhabe aller Menschen in der EU gefördert werden. Ein wichtiger Faktor für digitale Teilhabe sind digitale Kompetenzen. Insbesondere Bevölkerungsgruppen, die z.B. aufgrund ihres Einkommens, ihres Geschlechts, ihrer Behinderungen, ihres Alters oder ihrer Herkunft benachteiligt und vulnerabel sind, brauchen zielgruppenspezifische Angebote für digitale Kompetenzen. Auch die gemeinwohlorientierte Nutzung von Daten und KI-Systemen sowie barrierefreie Zugänge sind wichtig für die digitale Teilhabe aller und sollten entsprechend gefördert werden. Zivilgesellschaftliches freiwilliges Engagement im digitalen Raum sollte stärker gefördert werden, etwa durch den Aufbau digitaler Kompetenzen bei freiwillig Engagierten. Auch die Erhöhung der Cybersicherheit zivilgesellschaftlicher Organisationen ist von immer größerer Bedeutung und kann nur selten ausreichend von den Organisationen selbst finanziert werden. Besonders in Zeiten, in denen anti-demokratische und anti-pluralistische Akteur:innen in der EU und in Drittstaaten versuchen, das demokratische Miteinander in der EU zu destabilisieren, ist dies unerlässlich. Auch die Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege werden in erschreckender Häufigkeit Opfer von Cyberangriffen und sind nur unzureichend ausgestattet, um diesen Gefahren zu begegnen. Sensible Daten der häufig vulnerablen Klient:innen sind diesen Risiken ausgesetzt und können missbräuchlich verwendet werden. Gleichzeitig sind die gemeinnützigen Verbände der BAGFW, wie auch andere soziale Organisationen in Europa, wichtige Träger sozialen Zusammenhalts und sozialer Infrastrukturen für die digitale Gesellschaft und benötigen entsprechende finanzielle Mittel. Um sicherzustellen, dass die digitale Kluft überwunden wird, muss das Programm Digitales Europa also einen viel stärkeren Fokus als bisher darauflegen, die digitale Teilhabe aller Menschen in der EU zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Freie Wohlfahrtspflege befähigt werden, weiter zum sozialen und demokratischen Zusammenhalt in digitalen Gesellschaften in der EU beitragen zu können.
Read full response

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament, Rapporteur)

19 Sept 2024 · GEAS-Reform

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament)

18 Sept 2024 · MFF, ESF+, state aid rules

Meeting with Niels Geuking (Member of the European Parliament)

11 Sept 2024 · Sozialpolitik

Meeting with Alexandra Geese (Member of the European Parliament) and AWO Bundesverband e.V.

3 Sept 2024 · Sozialpolitik, Frieden und Demokratie in der EU

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament)

28 May 2024 · EU elections

Meeting with Alexandra Geese (Member of the European Parliament)

28 May 2024 · Online Polit-Talk

Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament)

3 Apr 2024 · Austausch

Meeting with Alexandra Geese (Member of the European Parliament) and Caritas Europa

22 Feb 2024 · Digital transformation and social services

Caritas Demands More Ambitious EU Talent Pool Rules

24 Jan 2024
Message — Caritas requests including nursing and social work assistants in the shortage occupations list. They also propose binding deadlines to accelerate bureaucratic visa and administrative procedures.123
Why — Broadened recruitment criteria would help Caritas staff facilities amid acute labor shortages.4
Impact — Overburdened national authorities would face increased pressure from mandatory visa processing deadlines.56

Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament) and European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations and AbbVie

22 Jan 2024 · Austausch

Meeting with Sergey Lagodinsky (Member of the European Parliament, Rapporteur)

17 Nov 2023 · European Cross-Border Associations

Meeting with Özlem Demirel (Member of the European Parliament)

30 Oct 2023 · Exchange on migration policy

Meeting with Katrin Langensiepen (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and Sozialverband Deutschland

26 Oct 2023 · Austausch zu Barrie

Response to Integrated child protection systems

19 Oct 2023

Der Deutsche Caritasverband e.V. begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Etablierung und Stärkung Integrierter Kinderschutzsysteme in den Mitgliedsstaaten der EU. Besonders positiv wird das umfassende Verständnis von Kinderschutz gesehen, das sowohl primär präventive Maßnahmen als auch Interventionen umfasst und die Notwendigkeit einer intensiven Zusammenarbeit aller politischen Ebenen, der öffentlichen Dienste, der relevanten Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der angrenzenden Systeme (z.B. Gesundheit, Bildung, Migration, Justiz) und der Zivilgesellschaft fokussiert. Für einen umfassenden Kinderschutz, der sich wirksam an den Bedürfnissen von Kindern orientiert, sind in der Bundesrepublik Deutschland umfassende Investitionen in eine primär präventive soziale Infrastruktur für alle Kinder und für alle Familien erforderlich. Hierbei sind solche Angebote und Leistungen konsequent auszubauen und ausreichend finanziell zu fördern, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern fördern. Wohnortnähe, niederschwelliger Zugang, verlässliche Erreichbarkeit und frühzeitige Kontaktaufnahme sind hierbei wesentliche Elemente. Die Rahmenbedingungen für Kinder und Familien müssen so gestaltet sein, dass ein gesundes Aufwachsen flächendeckend für alle Kinder möglich ist. Diese dürfen nicht von der Finanzstärke der einzelnen Kommunen abhängig sein, sondern müssen sich konsequent am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren. Armut gilt als wesentlicher Gefährdungsfaktor für das Kindeswohl. Kinder, die in Armut oder armutsgefährdenden Lebenslagen aufwachsen, sind deutlich häufiger mit Gewalt in der Familie konfrontiert, erleben deutlicher häufiger psychisch belastete/erkrankte Eltern(teile), sind stärker gesundheitsgefährdet und erreichen häufiger geringere Bildungsabschlüsse als Kinder aus einkommensstarken Elternhäusern. Armut macht krank, Armut grenzt aus, Armut gefährdet. Für einen umfassenden Kinderschutz, der sich wirksam an den Bedürfnissen von Kindern orientiert, Teilhabe ermöglich und Chancen eröffnet, ist es daher wesentlich, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um Kinder- und Familienarmut zu vermeiden bzw. zu bekämpfen. Darüber hinaus wird die Stärkung von Kindern und die Förderung ihres Subjekt-Status mit eigenen Rechten als dringend notwendig erachtet. Kinder müssen frühzeitig dabei unterstützt werden, die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und zu kommunizieren. Sie müssen befähigt werden, die eigenen Rechte zu kennen und diese entsprechend ihres jeweiligen Reifegrades wahrzunehmen bzw. ihre aktive Rolle auszufüllen. Um Teilhabe und Partizipation zu üben sind entsprechende Rahmenbedingungen, z.B. in Einrichtungen der informellen und der formellen Bildung, zu schaffen. Dies erfordert entsprechende personelle Ressourcen z.B. in Kindergärten, Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen, entsprechend qualifizierte Fachkräfte, zeitliche Kapazitäten und ausreichende finanzielle Förderungen. Als wesentliche Ressource für einen umfassenden Kinderschutz sind ausreichende und gut qualifizierte Fachkräfte sowohl bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe als auch bei freien Trägern dringend notwendig. Der Fachkräftemangel, der in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe deutlich spürbar ist, gefährdet ein umfassendes integriertes Kinderschutzsystem in erheblichem Maße.
Read full response

Response to Communication on maximising the potential of talent mobility as part of the European Year of Skills

12 Oct 2023

Als Träger von Einrichtungen und Diensten gestaltet die Caritas maßgeblich die soziale und gesundheitliche Infrastruktur in Deutschland mit: 693.082 Menschen arbeiten beruflich in 25.064 Einrichtungen und Diensten, die der Caritas angeschlossen sind. Ohne umfassende, innovative und nachhaltige Lösungsansätze unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Träger und Betroffenen ist die soziale, pflegerische und gesundheitliche Infrastruktur nicht aufrechtzuerhalten, zumal der demographische Wandel die Situation weiter verschärfen wird. Der aktuelle und sich angesichts des demografischen Wandels weiter verschärfende Arbeits- und Fachkräftemangel ist eine der zentralen politischen Herausforderungen in Deutschland. Der Caritas ist es als sozial- und gesellschaftspolitischer Akteur, als Träger von Diensten und Einrichtungen sowie als Anwalt hilfebedürftiger Menschen ein Anliegen, sich mit Lösungsvorschlägen in die Debatte einzubringen. Auch die Caritas als Anbieterin von Diensten und Träger von Einrichtungen erlebt den Fachkräftemangel und seine Folgen. Überall in Deutschland sind unsere Einrichtungen und Dienste mit der Tatsache konfrontiert, dass die Zahl der qualifizierten Bewerber_innen bereits über längere Zeiträume geringer ist als der Bedarf - eine Situation, die den Arbeits- und Fachkräftemangel beschreibt. Unter den zehn Berufen mit den größten Fachkräftelücken gehören fünf dem sozialen bzw. dem Gesundheitssektor an. Der Deutsche Caritasverband hat daher folgende Kernbotschaften entwickelt: Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung: Der Zeitraum von der Rekrutierung bis zur Einstellung als Fachkraft ist durch eine Entbürokratisierung der Prozesse zu verkürzen. Die Zeithorizonte können durch Erhöhung der Personalressourcen, Qualifizierungen, bedarfsgerechte Begleitstrukturen, eine Prozessoptimierung und Standardisierung verkürzt werden. Anforderungen an vorzulegende Unterlagen sollten reduziert und harmonisiert werden. Erfolgreicher Ausgleichsmaßnahmen wie z.B. die vom KDA entwickelte INGA Pflege für internationale Pflegefachpersonen sollten flächendeckend umgesetzt werden (https://dkf-kda.de/en/faq-items/what-is-inga-pflege/). Verbesserung der Infrastruktur: Unabhängige Informations-, Beratungs- und Begleitangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen müssen flächendeckend installiert, ausgebaut und regelfinanziert werden. Träger der freien Wohlfahrtspflege können ihre Kompetenzen und Strukturen hier einbringen und auch an Prozessen der Berufsanerkennung aktiv mitwirken, z.B. durch Arbeitsproben, die Abnahme von Kenntnisprüfungen und das Ausstellen von Defizitbescheiden. Des Weiteren müssen Sprach- und Integrationskursangebote mit begleitender Kinderbetreuung sowie Angebote zur Vorbereitung und Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen ausgebaut werden. Abstimmung und Koordinierung: Eine Verbesserung der Zusammenarbeit und Abstimmung der am Anerkennungsprozess und der Fachkräfteeinwanderung zu beteiligenden oder berücksichtigenden Bundesministerien ist auf Basis einer abgestimmten Strategie der Regelung, Förderung und Unterstützung der (Fachkräfte-)Einwanderung dringend anzustreben. Auch die Landes- und Kommunalverwaltungen sind dabei rechtzeitig zu berücksichtigen, um die Umsetzung vor Ort, auch durch entsprechende Fortbildungs- und Personalkapazitäten, zu befördern. Digitalisierung: Anzustreben ist eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur, die den Prozessablauf abbildet, auf die alle beteiligten Institutionen und der/die Zuwanderungswillige zugreifen können und die den Dokumentenaustausch zwischen Behörden sowie anderen Beteiligten im In- und Ausland datensicher gewährleistet. Dabei sind digitale Zugänge niedrigschwellig zu gestalten und alternative analoge Zugänge vorzusehen. Mehr erfahren Sie in dem angehängten Impulspapiers des Deutschen Caritasverbands zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Read full response

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament, Rapporteur) and Save the Children Europe and

12 Oct 2023 · New Pact on Migration and Asylum

Meeting with Katrin Langensiepen (Member of the European Parliament)

17 Aug 2023 · Austausch zu sozialpolitischen Themen

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament, Rapporteur) and Diakonie Deutschland

22 Jun 2023 · Reform of the Common European Asylum System (Staff-level)

Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament)

4 May 2023 · Deforestation

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament, Rapporteur) and Brot für die Welt and Diakonie Deutschland

31 Mar 2023 · Debriefing of the LIBE Vote on the New Pact on Migration (staff level)

Meeting with Birgit Sippel (Member of the European Parliament, Rapporteur) and Caritas Europa

28 Feb 2023 · New Pact on Migration and Asylum, in particular Screening Regulation (Staff-level)

Response to Enabling factors for digital education

15 Sept 2022

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt ausdrücklich die Initiative der EU-Kommission zu einer Ratsempfehlung mit dem Ziel, Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an digitaler Bildung in der EU zu erhöhen. Die Covid-19 Pandemie hat den Handlungsbedarf noch einmal deutlich gemacht. Aus Sicht des DCV sind u.a. folgende Punkte von großer Bedeutung für den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu guter Bildung, der wiederum zu gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe führen soll: Netzausbau: Teilhabe an digitalen Bildungsangeboten muss auch in strukturschwachen Gebieten gesichert sein. Es braucht weiterhin den Ausbau und die Sicherstellung digitaler Infrastrukturen und Zugänge, z.B. mit Mitteln des EFRE oder der Connecting Europe Fazilität. Ausstattung für Homeschooling: Digitaler Unterricht ist bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlich effektiv, da für den Lernerfolg die Ressourcen und die Hilfe der Eltern bei den Schulaufgaben und der Nutzung digitaler Technologien von großer Bedeutung sind. Bei jungen Menschen in prekären familiären Verhältnissen ist beides oft nicht vorhanden. Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) kann hier ein wichtiger Ansprechpartner für junge Menschen und ihre Eltern sein sowie Lösungen für Ausstattungsbedarfe finden. Dafür muss sie allerdings personell, sachlich und digital entsprechend ausgestattet werden. Bedürfnisse von Lernenden mit Behinderung: Eine besondere Herausforderung stellt der digitale Unterricht für Kinder mit Behinderung dar. Nicht alle können digitalem Unterricht folgen, Programme sind oft nicht barrierefrei, setzen Lese- und Schreibkompetenzen voraus, sind in ihrer Struktur schwer zu erfassen oder erfordern eine gute Feinmotorik. Kinder, Jugendliche und Angehörige müssen die notwendige Unterstützung erhalten und Angebote an ihre Bedürfnisse angepasst werden. Jugendmedienschutz: Risiken wie Gaming Disorder, Cybermobbing und Grooming erfordern gesetzliche, strukturelle und pädagogische Schutzmaßnahmen. Es braucht Prävention und Intervention. Schulen sollten erweiterte Medienbildung in den Lehrplänen verankern, pädagogische Fachkräfte müssen entsprechend qualifiziert werden. Digitale Ausstattung und Kompetenzen pädagogischer Fachkräfte: Die Arbeit pädagogischer Fachkräfte erfordert u.a. die digitale Kommunikation mit Kolleg_innen, Jugendlichen, Eltern und Ämtern. Für diese Arbeit müssen alle pädagogischen Fachkräfte der KJH mit einem digitalen Endgerät ausgestattet sein und Zugang zu Weiterbildung haben. Zudem sind (datenschutz)sichere Software-Schnittstellen für die Verwaltung bereitzustellen, die die Vernetzung zwischen öffentlichen und freien Trägern sowie den Jugendämtern von Anfang an mitdenken. Best Practice Beispiel: Das Projekt „Bildungsbuddys“ des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. zeigt eindrücklich, wie junge Menschen von einer festen Begleitperson profitieren (siehe https://bit.ly/3U5sKHK). Die Bildungsbuddys betreuen Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der KJH bei analogen wie digitalen schulischen Aufgaben und in der Freizeit. Projekte wie diese können sozioökonomisch benachteiligten Lernenden besonders helfen und Lernbarrieren abbauen. Bei all diesen Punkten ist dem DCV wichtig, dass Bildung neben der Wissensvermittlung soziale Beziehungsarbeit ist, die persönlichen Kontakt bedarf. Das zeigen auch die physischen Auswirkungen der Schul- und Einrichtungsschließungen. Schulen sind Kontakträume, in denen Kinder und Jugendliche sich sozialisieren und ihre eigene Persönlichkeit herausbilden können. Sie brauchen daher digital wie analog Unterstützung und wertschätzende Begleitung. Die Digitalisierungsrückstände in Schulen, Erziehungshilfeeinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und anderen Feldern der KJH behindern junge Menschen in der Wahrnehmung ihrer digitalen Rechte der EU. Es braucht daher eine Strategie, die eine adäquate digitale Ausstattung der Schulen, KJH und Jugendämter sowie die Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte sicherstellt.
Read full response

Response to Improving the provision of digital skills in education and training

15 Sept 2022

Der Deutsche Caritasverband (DCV) setzt sich für die digitale Teilhabe aller ein, denn digitale Teilhabe wird immer mehr zur zentralen Voraussetzung für soziale Teilhabe. Dies gilt insbesondere für benachteiligte und vulnerable Menschen. Neben digitaler Infrastruktur, Zugängen und Datenautonomie sind digitale Kompetenzen ein wichtiger Faktor für digitale Teilhabe. Daher begrüßt der DCV das Vorhaben der EU-Kommission einer Ratsempfehlung zur Verbesserung des Angebots an digitalen Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Aus Sicht des DCV sind für das Angebot und die Vermittlung digitaler Kompetenzen folgende Punkte von entscheidender Bedeutung: Digitale Infrastruktur und Zugänge Um digitale Kompetenzen zu erwerben bzw. umfassend nutzen zu können, sind digitale Infrastruktur und digitale Zugänge unerlässlich. Hierzu braucht es weiterhin den Ausbau der Infrastruktur, gerade in strukturschwachen Regionen. Außerdem braucht es (bessere) digitale Zugänge, vor allem für Menschen, die z.B. aufgrund eines geringen Einkommens oder einer Behinderung bislang keinen oder nur ungenügenden Zugang haben. Dafür sollten der EFRE und die Connecting Europe Fazilität künftig zielgerichteter eingesetzt werden. Bildungsangebote digitaler Kompetenzen für vulnerable Bevölkerungsgruppen Digitale Kompetenzen müssen angepasst und zielgerichtet auf ihre Bedürfnisse auch benachteiligten, armutsgefährdeten und weniger digitalaffinen Bevölkerungsgruppen vermittelt werden. Vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung sollten ebenfalls gezielt weitergebildet werden. Das Ziel des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte und des Digitalen Kompass der EU, dass im Jahr 2030 80% der Erwachsenen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen sollen, muss weiter ausdifferenziert werden. Erstens sollte der Begriff „grundlegende digitale Kompetenzen“ zur besseren Nachvollziehbarkeit genauer definiert werden. Zweitens sollte sichergestellt werden, dass bei der Zielerreichung von 80% Erwachsenen mit grundlegenden digitalen Kompetenzen benachteiligte und vulnerable Menschen besonders in den Blick genommen werden. Es braucht hierfür niedrigschwellige, barrierefreie und mehrsprachige Bildungsangebote, die sich zielgerichtet und aufsuchend an benachteiligte und vulnerable Menschen richten. Eine Zielvorgabe wie viele der 80% mit entsprechenden Kompetenzen 2030 benachteiligte und vulnerable Menschen sein sollten, ist wünschenswert. Sonst besteht die große Gefahr, dass 2030 überproportional viele benachteiligte und vulnerable Menschen zu denjenigen gehören, die weiterhin nicht über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen und sich die „digitale Kluft“ weiter vergrößert. Wichtig ist auch, dass die vermittelten Kompetenzen Menschen nicht nur fit für den Arbeitsmarkt, sondern auch für den Alltag machen. Insbesondere da laut Digitalem Kompass bis 2030 alle wesentlichen öffentlichen Dienste online angeboten werden sollen. Laut Statistischem Bundesamt haben 2022 in Deutschland rund 3,8 Mio. Menschen (rund 6% der Bevölkerung) noch nie das Internet benutzt. Es werden also auch sehr grundlegende Kompetenzen, z.B. für Online-Banking oder Behördengänge benötigt. Öffentliche Dienste müssen daher weiter analog erreichbar sein oder Lösungen entwickelt werden, um Lücken ortsnah zu schließen, beispielsweise über betreute Online-Zugänge in Bürger- und Gemeindehäusern. Außerdem sollte Wissen über Künstliche Intelligenz vermittelt werden, um Unkenntnis und Sorgen zu adressieren und zu einem reflektierten Umgang mit transparenten KI-Anwendungen im Beruf und im Alltag zu befähigen. Auch diese Kompetenzen sind zielgerichtet an benachteiligte und vulnerable Menschen zu vermitteln, da sie besonders gefährdet sind von Verzerrungen („biases“) durch „Algorithmic Decision Making“ diskriminiert zu werden. Eine Beachtung dieser Punkte würde einen wichtigen Beitrag leisten den digitalen Wandel inklusiv zu gestalten und niemanden zurückzulassen.
Read full response

Response to Erasmus+ 2021-2027 interim evaluation and Erasmus+ 2014-2020 final evaluation

6 Sept 2022

Der Deutsche Caritasverband begrüßt ausdrücklich die Investitionsbereitschaft der EU im Bildungs- und Jugendbereich, die sich in den deutlichen Budgetsteigerungen des Programmes Erasmus+ ausdrückt. Die Ziele des Programmes sind gerade in unsicheren Zeiten relevant und stellen einen hohen europäischen Mehrwert dar. Positiv zu bewerten ist außerdem der verstärkte Fokus des Programmes seit 2021 auf Inklusion und die Bekämpfung des Klimawandels. Durch die konsequente Anwendung vereinfachter Kostenoptionen konnten Träger in der Projektplanung und -administration merklich entlastet werden. Gleichzeitig konterkarieren der für alle geltende, komplizierte Programmleitfaden und die aufwendigen Antragsformulare die Vereinfachungen im Programm. Eine benutzerfreundliche und zielgruppenorientierte Informationsaufbereitung ist dringend umzusetzen. Der Leitfaden sowie die Antragsformulare müssen weiter vereinfacht und Redundanzen vermieden werden. Bei Mobilitätsprojekten ist es herausfordernd, geeignete und motivierte Partner zu finden. Da die Partnereinrichtungen einen hohen Aufwand mit der Organisation und Betreuung der Projektteilnehmenden haben, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, der Partnereinrichtung aus Programmmitteln eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Auch sollte es möglich werden, innerhalb eines Projektes einen Gegenbesuch zu beantragen. Die neu eingeführte Akkreditierung für Mobilitätsprojekte soll zwar längerfristig Projektträger, die viele Mobilitäten durchführen, entlasten. Zumindest bisher hat die zusätzliche Hürde jedoch nicht zur Vereinfachung beigetragen. Um insbesondere kleineren Organisationen und Neueinsteigern Mobilitäten zu ermöglichen, sollte die Durchführung von Kurzzeitprojekten nicht nur in begrenztem Rahmen, sondern als gleichrangige Alternative neben der Akkreditierung möglich sein. Um die hohen Anforderungen des Programmes an Qualität und politische Ziele erfüllen zu können, wird eine Aufstockung der Organisations- bzw. Managementpauschale für Mobilitätsprojekte sowie eine nach Einkommensgruppen gestaffelte Kostenoption für die Personalkosten benötigt. Die Unterscheidung zwischen Kooperationspartnerschaften und kleineren Partnerschaften ist an sich hilfreich und sinnvoll. Allerdings muss eng evaluiert werden, ob die vorgegebenen Gesamtprojektpauschalen in ihren verschiedenen Höhen ausreichend und angemessen sind, oder ob weitere mögliche Gesamtprojektpauschalen bzw. die Rückkehr zu verschiedenen Standardeinheitskosten in der Praxis hilfreicher sind. Derzeit sind hier noch keine ausreichenden Erfahrungen vorhanden. Besonders begrüßenswert ist, dass Inklusion in Erasmus+ von Förderperiode zu Förderperiode ernster genommen wird und Inklusionsstrategien erarbeitet worden sind. Alle EU-Förderprogramme müssen so ausgestaltet sein, dass alle Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit durch den Ausgleich von Benachteiligungen an EU-Projekten partizipieren können. Wir begrüßen daher beispielsweise die Einführung von „Discover EU Inclusion“ für benachteiligte junge Menschen. Allerdings müssen derartige Angebote flexibilisiert werden, um wirklich alle zu erreichen. Für die Teilnahme an Mobilitätsprojekten müssen benachteiligte Menschen umfassender sozialpädagogisch vorbereitet und begleitet werden, als das Programm es bislang zulässt. Daher sollten Synergien mit der neuen Initiative ALMA geprüft werden. Gemeinsam mit einer Reihe unterschiedlicher Organisationen der europäischen, nationalen und lokalen Ebene, sowie in Zusammenarbeit mit Expert_innen in eigener Sache (z.B. Menschen mit Behinderungen, stark benachteiligte junge Menschen, etc.) hat der Deutsche Caritasverband Empfehlungen und konkrete Anregungen aus der Praxis für eine inklusive Umsetzung der EU-Bildungsprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps gegeben. Das daraus entstandene Positionspapier ist diesem Beitrag beigefügt.
Read full response

Response to Review of the de minimis aid Regulation

22 Jul 2022

Der verfassungsmäßige, staatliche Auftrag der sozialen Fürsorge wird im Wesentlichen von der Freien Wohlfahrtspflege erfüllt, zu der auch die Caritas in Deutschland gehört. Die Freie Wohlfahrtspflege stellt eine wichtige Säule im deutschen Sozialstaat dar und trägt täglich mit ihren rund 120.000 Einrichtungen und 1,4 Millionen Beschäftigten maßgeblich zur sozialen Fürsorge in Deutschland bei. Damit sowohl die effektive, transparente und unbürokratische Erbringung sozialer Dienstleistungen auf der einen und auf der anderen Seite die Beachtung des EU-Beihilferechts gewährleistet ist, muss nicht nur die rechtmäßige Anwendung der Vorschriften durch alle Akteure erfolgen, sondern müssen auch vereinfachende und praxistaugliche Anpassungen der relevanten Vorschriften vorgenommen werden. Hierzu gehören u.a. die (allg.) De-minimis-Verordnung (1407/2013) sowie die DAWI-De-minimis-Verordnung (360/2012). Zur korrekten Anwendung des EU-Beihilfenrechts gehört auch deren Nicht-Anwendung, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 107 AEUV nicht vorliegen. Zudem müssen die Transparenzanforderungen möglichst einfach gestaltet sein, so dass auf allen Ebenen der Verwaltung eine unbürokratische und dennoch nachweisbare Nutzung des Instruments der De-minimis-Beihilfen erfolgt. Konkret sollte der Schwellenwert von De-minimis-Beihilfen i.H.v. derzeit 200.000 EUR auf Grundlage der Verordnung 1407/2013 deutlich angehoben werden. Da die ursprüngliche Festsetzung in der Verordnung 1998/2006 bereits 16 Jahre zurückliegt, ist schon mit Blick auf Preis- und Inflationsentwicklungen eine signifikante Anpassung zwingend erforderlich. Mit Blick darauf, dass mit einer weiteren Anhebung des Schwellenwerts erst wieder in einigen Jahren zu rechnen ist, sind auch zukünftige Preis- und Inflationsentwicklungen zu berücksichtigen. In jedem Fall muss bei einer Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen der Verordnung 1407/2013 auch eine Anhebung des Schwellenwerts für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gem. Verordnung 360/2012 erfolgen. Dieser liegt aktuell bei 500.000 EUR in drei Steuerjahren (Art. 2 Abs. 2). Eine Anhebung auf 1,5 Mio. EUR in drei Steuerjahren würde eine bessere Praxistauglichkeit der Verordnung sicherstellen. DAWI dienen vorwiegend der lokalen Daseinsvorsorge. Ihre Anbieter sind in der Regel nur lokal, höchstens regional tätig. Auch die EU-Kommission ist u.a. der Auffassung, dass bei Beihilfenempfängern, die Waren oder Dienstleistungen nur in einem geografisch begrenzten Gebiet in einem Mitgliedstaat anbieten und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass Kunden aus anderen Mitgliedstaaten gewonnen werden, ein Indiz vorliegt, dass keine Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten gegeben ist (vgl. Bekanntmachung 2016/C 262/01 vom 19.7.2019, Rz. 196). Vor allem üben Erbringer von DAWI diese Tätigkeit üblicherweise nicht mit Gewinnerzielungsabsicht aus und sind auch in Gebieten tätig (etwa dem ländlichen Raum), die für gewinnorientierte Anbieter wirtschaftlich unrentabel sind. Es ist dadurch weniger wahrscheinlich, dass diese Leistungen auch durch (potenzielle) Wettbewerber aus anderen Mitgliedstaaten angeboten werden. Das bedeutet aber auch, dass insbesondere DAWIErbringer, die ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, häufig auf externen Finanzierungsbedarf angewiesen sind. Wägt man die besondere gesellschaftliche Rolle sowie den spezifischen Finanzierungsbedarf vieler DAWI-Erbringer auf der einen mit dem geringen Risiko einer signifikanten Auswirkung auf den Wettbewerb und Handel zwischen den Mitgliedstaaten auf der anderen Seite ab, ist ersteres im Ergebnis deutlich stärker zu gewichten und muss sich daher auch in einer Anhebung des Schwellenwerts widerspiegeln. Weitere konkrete Forderungen sind unserer beigefügten Stellungnahme zu entnehmen, die hier (in deutscher und englischer Sprache) abrufbar ist: https://bit.ly/3AzHYgU.
Read full response

Meeting with Nicolas Schmit (Commissioner) and

29 Jun 2022 · European Care Strategy, Minimum Wages, Social economy.

Meeting with Dietmar Köster (Member of the European Parliament)

2 Jun 2022 · Situation of people seeking protection at the Polish-Belarusian border

Meeting with Sabine Verheyen (Member of the European Parliament, Committee chair)

6 May 2022 · CARITAS

Response to Recommendation on minimum income

1 Apr 2022

Als Mitglied der BAGFW begrüßt der Deutsche Caritasverband e.V. ebenfalls die Initiative der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates zu angemessenen Mindesteinkommensregelungen in der EU. Die anhaltende Corona-Pandemie belegt erneut die Notwendigkeit funktionierender Sozialleistungssysteme, um die sozioökonomischen Auswirkungen von Krisensituationen besser bewältigen zu können. Doch schon vor der Pandemie verfügten die allermeisten EU-Mitgliedstaaten über keinen ausreichenden Mindestsicherungsschutz. Da gemeinsame Standards entscheidend sind, um die soziale Aufwärtskonvergenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verwirklichen, muss das mittelfristige Ziel jedoch weiterhin sein, einen rechtsverbindlichen (!) EU-Rahmen für Mindestsicherungssysteme zu schaffen, zum Beispiel in Form einer EU-Richtlinie. Bereits in der Vergangenheit wurden mehrere unverbindliche Initiativen zur Unterstützung von angemessenen Mindesteinkommensregelungen angestoßen. Zuletzt durch die Ratsschlussfolgerungen vom 9. Oktober 2020 zur „ Stärkung der Mindestsicherung in der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus “. Die im November 2017 verabschiedete Europäische Säule sozialer Rechte beinhaltet als 14. Grundsatz zudem, dass „jede Person, die nicht über ausreichende Mittel verfügt, […] in jedem Lebensabschnitt das Recht auf angemessene Mindesteinkommensleistungen, die ein würdevolles Leben ermöglichen, und einen wirksamen Zugang zu dafür erforderlichen Gütern und Dienstleistungen […] “ hat. Keines dieser Instrumente ist für die EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich, weshalb ihre Auswirkungen auf die Verbesserung der Mindesteinkommensregelungen in der EU sehr begrenzt geblieben sind. Nur wenn jeder Mitgliedstaat verpflichtet wird, ein angemessenes, befähigendes und zugängliches Mindestsicherungssystem zu schaffen, kann Armut und soziale Ausgrenzung in der Europäischen Union wirksam bekämpft werden. Starke Mindestsicherungssysteme können Chancengleichheit, Teilhabe, Zukunftsperspektiven und ein Leben in Würde ermöglichen. Menschen werden vor verfestigter Armut und sozialer Ausgrenzung geschützt und sozialer Zusammenhalt wird gefördert. Der Vorschlag für die geplante Ratsempfehlung sollte daher insbesondere eine möglichst zeitnahe Festlegung auf einen rechtsverbindlichen Rahmen in Form einer Richtlinie beinhalten, ohne die nationalen Mindestsicherungssysteme zu harmonisieren. Ein rechtlicher Rahmen für nationale Mindestsicherungssysteme sollte lediglich dazu dienen, Mindeststandards zu setzen, die weniger leistungsfähige Mitgliedsstaaten nicht überfordern, leistungsstarke Mitgliedstaaten aber nicht daran hindern, ein höheres Schutzniveau zu gewährleisten. Weniger leistungsfähige Mitgliedstaaten sollten für die Schaffung bzw. Stärkung sozialer Mindestsicherungssysteme zudem Unterstützung, gegebenenfalls auch finanziell, erhalten. Ein verpflichtender Rahmen sollte insbesondere Kriterien für die hinreichende Ermittlung, Finanzierung und Gewährleistung des Existenzminimums beinhalten. Der Maßstab für die Existenzsicherung muss die individuelle Teilhabe in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht sein. Bei der Festlegung der Höhe muss zudem berücksichtigt werden, dass eine existenzsichernde Mindestsicherung ausreichend bemessen sein sollte, um in besonderen Krisensituationen besondere Härten abfedern zu können. Arbeitsförderung und eine auskömmliche Existenzsicherung müssen als gleichberechtigte Ziele behandelt werden, um auch für Menschen, die nicht mehr oder noch nicht in die Arbeitswelt einbezogen sind, das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Eine rechtliche Absicherung der existenzsichernden Grundlagen ist eine geeignete Maßnahme zur Armutsbekämpfung und essentiell, um die selbst gesetzte Zielvorgabe zu erreichen, die von Armut betroffenen Menschen in der EU bis 2030 um 15 Millionen zu senken. Die sozialen Mindestsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten sollten an der Europäischen Grundrechtecharta ausgerichtet werden.
Read full response

Meeting with Erik Marquardt (Member of the European Parliament)

8 Feb 2022 · Aufnahmepolitik in Europa

Meeting with Dietmar Köster (Member of the European Parliament)

19 Jan 2022 · EU - migration policy

Meeting with Viola Von Cramon-Taubadel (Member of the European Parliament)

20 Jul 2021 · Working conditions German meat industry

Meeting with Viola Von Cramon-Taubadel (Member of the European Parliament)

21 Jun 2021 · Working conditions German meat industry

Meeting with Viola Von Cramon-Taubadel (Member of the European Parliament)

21 May 2021 · Working conditions German meat industry

German Caritas urges stronger rights protection in EU border screening

27 Jan 2021
Message — Caritas demands independent legal counsel during screening, systematic health and vulnerability assessments, stronger monitoring mechanisms, and prevention of systematic detention during screening. They also request that screening results not arbitrarily determine asylum procedures and that staff receive proper training.123
Why — This would protect asylum seekers' rights and prevent arbitrary processing decisions that disadvantage migrants.45
Impact — Border states and asylum seekers lose when inadequate screening leads to wrongful detention and flawed procedures.6

Response to Revision of the Communication on important projects of common European interest

18 Dec 2020

Der Deutsche Caritasverband e.V. (DCV) begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, die Kriterien für die Würdigung von Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zu überarbeiten. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch Projekte und weitere innovative Vorhaben der Freien Wohlfahrtspflege, die gemeinnützig und in vielen Bereichen sozialwirtschaftlich tätig ist, als Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse gelten können, sofern sie im Einzelfall unter den Tatbestand der Beihilfe i.S.v. Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen. So gestaltet die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren gemeinnützigen Einrichtungen und Diensten Veränderungen aktiv mit und schafft fortwährend neue und innovative Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, auch im Rahmen der digitalen, demographischen und ökologischen Transformation. Ebenso prägt und trägt sie ganz wesentlich die soziale Infrastruktur, wobei sie zwischen Staat und Markt eine eigenständige Rolle einnimmt. Wir fordern daher, ausgehend von der noch bis zum 31.12.2020 gültigen Mitteilung (2014/C 188/02), dass bei der Überarbeitung der Kriterien für IPCEI bewusst auch gemeinnützige sozialwirtschaftlich tätige Organisationen berücksichtigt werden: IPCEI sollen nach den aktuellen Kriterien etwa zu den Zielen der Europa-2020-Strategie und somit den darin enthaltenen sozialen Zielen beitragen (Rz. 15 der gültigen Mitteilung). Zu den Kernzielen der Europa-2020-Strategie gehört die soziale Eingliederung, die insbesondere durch die Verminderung von Armut gefördert werden soll. Konkret sollten bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Millionen Menschen vor dem Risiko der Armut oder Ausgrenzung bewahrt werden, was nicht erreicht wurde. Nicht zuletzt deshalb muss weiter an den sozialen Zielen festgehalten werden. Insbesondere sollte die Verfolgung der Grundsätze und Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte als eine zentrale Zielvorgabe ausdrücklich in den Zielekatalog (Rz. 15 der gültigen Mittelung) aufgenommen werden. Durch in der überarbeiteten Mitteilung neu gefasste Kriterien sollten daher auch solche Vorhaben als IPCEI eingestuft werden, die die Ziele des sozialen Fortschritts, der sozialen Marktwirtschaft, der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung sowie der sozialen Gerechtigkeit (Art. 3 Abs. 3 AEUV) verfolgen. Damit würden IPCEI einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialpolitischen Ziele der EU und für den sozialen Zusammenhalt leisten. Wir weisen zudem darauf hin, dass das mitgliedstaatübergreifende Zusammenführen von Know-How und innovativen Erkenntnissen im Bereich der sozialen Dienste, allen voran der Gesundheitshilfe, im Falle systemischer Ausfälle und Krisen wesentlich zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung beiträgt und somit regelmäßig mindestens in qualitativer Hinsicht von Bedeutung ist. Sog. „Spill-over“-Effekte, wie sie aktuell von einem IPCEI für die Wirtschaft und Gesellschaft ausgehen sollen (s. Rz. 17 der gültigen Mitteilung), müssen noch klarer auch den gesellschaftlichen Mehrwert umfassen, den gemeinnützige sozialwirtschaftliche Organisationen neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung schaffen. Die Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland unterstützt etwa im Kontext der Digitalisierung die Veränderungs- und Innovationsprozesse durch zahlreiche Maßnahmen (vgl. https://diewohlfahrt.digital/). Als ein weiterer Beleg für diesen gesellschaftlichen Mehrwert sowie für Aktivitäten von bedeutender innovativer Natur dürften die vielen Projekte der Freien Wohlfahrtspflege gelten, die seit Jahren mithilfe von EU-Fonds (ESF, FEAD, EFRE) ko-finanziert werden. Beispiele sind hier das ESF-Programm „rückenwind+“, durch das Konzepte und Instrumente der Personal- und Organisationsentwicklung in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft gefördert werden, oder transnationale Interreg-Projekte z.B. mit Entwicklungen von Konzepten für die Daseinsvorsorge.
Read full response

Response to European Child Guarantee

7 Oct 2020

Der Deutsche Caritasverband begrüßt das Engagement der Europäischen Kommission bei der Entwicklung der Kindergarantie. Insbesondere die Ausgestaltung der Kindergarantie in Form einer Ratsempfehlung wird begrüßt, da sie die Bedeutung des politischen Anliegens gegenüber früheren Initiativen noch einmal stärkt. Ansätze wie „leave no child behind“ und „try to reach the furthest behind first“ werden ausdrücklich unterstützt. Ebenso begrüßen wir den Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten mehrjährige nationale Strategien bis 2030 aufsetzen und in sogenannten „Child Guarantee National Action Plans“ umsetzen sollen. Es fehlt jedoch eine europäische Gesamtstrategie ab 2021, um die soziale Dimension in der EU insgesamt zu stärken. Der Rat sollte in seiner Empfehlung die Mitgliedstaaten dazu auffordern, Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Bekämpfung von Kinderarmut zu nutzen. VORSCHLÄGE ZUR WEITEREN UMSETZUNG DER MASSNAHMEN DER KINDERGARANTIE: 1) Die mehrjährigen nationalen Strategien bis 2030 sollten in Verbindung mit anderen nationalen Armutsbekämpfungsstrategien sowie den „Sustainable Development Goals“ stehen und es sollten konkrete nationale Ziele für die Verringerung von Kinderarmut und Benachteiligungen vulnerabler Gruppen aufgenommen werden. 2) Um eine stärkere Verbindlichkeit zu erzeugen, sollte die Erreichung der national gesetzten Ziele überwacht werden. 3) Dazu sollten die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission über die Umsetzung der nationalen Aktionspläne zur Kindergarantie jährlich Bericht erstatten und zwar nach dem Zyklus des Europäischen Semesters. 4) Die EU-Mitgliedstaaten sollten in den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Förderperiode 2021-2027 Programme zur Bekämpfung von Kinderarmut aufsetzen. 5) In den „Nationalen strategischen Politikrahmen für soziale Inklusion und Armutsbekämpfung“, die die Mitgliedstaaten nach der Dachverordnung („Common Provisions Regulation“) als grundlegende Voraussetzungen für EFRE, ESF+ und den Kohäsionsfonds vorhalten müssen („enabling condition“ 4.3), sollten die Mitgliedstaaten die Bekämpfung der Kinderarmut besonders berücksichtigen. ERGÄNZENDE INHALTLICHE VORSCHLÄGE Der Zugang zu bezahlbaren, flächendeckenden und niedrigschwellig erreichbaren Diensten und Einrichtungen ist ein sehr wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Benachteiligungen armer und vulnerabler Kinder und Jugendlicher. Insbesondere – aber nicht nur – bezüglich monetärer Armut, steht für den Deutschen Caritasverband das Thema Kinderarmut auch im Kontext von Familienarmut. Zur Bekämpfung von Familienarmut sind der Zugang zum Arbeitsmarkt für die Eltern und das Thema Vereinbarkeit wichtige Ansatzpunkte. Die Mitgliedstaaten sollten sich jedoch nicht ausschließlich auf diese Aspekte fokussieren. Ein ausreichendes Einkommen der Eltern sowie der Zugang der Familie zu familienentlastenden und elternstärkenden Angeboten, stärken die Familie als Ganzes und geben den Kindern mehr Ressourcen für ein gelingendes Aufwachsen. Diese Perspektive fehlt bisher in der Kindergarantie und sollte insbesondere für die erste Lebensphase von Kindern aufgenommen werden, da dort die präventive Wirkung am stärksten ist. Dies könnte dadurch geschehen, dass festgelegt wird, dass sich die mehrjährigen nationalen Strategien auf die drei Säulen der Empfehlung „Investing in Children 2013“ beziehen sollten. Wichtig ist, dass die Ratsempfehlung den Hinweis enthält, dass Kinder in geeigneter Form an politischen Prozessen - insbesondere rund um die Kindergarantie - zu beteiligen sind. Des Weiteren ist es dem Deutschen Caritasverband wichtig, dass bei der Identifikation benachteiligter Kinder in den einzelnen Mitgliedstaaten auch die Akteure der Zivilgesellschaft Gehör finden, die mit den verschiedenen Lebenslagen der Kinder vertraut sind. So soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Gruppen an Kindern in den Strategien benannt werden und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation getroffen werden.
Read full response

Caritas Germany urges new crisis mechanisms and relocation limits

27 Aug 2020
Message — Caritas wants a new protection mechanism for mass arrivals caused by war. They propose a six-month limit for border procedures before mandatory relocation. Refugees should have restricted freedom of movement if they secure employment.123
Why — Faster processing reduces the long-term strain on Caritas's refugee support services.45
Impact — Relocation mandates could harm member states wishing to avoid hosting asylum seekers.6

Response to European Disability Strategy (2010-2020) – evaluation

23 Oct 2018

Statement Deutscher Caritasverband (DCV)/ Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung 2010 bis 2020 Die seit 2010 wirksame EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung hat nur in wenigen Einzelfällen Erfolge (z.B. bei der Verbesserung der Barrierefreiheit) zu verzeichnen, da die Bemühungen insgesamt zu wenig abgestimmt und die Zugangsbarrieren zu hoch sind. Die EU muss mehr Anstrengungen unternehmen, um die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umzusetzen. Insbesondere sollte sie hierbei den Schwerpunkt auf gleichwertige Lebensbedingungen und Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in allen EU-Staaten legen. Wichtig sind hierbei spezielle Förderprogramme und rechtlich verbindliche Rahmensetzungen. Die EU unterzeichnete die BRK bereits am 30. März 2007. Für die gesamte EU ist die BRK offiziell am 22. Januar 2011 in Kraft getreten. Das ist eine rechtliche Verpflichtung, die bei einer Weiterentwicklung der Strategie stärker wirken muss.
Read full response