Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.

ADAC e.V.

ADAC is Germany's largest automobile club with over 22 million members, providing roadside assistance, consumer protection, and advocating for personal mobility.

Lobbying Activity

Response to Delegated Regulation on effective and secure access to On-Board Diagnostic and Repair and Maintenance Information

24 Nov 2025

Der ADAC e.V. ist mit über 22 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub Europas und setzt sich als nicht-wirtschaftlicher Verein und anerkannter Verbraucherverband für die Mobilität seiner Mitglieder ein. Im Mittelpunkt stehen Hilfe, Schutz und Rat bei Panne, Unfall, Krankheit sowie im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus engagiert sich der ADAC e.V. intensiv für Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz und Umwelt. Der ADAC e.V. bietet unabhängige Verbraucherschutztests, juristische und technische Beratung sowie vielfältige Angebote rund um Mobilität und Tourismus. Die ADAC Stellungnahme zum delegierten Rechtsakt Anhang X TG-VO finden Sie im Anhang.
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Meeting with Eero Heinäluoma (Member of the European Parliament) and European Boating Industry

12 Nov 2025 · Water-based tourism

Meeting with Bernd Lange (Member of the European Parliament, Committee chair) and Friedrich-Ebert-Stiftung

12 Nov 2025 · General Exchange of views

Meeting with Jens Gieseke (Member of the European Parliament, Rapporteur)

24 Oct 2025 · Roadworthiness-Package

Meeting with Alexandra Mehnert (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and European Transport Safety Council

16 Oct 2025 · Roadworthiness Package

Meeting with Peter Liese (Member of the European Parliament) and American Chamber of Commerce to the European Union

17 Sept 2025 · Austausch

ADAC Demands 2040 Climate Targets Prioritize Consumer Affordability

16 Sept 2025
Message — ADAC supports a 2040 target but insists it must remain socially balanced for consumers. They call for a technology-neutral approach that includes e-fuels to maintain mobility for existing vehicle fleets. Additionally, they request mechanisms to mitigate extreme price spikes in carbon trading.123
Why — This would reduce financial burdens for millions of members and preserve combustion engine values.45
Impact — Aviation and shipping industries would lose priority access to scarce sustainable fuel supplies.6

ADAC Urges Focus on Consumer Rights and EV Charging

12 Sept 2025
Message — The organization calls for robust consumer rights and better electric vehicle charging infrastructure. They advocate for data-driven tools to manage tourist flows fairly.12
Why — This approach protects the car-based travel habits of their twenty-two million members.34
Impact — Tourism businesses may face increased compliance costs to provide financial safeguards and assistance.56

ADAC opposes mandatory zero-emission targets for European corporate fleets

8 Sept 2025
Message — ADAC rejects mandatory requirements for companies to buy only zero-emission vehicles. They suggest using financial incentives and tax benefits to encourage the transition.12
Why — This approach helps ADAC avoid increased operational costs for its rental fleets.34
Impact — Used car buyers lose if the transition to electric vehicles slows down.5

ADAC Demands Technology Neutrality and E-Fuel Investment Support

4 Sept 2025
Message — The organization calls for a technology-neutral investment plan that supports electricity, hydrogen, biofuels, and synthetic E-fuels. They specifically request funding for E-fuel production to decarbonize the existing fleet of millions of passenger cars.123
Why — These measures would protect the long-term usability and value of their members' existing combustion vehicles.4
Impact — European airlines and passengers face higher costs and fewer routes due to international competition.5

Response to EU label on product durability and EU notice on consumers’ legal guarantee rights

24 Jul 2025

The ADAC e.V. is a non-profit organisation and recognised consumer association with more than 22 million members whose primary task is to promote and maintain the mobility of its members. Help, advice and protection after breakdowns, accidents and illness are at the core of its activities. Its advisory services for members cover legal, technical and tourism issues. The ADAC e.V. thanks for the opportunity to comment on the topic of consumer rights EU label on product durability and EU notice on legal guarantees for consumers: The introduction of the two labels for legal guarantee of conformity and commercial guarantee of durability is to be welcomed in principle. This will enable consumers to quickly and easily identify their rights. 1) Harmonised notice on the legal guarantee of conformity: The ADAC considers the information already provided on the label itself to be generally helpful, for example, details on the seller, individual rights, and the duration of liability for material defects, with a distinction made between new and used goods. 2) Harmonised label for the commercial guarantee of durability (contractual guarantee): The label itself does include information on the duration of the guarantee, the manufacturer, and the model identification. However, the ADAC considers one crucial element to be missing: there is no reference to the guarantee conditions and exclusions. These are highly important, as they form part of the guarantee contract and represent a key factor in consumers decision-making. Please find the detailed statement attached.
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Response to Revision of the Roadworthiness Package

21 Jul 2025

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 22 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub Europas und der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Die vier Buchstaben ADAC stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Als sogenannter Idealverein nimmt der ADAC e.V. in gewissem Umfang auch unternehmerische Interessen wahr. Die kommerziellen Aktivitäten des ADAC sind seit 2017 in der ADAC SE gebündelt, die gemeinnützigen Aktivitäten in der ADAC Stiftung. Der ADAC e. V. bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie 2014/45/EU über regelmäßige technische Kontrollen und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen. Übergeordnete Anmerkungen Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist seit Jahrzehnten ein Kernanliegen des ADAC. Die Hauptuntersuchung (HU) ist etabliert und gesellschaftlich anerkannt. Für ihre Weiterentwicklung im Sinne der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes, der Datensicherheit und des Datenschutzes ist ihre Effizienz unabdingbar. Andernfalls könnte die gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet werden. Im Einzelnen geht der ADAC daher zu dem Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie 2014/45/EU über regelmäßige technische Kontrollen in der Stellungnahme im Anhang ein.
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Meeting with Markus Ferber (Member of the European Parliament)

15 Jul 2025 · Roadworthiness Package

Meeting with Jens Gieseke (Member of the European Parliament)

15 Jul 2025 · Verkehrssicherheitspaket

Meeting with Nikolina Brnjac (Member of the European Parliament)

14 Jul 2025 · Water-based tourism

ADAC demands global aviation rules and air rescue exemptions

3 Jul 2025
Message — ADAC requests maintaining exemptions for air rescue services and expanding emissions trading globally. They also suggest redesigning the Market Stability Reserve to collect certificates for future flexibility.123
Why — These measures would protect ADAC's rescue operations and prevent excessive costs for passengers.45
Impact — Non-EU aviation hubs would lose their current competitive advantage over European airlines.6

Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament)

13 May 2025 · Exchange on different automotive sector challenges, espacially regarding the consumer

Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament) and European Environmental Bureau and

7 Apr 2025 · End-of-Life Roundtable

Meeting with Apostolos Tzitzikostas (Commissioner) and

3 Apr 2025 · Roundtable Automotive Action Plan

Meeting with Apostolos Tzitzikostas (Commissioner) and

3 Apr 2025 · Courtesy meeting

Meeting with Simone Ritzek-Seidl (Cabinet of Commissioner Apostolos Tzitzikostas)

19 Mar 2025 · Exchange of views on automotive sector

Meeting with René Repasi (Member of the European Parliament)

6 Feb 2025 · Austausch zu KI-Haftung

Meeting with Tiemo Wölken (Member of the European Parliament)

5 Feb 2025 · AI Liability Directive (staff level)

Meeting with Christine Singer (Member of the European Parliament) and Verband Kommunaler Unternehmen e.V.

29 Jan 2025 · Austausch neue Legislaturperiode

Meeting with Angelika Niebler (Member of the European Parliament)

19 Dec 2024 · Digital Policy

Meeting with Svenja Hahn (Member of the European Parliament)

4 Dec 2024 · Consumer Protection legislation

Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament)

19 Nov 2024 · General exchange on transport and tourism

Meeting with Andreas Glück (Member of the European Parliament)

13 Nov 2024 · Climate and Transport Policy

Meeting with Christine Singer (Member of the European Parliament)

16 Oct 2024 · Austausch neue Legislaturperiode

Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament) and International Road Transport Union Permanent Delegation to the EU and Daimler Truck AG

15 Oct 2024 · General exchange on current transitional challenges

Meeting with Jan-Christoph Oetjen (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and Community of European Railway and Infrastructure Companies and

2 Apr 2024 · Stakeholder Meetings on Passenger Mobility Package

ADAC Demands Stronger Airline Accountability in EU Passenger Rights Reform

14 Mar 2024
Message — ADAC calls for mandatory postal addresses for carriers and opposes increasing the time thresholds required for flight delay compensation. They also suggest extending mandatory care services beyond three days during major crises like volcanic ash events.12
Why — Strengthening enforcement rules would reduce the barriers for consumers to successfully pursue legal claims.3
Impact — Airlines would lose the financial privilege of avoiding payouts for long flight delays.4

ADAC demands stronger protections for passengers on multimodal trips

14 Mar 2024
Message — ADAC calls for clear, non-technical information for travelers before they purchase tickets. They demand that passengers receive proper compensation and care when missing connections between different transport modes. The group also recommends mandatory insolvency protection to secure ticket refunds.123
Why — Stronger rights provide greater financial security for ADAC members during their travels.4
Impact — Transport providers and booking agents would face increased liability and higher compensation costs.5

ADAC Urges Stronger Insolvency Protection for Holiday Rentals

1 Mar 2024
Message — ADAC calls for closing protection gaps in holiday rentals and broadening package travel definitions. They also propose a twenty percent cap on advance payments for travelers.123
Why — Stronger protection reduces financial risks for ADAC's twenty-one million club members.4
Impact — Travel organizers would lose access to high upfront deposits from customers.5

Response to Advanced alternative dispute resolution for consumers

20 Dec 2023

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Schaffung von Schlichtungsstellen und Etablierung der bereits bestehenden. Als Verbraucherorganisation möchten wir wie im Anhang dargestellt Stellung nehmen.
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Response to Advanced alternative dispute resolution for consumers

20 Dec 2023

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC empfiehlt das System der außergerichtlichen Streitbeilegung als Verbraucherverband regelmäßig seinen Mitgliedern im Rahmen der von ihm angebotenen Rechtsberatung als kostenfreie Alternative zur Einschaltung eines Rechtsanwalts. Zudem stellt er seinen Mitgliedern diverse Informationen zu den außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zur Verfügung, so z. B. eine Übersicht der wichtigsten Streitbeilegungsstellen im Mobilitätssektor inkl. Kontaktadressen und deren Zuständigkeiten oder z. B. Informationen zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Der Entschluss, die OS‐Plattform einzustellen und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufzuheben, ist vor dem Hintergrund der laut Erwägungsgrund (4) statistisch festgestellten Fälle von weniger als 200 pro Jahr EU‐weit durchaus nachvollziehbar. Als Verbraucherorganisation möchten wir wie im Anhang dargestellt Stellung nehmen.
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Response to Update of standards for the 112-based eCall in-vehicle systems

22 Nov 2023

Der ADAC e.V. ist ein nicht-wirtschaftlicher Verein, der seine vorrangige Aufgabe in der Förderung und Aufrechterhaltung der Mobilität seiner Mitglieder sieht. Hilfe, Rat und Schutz nach Panne, Unfall und Krankheit beschreiben den Kern der Tätigkeiten. Ein hohes Engagement zeigt der ADAC für die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrserziehung. Unabhängige Verbraucherschutztests dienen der Aufklärung der Mitglieder und tragen u. a. zu Fortschritten bei der Fahrzeugsicherheit, beim Umwelt- und Klimaschutz bei. Der ADAC ist ein anerkannter Verbraucherverband. Die Beratungsleistung für Mitglieder umfasst juristische, technische sowie touristische Themen. Zusätzlich gilt der Einsatz des ADAC der Förderung des Motorsports und des Tourismus sowie der Erhaltung, Pflege und Nutzung des kraftfahrttechnischen Kulturgutes, der Förderung der Luftrettung sowie der Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Sportschifffahrt. Im Rahmen der Interessensvertretung setzt sich der ADAC für die Belange der Verkehrsteilnehmenden sowie für Fortschritte im Verkehrswesen unter Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes ein. Der ADAC ist eingetragen im Lobbyregister des Deutschen Bundestags nach dem Lobbyregistergesetz, Registernummer: R002184. Die Interessensvertretung wird auf der Grundlage des Verhaltenskodex nach dem Lobbyregistergesetz und dem ADAC Verhaltenskodex Interessensvertretung betrieben. Der ADAC e. V. bedankt sich für die Möglichkeit zur Kommentierung des Entwurfs einer delegierten Verordnung und nimmt wie folgt Stellung. Die eCall-Geräte, die bis jetzt verbaut werden, nutzen einen Kommunikationsstandard, der in wenigen Jahren nicht mehr unterstützt wird. Fahrzeuge, die jetzt noch (und ggf. bis Ende 2025) mit eCall-Geräten alten Standards ausgeliefert werden, haben dann mangels Netz keine eCall-Funktionalität mehr. Deshalb ist es wichtig, baldmöglichst auf eine zukunftssichere Kommunikationstechnologie umzustellen. Vor diesem Hintergrund plädiert der ADAC dafür, die Termine für die Umstellung auf eCall-Geräte neuen Standards gegenüber dem Regulierungsvorschlag um ein Jahr vorzuziehen.
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Response to European Disability Card

13 Nov 2023

Der ADAC e.V. ist ein nicht-wirtschaftlicher Verein, der seine vorrangige Aufgabe in der Förderung und Aufrechterhaltung der Mobilität seiner Mitglieder sieht. Hilfe, Rat und Schutz nach Panne, Unfall und Krankheit beschreiben den Kern der Tätigkeiten. Ein hohes Engagement zeigt der ADAC für die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrserziehung. Unabhängige Verbraucherschutztests dienen der Aufklärung der Mitglieder und tragen u.a. zu Fortschritten bei der Fahrzeugsicherheit, beim Umwelt- und Klimaschutz bei. Der ADAC ist ein anerkannter Verbraucherverband. Die Beratungsleistung für Mitglieder umfasst juristische, technische sowie touristische Themen. Zusätzlich gilt der Einsatz des ADAC der Förderung des Motorsports und des Tourismus sowie der Erhaltung, Pflege und Nutzung des kraftfahrttechnischen Kulturgutes, der Förderung der Luftrettung, sowie der Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Sportschifffahrt. Im Rahmen der Interessensvertretung setzt sich der ADAC für die Belange der Verkehrsteilnehmenden sowie für Fortschritte im Verkehrswesen unter Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes ein. Der ADAC ist eingetragen im Lobbyregister des Deutschen Bundestags nach dem Lobbyregistergesetz, Registernummer: R002184 sowie im Europäischen Transparenzregister, Registernummer: 02452103934-97. Die Interessensvertretung wird auf der Grundlage des Verhaltenskodex nach dem Lobbyregistergesetz und dem ADAC Verhaltenskodex Interessensvertretung betrieben. Der ADAC e. V. bedankt sich für die Möglichkeit zur Kommentierung des Richtlinienentwurfs und übersendet seine Stellungnahme im Anhang.
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ADAC welcomes EU vehicle recycling and digital certificate rules

13 Nov 2023
Message — ADAC supports the regulation to reduce missing vehicles through improved traceability and digital certificates of destruction. They request including motorcycles and trucks in all requirements while ensuring exemptions for historic vehicles. Furthermore, they advocate for maintaining a 50km maximum distance for vehicle return points to assist consumers.123
Why — Members benefit from reduced administrative burdens and better availability of recycled spare parts.45
Impact — Vehicle owners may face higher costs for technical assessments to prove roadworthiness.6

Response to Evaluation and revision of the Weights and Dimensions Directive

18 Sept 2023

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Tourismus, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission, den Straßengüterverkehr effizienter und zugleich klima- und umweltgerechter zu gestalten. Hierbei spielen neben der Etablierung von alternativen Antrieben und der besseren Vernetzung von Straße und Schiene auch Fragen der Fahrzeugabmessungen sowie des -designs eine wichtige Rolle für die Transporteffizienz. Nicht zuletzt bietet das Design der Fahrzeuge sowie deren technische Ausstattung aber auch noch Potential für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Insoweit ist es naheliegend, den technischen Entwicklungen mit einer steten Überprüfung der Regulierung zu begegnen und diese gegebenenfalls anzupassen. Pläne zur generellen Anhebung der zulässigen Fahrzeuggewichte bei schweren Nutzfahrzeugen sieht der ADAC aufgrund des schlechten Zustands vieler Verkehrswege und Bauwerke sowie des erhöhten Verschleißes und nicht zuletzt aus Gründen der Verkehrssicherheit kritisch.
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Meeting with René Repasi (Member of the European Parliament, Rapporteur)

13 Sept 2023 · Exchange of Views on the Right to Repair/ Recht auf Reparatur (R2R)

Response to Count your transport emissions: CountEmissions EU

5 Sept 2023

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Tourismus, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Wir begrüßen das Voranschreiten der Initiative CountEmissions EU, stellen aber fest, dass der Well-to-Wheel Ansatz gewählt wurde. Dieser ist zwar ein Fortschritt im Gegensatz zur Betrachtung der Emissionen aus reiner Verkehrsmittelnutzung, lässt aber nach wie vor entscheidende Aspekte im Verkehrsartenvergleich außer Acht: Umweltauswirkungen im Verkehr entstehen nicht nur bei der Fahrzeugnutzung, sondern über den gesamten Lebensweg hinweg. Für ein ganzheitliches Bild und einen objektiven Verkehrsmittelvergleich ist der Einbezug aller Lebenswegabschnitte hingegen entscheidend (Nutzung, Energiebereitstellung, Fahrzeug- und Infrastrukturbereitstellung sowie deren Entsorgung. Einen Einblick, wie entscheidend alle anderen Aspekte in der Lebenswegbetrachtung sein können, gibt die Studie von Radmacher und Hermann (Radermacher, Klaus & Hermann, Andreas (2021) GANZHEITLICHE ÖKOLOGISCHE BILANZIERUNG VON VERKEHRSSYSTEMEN, Eine Studie erstellt im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: 10.13140/RG.2.2.34101.40166). Die Wahl eines neuen, ganzheitlichen Ansatzes und die damit verbundene Schließung der Datenlücken, vor allem bei der Fahrzeug- und Infrastrukturbereitstellung, wäre somit langfristig die bessere Wahl. Trotz des nun gewählten Well-to-Wheel Ansatzes empfehlen wir die sukzessive Schließung der Datenlücken, vor allem hinsichtlich der Emissionen im Infrastrukturbau für die einzelnen Verkehrsträger, um langfristig einen ganzheitlichen Verkehrsträgervergleich zu ermöglichen.
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Response to Revision of the Directive on Driving Licences

30 May 2023

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC begrüßt die geplante Prüfung und Revision der 3. Führerschein-Richtlinie durch die EU-Kommission und die damit beabsichtigte Harmonisierung der Führerscheinvorschriften. Da europäische Fahrer zu persönlichen oder beruflichen Zwecken zunehmend die Grenzen innerhalb der Europäischen Union überschreiten oder ihren Wohnsitz in andere Mitgliedstaaten verlegen, bedarf es harmonisierter Führerscheinvorschriften, die die Freizügigkeit erleichtern und die Verkehrssicherheit verbessern. In einigen Punkten besteht allerdings noch Diskussionsbedarf. Als Verbraucherorganisation möchten wir wie im Anhang dargestellt Stellung nehmen.
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Response to Promoting sustainability in consumer after-sales

25 May 2023

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC bewertet die vorgeschlagenen einheitlichen Regelungen zur Reparatur von Waren insgesamt als positiv und hält sie für ein probates Mittel, um Produkte länger wiederzuverwenden und dadurch Abfälle zu reduzieren. Zusätzlich wird auch der Reparaturmarkt bei diversen Verbraucherprodukten weiter geöffnet, wie dies auch bei Kraftfahrzeugen durch die Regelungen der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) und der Verordnung (EU) 2018/858 bezüglich des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen schon lange der Fall ist. Bedacht werden sollte jedoch, dass Hersteller es ggfs. erforderlich machen können, dass man ihre speziellen Werkzeuge und Ersatzteile verwenden muss, um die Reparatur überhaupt vornehmen zu können und/oder noch bestehende Garantieansprüche nicht zu verlieren. Es steht zu befürchten, dass die den freien Reparateuren hierdurch entstehenden Kosten wohl an die Verbraucher weitergegeben werden. Diese Merkmale sind im Kfz-Sektor bereits Stand der Dinge und es ist naheliegend, dass dies auch in den von der Richtlinie umfassten Produktsegmenten Einzug halten wird. Als widersprüchlich bewertet der ADAC aus Verbrauchersicht die Position des Fahrzeugs als Ganzes im Anwendungsbereich der Richtlinie. So wird zum einen in der ausführlichen Erläuterung zu Artikel 1: Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich (Seite 11) folgendes ausgeführt: In Artikel 1 Absatz 2 wird der Geltungsbereich dieser Richtlinie festgelegt: Sie gilt für Reparaturen von Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, im Falle eines Mangels an den Waren, der außerhalb der Haftung des Verkäufers gemäß Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2019/771 eintritt oder offenbar wird. Zum anderen ist ebenfalls in der ausführlichen Erläuterung zu Artikel 5: Verpflichtung zur Reparatur (Seite 13) folgender Passus zu finden: In Artikel 5 wird eine Verpflichtung für die Hersteller eingeführt, Mängel außerhalb der Haftung des Verkäufers auf Wunsch des Verbrauchers und gegen einen Preis zu beheben. In Bezug auf den Geltungsbereich beschränkt Artikel 5 Absatz 1 die Verpflichtung zur Reparatur auf Waren, für die in den in Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Rechtsakten der Union Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt sind, und zwar in dem Umfang, in dem sie festgelegt sind. Hierunter werden definitionsgemäß nur die im Anhang 2 unter Ziffer 5 aufgeführten elektronischen Displays gemäß der Verordnung (EU) 2019/2021 erfasst. Damit fallen Fahrzeuge zwar als Waren in den Anwendungsbereich der Richtlinie, die wesentliche Vorschrift der neu eingeführten Herstellerverpflichtung zur Reparatur des Artikel 5 soll aber nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers gerade nicht auf Fahrzeuge im Ganzen Anwendung finden. Der ADAC hält eine Trennung beim Recht auf Reparatur hinsichtlich des Fahrzeugs und einzelner Fahrzeugteile für nicht zielführend. Aus Gründen eines starken Verbraucherschutzes sollte das Fahrzeug als langlebiges und immer wieder reparaturbedürftiges Produkt miterfasst und der Produktkatalog in Anhang II der Richtlinie entsprechend ergänzt werden. Als Verbraucherorganisation möchten wir ausführlich zu den einzelnen Vorschriften in der Anlage Stellung nehmen.
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Response to Cross-border enforcement of road traffic rules

8 May 2023

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC begrüßt den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission als positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von straßenverkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen. Der vorgelegte Entwurf der EU-Kommission entspricht den Forderungen und Stellungnahmen des ADAC im Rahmen der Beratungen in der Expertenarbeitsgruppe der DG MOVE sowie im Rahmen einer Konsultation, die Ende 2021 von der EU-Kommission zur Vorbereitung eines neuen Richtlinienvorschlages durchgeführt wurde. Insbesondere die Präzisierung und Erweiterung der Verfahrensregelungen tragen zu einer Optimierung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen innerhalb der EU bei und sorgt für eine weitestgehende Transparenz und Rechtssicherheit für die betroffenen Verkehrssünder. Die langjährige Erfahrung aus der Mitgliederberatung zeigt, dass eine schnelle, transparente und verständliche Konfrontation mit einem Verkehrsverstoß den Verkehrssünder zu einer ernsthaften Befassung mit dem Vorwurf und einer entsprechenden Sensibilisierung veranlasst. Dies dient insbesondere der Steigerung der Verkehrssicherheit. - Positiv hervorzuheben ist aus Sicht des ADAC e.V., dass eines der spezifischen Ziele des Vorschlags ist, den Schutz der Grundrechte gebietsfremder Fahrer zu verbessern. Insbesondere in Zusammenhang mit der Gewährleistung einer im nationalen Recht des Deliktsmitgliedstaats vorgesehenen Unschuldsvermutung ist zu begrüßen, dass die Definition der für einen Verkehrsverstoß verantwortlichen Person (Fahrer oder Fahrzeughalter) nach Maßgabe der Richtlinie weiterhin dem jeweiligen nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt. - Der neue Richtlinientext bietet mit seinen weitgehenden und detaillierten Vorgaben für die Information der betroffenen Personen weitestmögliche Transparenz und die erforderliche Rechtssicherheit, wenn sie mit einem Verkehrsverstoß im Ausland konfrontiert werden. Es wird sichergestellt, dass sie über Tatvorwurf und die im jeweiligen nationalen Recht vorgesehenen Rechtsbehelfsmöglichkeiten umfassend und innerhalb einer angemessenen Frist informiert werden. - Erfreulich ist auch, dass die Kommission im Richtlinienentwurf entsprechend der Forderung des ADAC e.V. auch das Thema Privatinkasso von öffentlich-rechtlichen Geldsanktionen aufgegriffen hat und der Geltendmachung zusätzlicher Inkassogebühren durch private Inkassodienstleister eine Absage erteilt. Zu den einzelnen Vorschriften des Vorschlags nimmt der ADAC im Dokument im Anhang Stellung.
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Meeting with Norbert Lins (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur)

19 Apr 2023 · Ambient Air Quality Directive

Meeting with Matthias Ecke (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur for opinion)

29 Mar 2023 · Euro 7 und verwandte Normen

ADAC Demands Socially Compatible Air Quality Standards

14 Mar 2023
Message — The club demands air goals that protect personal mobility and economic viability. Driving bans must be a final resort after exhausting all other options.12
Why — This approach protects members from the high costs of immediate vehicle replacements.3
Impact — Affected citizens lose the ability to seek legal redress for health damages from pollution.4

ADAC urges Euro 7 standards remain technically feasible and affordable

31 Jan 2023
Message — ADAC requests that new emission limits remain technically feasible and do not ban combustion engines. They propose aligning durability standards with international rules and including methane and nitrous oxide.123
Why — Preserving affordable combustion vehicles protects the mobility interests and costs for ADAC members.4
Impact — Urban residents lose health benefits if geofencing tools for low-emission zones are rejected.5

Meeting with Kerstin Jorna (Director-General Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs)

30 Nov 2022 · Discuss shortly post Euro 6

ADAC urges reimbursement for consumer expenses after contract cancellation

14 Jun 2022
Message — ADAC considers current laws sufficient but suggests adding reimbursement for necessary expenditures. This would apply when traders fail to inform consumers about withdrawal rights.12
Why — This would improve the legal security and financial protection of ADAC members.3
Impact — Businesses would be forced to pay for repairs or parts added by consumers.4

ADAC urges single-step Euro 7 to prevent consumer confusion

14 Jun 2022
Message — The group opposes more sub-stages, preferring a single shift to new standards. They recommend identical limits for all fuels and removing redundant vehicle testing requirements.123
Why — Reducing redundant testing would lower the high administrative costs faced by car manufacturers.4
Impact — Environmental monitoring agencies lose oversight if production checks and specific temperature tests are abolished.56

Meeting with Jens Gieseke (Member of the European Parliament, Shadow rapporteur) and European Association Automotive Suppliers and eFuel Alliance

2 Jun 2022 · Austausch zur Verkehrspolitik

ADAC urges fair data access for vehicle owners and competitors

12 May 2022
Message — The organization requests that data access occurs independently of manufacturers and without their monitoring. They demand sector-specific legislation to address complex data flows and ensure all product-generated data is accessible.12
Why — This enables independent providers to offer roadside assistance and grants consumers sovereignty over their vehicle data.34
Impact — Automobile manufacturers lose their complete control over data streams and their ability to monitor competing services.56

Response to Evaluation and revision of the Weights and Dimensions Directive

11 Feb 2022

Eine generelle Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lkw-Fahrzeugkombinationen um 10% auf 44 Tonnen würde eine Erhöhung der Zuladung in der Größenordnung von etwa 15% ermöglichen. Unter Beachtung der geltenden höchstzulässigen Achslasten dürften es allerdings oftmals auch nur etwa 10% sein. Im Rahmen des sogenannte AASHO-Road-Test wurde der Zusammenhang zwischen der Achslast eines Fahrzeuges und der daraus resultierenden Schädigung des Straßenaufbaus ermittelt. Es wurde festgestellt, dass die Straßenschädigung durch die Achslast mit der 4. Potenz mit dem Gewicht ansteigt, was bedeutet, dass die Erhöhung einer Achslast nicht linear, sondern in der vierten Potenz ins Maß der Straßenschädigung eingeht. Auch unter Einhaltung der derzeit zulässigen Achslasten bewirken die gestiegenen Achslasten aufgrund der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts um 10% in der Folge eine deutlich höhere Schädigung der Straße in der Größenordnung von 25% bis 50% für einen fünfachsigen Sattelzug. Bei Überschreitung der derzeit zulässigen Achslasten insbesondere der Antriebsachsen fällt die Erhöhung der Schädigung noch deutlich höher aus. Die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung der derzeit zulässigen Achslasten nimmt mit einer Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts zu. Somit könnte durch die allgemeine Anhebung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lkw-Fahrzeugkombinationen von derzeit 40 auf 44 Tonnen zwar die Anzahl der Lkw auf der Straße im begrenzten Umfang reduziert werden, allerdings wäre die Belastung und Schädigung der Straßeninfrastruktur durch die dann schwereren Lkw unverhältnismäßig höher. In der Folge führt dies zu einem erhöhten Erhaltungsaufwand bzw. zu verkürzten Nutzungszeiträumen der Straßeninfrastruktur. Die Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lkw-Fahrzeugkombinationen von derzeit 40 auf 44 Tonnen ist daher aus Sicht des ADAC abzulehnen. Seit Jahrzehnten wird auf europäischer und nationaler Ebene das Ziele verfolgt, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Der bisherige Erfolg ist jedoch leider überschaubar. Das größte Verlagerungspotenzial besteht in der Verlagerung langlaufender oftmals grenzüberschreitender Verkehre sowie im Kombinierten Verkehr (KV). Mit Anhebung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lkw-Fahrzeugkombinationen auf generell 44 Tonnen würde in der Folge der bisherige Vorteil von bis zu vier Tonnen Mehrgewicht für den Kombinierten Verkehr entfallen. Dazu käme der Nachteil, dass kranbare Sattelauflieger, die im KV eingesetzt werden, ein höheres Leergewicht haben und somit infolge der Anhebung des generell zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen einen Nachtteil hätten. Die mögliche Zuladung im KV wäre dann sogar geringer als im reinen Straßenverkehr. Im Hinblick auf das Ziel, künftig mehr Güter klimafreundlich auf der Schiene zu transportieren, wäre dies absolut kontraproduktiv. Eine in der Folge denkbare Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 48 Tonnen für den Kombinierten Verkehr würde bedeuten, dass die daraus resultierenden Achslasten die bisher höchstzulässigen Achslasten übersteigen und die Straßeninfrastruktur noch einmal deutlicher überproportional schädigen. Zudem sind die entlang der Straßen Installierten Schutzeinrichtungen (Schutzplanken, Betonschutzwände) keineswegs auf den Anprall von Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen ausgelegt. In den letzten Jahren hat man mit sehr viel Aufwand die bestehenden Schutzeinrichtungen entlang der Autobahnen durch Schutzeinrichtungen mit einem sehr hohen Aufhaltevermögen (H4b) ersetzt, um so Mittelleitplankendurchbrüche und Brückenabstürze von Lkw zu vermeiden. Die Schutzsysteme der Aufhaltstufe H4b müssen einen Anprall eines Sattelzugs mit 38 Tonnen Gesamtmasse (Anprallgeschwindigkeit 65 km/h, Anprallwinkel 20 Grad) bestehen. Somit sind selbst diese Systeme nicht für den Regelverkehr von Lkw-Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse über 40 Tonnen ausgelegt.
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Response to Better protection for passengers and their rights

17 Jan 2022

Als anerkannter Verbraucherverband mit über 21 Millionen Mitgliedern verfolgt der Deutsche Automobilclub ADAC e. V. mit großem Interesse die Entwicklungen im Luftverkehrsrecht. Der Flugbetrieb in Deutschland läuft nicht reibungslos. Dies drückt sich u. a. in der massiv angestiegenen Zahl von Bußgeldverfahren aus, die das Luftfahrt-Bundesamt im letzten Jahr gegen Airlines wegen verspäteter oder abgesagter Flüge durchgeführt hat. Verspätungen, Annullierungen, lange Wartezeiten am Flughafen belasten Reisende in hohem Maße und schaden der Wirtschaft und dem Tourismus. Die Insolvenz der Fluggesellschaft Germania hat die ohnehin angespannte Situation auf den Flughäfen zusätzlich verschärft. Schlagzeilen zu einem neuen Flugchaos im Sommer 2019 stimmen auf eine weiter angespannte Situation an deutschen Flughäfen ein. Als Verbraucherverband erlebt der ADAC e. V. diese Entwicklung im unmittelbaren Kontakt mit den Betroffenen. Gerade die Problematik der Flugausfälle, der Flugverspätungen und der Airline-Insolvenzen bildet einen der Schwerpunkte der rechtlichen Mitgliederberatung des ADAC. Im Interesse seiner Mitglieder verfolgt der ADAC daher die aktuelle politische Debatte zur besseren Durchsetzung der Passagierrechte und zum Schutz der Flugreisenden sehr genau. Dabei blickt der ADAC – wie auch viele andere Stakeholder – insbesondere nach Brüssel auf die geplante Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004. Diese verzögert sich jedoch seit Jahren. Es gibt allerdings auch Handlungsoptionen für die nationale Ebene, die gerade in Abwesenheit einer klaren Perspektive auf EU-Ebene ergriffen werden sollten, um die Situation im Luftverkehrsmarkt für die Passagiere zu verbessern. Auf diese konzentriert sich das vorliegende Papier.
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Response to Technical requirements and test procedure for approval of Event Data Recorders (EDR)

9 Nov 2021

ADAC Stellungnahme zur delegierten Verordnung i.S. technische Anforderungen und Prüfverfahren für die EU-Typgenehmigung von Unfalldatenspeichern (UDS)/Event Data Recorder (EDR) Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC e.V. begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Festlegung von Vorschriften zu den technischen Anforderungen und Prüfverfahren für die EU-Typgenehmigung von Unfalldatenspeicher. Laut Verordnung über die Typgenehmigung von Fahrzeugen mit Blick auf ihre allgemeine Sicherheit (VO 2019/2144) sollen die EDR-Daten zum Zweck der Unfallforschung und -analyse zur Verfügung gestellt werden. Bei der Festlegung der technischen Vorgaben muss sichergestellt werden, dass eine unkomplizierte, zielgerichtete Übertragung der EDR-Daten im Sinne einer eindeutigen Aufklärung von Verkehrsunfällen ermöglicht wird.
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Response to Revision of the CO2 emission standards for cars and vans

14 Oct 2021

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC begrüßt die von der EU-Kommission vorgesehene Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/631. Eine ambitionierte Fortschreibung der CO2-Grenzwerte ist nicht nur als Beitrag des Straßenverkehrs zur Erreichung der Klimaschutzziele zwingend erforderlich, sondern reduziert auch den Kraft-stoffverbrauch und die damit verbundenen Kosten für die Autofahrer. Dabei ist aber ein technologieoffener Ansatz essentiell, der unterschiedliche Antriebe und Antriebsenergien auf Basis einer Well-to-Wheel-Betrachtung ganzheitlich vergleicht. So werden auch Innovationen beim Verbrennungsmotor möglich sein, die bisher im Konzept der EU-Kommission keine Rolle spielen. Der ADAC geht davon aus, dass Elektromobilität die Zusammensetzung der Pkw-Neuwagenflotte prägen wird, weil damit CO2-Minderungen besonders energieeffizient realisierbar sind. Dennoch sind mit eFuels (eFuels = synthetische Treibstoffe aus erneuerbarem Wasserstoff und CO2) ebenfalls vollständige CO2-Minderungen möglich, auch wenn die direkten CO2-Emissionen am Fahrzeugauspuff einzurechnen sind. Während der Verordnungsentwurf allein Elektro- und Wasserstoffantriebe als Nullemissionsantrieb am Fahrzeug zulässt, sind Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und mit strombasierten Treibstoffen bei einer Well-to-Wheel-Betrachtung ebenfalls als Nullemissionsfahrzeuge anzusehen und sollten in der Verordnung Berücksichtigung finden. Die vorgeschlagene Reduktion der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Pkw-Flotte ab 2035 um 100 % (Bezugsjahr 2021) würde die Zulassung neuer Pkw mit Verbrennungsmotor ab 2035 nicht mehr gestatten, obwohl deren Nutzung mit treibhausgasarmen oder -neutralen Kraftstoffen eine wichtige Option für Segmente im Pkw-Markt bleiben wird. Diese im Verordnungsentwurf vorgenommene technologische Einengung ist bei einer gesamthaften Bewertung nicht zu rechtfertigen. Der ADAC lehnt daher das faktische Verbot neuer Pkw mit Verbrennungsmotor ab 2035 ab. Eine regulatorische Begrenzung der Pkw-Neufahrzeuge auf den ohne Zweifel wichtigen batterieelektrischen Antrieb ist nicht zielführend. Übergeordnetes Ziel sollte die effiziente CO2-Minderung, nicht die Fokussierung auf eine bestimmte Technologie, sein. Ausführliche Stellungnahme siehe Anhang.
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Response to Package travel – review of EU rules

15 Sept 2021

Currently representing over 21 million members, ADAC is the largest automobile club in Eu-rope and the second-largest in the world. As a recognized consumer protection organisation, ADAC focuses on road traffic, consumer rights, road safety and road safety education. The ADAC welcomes the review of the PTD with a view to increase the level of consumer protection, especially under extraordinary circumstances. These are the aspects that, in our opinion, deserve being reviewed: Raising awareness of travelers’ rights The 2020 Eurobarometer showed that only 32% of respondents are aware of passenger rights in the EU. To be able to exercise them, travelers must be informed about their rights ahead, during, and after their trip. Raising awareness of passengers’ rights should be a priority. ADAC receives a big numbers of complaints because organisers and retailers cannot be reached, correspondence on current questions is impossible, and no sufficient information is provided on their websites. Before the conclusion of the contract, consumers must receive information both on the package travel organizers and their rights. Violations of the pre-contractual information obligations should result in direct consequences for travel providers (e.g. monetary). Distinction of the different instruments It is essential to guarantee consumers’ rights. It is therefore necessary that the definitions in the PTD are understandable. As highlighted in the IIA, the concept of LTA raises uncertainties, and it is often unclear what ‘facilitation’ of the booking means. In some cases, the distinction of package and LTA is difficult to assess and even arbitrary. There should be a clarification of the concepts of package travel, LTA, and flight/accommodation only, as well as better enforcement of the duty to hand the corresponding form, to preserve consumers’ rights. Improving insolvency mechanisms Consumers must have the right, at any time and without costs, to cancel the agreement in case of insolvency or imminent insolvency of the tour operator. ADAC supports measures that increase travelers’ certainty in case of the operator’s insolvency, such as the suggested creation of an EU insolvency back-up fund and a limitation of pre-payments to be made by package travelers. Travel cancellations Although, under the PTD, travellers can terminate the package travel contracts without penalty if unavoidable and extraordinary circumstances are met and significantly affect the performance of the package, COVID-19 showed that the Directive is not crisis-proof. The Directive should clearly state that the traveller can cancel the package without any costs whenever the services cannot be delivered as booked. Also, advance payments of the travel price should only be requested if the tour operator can also ensure that the package travel will be carried out. These rights should not exclusively be linked to a concrete travel advice of national authorities, but to the circumstances in the origin and destination countries. COVID-19 Vouchers The IIA rightfully states that COVID-19 resulted in travellers not having received refunds after a cancellation. Under special circumstances, vouchers may be acceptable, provided that they are offered on a voluntary basis, secured at least against insolvency, and with reasonable validity (for at least 12 months). If by its validity date the voucher has not been fully used, the tour operators/agencies must reimburse the remaining amount to the consumer immediately. Setting rules on voluntary vouchers or on refunds is a positive measure provided that these rules are clearly defined in PTD. Alignment with other rules ADAC insists that problems concerning the insolvency of carriers in the context of ‘ticket only’ travels persist. We would like to see further and firmer action to ensure travelers’ protection, irrespective of the existence of a package or not.
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Response to Revision of the Directive on Driving Licences

20 May 2021

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation und führender Mobilitätsdienstleister engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung.
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Response to Technical requirements and test procedure for approval of intelligent speed assistance (ISA)

15 Apr 2021

ADAC Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den technische Vorschriften und Prüfverfahren für intelligente Geschwindigkeitsassistenten (ISA) Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation und führender Mobilitätsdienstleister engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung.
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Response to Type-approval of vehicles with regard to their Emergency Lane keeping system (ELKS)

10 Feb 2021

Currently representing over 21 million members, ADAC e.V. is the largest automobile club in Europe and the second-largest in the world. The ADAC acronym stands for an association offering its members around-the-clock assistance, protection and advice and actively promoting their interests in all mobility-related issues. As a recognized consumer protection organisation and a leading mobility services provider, ADAC focuses on road traffic, consumer rights, road safety and road safety education. With regards to point 5.3.3.1.2 in the annex, we propose the following wording: A test path shall be driven which consists of an initial straight path parallel to the solid lane marking being tested, followed by a fixed radius curve to apply a known lateral velocity and yaw to the subject vehicle, followed again by a straight path without deliberate force applied on the steering control (a minor force may be applied. e.g. hands on the steering wheel exercising a force of up to 5N). Unfortunately, we often experience in Euro NCAP tests, that systems have problems with the low counter torque of the deactivated steering robot. The hands of an inattentive driver form a certain resistance and this should be something the ELKS system should be able to handle.
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Response to Monitoring and reporting of Light Duty Vehicles (LDVs)

9 Dec 2020

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation und führender Mobilitätsdienstleister engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Anbei übersenden wir die ADAC e.V. Stellungnahme zum Durchführungsrechtsakt i.S. CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen – Überwachung und Meldung von Daten zu Personenkraftwagen und Lieferwagen.
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Response to Revision of the CO2 emission standards for cars and vans

23 Nov 2020

Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC e.V.) bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz und unterstützt die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Für den Straßenverkehr folgt daraus, dass bis 2050 die vollständige Dekarbonisierung notwendig ist. Die getroffenen Maßnahmen müssen vorhersehbar und planbar sein und bedürfen einer breiten Akzeptanz der Betroffenen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Mobilität für alle weiterhin möglich und bezahlbar bleibt. Dafür ist es primär wichtig, den Schadstoffausstoß an der Quelle zu senken. Ein technologieneutraler Ansatz ist notwendig, bei dem unterschiedliche Antriebstechniken entwickelt, erprobt und sinnvoll eingesetzt werden. Dabei kann der Straßenverkehr nicht isoliert betrachtet werden, Rückkopplungen mit allen relevanten Sektoren (Strom, Wärme, Industrie) müssen berücksichtigt werden. Der ADAC unterstützt den Übergang zu CO2-armen Antriebstechnologien und -kraftstoffen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine erfolgreich betriebene Energiewende. Werden diese Bedingungen erfüllt, ist die Einhaltung der Klima(zwischen)ziele für den Pkw alleine zwar ambitioniert, aber aus heutiger Sicht machbar. Eine weitere kurzfristige Verschärfung der Klimaziele für den Verkehr, wie aktuell auf EU-Ebene mit dem Klimazielplan vorgeschlagen, birgt jedoch aus ADAC Sicht erhebliche Risiken. Eine unverhältnismäßige Verschärfung der in der VO 2019/631 festgelegten Grenzwerte lehnt der ADAC ab. Eine solche Verschärfung würde Hersteller drängen E-Fahrzeuge statt Pkw mit Verbrennungsmotoren abzusetzen. Der Druck zugunsten mehr E-Fahrzeuge, u.U. querfinanziert durch Preisaufschläge für konventionell angetriebene Pkw, kann für viele Verbraucher zu Mehrkosten bei der Beschaffung von konventionellen Pkw oder PHEV führen. Auch wäre damit der Grundsatz der Technologieneutralität nicht gewährleistet. Aus Sicht des ADAC lässt sich ein Grenzwert für 2030 erst verlässlich festlegen, wenn erste Erfahrungen zur Korrelation zwischen NEFZ und WLTP vorliegen. Im Rahmen einer Revision sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: -Mehrfachanrechnungen von Pkw mit besonders niedrigen spezifischen CO2-Emissionen bei der Berechnung des Flottendurchschnitts sind nicht erforderlich. Begünstigungen dieser Art führen lediglich zu einer "Beschönigung" der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeugflotte eines Herstellers und verhindern eine CO2-Reduzierung über die komplette Modellpalette, da die Hersteller bei der CO2-Reduzierung besonderes Augenmerk auf Fahrzeugmodelle legen, die "Supercredits" erhalten. -Die Anrechnung von Einsparungen von bis zu 7 g/km durch sogenannte "Ökoinnovationen" sollte beibehalten werden. -Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe bzw. E-Fuels u andere CO2-neutrale Kraftstoffe müssen dem Pkw-Verkehr zur Verfügung stehen. Denn u.a. aufgrund der unterschiedlichen Anforderungsprofile ist alleine mit der Elektromobilität die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs nicht zu schaffen. Der Anrechenbarkeit von CO2-reduzierten bzw. CO2-neutralen Kraftstoffen auf die Flottenziele der Automobilhersteller steht der ADAC aufgeschlossen gegenüber, wenn die Ausgestaltung eine Emissionsminderung im Verkehrssektor und eine in der Gesamtbilanz vorteilhafte Klimawirkung sicherstellt. -Um eine reale Bewertung der CO2-Emissionen von E-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden zu gewährleisten und einen direkten Vergleich der CO2-Emissionen aller Antriebsarten zu ermöglichen, sollte bei der Weiterentwicklung der CO2-Grenzwerte für 2030 und danach zusätzlich eine Well-to-Wheel-Betrachtung eingeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die dynamische Entwicklung bei erneuerbaren Energien entsprechend abgebildet wird. Nur so können alle CO2-Emissionen von der Quelle bis zum Rad berücksichtigt u eine Verlagerung der Emissionen zum Energiesektor vermieden werden. -Es sollten Anreize für eine höhere Energieeffizienz bei Pkw, die keine direkten CO2-Emissionen am Auspuff vorweisen, gesetzt werden.
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Response to Light Duty Vehicles (LDV) monitoring - amendment of Annexes I, II and III

12 Aug 2020

Currently representing over 21 million members, ADAC is the largest automobile club in Europe and the second-largest in the world. The ADAC acronym stands for an association offering its members around-the-clock assistance, protection and advice and actively promoting their interests in all mobility-related issues. As a recognized consumer protection organization and a leading mobility services provider, ADAC focuses on road traffic, consumer rights, road safety and road safety education. The main objective of this delegated regulation is to ensure the appropriate monitoring and reporting of data relating to new passenger cars and light commercial vehicles since these are essential for the functioning of the CO2 emission standards set out in Regulation (EU) 2019/631. What this delegated regulation should also strive for is to further reduce the gap between test bench measurements and real world emissions in order to obtain even more realistic consumption information for the consumer. This delegated regulation must remain aimed at the vehicle manufacturers and the Member States and not be used to monitor individual vehicles or drivers. In order to achieve this, anonymization of data is necessary. This should especially be ensured for the VIN number which qualifies as personal data in the sense of the General Data Protection Regulation. Only by anonymizing the data one can ensure that it can not be linked to a certain person. As a general rule, data protection but also data security over the vehicles lifetime must be ensured. In addition ADAC has for years been advocating for state of the art protection of all vehicle generated data and sees a neutral certification according to the globally recognized Common Criteria method as imperative. What must also be guaranteed is transparency for consumers when it comes to the data collected, processed, stored and sent by connected vehicles.
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Response to Online data exchange of EU vehicle type-approvals (format of electronic documents, exchange mechanism, security)

6 Aug 2020

Currently representing over 21 million members, ADAC is the largest automobile club in Europe and the second-largest in the world. The ADAC acronym stands for an association offering its members around-the-clock assistance, protection and advice and actively promoting their interests in all mobility-related issues. As a recognized consumer protection organization and a leading mobility services provider, ADAC focuses on road traffic, consumer rights, road safety and road safety education. In order to be able to perform our tasks as a consumer organization, ADAC needs information regarding the type approval date of an increasing number of cars. Concretely this information is required in order to assess if new vehicle types have been equipped for example with the mandatory eCall or if manufacturers have implement systematic solutions safe-guarding the integrity of odometer readings. Only by having this knowledge, we can inform consumers and the media, if certain vehicles fulfill certain legal obligations. Here is a concrete example: Consumers and media often assume that all new vehicles (cars and light commercial vehicles) have been equipped with eCall since 1.4.2018. According to the eCall Regulation, only new vehicles types must be equipped with the eCall system since 1.4.2018 and more often than not vehicle manufacturers only update the type approval certificate. As an independent consumer organization, we want to inform consumers correctly and swiftly and require standardized and easy access to the approval date of the EU type-approval certificate. Thus we suggest adding the following point under Art. 4 of the implementing regulation: “e) the approval date of the EU type-approval certificate;”
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Response to Modernising the EU’s batteries legislation

18 Jun 2020

Please find attached the ADAC e.V. Position on Recycling EV batteries.
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Response to A EU hydrogen strategy

8 Jun 2020

Currently representing over 21 million members, ADAC is the largest automobile club in Eu-rope and the second-largest in the world. The ADAC acronym stands for an association offer-ing its members around-the-clock assistance, protection and advice and actively promoting their interests in all mobility-related issues. As a recognized consumer protection organisation and a leading mobility services provider, ADAC focuses on road traffic, consumer rights, road safety and road safety education. ADAC’s mission is to reduce greenhouse gas emissions from road transport and to fully decarbonise mobility by 2050. This means giving up fossil fuels completely and using alternative, climate-neutral and sustainable types of energy to fuel a vehicle. To this end, ADAC promotes a technology-neutral approach that uses various options including hydrogen. Please find details about our position paper on the topic in the PDF document attached.
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Response to Development of Euro 7 emission standards for cars, vans, lorries and buses

28 Apr 2020

Please find attached the ADAC Position on the post Euro6 emission standard for passenger cars.
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Response to Driving licence legislation ex-post evaluation

10 Sept 2019

Der ADAC e.V. ist mit derzeit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation und führender Mobilitätsdienstleister engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Individuelle Mobilität, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC e.V. begrüßt die Möglichkeit, Beiträge zum Fahrplan der EU Kommission für die Revision der 3. Führerscheinrichtlinie zu liefern. Zwei Themen sind aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang besonders relevant. Begleitetes Fahren ab 16 Eine verbesserte Fahranfängerausbildung trägt wesentlich zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Obwohl junge Fahrer in Deutschland nur jeweils acht Prozent der Bevölkerung und der Pkw-Führerschein-Inhaber stellen, machten sie auch 2017 über 15 Prozent aller verunglückten Pkw-Fahrer aus. Sie weisen damit weiterhin ein zu hohes Unfallrisiko im Straßenverkehr auf. Mit 69 Verkehrstoten pro eine Million Einwohner ist bei ihnen auch das Risiko, im Straßenverkehr ums Leben zu kommen, das höchste aller Altersgruppen. Die Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (BF17) in Deutschland hat gezeigt, dass ein veränderter Fahrausbildungsprozess die Verkehrssicherheit verbessert. Die Teilnehmer haben im Anschluss ein erheblich verringertes Unfallrisiko. Zudem fahren sie im ersten Jahr nach dem Führerscheinerwerb häufiger und längere Strecken als herkömmliche Führerscheinerwerber. Insofern hält der ADAC Maßnahmen, die den Lernzeitraum verlängern, für erstrebenswert, sofern diese ausgewogen aufeinander abgestimmt sind. Dazu könnte das Begleitete Fahren bereits ab 16 Jahren beitragen, das den Lernzeitraum der Jugendlichen auf bis zu zwei Jahre verlängert. Dieser kontrollierte Aufbau von Fahrpraxis könnte das Unfallrisiko der Fahranfänger weiter reduzieren. Ein Pilotversuch zum BF16 wird aber derzeit durch die Altersregelungen in der EU-Führerscheinrichtlinie12 nicht gedeckt. Deshalb plädiert der ADAC dafür, die EU-Führerscheinrichtlinie so zu überarbeiten, dass ein zeitlich begrenzter Modellversuch zum Begleiteten Fahren ab 16 Jahren möglich wird. Führerscheinerwerb für schwere Reisemobile erleichtern Für den ADAC ist klar: Reisemobiltourismus sollte für alle Generationen und ohne Hürden erlebbar sein. Hierzu zählt auch, Campinginteressierten der nachwachsenden Generation den Einstieg in den Reisemobiltourismus zu erleichtern. Junge Reisemobilisten mit B-Führerscheinen ab 1999 dürfen aufgrund der Gewichtsbeschränkung ihrer Fahrerlaubnisklasse nur Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht lenken. Gleichzeitig werden Reisemobile, auch aufgrund ihrer Sicherheitsausstattung, immer schwerer. Die Unfallstatistik rechtfertigt die daraus resultierenden Einschränkungen für die junge Campergeneration nicht: So ist die Unfallbeteiligung von Reisemobilen über alle Gewichtsklassen äußerst gering, Hinweise auf eine stärkere Beteiligung schwerer Fahrzeuge liegen nicht vor. Vor diesem Hintergrund spricht sich der ADAC für eine Erweiterung des B-Führerscheins für Reisemobile auf bis zu 4,25 Tonnen aus, die europaweit Gültigkeit besitzt. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Änderung der Regelung zur Klasse B über die Einführung von ausdrücklichen Ausnahmemöglichkeiten für Reisemobile im Rahmen einer Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie.
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Response to Specifications for the provision of cooperative intelligent transport systems (C-ITS)

4 Feb 2019

Der ADAC ist mit derzeit über 20 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Als anerkannte Verbraucherschutzorganisation und führender Mobilitätsdienstleister engagiert sich der ADAC besonders auf den Gebieten Straßenverkehr, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Der ADAC e.V. nimmt wie folgt Stellung zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts i.S. C-ITS: - Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für die beschriebenen C-ITS Anwendungen erfordert eine geeignete Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage kann nicht in Form eines delegierten Rechtsaktes zu RL 2010/40/EU geschaffen werden. Bevor eine solche Rechtsgrundlage, die einen massiven Rechtseingriff in der Privatsphäre der betroffenen Personen darstellt, geschaffen werden kann, bedarf es fundierter Nachweise die das Verkehrssicherheitspotenzial von C-ITS belegen. - In Anhang 1 werden nur 16 der 31 priorisierten Services ausspezifiziert. Eine detaillierte Beschreibung der 15 Services, die von Endgeräten in der Infrastruktur ausgehen, wäre wünschenswert. - In Anhang 2 wird festgelegt, dass Fahrzeuginsassen jederzeit das C-ITS Endgerät abschalten können sollen. Eine Default-Off Einstellung wäre sinnvoll, solang der Datenaustausch im Rahmen von C-ITS nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. - Die Nutzer-/Verbraucherperspektive ist bei dem Thema auch entscheidend. Daher sollten die Nutzer/Verbraucher in dem Common Steering Committee vertreten sein.
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Meeting with Violeta Bulc (Commissioner) and Fédération Internationale de l'Automobile

18 May 2018 · Dinner with the President and Vice-President of Fia as well as President of ADAC

Response to Improving the emissions legislation for Light Duty Vehicles

5 Apr 2018

Representing over 20 million members, ADAC is the largest automobile club in Europe and the second-largest in the world. The ADAC acronym stands for an association offering its members around-the-clock assistance, protection and advice and representing their interests in all mobility-related issues. As a recognized consumer protection organisation and a leading mobility services provider, ADAC focuses on road traffic, consumer rights, road safety and road safety education. ADAC e.V. welcomes the bulk of the regulation which aims to improve emissions legislation for light duty vehicles. Transparency of approval data is very important from our point of view. It is essential that the data is made available over an electronic platform. For us as an independent testing organization direct access to the road load curves over such an electronic platform is indispensable. So ADAC advocates for unrestricted access to road load curves for independent test labs. This would facilitate testing in connection with consumer test initiatives. Due to the demanding requirements, coast-down testing is not possible for independent consumer organisations. To obtain the data, carmakers conduct their tests at specific facilities, and technical services verify the up-to-date measurements. Other test labs do not have access to the measurements, though. The road load curves should be made available to independent test labs free of charge, in an open, easily accessible format. As far as in-service conformity is concerned please take into account our following remark: Your proposal states the following: “In-service conformity shall be checked on properly maintained and used vehicles, in accordance with Appendix 1 of Annex II, between 15 000 km or 6 months whichever occurs later and 100 000 km or 5 years whichever occurs sooner. In service conformity for evaporative emissions shall be checked on properly maintained and used vehicles, in accordance with Appendix 1 of Annex II, between 30 000 km or 12 months whichever occurs later and 100 000 km or 5 years whichever occurs sooner.” In fact, the durability of the emission-related components, including the engine, should meet the requirements of the legislation for at least 160,000 km. From our point of view it should not be reduced to 100,000 km and thus softened. When it comes to the certification for in-service conformity checks, ADAC can imagine to apply for any required certification at the type approval authority.
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Meeting with Günther Oettinger (Commissioner)

18 Jun 2017 · connected and automated driving