Verband Kommunaler Unternehmen e.V.

VKU

The Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) represents German local public utilities in energy, water, waste, and telecommunications.

Lobbying Activity

Meeting with Andreas Schwab (Member of the European Parliament)

29 Jan 2026 · Vergaberecht

Meeting with Jan Ceyssens (Cabinet of Commissioner Jessika Roswall)

3 Dec 2025 · Circular Economy & Species protection

Meeting with Hildegard Bentele (Member of the European Parliament)

21 Nov 2025 · Water

Meeting with Jan Ceyssens (Cabinet of Commissioner Jessika Roswall)

18 Nov 2025 · Environmental Omnibus & Circular Economy Act

Meeting with Marion Walsmann (Member of the European Parliament)

18 Nov 2025 · Omnibus packages for energy, environment, and digital policy

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

18 Nov 2025 · Climate and Energy Policy

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament) and Trianel GmbH

18 Nov 2025 · Breakfast Event on Affordable Energy Prices

Meeting with Anna Stürgkh (Member of the European Parliament)

18 Nov 2025 · Introduction

Meeting with Jutta Paulus (Member of the European Parliament)

14 Nov 2025 · Energy Politics

German municipal utilities urge less red tape for energy AI

4 Nov 2025
Message — The association calls for reducing bureaucracy and avoiding new regulations for AI in energy. They want practical implementation of existing rules rather than additional governance. They also seek support for developing secure AI base models and clearer rules to prevent speculative grid capacity reservations by data centers.123
Why — This would reduce compliance burdens and protect their grid capacity from speculative claims.45

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

29 Oct 2025 · Climate and Environment Policy

Meeting with Christine Singer (Member of the European Parliament)

28 Oct 2025 · Veranstaltung Dezember

German utilities support EU clean tech procurement rules but seek clarification

14 Oct 2025
Message — VKU requests that Article 2(6) be clarified or deleted, as the current wording on verification methods is unclear about implementation and responsibility. They argue bidders should simply demonstrate compliance without additional explicit verification requirements, since standards are already addressed in paragraph 7.123
Why — This would reduce administrative complexity and effort in procurement procedures for their member utilities.45

German utilities urge EU to maintain ex-ante regulation for fibre rollout

8 Oct 2025
Message — The organisation opposes moving away from ex-ante regulation in fibre rollout, arguing the former monopolist still holds significant market power. They request clarification of overlaps between legal acts and regulatory relief for medium-sized local public utilities. They advocate for maintaining data security protections for critical infrastructure.1234
Why — This would protect them from overbuilding by competitors with market power and reduce compliance burdens.56

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament)

23 Sept 2025 · Exchange on Industrial Decarbonisation Act

German local utilities urge CO2 infrastructure while prioritizing water safety

11 Sept 2025
Message — VKU supports CCU/S to decarbonize waste management and generate negative emissions. They demand a ban on CO2 storage in water protection areas to safeguard drinking water. They also call for uniform EU-wide standards and cross-border infrastructure planning.123
Why — This ensures a viable decarbonization path for waste facilities while protecting water assets.45
Impact — CCS storage developers lose access to potential sites situated in water protection areas.6

German municipal utilities urge subsidiarity in EU climate resilience regulation

4 Sept 2025
Message — The association calls for strict observance of the subsidiarity principle and local autonomy in climate adaptation measures. They request that existing EU legislation be implemented and evaluated before new regulations are introduced, and demand adequate funding for local infrastructure adaptation.1234
Why — This would preserve municipal decision-making authority and provide funding for infrastructure investments.56

Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament)

3 Sept 2025 · circular economy

German municipal utilities demand local focus in EU digital law

10 Jul 2025
Message — VKU insists that European regulations must prioritize regional and local market actors. They argue that strict oversight of dominant companies remains necessary to prevent unfair competition. The association also opposes fees for large content providers that only benefit giants.123
Why — Continued regulation protects municipal investments from being undermined by dominant national players.4
Impact — Large dominant telecom companies lose the power to strategically block competitors.5

Meeting with Angelika Niebler (Member of the European Parliament)

8 Jul 2025 · Omnibus I, CSRD and CSDDD

German municipal utilities oppose including waste incineration in EU ETS

7 Jul 2025
Message — The organization opposes including municipal and hazardous waste incineration plants in the EU ETS. They argue emissions trading is not a suitable instrument for this sector because operators cannot influence the composition of incoming waste, making CO₂ pricing ineffective. They warn this would create ecological disincentives and burden citizens without climate benefit.123
Why — This would protect them from higher disposal costs and preserve waste incineration's role in energy supply.45
Impact — Climate goals lose as waste sector avoids carbon pricing despite CO₂ emissions.6

German utilities demand EU protection for regional data centers

1 Jul 2025
Message — VKU requests that new regulations apply only to future data centers to ensure planning security. They advocate for public procurement rules that prioritize European manufacturers to enhance digital sovereignty.12
Why — This approach would prevent costly retrofitting and protect small municipal operators from administrative burdens.34
Impact — Non-European technology providers would face reduced access to public contracts under these proposals.56

VKU urges fair data sharing and open source investment

1 Jul 2025
Message — VKU calls for commitment to open source and investment in cross-sector data spaces. They insist that sharing obligations must not apply only to public companies. Sharing data from critical infrastructure should remain restricted to protect security.123
Why — Shifting data costs to users would lower financial burdens and prevent competitive disadvantages.4
Impact — Commercial firms lose their advantage of using public data without contributing to generation costs.5

German municipal utilities urge simpler rules in Cybersecurity Act review

19 Jun 2025
Message — VKU requests simplified digital regulations to avoid overlapping administrative burdens and redundancies. They support mandatory security-by-design for manufacturers and enhanced security for ICT supply chains.12
Why — Simplified reporting would allow companies to focus limited staff on operational security.3
Impact — Tech providers lose market access if security requirements become too complex for them.4

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

12 Jun 2025 · Urban Wastewater Treatment Directive

Meeting with Hildegard Bentele (Member of the European Parliament) and Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

11 Jun 2025 · EU Water Policy

Meeting with Pernille Weiss-Ehler (Cabinet of Commissioner Jessika Roswall)

10 Jun 2025 · Water Resilience Strategy and Urban Waster Water Treatment Directive

German municipal utilities urge EU to simplify AI rules

4 Jun 2025
Message — VKU requests reducing administrative burdens and protecting existing data centers from new regulations. They demand a level playing field for data sharing and a revised SME definition.12
Why — This would lower compliance costs and grant smaller municipal utilities access to EU funding.3
Impact — Private data recipients would lose free access to potentially valuable public utility information.4

Meeting with Christian Ehler (Member of the European Parliament) and BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. and

23 May 2025 · EU Energiepolitik

Meeting with Martin Häusling (Member of the European Parliament)

12 May 2025 · Besuchergruppe: VKU-Landesgruppe Hessen

Meeting with Matthias Ecke (Member of the European Parliament)

28 Apr 2025 · Breitbandausbau | DNA

German municipal utilities demand deeper cuts to EU reporting bureaucracy

26 Mar 2025
Message — VKU suggests checking financial importance for each business activity separately. They propose making reporting on daily operating expenses voluntary to save money. They want supply chain rules to match other existing European regulations.123
Why — This would reduce high administrative costs and legal uncertainty for municipal utility providers.45
Impact — The Green Deal's goals could be undermined by reduced transparency on environmental performance.6

Meeting with Hildegard Bentele (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and European Association of Mining Industries, Metal Ores & Industrial Minerals

21 Mar 2025 · Surface water and groundwater pollutants

Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament) and Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. and

19 Mar 2025 · Austausch

German municipal utilities association urges local control in water strategy

4 Mar 2025
Message — The association demands that the EU respects local autonomy and avoids uniform solutions for different regions. They call for strict source protection and extending producer responsibility to the chemical and pharmaceutical industries.123
Why — This would lower costs for municipal utilities by shifting water treatment expenses to polluters.4
Impact — Manufacturers of pharmaceuticals and cosmetics would pay new fees for treating their chemical runoff.5

Meeting with Silke Dalton (Cabinet of Executive Vice-President Henna Virkkunen)

5 Feb 2025 · Digital infrastructure on communal level in Germany

Meeting with Michael Bloss (Member of the European Parliament)

4 Feb 2025 · Austausch Industrie und Klimapolitik

Meeting with Andrea Wechsler (Member of the European Parliament)

4 Feb 2025 · EU Industry policy

German municipal utilities urge EU to slash reporting bureaucracy

30 Jan 2025
Message — The association demands a reduction in reporting burdens and higher company size thresholds. They insist that local service organization remains a matter for member states. They also call for including public companies in small business definitions.123
Why — These reforms would reduce operational expenses and provide better access to funding.4
Impact — Large telecommunications companies lose market advantages if local infrastructure providers are protected.5

Meeting with Tiemo Wölken (Member of the European Parliament)

30 Jan 2025 · 2040-Klimaziel (staff level)

Meeting with Christine Singer (Member of the European Parliament) and Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.

29 Jan 2025 · Austausch neue Legislaturperiode

Meeting with Hildegard Bentele (Member of the European Parliament)

14 Jan 2025 · EU Water Policy

Meeting with Stefan Köhler (Member of the European Parliament)

20 Nov 2024 · Politischer Austausch

Meeting with Michael Hager (Cabinet of Executive Vice-President Valdis Dombrovskis)

18 Nov 2024 · priorities for the municipal economy

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

2 Oct 2024 · Climate and Environment Policy

Meeting with Hildegard Bentele (Member of the European Parliament)

2 Oct 2024 · EU Environmental Policy

Meeting with Andrea Wechsler (Member of the European Parliament) and BASF SE and

1 Oct 2024 · EU Energy and Industry Policy

Meeting with Marion Walsmann (Member of the European Parliament)

20 Sept 2024 · KMU

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

29 Aug 2024 · Climate and Energy Policy

Meeting with Christine Singer (Member of the European Parliament)

28 Aug 2024 · Austausch neue Legislaturperiode

German municipal utilities reject focus on European telecom champions

28 Jun 2024
Message — VKU requests non-discriminatory access for local providers during the transition to fiber. They believe competition should happen on networks rather than building redundant infrastructure.12
Why — Fair rules prevent dominant companies from using copper shutdowns to favor their own networks.3
Impact — Consumers face higher prices if market consolidation harms competition from smaller regional providers.4

Meeting with Astrid Dentler (Cabinet of Commissioner Wopke Hoekstra), Olivia Gippner (Cabinet of Commissioner Wopke Hoekstra)

22 Apr 2024 · Fit for 55, 2040 target, financing the energy transition, district heating.

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur)

23 Feb 2024 · Exchange on the European gas markets

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur)

13 Dec 2023 · Exchange on the gas market directive

German municipal utilities demand inclusion in EU SME definition

30 Nov 2023
Message — The association calls for small municipal utilities to be included in the EU definition of small businesses. This would ensure public companies receive the same bureaucratic relief as their private counterparts.12
Why — Expanding this definition would lower compliance costs and free up resources for digital transformation.3

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur) and Open Grid Europe GmbH

26 Oct 2023 · Exchange on the gas market directive

Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament)

23 Oct 2023 · Waste framework directive

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur)

29 Sept 2023 · Exchange on the gas market directive

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur) and BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. and

5 Sept 2023 · Exchange on the gas market directive (staff level)

German municipal utilities urge flexibility and technology-neutral approach to 2040 climate targets

23 Jun 2023
Message — The association requests technology-neutral policies allowing diverse decarbonization options including hydrogen, CHP systems, and waste-to-energy. They urge maintaining combined gas-hydrogen network operations without bureaucratic separation requirements. They emphasize the need for capacity markets to ensure reliable backup power during renewable energy gaps.123
Why — This would allow municipal utilities to use existing gas infrastructure and local generation capacity, reducing investment costs.45

Response to Review of the Broadband Cost Reduction Directive (Directive 2014/61/EU)

16 May 2023

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Die gemeinsame Stellungnahme von VKU und BUGLAS ist als PDF-Dokument angefügt.
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VKU demands consistent taxonomy rules for energy grid investments

3 May 2023
Message — VKU proposes including grid infrastructure that connects any taxonomy-compliant power production plants. They also suggest a sunset clause for equipment using SF6 gases until alternatives exist.123
Why — This alignment ensures their grid upgrades remain eligible for green financing.45
Impact — Environmental advocates lose stricter limits on potent greenhouse gases and infrastructure emissions.67

VKU urges EU to include waste incineration in taxonomy

3 May 2023
Message — VKU argues that waste incineration plants meeting energy standards must be included as sustainable activities. They request sustainability criteria for residual waste to ensure reliable public waste management. Finally, they call for dropping bureaucratic assessment requirements for standard waste collection.123
Why — This would allow municipal companies to classify waste incineration and landfill operations as green investments.4
Impact — Environmental groups lose if investments are diverted from recycling towards waste incineration facilities.5

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur)

3 May 2023 · Exchange on the gas market directive (staff level)

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

3 May 2023 · Gaspaket und Reform des Strommarktdesigns

Meeting with Tiemo Wölken (Member of the European Parliament)

26 Apr 2023 · Urban Wastewarter Treatment

Meeting with Christine Schneider (Member of the European Parliament)

25 Apr 2023 · UWWT

Meeting with Sabine Verheyen (Member of the European Parliament)

25 Apr 2023 · Urban Wastewater Treatment

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur)

18 Apr 2023 · Exchange on the gas market directive (staff level)

Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur)

17 Apr 2023 · Packaging Waste

German Utilities Urge Water Protection and Carbon Removal Incentives

10 Mar 2023
Message — The VKU calls for robust water resource protection and technology neutrality for carbon capture. They advocate for integrating certification into the EU Emissions Trading System to ensure economic viability.123
Why — This would create market-based incentives for municipal waste treatment and ensure planning security.45
Impact — The European Commission loses unilateral power over environmental standards through the requested procedural changes.6

German water utilities urge realistic deadlines for wastewater upgrades

8 Mar 2023
Message — The organization requests increasing the size threshold for plant upgrades and extending implementation deadlines to match local planning realities. They also insist that chemical and pharmaceutical producers must remain financially responsible for removing pollutants.123
Why — These changes would protect utility operators from massive investment costs and unachievable regulatory timelines.45
Impact — Environmental health in rural regions suffers if smaller treatment plants bypass stricter pollution controls.6

German municipal utilities urge EU to adopt packaging Directive

13 Feb 2023
Message — The organization requests that the rules be implemented through a Directive rather than a Regulation. They also support mandatory recycled content and stricter requirements for compostable plastics.12
Why — A Directive preserves their established national waste management systems and avoids reorganization.34
Impact — Producers of compostable plastics face tighter restrictions as their materials disrupt recycling.5

German utilities urge longer cyber support for critical infrastructure

12 Dec 2022
Message — The associations request that vulnerability handling last for a product's entire operational life cycle instead of a five-year limit. They also argue that companies modifying software for internal use should not be classified as manufacturers.12
Why — This would prevent utilities from being forced to retire expensive industrial machinery prematurely.3
Impact — Technology manufacturers would face indefinite costs and liabilities to support decades-old industrial hardware.4

Response to Evaluation of the 2012 Directive on waste from electrical and electronic equipment

2 Nov 2022

Das Hauptproblem, das der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit der WEEE-Richtlinie sieht, ist das gesetzlich festgelegte Sammelziel von 65% des gemittelten Gesamtgewichts der in den jeweils drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. Deswegen wird eine Überarbeitung vom VKU begrüßt. Durch die novellierte WEEE-Richtlinie 2012/19/EU wurden die alten EU-weit einheitlichen absoluten Sammelziele (ursprünglich 4 kg pro Einwohner und Jahr) durch relative Sammelziele, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat zu unterschiedlichen absoluten Sammelzielen führen, ersetzt. Mit der neuen Systematik wurde eine Verbindung geschaffen zwischen dem Aufkommen an neu auf den Markt kommenden Elektro- und Elektronikgeräten und dem Umfang der zu erfassenden Altgeräte in einem bestimmten Mitgliedstaat. Die genannte Verbindung zwischen neu auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten und der Erfassung von Altgeräten geht implizit davon aus, dass bei dem Kauf von neuen Geräten automatisch alte Geräte in den Haushalten ersetzt werden, welche unmittelbar als Abfall entsorgt werden. Dieser Automatismus trifft in der Realität bei weitem nicht zu, da in vielen Fällen die Geräte eine längere Lebenszeit haben als die angenommen drei Jahre, insb. die schweren PV-Module, die über lange Perioden verwendet und dann auch noch wiederverwendet werden, aber auch Kühlschränke, Waschmaschinen, etc. Bei den schweren PV-Modulen fällt insb. ins Gewicht, dass Häuser aufgrund der Energiewende erstmalig mit PV-Modulen bestückt werden und somit keine vorhandenen PV-Modulen ersetzt und zu Abfall werden. Ferner verbleiben ältere Geräte als Ersatzgeräte oftmals in den Haushalten, werden in Kellern oder Garagen eingelagert oder als Gebrauchtgeräte abgegeben, was unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung auch keineswegs zu beanstanden, sondern vielmehr zu begrüßen ist. Die methodische Basis der Ermittlung der Erfassungsziele scheint in der Praxis wenig belastbar. Insbesondere das seit 2019 geltende Erfassungsziel von 65% des Durchschnittsgewichts der in den jeweils letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte scheint in diesem Zusammenhang sehr hoch gegriffen und wird bei konsequenter und exklusiver Betrachtung der legalen Erfassungswege für Elektroaltgeräte kaum zu erreichen sein. Insbesondere bei der Formulierung der Sammelquoten besteht auf europäischer Ebene dringend Reformbedarf.
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Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament, Rapporteur) and European Environmental Bureau and

14 Oct 2022 · ETS

Meeting with Damian Boeselager (Member of the European Parliament)

13 Oct 2022 · Data Act

Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament)

15 Sept 2022 · Waste Shipment

Meeting with Svenja Hahn (Member of the European Parliament)

1 Sept 2022 · Exchange on Digital Policy

Response to Review of the de minimis aid Regulation

25 Jul 2022

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Die Stellungnahme haben wir als PDF beigefügt.
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Response to Implementing act on a list of High-Value Datasets

21 Jun 2022

Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zum Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zu hochwertigen Datensätzen Stellung zu nehmen. Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie anbei.
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Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament, Rapporteur) and BUSINESSEUROPE and

23 May 2022 · ETS

Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament)

24 Mar 2022 · Circular Economy

Meeting with Ismail Ertug (Member of the European Parliament, Rapporteur)

17 Mar 2022 · AFIR - Speaker at roundtable: “Challenges and opportunities of alternative fuels infrastructure deployment from an energy system perspective”

Meeting with Jens Geier (Member of the European Parliament, Rapporteur) and European Federation of Local and Regional Energy Companies

10 Mar 2022 · Exchange on the gas market directive

Response to Waste Framework review to reduce waste and the environmental impact of waste management

21 Feb 2022

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e.V. begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission die Abfallrahmen-Richtlinie von 2018 zu überprüfen. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um das Abfallaufkommen zu verringern und die Getrenntsammlung zu verbessern. Der VKU stimmt der Folgenabschätzung zu, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, um die ambitionierten und nötigen Ziele zu erreichen, weshalb eine Anpassung notwendig ist. Kommunale Unternehmen der Abfallwirtschaft tragen hierbei einen wesentlichen Teil zur Erfüllung der Maßnahmen und Ziele bei. Eine einheitliche EU-weite Regelung ist dabei – unter gleichzeitiger Berücksichtigung bereits gut funktionierender und fest etablierter Systeme – begrüßenswert. Um das Abfallaufkommen zu verringern, ist ein Zusammenwirken unterschiedlichster Akteurinnen und Akteure erforderlich, dies setzt die Beachtung der kompletten Kreisläufe voraus. Näheres in der angehängten Stellungnahme.
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Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament, Rapporteur)

11 Feb 2022 · ETS Revision

Meeting with Delara Burkhardt (Member of the European Parliament)

9 Feb 2022 · Fit for 55

Meeting with Helena Braun (Cabinet of Executive Vice-President Frans Timmermans), Stefanie Hiesinger (Cabinet of Executive Vice-President Frans Timmermans)

12 Jan 2022 · Circular economy implementation

Response to Revision of the Energy Tax Directive

17 Nov 2021

Die Stellungnahme des Verbandes kommunaler Unternehmen, der über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation vertritt, ist als PDF-Dokument angehängt.
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Response to Review of Directive 2012/27/EU on energy efficiency

17 Nov 2021

Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Entwurf der Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz Stellung zu nehmen. Mit der Novellierung der EED wird der zukünftige Rahmen der EU-Energieeffizienzpolitik bis 2030 sowie zum Teil auch drüber hinaus aufgespannt. Die daraus ableitbaren nationalen Umsetzungsoptionen haben für die VKU-Mitgliedsunternehmen eine hohe wirtschaftliche Relevanz. Der VKU bittet daher im weiteren Verfahren nachfolgende Umsetzungsempfehlungen/Regelungsvorschläge zu berücksichtigten (siehe anbei die detailliertere Stellungnahme): - Ausweitung der Umsetzungskriterien für das „Efficiency First“, z. B. Berücksichtigung des Lifecyle-Ansatzes (Artikel 3); - eine pauschale Absenkung des Gesamtendenergieverbrauchs für Unternehmen der Wasserwirtschaft wird abgelehnt (Artikel 5); - keine verpflichtende Verknüpfung von sozialpolitischen Aufgaben mit Energieeinsparungs- und Energieeffizienzzielen, denn solche Aufgaben sollten allein durch das Sozialrecht geregelt werden (Artikel 8, 22); - Ausnahme von hoheitlichen Unternehmen bei der Verpflichtung, ein Energiemanagementsystem zu implementieren bzw. Energieaudit durchzuführen (Artikel 11); - Vorgaben, die treibhausgasneutrale Energien nicht gleichwertig mit erneuerbaren Energien bewerten sowie starre Mindestanteile zu festen Stichtagen vorsehen, werden abgelehnt (Artikel 24). Dies gilt auch für schärfere Anforderungen an KWK-Anlagen (Anhang III). Stattdessen sind individuelle, auf die Klimaziele ausgerichtete Dekarbonisierungsfahrpläne für Wärme-/Kältenetze und die Beibehaltung der bisherigen KWK-Effizienzkriterien, ggf. ergänzt um den Ausschluss von „most polluting fuels“, vorzuziehen.
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Response to Revision of the Renewable Energy Directive (EU) 2018/2001

17 Nov 2021

Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Stellung zu nehmen. Positionen des VKU in Kürze (siehe anbei die detaillierte Stellungnahme): - Die Nutzung erneuerbar und anderweitig nachhaltig und treibhausgasneutral erzeugten Stroms zur Wärme- und Gasgewinnung, zur Herstellung von Kraftstoffen und zu industriellen Herstellungsprozessen („Sektorenkopplung“) ist ein wichtiger Baustein zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. - Hierfür muss der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren und anderen nachhaltigen und treibhausgasneutralen Energien deutlich beschleunigt werden. - Hemmnisse bei der Flächenausweisung und Genehmigungserteilung müssen gezielt abgebaut werden. - Zudem müssen Anreize geschaffen werden, Strom aus erneuerbaren und anderen nachhaltigen und treibhausgasneutralen Energien für die Verringerung von Treibhausgasemissionen in den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie nutzbar zu machen. - Der Bedarf an Wasserstoff, der zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen benötig wird, ist immens. Daher sollte grüner Wasserstoff immer dann als solcher anrechenbar sein, wenn alle primären und sekundären Energieträger, welche im Herstellungsprozess zugeführt oder verwendet werden, aus erneuerbaren Energien oder ohnehin anfallenden Energien oder Stoffen, wie etwa aus Abwärme, Abfällen und Abwasser, mittelbar oder unmittelbar, aus biogenem oder nicht-biogenem Ursprung, gewonnen werden. - Im Wärmemarkt sind Erneuerbare-Energien-Quoten kein geeignetes Instrument, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Stattdessen bedarf es individueller, auf die Klimaziele ausgerichteter Dekarbonisierungsfahrpläne. - Wichtig ist außerdem, die Potenziale an Abwärme, synthetischen Gasen und Energie aus Abfällen (unter Berücksichtigung des Vorrangs von Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling), Energie aus Abwasser, Klärschlamm sowie Klär- und Grubengas vollständig auszuschöpfen. - Die Vorgaben für den Zugang für Drittanbieter zu Fernwärme/-kältenetzen sollten nicht erweitert werden, da die aktuellen Regelungen ausreichend sind. Die Einzelheiten des Zugangs können nur vor Ort geregelt werden, da Wärme- und Kältenetze auf das örtliche Ressourcenangebot und die lokale Verbrauchsstruktur zugeschnitten sind. - Die Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie müssen stärker auf den Gewässerschutz und damit die Sicherung der Trinkwasserversorgung eingehen.
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Response to Revision of Alternative Fuels Infrastructure Directive

17 Nov 2021

Der Prozess der Novellierung der europäischen Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU, AFI-Richtlinie, AFID) ist notwendig, um dem technischen Fortschritt in der Entwicklung der Ladeinfrastruktur- und Fahrzeugtechnologien zu folgen. Vor allem der bereits angelaufene Hochlauf der Zulassungszahlen der Elektrofahrzeuge macht es notwendig, jetzt die Weichen für ein europäisches, gut ausgebautes Netz an öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkten zu stellen. Die europäische Ladeinfrastruktur soll sicher, zuverlässig und komfortabel sein. Die Preisbildung soll für die Verbraucher transparent und der Zugang zur Ladeinfrastruktur soll für alle europäischen Nutzer einfach, diskriminierungs- und barrierefrei möglich sein. In Deutschland wurden zum 01.08.211 insgesamt 46.174 öffentlich zugängliche Ladepunkte betrieben. Etwa 15 Prozent entfallen auf Schnellladepunkte. Der Aufbau wird engagiert fortgesetzt, wobei insbesondere die kommunalen Energieversorgungsunternehmen eine Vorreiterrolle eingenommen haben. Sie sorgen in den Städten und in der Fläche für die vertrauensstiftende Basis, auf der die Verbraucher und Gewerbeunternehmen zunehmend die Entscheidung treffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu setzen. Gleichwohl kommt es nun – sowohl in Deutschland, als auch in ganz Europa – darauf an, den Ladeinfrastrukturaufbau zu forcieren. Dazu müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die geeignet sind, alle Investorenpotenziale zu aktivieren. Dies kann nur gelingen, wenn die AFIR größtmöglichen Spielraum für die wettbewerbliche Entwicklung von kundenfreundlichen Betriebs- und Geschäftsmodellen lässt und den Mitgliedstaaten Vorgaben macht, die den Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte die bestmögliche Sicherheit und Planbarkeit ihrer Investitionen garantieren.
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German municipal utilities reject double regulation under emissions trading

8 Nov 2021
Message — The association requests that sectors covered by the new emissions trading system be removed from the Effort Sharing Regulation. They argue double regulation creates regulatory uncertainty and undermines the effectiveness of market-based climate instruments.123
Why — This would eliminate duplicate compliance obligations and reduce administrative burden for member companies.45

German Municipal Utilities Demand Free Emission Allowances for Small CHP Plants

8 Nov 2021
Message — The organization requests free emission allowances for highly efficient combined heat and power (CHP) plants in both the existing EU ETS and the new trading system for buildings and transport. They want small CHP plants treated equally with large installations to avoid competitive disadvantages. They also call for mandatory deletion of certificates from closed power plants and reinvestment of auction revenues into building decarbonization.123
Why — This would protect their CHP-based district heating systems from competitive disadvantages and maintain their market position in medium-sized cities.45
Impact — Pure heating systems like gas boilers gain competitive advantage as CHP plants face higher costs without corresponding revenue.67

Response to Policy framework on biobased, biodegradable and compostable plastics

26 Oct 2021

Die Verwendung von Werkstoffen aus nachhaltig erzeugten, nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) schont grundsätzlich Ressourcen, unabhängig davon, ob sie biologisch abbaubar sind oder nicht, und ist zu begrüßen. Außerdem sollten alle Produkte vorrangig für eine lange Nutzungsdauer, Reparierbarkeit und Mehrwegnutzung gestaltet werden. Biologisch abbaubare Werkstoffe (BAW) müssen – wie alle anderen Abfälle – vorrangig recycelt werden. Eine Erfassung von BAW über die Biotonne oder die Grüngutsammlung ist aber nicht nachhaltig und zu unterlassen, da die BAW nicht in dem Ausmaß biologisch abbaubar sind, dass sie den für Bioabfälle vorgesehenen Rotte- oder Vergärungsverfahren unterworfen werden können. Ihre Rückstände verschlechtern die Qualität der Bioabfallkomposte. Ihre Verwendung verleitet dazu, absichtlich oder irrtümlich auch fossile Kunststoffe mit dem Bioabfall zu entsorgen. Das richtige Ziel der Steigerung der Bioabfallsammelmenge darf aber nicht zulasten der Qualität der Bioabfälle oder Recyclingprodukte (Komposte und Gärprodukte) gehen. Für die Erfassung von Bioabfällen stehen vielmehr geeignete Papiertüten zur Verfügung. Wenn ein Recycling von BAW nicht möglich ist, sollten BAW der energetischen Verwertung zugeführt werden, um den Energiegehalt der BAW zu nutzen. Im Falle von BAW aus NaWaRo ist das dann erneuerbare Energie.
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Response to Requirements for Artificial Intelligence

6 Aug 2021

Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission über harmonisierte Regeln für künstliche Intelligenz Stellung zu nehmen. Wir begrüßen, dass die Kommission in ihrem Vorschlag einen risikobasierten Ansatz verfolgt. Damit bleibt die Mehrzahl der KI-Anwendungen unberührt, da von ihnen kein Risiko ausgeht. Wichtig ist nun, dass unter den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags nur entsprechend risikoreiche Systeme fallen. Dies bedeutet erstens, dass nur Systeme den strengen Anforderungen entsprechen müssen, die unmittelbar im Hochrisikobereich zum Einsatz kommen. Zweitens dürfen unter die Definition der künstlichen Intelligenz keine herkömmlichen Algorithmen fallen. Kommunale Unternehmen verwenden bereits heute in vielen Bereichen künstliche Intelligenz. Neben der Momentaufnahme ist die mittel- bis langfristige Perspektive von großer Relevanz, da KI zukünftig noch breiter und in allen Geschäftsbereichen zum Einsatz kommen wird. Darüber hinaus wird die Menge an Daten aus intelligenter Sensorik stark anwachsen und so auch die Nutzung von KI in vielen Geschäftsbereichen ermöglichen und voranbringen. Schon heute wird die Verwendung künstlicher Intelligenz in verschiedensten Betriebs- und Geschäftsbereichen, beispielsweise dem Vertrieb, bei Kundenschnittstellen, der Instandhaltung von Maschinen und Geräten oder auch in der Netz- und Verkehrssteuerung erwogen und teilweise bereits von den Unternehmen selbst oder in Kooperation mit Partnern entwickelt. Darüber hinaus werden auch Open Source Lösungen genutzt oder KI-Lösungen eingekauft, die wiederrum teilweise an die spezifischen Unternehmenssituationen angepasst werden. Letztlich ist für die Unternehmen auch die eigene Entwicklung oder die gemeinsame Entwicklung mit Partnern von KI-Systemen denkbar, die dann auch auf dem Markt angeboten werden könnten.
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Response to Revision of Non-Financial Reporting Directive

7 Jul 2021

Der VKU begrüßt die Arbeit der Europäischen Kommission zum Thema Sustainable Finance. Um die Wirksamkeit der Berichtspflichten zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele sicherzustellen, bedarf es aus Sicht des VKU allerdings noch Anpassungen am Entwurf der Kommission. Der VKU nimmt im Folgenden eine Bewertung der zentralen Bestimmungen des Richtlinienvorschlags aus kommunalwirtschaftlicher Sicht vor. Bedeutung des Vorhabens für kommunale Unternehmen Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) würde die Richtlinie 2014/95/EU abändern und ihren Anwendungsbereich auf eine Vielzahl kommunaler Unternehmen ausweiten. Nach dem Entwurf der Kommission würden damit künftig alle großen kommunalen Unternehmen verpflichtet, einen Lagebericht zu verfassen und im Rahmen dieses Lageberichts zu ihrer Nachhaltigkeit zu berichten. Die genauen Berichtskriterien sollen von der Kommission im Rahmen delegierter Rechtsakte ausgearbeitet werden. Dabei sollen gem. Art. 1 (4) [Art. 19b (3b) NFRD] die Taxonomie-Kriterien Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang muss auch der Entwurf für den delegierten Rechtsakt zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden. In der Praxis geht mit der Prüfung aller Wirtschaftstätigkeiten auf ihre Taxonomie-Konformität ein erheblicher Datenerhebungs- und Darstellungsaufwand einher. Dieser würde, insbesondere für neu berichtspflichtige aber auch für bereits einschlägige Unternehmen, einen erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwand bedeuten würde. Daher ist es wichtig, dass die Vorgaben der CSRD - sowie die Anwendung der nachträglich zu entwickelnden Berichtskriterien - nicht zu komplex gestaltet werden und den Unternehmen ausreichend Zeitraum bei der Umstellung auf die neuen Berichtskriterien eingeräumt wird. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass auch kleine und mittlere kommunale Unternehmen von impliziten Berichtspflichten betroffen sein werden, etwa, wenn Dritte, die ihrerseits der Berichtspflichten unterliegen, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen diese Informationen benötigen. Daher müssen bei der Bewertung der Mehrbelastung für Unternehmen durch den Umfang der Berichtspflichten auch kleine und mittlere Unternehmen Berücksichtigung finden.
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Response to Data Act (including the review of the Directive 96/9/EC on the legal protection of databases)

25 Jun 2021

Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zur Folgenabschätzung der Kommission zum sogenannten Datengesetz Stellung zu nehmen. Position des VKU in Kürze: Der VKU begrüßt das Vorhaben der Kommission, Daten des Privatsektors für das Gemeinwohl nutzbar machen zu wollen. Im Rahmen des Datengesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit öffentliche Stellen auf Daten des Privatsektors zugreifen und diese weiterverwenden können, wenn diese Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben im öffentlichen Interesse benötigt werden. Dies begrüßt der VKU. Da Aufgaben im öffentlichen Interesse allerdings häufig von öffentlichen bzw. kommunalen Unternehmen erfüllt werden, sollte ihnen ebenso der Zugang zu diesen Daten gewährt werden. Eine solche Regelung wäre auch mit Blick auf die Open Data-Richtlinie (EU/2019/1024) konsequent, da sie die Datenweitergabeverpflichtungen öffentlicher Stellen auf öffentliche Unternehmen ausgeweitet und somit öffentliche Unternehmen und öffentliche Stellen diesbezüglich gleichgestellt hat. Eine Beibehaltung dieser Gleichbehandlung im Rahmen des Datengesetzes wäre kohärent. Öffentliche Unternehmen sollte dabei – parallel zu öffentlichen Stellen – einen direkten Anspruch gegenüber privaten Unternehmen auf Datenzugang/Datenbereitstellung haben. Der Umweg über die öffentliche Stelle würde unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen und könnte zu Verzögerungen führen. Bedeutung des Vorhabens für kommunale Unternehmen: Die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich der Grundversorgung mit Wasser und Energie, sowie die umweltschonende Entsorgung von Abfällen und Abwasser wird häufig von kommunalen Unternehmen im Auftrag der öffentlichen Stelle ausgeführt. Ebenso wie öffentliche Stellen sind öffentliche Unternehmen damit zentrale Bereitsteller öffentlicher Dienste und sollten ebenso durch einen Zugang zu relevanten Unternehmensdaten unterstützt werden. Somit könnte die Nutzung privater Daten durch öffentliche und kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge und damit direkt dem öffentlichen Interesse, und indirekt gesellschaftlichen und politischen Zielen wie dem Umwelt- und Klimaschutz, nutzen.
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Response to Commission Delegated Regulation on taxonomy-alignment of undertakings reporting non-financial information

2 Jun 2021

Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Entwurf des delegierten Rechtsakts der Kommission Stellung zu nehmen. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der vorliegende delegierte Rechtsakt eine Vielzahl kommunaler Unternehmen betreffen. Nach dem Entwurf der Kommission werden künftig alle großen kommunalen Unternehmen verpflichtet sein, ihre Taxonomie-Konformität nach den Maßgaben des Entwurfs für den delegierten Rechtsakt anzugeben. In der Praxis geht mit der Prüfung aller Wirtschaftstätigkeiten auf ihre Taxonomie-Konformität ein erheblicher Datenerhebungs- und Darstellungsaufwand einher. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass auch kleine und mittlere kommunale Unternehmen von impliziten Berichtspflichten betroffen sein werden, etwa, wenn Dritte, die ihrerseits der Berichtspflichten unterliegen, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen diese Informationen benötigen. Daher müssen bei der Bewertung der Mehrbelastung für Unternehmen durch den Umfang der Berichtspflichten auch kleine und mittlere Unternehmen Berücksichtigung finden. Der delegierte Rechtsakt sieht eine Anwendung der vollen Berichtspflichten ab 01. Januar 2023, sowie eine Anwendung vereinfachter Berichtspflichten ab 01. Januar 2022 vor. Diese Fristen hält de VKU für nur schwer realisierbar, insbesondere mit Blick auf die laufenden Arbeiten an den technischen Bewertungskriterien der Taxonomie-Verordnung, welche die Grundlage dieser Berichtspflichten bilden sollen. Nach aktuellem Stand wurde der erste delegierte Rechtsakt zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel noch nicht formell von der Kommission angenommen. Daher spricht sich der VKU für eine Verschiebung des ersten verpflichtenden Berichtszeitpunkts aus, damit Unternehmen mehr Zeit haben, die entsprechenden Informationen zu erheben und sich organisatorisch auf die umfangreichen Berichtspflichten einzustellen.   Hinzu kommen die noch ausstehenden delegierten Rechtsakte zu den anderen Umweltzielen sowie zu Gas und Atomenergie. Zwischen der formellen Annahme dieser Rechtsakte und der Anwendung der Kriterien im Rahmen von Berichtspflichten sollte ein angemessener Mindestzeitraum liegen. Werden sie beispielweise in der zweiten Jahreshälfte 2022 verabschiedet, ist ein voller Bericht nach den Kriterien ab 01. Januar 2023 nicht realistisch. Folglich sollte aus VKU-Sicht zwischen der finalen Verabschiedung der delegierten Rechtsakte und der Erstellung von Berichten nach den enthaltenen Kriterien mindestens ein Zeitraum von 24 Monaten liegen. Neben der kurzen Frist bis zum ersten Bericht nach den Kriterien sind die Berichtspflichten selber äußerst umfangreich. Unternehmen wären zur Herausgabe von Daten zu ihren Wirtschaftsaktivitäten verpflichtet, die sie aktuell in vielen Fällen noch nicht erheben. Zudem muss für jedes der sechs Umweltziele geprüft werden, ob ein wesentlicher Beitrags zur Verwirklichung geleistet wird. Diese Prüfung ist wesentlich umfangreicher als die Prüfung der ‚do no significant harm‘ (DNSH)-Kriterien. Daher sollte es aus Sicht des VKU genügen, den wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele zu belegen, was nach Art. 3 Taxonomie-Verordnung für die Nachhaltigkeit im Sinne der Taxonomie ausreicht. Lediglich für die DNSH-Kriterien ist eine Prüfung für alle sechs Umweltziele notwendig. Gemäß Artikel 9 (2) müssten Unternehmen im Rahmen ihres Jahresberichts auch die Daten zum Vorjahr miteinreichen. Artikel 9 (3) sieht zudem vor, dass Unternehmen ihre KPIs zu den vergangenen fünf Berichtsperioden berichten müssen. Diese Erfordernisse sollten sukzessive Anlaufen und nicht bereits für den ersten Bericht gelten, da sie die Mehrbelastung durch Datenerhebung für Unternehmen nochmals erhöhen würden. Dementsprechend spricht sich der VKU dafür aus, dass in Artikel 9 (2) und (3) klar geregelt wird, dass die Berichtserfordernisse erst ab 2023 und nicht rückwirkend gelten.
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Response to Revision of the NIS Directive

18 Mar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BV) und der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) begrüßen, dass die NIS 2-Richtlinie die Cybersicherheitsstandards in der gesamten Europäischen Union erhöhen soll. Die Sicherheit und Integrität der Systeme sowie die Gewährleistung der Ver- und Entsorgungssicherheit haben für die Kommunalwirtschaft und die Kommunen oberste Priorität, und der Vorschlag der Kommission kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Allerdings sollte hier mit Augenmaß vorgegangen werden. Eine unverhältnismäßige, wirtschaftlich schädliche Mehrbelastung darf nicht das Resultat der Harmonisierungsbestrebungen werden. Der aktuell vorliegende Richtlinienvorschlag wäre für eine Vielzahl kommunaler Unternehmen der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft mit erheblichem Erfüllungsaufwand verbunden, weshalb an einigen Stellen nachgebessert werden sollte. Insgesamt sollte aus Sicht der BV und des VKU stärker auf das Verhältnis zwischen angestrebtem Sicherheitsniveau und damit verbundener Mehrbelastung geschaut werden. Mehr Spielraum zur Differenzierung der Sicherheitspflichten kann es den Mitgliedsstaaten erlauben, eine zweckmäßige und passgenaue Balance von sinnvollen Sicherheitsmaßnahmen und einer verträglichen Mehrbelastung der Betreiber zu finden.
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Response to Revision of EU rules on Gas

10 Mar 2021

VKU would like to highlight seven key points for consideration regarding the transformation of the gas distribution networks and the role of gas distribution system operators in building a competitive European H2 economy. The propositions are being addressed in greater detail in the paper attached – please have a look. 1) Distribution infrastructure for gases – technical compatible with renewable gases Increasing supply and demand of renewable, decarbonized and low-carbon gases will require a gradual adaptation (“retrofitting”) of gas infrastructure in order to maximise cost efficiency and minimise overall energy system investment costs. Gas grids are able to guarantee the transport and distribution of H2 and blended gas to the end customer. 2) Making gas distribution grids fit for blending hydrogen and distribute pure hydrogen Decarbonisation through gas distribution networks must be supported and pursued in a targeted manner in order to reliably supply the classic gas application areas with increasingly renewable gases. The network operators are already supporting this path through the design and continuous further development of technical regulations and with pilot projects. The replacement of natural gas, as well as the blending with climate-neutral gases, could take place in two phases: a. A higher admixture of 20 to 30 % H2 in the gas distribution network could be implemented wherever possible and feasible. b. A gradual conversion to pure H2 grids and grids with climate-neutral gases could start as of 2030 in order to convert primarily industrial customers, CHP plants and selected districts. 3) Climate-neutral gases in the heating market Due to its size alone, the domestic heating market is key to the energy transition. Without climate-neutral gases, it will not be possible to achieve the CO2 targets. The time and financial effort required to ensure H2 readiness at this grid level are significantly lower than required for the heating market's extensive electrification. 4) Advantages of decentralised local H2-production and feed into the distribution grid VKU would like to stress the importance of DSOs. The focus should not be exclusively on transmission. Gas distribution and local gas storage infrastructure is capillary around Europe and connects the majority of industry and the totality of residential consumers. Furthermore, the security of supply can be significantly enhanced by strengthening the intra-EU energy market and fully developing the huge potential of local resources, thereby reducing the reliance on energy imports from outside the EU. 5) Revision of gases classification VKU would like to suggest a clear classification or taxonomy for gases, and therefore a consistent use of the terms “renewable, decarbonized and low-carbon gases” that the Commission used itself in the Roadmap and was presented at the 33rd The European Gas Regulatory Forum – please have a look at the chart included in the paper attached. 6) Using transformation potentials and avoiding lock-in effect VKU would like to underline that the transformation path of the gas distribution networks will generate certain incentives to modernize heating devices, strengthening the decarbonisation in this sector and thus actively preventing a "lock-in effect." 7) Market-based incentives VKU would like to stress the importance of setting adequate policy measures to promote market-driven carbon abatement and develop a level playing field where renewable, decarbonized, and carbon-neutral gases can compete with other energy carriers. VKU believes it is necessary to create a common European ETS in the long term, including a cross-sectoral carbon price to decrease CO2 emissions cost-efficiently.
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Response to Modernising the EU’s batteries legislation

26 Feb 2021

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e.V. begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Batterierichtlinie von 2006 an die aktuellen Gegebenheiten und Trends anzupassen. Diese Initiative zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette wird ein zentrales Element sein, um den Weg, in Einklang mit dem Green Deal und dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, für kreislauffähige, nachhaltige und sichere Batterien aller Art zu ebnen. Aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft sollte der Vorschlag über eine Batterieverordnung allerdings noch in einigen Punkten geändert bzw. präzisiert werden, um die flächendeckende und sichere Entsorgung von Altbatterien zu gewährleisten. Anbei angehängt finden Sie die ausführliche VKU-Stellungnahme.
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Response to EU strategy for sustainable textiles

2 Feb 2021

Die EU-Kommission hat die hohe Bedeutung der Textilindustrie als Schlüsselsektor für die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zum Schutz von Klima und Umwelt erkannt. Der VKU begrüßt ausdrücklich den aufgezeigten Weg durch bspw. den Einsatz von recyclingfähigen Materialien, durch Stärkung der Reparatur und Wiederverwendung, sowie durch qualitatives Recycling Ressourcenverbräuche, Abfälle und Emissionen zu minimieren. Es ist daher wichtig, dass die EU-Kommission in ihrer Textilstrategie einen ganzheitlichen Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette verfolgt, der auch die Textilhersteller stärker in die ökologische Verantwortung ihrer Produkte nimmt. Gleichermaßen wichtig sind konkrete Maßnahmen für den Umweltschutz und im Besonderen für den Gewässerschutz, um Verunreinigungen durch Mikroplastik und gefährliche Chemikalien an der Quelle zu reduzieren. Die Textilproduktion steigt weltweit immer weiter an, während die durchschnittliche Nutzungsdauer von Kleidungsstücken dramatisch gesunken ist. In der Folge wächst der textile Abfall in den Industrieländern kontinuierlich an. Lediglich unter einem Prozent der Textilien werden aktuell dabei einem Faser-zu-Faser-Recycling zugeführt. Eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft stellt dabei die (Getrennt-)Erfassung dar. Die kommunalen Entsorger in Deutschland arbeiten bereits heute daran, das hohe Niveau der Getrenntsammlung von Alttextilien auszubauen und kooperieren hier eng mit gemeinnützigen Trägern. Jedoch bereiten die zurückgehenden Erlöse aufgrund der steigenden Menge qualitativ minderwertiger Alttextilien zunehmend Probleme. Der VKU spricht sich zusammen mit dem Dachverband FairWertung e.V. grundsätzlich für die Einführung eines Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) aus. Wichtig ist, dass damit der gesetzliche Sammelauftrag der Kommunen und das Engagement gemeinnütziger Träger nicht infrage gestellt werden dürfen. Die Herstellerverantwortung darf die kommunalen und gemeinnützigen Sammelstrukturen nicht ersetzen, sondern soll diese durch Finanzierungsmechanismen unterstützen, sowie durch Produktgestaltungs- und Recyclingvorgaben flankieren. Die Einführung einer EPR ermöglicht es, Textilhersteller bei der Einhaltung von ökologischen und sozialen Standards für ihre Produkte während des Lebenszyklus als auch in der End-of-life-Phase zu verpflichten. Wenn alle Textilprodukte wiederverwendbar oder recycelbar sind, das Sammelsystem für Alttextilien gut funktioniert und hohe technische Standards für die Sortierung und das Recycling von Textilabfällen vorhanden sind, dann ist eine effektive Kreislaufwirtschaft möglich. Maßstab muss sein, die Hersteller so in die Verantwortung zu nehmen, dass wirksame Anreize für eine nachhaltigere Textilproduktion gesetzt werden. Der VKU begrüßt darüber hinaus ausdrücklich, dass die EU-Kommission mit einer Textilstrategie europäische Maßnahmen auch explizit zum Umweltschutz adressiert. Hierbei muss dem Gewässerschutz eine besondere Aufmerksamkeit zukommen. Deswegen unterstützt der VKU im Fahrplan angekündigte Maßnahmen für einen nachhaltigeren Umgang mit Chemikalien. Im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission zudem angekündigt, das Vorhandensein von Mikroplastik in der Umwelt zu adressieren. Der gezielte Zusatz von Mikroplastik soll beschränkt, und mit Bezug auf die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik sollen Kennzeichnungs-, Standardisierungs-, Zertifizierungs- und Regulierungsmaßnahmen entwickelt werden. Zudem sollen Methoden zur Messung von unbeabsichtigt freigesetztem Mikroplastik, insbesondere aus Reifen und Textilien, weiterentwickelt und harmonisiert werden. Diese Vorhaben müssen auch in der neuen Textilstrategie aufgegriffen werden. Nur so kann eine frühzeitige Reduktion von Mikroplastik an der Quelle und der weitere Eintrag von Mikrokunststoffen aus Textilien in Umwelt und Gewässer vermieden werden.
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Response to Climate change mitigation and adaptation taxonomy

18 Dec 2020

Der VKU begrüßt die Arbeit der Europäischen Kommission und der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen an der Erarbeitung einer Taxonomie für nachhaltige Finanzierung. Um die Wirksamkeit der technischen Kriterien zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele sicherzustellen, bedarf es aus Sicht des VKU allerdings noch Anpassungen am Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zu den Kriterien Klimaschutz und Klimaanpassung, um die Ziele des Grünen Deals in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung nicht zu torpedieren. Der VKU nutzt daher die Gelegenheit, den Entwurf der EU-Kommission zu kommentieren, und nimmt im Anhang eine Bewertung einzelner kommunalwirtschaftlich relevanter Kriterien aus den Anhängen des delegierten Rechtsakts vor.
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Response to Sustainable Products Initiative

2 Nov 2020

Die EU-Kommission hat mit dem Green Deal erstmals einen ganzheitlichen Ansatz für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen in Europa gewählt. Der VKU begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission die Kreislaufwirtschaft und die damit verknüpfte Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik als einen zentralen Bestandteil des Green Deal positioniert. Die Abfallvermeidung als oberste Stufe der Abfallhierarchie kann nur durch ein Zusammenwirken von verschiedenen Ansätzen und Maßnahmen auf den einzelnen Stufen des Lebenszyklus von Produkten wirkungsvoll umgesetzt werden. Dazu muss ein ressourcenschonender Ansatz für langlebige, reparierfähige und schadstofffreie Produkte verfolgt werden.Die ausführlichere Stellungnahme des VKU zum Fahrplan ist der Anlage zu entnehmen.
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Response to EU Action Plan Towards a Zero Pollution Ambition for air, water and soil

27 Oct 2020

Die EU-Kommission hat mit dem Green Deal erstmals einen ganzheitlichen Ansatz für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen in Europa gewählt. Der VKU begrüßt ausdrücklich das Ziel der EU-Kommission, mit dem Null-Schadstoff-Aktionsplan die Verunreinigung von Wasser, Böden und Luft ganzheitlich anzugehen und unter Berücksichtigung von Vorsorge- und Verursacherprinzip an der Quelle zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Es ist richtig, dass der Aktionsplan für ein Null-Schadstoff-Ziel für Luft, Wasser und Böden eine zentrale Stellung im Green Deal einnehmen soll. Denn eine Reduktion des Schadstoffeintrags in die Umwelt lässt sich nur horizontal umsetzen. Voraussetzung für einen systematischen Wasserressourcenschutz ist die Kohärenz der europäischen Rechtsakte. Um den guten Zustand der Umwelt, insbesondere von Wasser und Böden, zu stärken, ist es unerlässlich, dass Maßnahmen auch in anderen Sektoren auf die entsprechenden Umweltschutzziele ausgerichtet sind. Die geplante Verzahnung der Politikfelder unterstützt der VKU daher ausdrücklich. Nur so kann es gelingen, nachhaltig und systematisch zur Verbesserung der Qualität von Luft, Wasser und Böden beizutragen. Die ausführlichere Stellungnahme des VKU zum Fahrplan ist der Anlage zu entnehmen.
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Response to Revision of the Urban Wastewater Treatment Directive

4 Sept 2020

Die Europäischen Kommission hat mit dem Green Deal erstmals einen ganzheitlichen Ansatz für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen gewählt. Der VKU begrüßt das im Fahrplan formulierte Ziel, die Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) eng mit dem Green Deal und dem darin vorgesehenen „Null-Schadstoff-Ziel“ zu verknüpfen. Grundsätzlich hat sich die UWWTD bewährt. Der Anschluss an die Kanalisation erfolgte, und über eine Erweiterung der Abwasserbehandlung wurde maßgebliche Verbesserung der Gewässerqualität in der EU erreicht. Dabei variieren Anschlussgrad und Eliminationsleistung in der Abwasserwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten. Richtig ist aber auch, dass die EU-Kommission die UWWTD an aktuelle Gegebenheiten anpassen will. Es bedarf insbesondere einer Verzahnung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihren Tochterrichtlinien. Daher bedankt sich der VKU für die Gelegenheit, Stellung zum Fahrplan zu nehmen und möchte diese Gelegenheit mit der angehängten Stellungnahme wahrnehmen.
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Response to Implementing act on a list of High-Value Datasets

19 Aug 2020

Der VKU begrüßt die Bestrebungen der Kommission zur Förderung der europäischen Datenwirtschaft. Mit der Entwicklung digitaler Innovationen leisten öffentliche Unternehmen bereits heute einen erheblichen Beitrag für eine moderne Daseinsvorsorge in Deutschland und sichern so Lebensqualität, Stabilität und Standortattraktivität vor Ort. Eine weitreichende Einstufung der Daten öffentlicher Unternehmen als hochwertig im Sinne der Open-Data-Richtlinie würde zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelastung für öffentliche Unternehmen – insbesondere für diejenigen die im Wettbewerb stehen – führen. Eine solch umfassende Einstufung würde zu Wettbewerbsverzerrung und Innovationshemmnissen führen und die langfristige Zukunftsfähigkeit öffentlicher Unternehmen und damit eine verlässliche und moderne Daseinsvorsorge in Städten und Regionen gefährden. Damit würde sie der Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse zur Bestimmung hochwertiger Datensätze aus Art. 14 der Open-Data-Richtlinie widersprechen. Forderungen Die Ausgestaltung der Liste hochwertiger Datensätze sollte sich auf ein notwendiges Minimum beschränken. Breite und Granularität der Datensätze sollten möglichst niedrig ausfallen, sofern eine Wettbewerbsverzerrung für öffentliche Datenbereitsteller zu befürchten ist. Zudem sollten – wie im Fahrplan und in der Europäischen Datenstrategie vom 19. Februar 2020 erwähnt – auch Daten des privaten Sektors mit aufgenommen werden. Artikel 14 Absatz 3 der Open-Data-Richtlinie sollte angewendet werden. Er gestattet die Ausnahme öffentlicher Unternehmen von der Verpflichtung, hochwertige Datensätze kostenfrei herausgeben zu müssen. Damit könnten Mehrbelastung und Wettbewerbsverzerrung zumindest abgemindert werden. Zeitgleich wäre die einheitliche Verfügbarkeit der Daten gewährleistet. Allgemein muss europäische Datenpolitik eine klarere Differenzierung beim „öffentlichen Sektor“ vornehmen. Öffentliche, d.h. teilweise im öffentlichen Eigentum stehende Unternehmen, die sich im Wettbewerb befinden, sind anderen strukturellen, betriebs- und marktwirtschaftlichen sowie finanziellen Bedingungen unterworfen als beispielweise Behörden und andere öffentliche Stellen. Hier muss bei der Rechtsetzung klar unterschieden werden, insbesondere in Fällen wie der Bestimmung hochwertiger Datensätze und des Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen. Ermittlung hochwertiger Datensätze Aus Sicht des VKU findet bei der Bewertung der sozioökonomischen oder ökologischen Vorteile von hochwertigen Datensätzen öffentlicher Unternehmen eine grundlegende Fehleinschätzung statt. Mehrkosten für Bereitstellung der Daten, Wegfall der Einnahmen und Wettbewerbsverzerrung stellen erhebliche sozioökonomische Nachteile dar. Zudem kann der Wegfall von Einnahmen zu einer Preiserhöhung für Endkunden führen. Mit Blick auf die ökologischen Vorteile muss bedacht werden, dass öffentliche Unternehmen als Träger der Daseinsvorsorge unter Kontrolle der öffentlichen Hand in einem anderen Maße Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mitdenken als rein privatwirtschaftliche Akteure. Damit kann eine wettbewerbliche Bevorteilung privater und Mehrbelastung öffentlicher Unternehmen ökologische Nachteile mit sich bringen. Zudem muss hier die Anreizstruktur mitgedacht werden: Eine Einstellung der Erhebung der Daten aufgrund einer Einstufung als hochwertig würde auch dem Ziel der Entwicklung „innovativer Dienstleistungen“ entgegenstehen. Hinzu kommt, dass die Annahme, dass hauptsächlich kleine und mittlere und Unternehmen sowie Start-ups von der Datenweitergabe profitieren, nicht zwingendermaßen eintreten muss. Ebenso ist es wahrscheinlich, dass vor allem große (nicht-europäische) Datenkonzerne die Daten nutzen werden – verbunden mit möglichen negativen Konsequenzen für die Daseinsvorsorge vor Ort.
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Response to Climate change mitigation and adaptation taxonomy

21 Apr 2020

VKU-POSITION __________________________________ In Deutschland gestalten kommunale Unternehmen zusammen mit den Kommunen Klimaschutz vor Ort und ergreifen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Diese Bandbreite zeigt das umfassende Engagement der deutschen Wasser- und Abwasserwirtschaft für eine nachhaltige sowie umwelt- und ressourcenschonende Entwicklung auf. Umso schwieriger ist es, anhand von starren Indikatoren die Nachhaltigkeit der Unternehmen zu beurteilen. Ihr Beitrag zu einem nachhaltigen Europa geht über einzelne Aspekte wie Energieverbrauch und Leckageraten hinaus. Die Gewährleistung der Wasserver- und Abwasserentsorgung vor Ort wird wesentlich bestimmt durch die vor Ort vorherrschenden strukturellen Rahmenbedingungen, die von den Unternehmen nicht beeinflussbar sind. Entsprechend kann der spezifische Energieverbrauch zwischen den Unternehmen aufgrund der vorherrschenden Rahmenbedingungen erheblich schwanken, ohne dass sich daraus eine Aussage über die Nachhaltigkeit der Versorgungsleistung ableiten ließe. Daher lehnt der VKU die Grenzwerte für Energieverbrauch pro Kubikmeter Wasser von 0.5 kwh pro m³ oder Reduktion des Energieverbrauches um mind. 20% ab. Dies ist mit Blick auf die unterschiedlichen lokalen, infrastrukturellen und topographischen Gegebenheiten kein sinnvoller Grenzwert für Wasserversorgung. Die vorgeschlagenen Kriterien sind aus Sicht des VKU entsprechend nicht geeignet, um eine Aussage über die Nachhaltigkeit eines kommunalen Wasserversorgers oder Abwasserentsorgers zu treffen. Es ist richtig, dass die Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Bericht bei den Zielen und Aktivitäten als Branche mit Investitionslücken und Handlungsbedarf genannt wird. Die Abfall- und Kreislaufwirtschaft weist ein hohes Potenzial für eine rasche, effektive wie ökoeffiziente Minderung von Treibhausgasemissionen auf. Der Fortschritt und die Klimaschutzerfolge in diesem Sektor sind in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Ergänzend möchte der VKU die folgenden Punkte vorschlagen, um die Klimaschutzpotenziale der Abfall- und Kreislaufwirtschaft noch besser zu verwirklichen: Der VKU bemängelt die Nichtmiteinbeziehung von thermischer Abfallverwertung (waste-to-energy) im finalen Bericht der TEG und würde seine Berücksichtigung in der delegierten Verordnung begrüßen. Viele Abfallstoffe können nur durch die Verbrennung sicher entsorgt werden. Der Kontext der Corona-Krise mit großen Mengen an kontaminierter Schutzkleidung machen dies auf erschreckende Weise deutlich. Mit Blick auf solche Abfallarten ist die Energierückgewinnung durch thermische Verwertung Teil einer nachhaltigen Abfallwirtschaft und sollte ferner in der Taxonomie Berücksichtigung finden. Ein weiterer Punkt im Bereich Abfallwirtschaft betrifft die Verwertung von Deponiegas. Hier muss das gesammelte Gas zur Generierung von Wärme/Energie oder Biokraftstoffen genutzt werden. Der VKU regt den Einbezug der Beseitigung von Schwachgas durch Abfackeln an, da dieses aufgrund eines geringen Methangehaltes nicht mehr energetisch oder stofflich verwertet werden kann. Im Bereich Transport hält der VKU die pauschalen Grenzwerte von 50 gCO2e/pkm (CO2-Ausstoß pro Kopf und Kilometer) für Nahverkehrsflotten nicht sinnvoll, da der „average occupation factor“ schwer nachzuweisen ist. Zudem kann es nicht im Sinne der Nachhaltigkeit sein, durch erzwungene Flottenmodernisierung den öffentlichen Personennahverkehr in seiner Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken.
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Meeting with Riccardo Maggi (Cabinet of Executive Vice-President Frans Timmermans) and European Federation of Local and Regional Energy Companies

10 Feb 2020 · Grean deal, smart sector integration, renovation wave

Meeting with Thomas Zerdick (Cabinet of First Vice-President Frans Timmermans)

4 Dec 2018 · Future of the Rule of Law in Europe

Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

4 Dec 2018 · MFF and European elections

Meeting with Maximilian Strotmann (Cabinet of Vice-President Andrus Ansip)

4 Dec 2018 · DSM Presentation

Meeting with Joachim Balke (Cabinet of Vice-President Miguel Arias Cañete)

1 Jun 2018 · Market Design

Response to Revision of the Drinking Water Directive (RECAST 2017)

29 Mar 2018

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der Deutsche Städte- und Gemein-debund (DStGB) und der Deutsche Städtetag (DST) begrüßen die Initiative der EU-Kommission, die Trinkwasserrichtlinie von 1998 an die aktuellen Gegebenheiten und Verunreinigungsquellen anzupassen. VKU, DStGB und DST befürworten, dass die EU-Kommission der frühzeitigen Erkennung von Verunreinigungsquellen mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen will. Eine konsequente Umsetzung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips ist für einen wirksamen Gewässerschutz nach wie vor das Wichtigste. Die Verbände unterstützen auch das Ziel der EU-Kommission, das bereits bestehende Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers weiter zu verbessern. Der Richtlinienentwurf sollte aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft und der Kommunen allerdings noch in einigen wesentlichen Punkten geändert werden, um die Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten. So ist die Grundvoraussetzung für die Effektivität des vorgeschlagenen risikobasierten Ansatzes, dass identifizierte Verunreinigungsquellen systematisch angegangen und einseitige End-of-Pipe-Lösungen bei der Trinkwasserversorgung vermieden werden. Nur wenn Maßnahmen beim Verursacher der Verunreinigung und den jeweiligen Stoffen ansetzen und auf deren Auswirkungen auf die Gewässer basieren, kann ein risikobasierter Ansatz gelingen und zum Erfolg führen. Bei der von den Mitgliedstaaten verlangten Überwachung von Gefahren und möglichen Verunreinigungsquellen bestehen im Falle der dort genannten Schadstoffe, wie Mikroplastik und Arzneimittel, noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf, besonders für deren gesundheitliche Bewertungskriterien. Der risikobasierte Ansatz in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausgestaltung würde aus unserer Sicht absehbar einen einseitigen Mehraufwand für die Wasserversorger und deren Kunden bedeuten, ohne Verunreinigungsquellen nachhaltig zu bekämpfen. Wir plädieren vielmehr dafür, die Entscheidung über Anwendung und Ausgestaltung des risikobasierten Ansatzes alleine den Mitgliedstaaten zu überlassen, um im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nationale Gegebenheiten zu respektieren. Aus Sicht des VKU, DStGB und DST sollte die Anpassung der Parameter und Grenzwerte auf Basis des Vorsorgeprinzips den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen. Die Verbände fordern zudem die Beibehaltung des bewährten Systems von Indikatorparametern. Sie beinhalten wichtige, für den Verbraucher auch selbst zu überprüfende Parameter sowie auch die aufbereitungsrelevanten Parameter. Um eine abgestufte Handlungsweise im Umgang mit Überschreitungen weiter zu ermöglichen, ist die „3x3-Jahresregel“ für Abweichungen bis zu einem von den Mitgliedstaaten festzusetzenden Höchstwert beizubehalten. Der gemäß Anhang II, Teil B, Tabelle 1 erweiterte Überwachungsumfang für alle gemäß Artikel 5 festgelegten Parameter durch Wasserversorger ist unverhältnismäßig in Bezug auf Aufwand und Nutzen der Vorgaben und daher abzulehnen. Dies wird durch die Abschaffung des Indikatorparametersystems weiter verschärft. Die Probennahmehäufigkeit sollte wieder angenähert werden an das System der Trinkwasserrichtlinie von 1998. In Bezug auf die vorgeschlagenen Informationspflichten sind das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. Die Wasserversorger liefern den Verbrauchern schon heute zeitnah und verständlich aufbereitete Informationen zur Qualität der Trinkwasserversorgung und zur Versorgungssicherheit. Auf diese Punkte sollten sich auch die jetzt vorgesehenen Informationspflichten beschränken. Eine Erweiterung der Informationspflichten in der Trinkwasserrichtlinie auf beispielweise Kosten- und Entgeltstrukturen lehnen wir daher ab. Es zeichnet sich zudem ab, dass mit den neuen Pflichten insgesamt ein unverhältnismäßig hoher Aufwand für Wasserversorger wie auch Behörden verbunden wäre. Daher sind die Pflichten in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form abzulehnen.
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Response to Revision of the EU SME Definition

6 Jul 2017

The current European definition for small and medium-sized enterprises (SMEs) excludes the majority of local public utilities from its scope of application. In consequence, local public utilities are barred from taking part in a number of funding and financial schemes. They are also restricted by requirements that SMEs as currently defined by the European Commission are not being subjected to out of considerations of proportionality, thus being at a considerable disadvantage vis-à-vis enterprises of otherwise comparable size and governance structure in those fields of activity in which they are subject to private sector competition. Since the current SME definition is being referred to not only at EU-level, but increasingly also in national regulation and funding calls, the negative impact of their current exclusion from the scope of the European SME definition on local public enterprises is likely to further increase in the future. This disadvantage is in stark opposition to the principle of neutrality regarding private or public ownership of enterprises as stipulated by art. 345 TFEU. The existing European SME-definition should thus be amended and art 3 (4) of the annex of Commission Recommendation 2003/361/EC of 6 May 2003 should thus be deleted. For further details please refer to the attached position paper drafted in cooperation with the German County Association, the Association of German Cities as well as the German Association of Towns and Municipalities.
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Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

21 Mar 2017 · Whitepaper

Meeting with Joachim Balke (Cabinet of Vice-President Miguel Arias Cañete)

5 Apr 2016 · Market Design

Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

14 Mar 2016 · Digitalisation of local Industries

Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

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